Protokoll der Sitzung vom 15.07.2008

im Moment keine Gebühren erhoben werden können. Betroffen sind Fleischverarbeitungsbetriebe, Kühl- und Gefrierhäuser, Herstellungsbetriebe für Hackfleisch und Umpackbetriebe. Da hat es früher Gebühren gegeben. Es ist vernünftig – das haben auch die kommunalen Spitzenverbände so gesehen –, dass wir für diesen Bereich auch weiter Gebühren erheben, damit die Qualität der Kontrollen gesichert ist. Es gibt also keine neuen Gebühren, sondern die Gebühren sind schon früher verlangt worden und konnten nur vorübergehend aufgrund von Rechtsänderungen nicht erhoben werden. Den früheren Zustand wollen wir jetzt wieder herstellen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10596 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/11086 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz zu § 1 geändert wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/11086. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die SPDFraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes“.

Ich rufe zur gemeinsamen Behandlung die Tagesordnungspunkte 12 und 13 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger u. a. u. Frakt. (SPD) für ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungs- gesetz und Änderungsgesetze – BayBGG und ÄndG) und zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleich

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass dieser Gesetzentwurf zwei Sachverhalte enthält. Es geht darum, dass wir eine noch bestehende Lücke beim Verbraucherinformationsgesetz schließen. Ich will aber betonen, dass wir schon in der bisherigen Praxis entsprechende Auskünfte erteilen. Uns ist wichtig, auch wenn Sie das immer wieder anzweifeln, die Verbraucher optimal zu informieren und so gut wie möglich über Risiken zu unterrichten.

Mit dem Jahresbericht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL –, der hier kürzlich behandelt worden ist, werden sämtliche Probenergebnisse in Bayern – das sind 75 000 – ins Internet gestellt. Wir haben in Bayern ein Verbraucherinformationssystem, in dessen Rahmen wir Tipps in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe, Informationen über Wein usw. geben. Wir publizieren auf der Internetseite des LGL Warnungen, wenn Lebensmittel möglicherweise gesundheitsgefährdend sind. Wir haben die Publikation eines wöchentlichen Lebensmittelreports neu eingeführt, in dem wir die Mängel, die wir feststellen, bekannt geben und ins Internet stellen, zum Beispiel ob Obst Rückstände aufweist und wenn, in welchem Umfang. Selbstverständlich gibt es jetzt auf Antrag entsprechende Informationen.

Ganz wichtig ist, dass nicht mehr das Amtsgeheimnis gilt, was bisher der Fall war, sondern dass jetzt der umgekehrte Grundsatz der Öffentlichkeit unserer Akten gilt. Auch die Frage der Kosten ist mit dem Kostenverzeichnis ganz klar geregelt. Ich will hier betonen, dass es eine Vorgabe des Bundes ist, dass wir kostendeckende Gebühren verlangen müssen. Das steht nicht im Belieben des bayerischen Gesetzgebers. Im Übrigen geben wir Auskünfte über Verstöße ohnehin kostenfrei, und Anträge – das hat Herr Kollege Wörner angesprochen – werden kostenlos weitergeleitet.

Es ist ein großer Fortschritt, dass wir mit diesem Gesetz jetzt erweiterte Möglichkeiten haben, die Verbraucher zu informieren. Es gibt jedoch auch rechtsstaatliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit so etwas geschehen kann. Es müssen bestimmte Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein, und Unternehmen müssen angehört werden, weil sonst das Verfahren vor Gericht keinen Bestand hätte. Wir haben – auch das ist ein Missverständnis des Kollegen Wörner – alle Behörden, die mit dem Verbraucherschutz zu tun haben, für zuständig erklärt. Es gibt keinen Filter, um Gottes willen. Wenn wir im Umweltministerium jedes Mal erst unser Plazet geben müssten, wenn ein Landratsamt eine Auskunft erteilt, dann hätten wir viel zu tun. Das ist völlig abwegig. Alle Behörden sind zuständig, und deswegen kann die Information dezentral und ortsnah erfolgen. Es ist völlig falsch, was Herr Kollege Wörner hier zum Besten gegeben hat. Wir haben auch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen kreisfreien Gemeinden für zuständig erklärt, sodass hier umfassende Informationsmöglichkeiten bestehen.

Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu den Gebühren im Hygienebereich machen. Es ist tatsächlich so, dass durch diese Neuregelungen eine Lücke in einem kleinen Teilbereich entstanden ist, sodass dort

Jetzt wäre die Chance gewesen, das Gesetz zu optimieren und den Betroffenen und Beteiligten entgegenzukommen. Wir haben im Dezember vergangenen Jahres unseren Gesetzentwurf eingebracht, der auf eine unbefristete Verlängerung abzielte. Dabei haben wir ganz bewusst keine inhaltliche Veränderung beabsichtigt. Wir wollten nämlich eine Anhörung mit allen beteiligten Organisationen durchsetzen, um die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zu ermitteln und auf dieser Grundlage das Gesetz zu verbessern. Es sollte nämlich wirklich ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden. Zu dem Zweck wollten wir wissen, was sich bewährt hat, was sich nicht bewährt hat und verbessert werden muss.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde zu spät eingereicht. Es ist mehr als unbefriedigend, dass keine Anhörung mehr stattfinden konnte. Die kommunalen Behindertenbeauftragten laufen zu Recht Sturm und kritisieren dieses Verfahren. Die Beauftragten haben sich zusammengesetzt und auf einer Tagung erarbeitet, was verbesserungsbedürftig ist. Sie haben dann ihre Änderungsvorschläge vorgelegt. Die SPD-Fraktion hat diese Vorschläge – das sage ich laut und deutlich – aufgegriffen. Wir haben diejenigen Vorschläge in unseren Änderungantrag aufgenommen, die für das Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden konnten. Aber all diese Vorschläge wurden von der Mehrheitsfraktion abgelehnt.

Wir bedauern, dass es die Beauftragte der Staatsregierung nicht für nötig erachtet hat, ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dem Landtag oder zumindest dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, und zwar vor der entsprechenden Beratung.

Wir wollten mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderung erreichen. Wir wollten, dass den besonderen Bedürfnissen der verschiedenen Formen von Behinderung durch differenzierte Angebote Rechnung getragen wird. Auch die seelische Behinderung, die nicht so offenkundig ist, wollten wir aufnehmen. Das ist einer der kleinen Schritte, dem zugestimmt wurde.

Wir wollten im Bereich der Kommunikation eine deutliche Verbesserung, eine leichtere Sprache erreichen. Im Bereich der Kommunikation, also auch der Medien, wollten wir eine deutliche Verbesserung durchsetzen.

Wir wollten, dass bei gehörlosen Eltern die Dolmetscherkosten, die auch in Kindertagesstätten – nicht nur in Schulen – anfallen, übernommen werden, um Ausgrenzungen zu vermeiden. Das betrifft die Kommunikationsverordnung.

Auch das Verbandsklagerecht bedarf einer Verbesserung. Wir wollten, dass die Verpflichtungsklage und die Anfechtungsklage mit aufgenommen werden. Sonst handelt es sich um ein stumpfes Schwert. Bezüglich der Verbandsklage wollten wir auch erreichen, dass die Landesverbände, die ausschließlich auf der Landesebene in Bayern tätig sind, die Berechtigung zur Klageerhebung bekommen.

stellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstel- lungsgesetz – BayBGG) (Drs. 15/9482) – Zweite Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10390) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Christa Steiger, Kathrin Sonnenholzner, Dr. Simone Strohmayr u. a. u. Frakt. (SPD) (Drs. 15/10693)

Änderungsanträge des Abg. Joachim Unterländer u. a. (CSU) (Drsn. 15/10698 und 15/11034)

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form durchzuführen.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als erster Rednerin Frau Kollegin Steiger das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir heute über die Neufassung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes abstimmen, gibt es zunächst einmal einen Ausflug in die Chronik. Wir als SPD-Fraktion haben damals erkämpft – das war ein langer Kampf –, dass in die Bayerische Verfassung 1998 der Artikel 118 a zur Gleichstellung und zur aktiven Förderung der Menschen mit Behinderung aufgenommen worden ist. Die logische Folge war dann das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Wir als SPD-Fraktion haben 2002 einen Gesetzentwurf eingebracht, der abgelehnt worden ist; aber der Druck sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments war so groß, dass die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der 2003 einstimmig von allen drei Fraktionen beschlossen worden ist – trotz der Kritikpunkte, die wir damals angebracht haben, und trotz der Kritikpunkte, die von den betroffenen Verbänden vorgebracht worden sind.

Die Defizite sind benannt worden. Es ist überhaupt keine Frage, dass hier jetzt deutliche Verbesserungen stattfinden müssen.

Es gibt immer noch Barrieren sichtbarer und unsichtbarer Art, nicht nur Barrieren für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen sowie Barrieren für psychisch behinderte Menschen.

Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Anhörung haben. Sie ist bitter nötig. Wenn man nämlich die Belange der Betroffenen und Beteiligten ernst nimmt, muss man diese Anhörung durchführen.

Die Kritik, die es gibt, ist berechtigt. Ich habe sie formuliert. Ich transportiere damit teilweise auch die Kritik derjenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben. Ich nenne die kommunalen Behindertenverbände, die Gehörlosenverbände und die Selbsthilfeorganisationen psychisch Erkrankter, psychisch Behinderter und ihrer Angehörigen.

Wegen der berechtigten Kritik ist die Anhörung notwendig. Trotz der Kritik stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Im federführenden sozialpolitischen Ausschuss haben alle Fraktionen zugestimmt.

Was wäre die Folge, wenn wir das Gesetz jetzt ablehnen? Wir hätten dann eine gesetzlose Zeit. Das alte Gesetz wird nämlich am 1. August obsolet. Dann hätten wir kein Gesetz mehr. Was weg ist, ist weg und kommt nicht wieder. Diese Befürchtung habe ich. Wenn ein Gesetz verfällt, kommt ein neues nicht so leicht wieder. Dann müssten wir wieder von vorn anfangen.

Wie gesagt, stimmen wir dem Gesetz trotz aller Mängel zu. Aber ich sage noch einmal: In der nächsten Legislaturperiode muss die Anhörung durchgeführt werden.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt darf ich dem Kollegen Unterländer das Wort erteilen.

Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem im Jahr 2003 das erste Bayerische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung etwa an dem gleichen Tag, an dem wir heute beraten, beschlossen worden war, haben wir es gemeinsam mit Frau Staatsministerin Christa Stewens zu Recht als einen behindertenpolitischen Meilenstein im Freistaat Bayern gesehen.

Auch wenn es für das federführende Sozialministerium in den vergangenen Jahren sehr mühsam war, die Ausführungsverordnungen zu den einzelnen Bereichen tatsächlich umzusetzen, kann man sagen: Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich sehr viel positiv bewegt. Deshalb ist es mehr als folgerichtig, dass wir nach Auslaufen dieses Gesetzes zum 31. Juli 2008 ein neues, etwas modifiziertes Gesetz zum 1. August 2008 in Kraft setzen.

So weit können wir noch übereinstimmen, Frau Kollegin Steiger. Aber – ich glaube, insoweit besteht auch Konsens – die Umsetzung – diese beschäftigt sich in erster Linie mit der Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum, nicht mit Leistungsansprüchen; ich komme darauf noch zu sprechen – erfordert ein Umdenken bei allen Verantwortlichen und eine veränderte Bewusstseinsbildung. Nur wenn es zu einem Paradigmenwechsel kommt, wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unseren

Unser Ansinnen ist, dass die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die jetzt bei der Staatsregierung angesiedelt ist, beim Landtag angesiedelt wird, wie es beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist, damit die Unabhängigkeit gewährleistet ist. Weiter sollte die Beauftragte dem Landtag und der Staatsregierung zweimal in der Legislaturperiode berichten.

Außerdem wollten wir eine Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag erreichen. Die Staatsregierung sollte dem Landtag zweimal in einer Legislaturperiode berichten. Dies wurde abgelehnt. Ich finde es bedauerlich, dass sich die CSU-Fraktion nicht bewegt hat und lediglich einen Entschließungsantrag gestellt hat. Das ist so viel wie Anlauf nehmen, aber den Absprung verpassen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Unterländer, anders kann ich das nicht ausdrücken.

Sie haben in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass der Dialogprozess mit den Behindertenorganisationen und mit denen, die in diesem Bereich sonst noch tätig sind, fortzuführen ist. Über Weiterentwicklungen und Feinjustierungen in diesem Gesetz ist zu beraten. Das war Ihre Aussage. Aber jetzt kommen Sie mit einem Entschließungsantrag, der ausgesprochen dürftig ist. Sie bekräftigen die Ziele des Gesetzentwurfs. Sie bekräftigen, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtungsgesetz, der Bildungs- und Erziehungsplan sowie die Lehrpläne entsprechende Bestimmungen enthalten müssen, die umgesetzt werden sollten. Aber Sie hätten die Dinge gleich in das Gesetz schreiben sollen. Denn nur das macht Sinn. Uns haben Sie dies abgelehnt.

Was ich gesagt habe, wird in den Wahlprüfsteinen des Landesverbandes der Lebenshilfe deutlich. In den Wahlprüfsteinen zur schulischen Integration wird gesagt:

Was werden Sie tun, damit Bayern seine Schlusslichtposition in Deutschland bei der gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Regelschule verliert und um die tatsächliche Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Schulformen zu verwirklichen?

Das ist eine deutliche Aussage. Was Sie in Ihrem Entschließungsantrag schreiben, gehört ins Gesetz. Unter anderem muss das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nämlich erweitert werden.

Fazit: In diesem Gesetz sind kleine Trippelschritte zur Verbesserung vorhanden. Aber wir stellen auch fest, dass überall dort, wo keine staatliche Finanzierung notwendig ist und wo es kaum einer staatlichen Finanzierung bedarf, die Trippelschritte gemacht werden. Aber dort, wo es notwendig wäre, Geld auszugeben, nämlich bei Maßnahmen auf der Grundlage des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, wollen Sie eine Aufnahme in das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz nicht befürworten.

Die Petitionen der kommunalen Behindertenbeauftragten und die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, aber insbesondere auch der sehr aktiven Gehörlosenverbände gehen teilweise über den Inhalt des Gesetzentwurfs hinaus. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung angreifen, die sehr wohl einen inhaltlich mit dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten der Kommunen deckungsgleichen Vorschlag gemacht und sich aktiv eingebracht hat. Das sollte man an dieser Stelle deutlich feststellen.

(Christa Steiger (SPD): Ich greife nicht sie an, ich greife ihre Öffentlichkeitsarbeit an!)