Insbesondere geht es um die Anfertigung von Listen der persönlichen Daten einschließlich Namen, Geburtsnamen, Geburtsorte und Anschrift sowohl der Veranstalter, des Leiters wie auch der Ordner.
Das ist die allerneueste Schikane, auch die Ordner, die bei dieser Veranstaltung helfen, mit allen ihren persönlichen Daten melden zu müssen. Das stellt eine bürokratische Schikane dar.
Ein Gutachter hat geschrieben, er halte das für verfassungswidrig, weil es gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Der Gutachter schreibt, das diene allein der Sammelwut der Sicherheitsbehörden ohne jeden Zuwachs an Sicherheit und belaste zudem die Mitarbeiter in den zuständigen Behörden unnötig. Eine zusätzliche bürokratische Hürde stellt auch die erhebliche Verlängerung der Anmeldefrist auf 72 bzw. 96 Stunden dar. Da wäre es in Kitzingen mit den Gentechnikfeldern gar nicht gegangen, spontan auf die Straße zu gehen und damit die Bauern zu zwingen, auf den Anbau von Genmais auf den von ihnen angemeldeten Feldern zu verzichten. Die amtliche Begründung des Entwurfs nennt keine Beispiele, die einen Bedarf für eine längere Anmeldefrist rechtfertigen würden.
Deshalb fragen wir uns zu Recht, warum man die Anmeldefrist verlängert hat. Bei der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs würde die bereits bestehende Tendenz verstärkt, auch für kleine und kleinste Versammlungen unter 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bürokratische Großaktionen mit Auflagenbescheiden der Behörden von beträchtlicher Stärke zu fabrizieren. Ein Beispiel dafür ist: Wir hatten vor zwei Wochen eine Kreistagssitzung des Schulausschusses. Es standen zwölf Mütter vor dem Landratsamt, die mit der Zwangsversetzung einer Grundschullehrerin nicht einverstanden waren. Diese zwölf Mütter müssen in Zukunft eine Demonstration anmelden, und die gleichen Auflagen erfüllen, wie dies bei einer Großkundgebung mit vielen tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fall wäre. Das ist nicht in Ordnung.
Jetzt komme ich zur Meldung der Daten der Ordner. Die Behörde kann die Ordner ablehnen, wenn sie sie für nicht geeignet hält. In diesem Zusammenhang wird, Herr Innenminister, vielleicht eine Prozessflut auf Sie zukommen, weil die Betroffenen mit Fug und Recht wissen wollen, nach welchen Kriterien ein Ordner als geeignet oder nicht geeignet eingestuft wird. Vielleicht wird der eine oder andere auch davor zurück schrecken, Ordner zu werden, weil dann zum Beispiel der Nachbar als Versammlungsleiter irgendwelche Dinge erfährt, die er lieber für sich behalten will.
Deshalb stellt gerade diese Vorschrift bei kleineren Versammlungen eine große bürokratische Hürde dar, so dass wir von einer Abschreckungsnorm zur Verhinderung von Versammlungen sprechen können. Es ist nicht schwierig voraus zu sehen, dass die künftigen sogenannten Aufla
eingestellt werden. Auch diesen unbescholtenen Eltern machen Sie den Weg zu einer friedlichen Versammlung ziemlich schwer.
Sie beklagen sich ja immer darüber, dass die Menschen politikmüde sind. Wenn Sie sie aber von Demokratie ausschließen, von ganz wichtigen demokratischen Willensbekundungen,
unter anderem dadurch, Herr Kollege, dass Sie ihnen so viele Formulare mitgeben, dass man wahrscheinlich einen halben Tag braucht, um durchzusteigen, kann das nicht im Sinne des Betrachters oder der Betrachterin sein.
Ich möchte also gerne sagen: Dieses Gesetz ist nicht nur verfassungsfeindlich aus meiner Sicht, sondern es ist bürokratisch und aufgebläht. Dagegen muss auch etwas unternommen werden. Es gibt dazu Gutachten; wir haben uns die Gutachten durchgelesen. Wir haben uns im Gegensatz zu Ihnen die Mühe gemacht, uns mit Petitionen, Gutachten und Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger zu beschäftigen. In einem Gutachten können Sie lesen: „Die bürokratischen und aufgeblähten Anmeldedaten, die ein Veranstalter liefern muss, wirken abschreckend.“ – Oder : An der ärgerlichen Behördenpraxis, Beschränkungen und Verbote erst auf den letzten Drücker zuzustellen – das war nämlich ein Manko des alten Gesetzes – und damit Veranstalter und Gerichte zu Eilentscheidungen binnen weniger Stunden zu zwingen, ändert der Entwurf nichts. – Hier hätten Sie eine entscheidende Verbesserung vornehmen können.
Oder: Die Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Behörden besteht vor allem darin, dass der Veranstalter umfangreiche Daten liefern muss, die Behörde ist zu nichts verpflichtet. Bestraft wird also mit dieser Bürokratie nur der Bürger, der richtig und umfangreich informieren muss. Die Behörde wird nicht bestraft, wenn sie ihre polizeilichen Strategien weiter geheim halten darf.
Ich lese Ihnen vielleicht am besten mal vor, damit Sie wissen, worum es geht, welche Daten man abliefern muss: den Ort, den Zeitpunkt und das Ende, das Thema, die erwartete Anzahl der Teilnehmer, den beabsichtigten Ablauf, die mitgeführten Gegenstände und technischen Hilfsmittel. Also, Frau Kollegin Gote, wenn Sie in Wunsiedel jetzt die Nazis rauskehren, müssen Sie angeben, wie viele Besen Sie mit sich führen.
setzung mit einem völlig verunglückten Gesetzentwurf, den diese Staatsregierung vorgelegt hat und den Sie von der CSU-Fraktion bedauerlicherweise in den Ausschüssen haben passieren lassen. Ich kann nur hoffen, dass Sie heute noch die Bremse treten und den Gesetzentwurf – wie von den Vorrednerinnen und Vorrednern gefordert – zurückziehen.
Ansonsten kann ich Ihnen garantieren, dass er sehr bald in einer geänderten Form das Haus wieder beschäftigen wird. Er wird aber zweifelsohne – das ist überhaupt keine Frage –, wenn er so verabschiedet wird, Heerscharen von Rechtsanwälten und Gerichten beschäftigen, die sich mit diesen unpräzisen Formulierungen im Gesetzentwurf in der Praxis auseinandersetzen müssen.
Es geht um die Verteidigung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und das ist ein für uns ein außerordentlich wichtiges Thema. Wer die Sorge um die massiven Einschränkungen demokratischer Traditionen derartig leichtfertig abtut, wie das von Ihrer Seite teilweise getan wird, legt damit lediglich eklatante Mängel im eigenen Demokratieverständnis an den Tag.
Das geplante Gesetz soll Bürgerinnen und Bürger abschrecken, Versammlungen zu organisieren und abschrecken, Demonstrationen abzuhalten. Das ist in mehreren Redebeiträgen sehr gut herausgearbeitet worden. Es gibt auch Petitionen, gerade von Organisationen, die öfters solche Versammlungen, sei es in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel abhalten, die uns vorliegen – vom Bund Naturschutz, aber auch vom VCD, auf die ich kurz noch näher eingehen werde.
Lassen Sie mich eines aus meiner langjährigen Erfahrung sagen: Ich war schon des Öfteren Versammlungsleiter bei Demonstrationen, und zwar auch bei größeren. Im alten Versammlungsrecht waren sicherlich einige Punkte enthalten, die verbesserungswürdig gewesen wären und wofür wir entsprechende Vorschläge gemacht haben. Man konnte aber im Wesentlichen damit leben. Das, was Sie jetzt vorlegen, stellt eine deutliche Verschlechterung dar. Sie bauen damit eine Bürokratie auf, die Menschen abschrecken soll. Man kann es nicht anders sagen: Es ist ein Versammlungsbehinderungsgesetz.
Nehmen wir als Beispiel eine der großen aktiven Organisationen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, die des Öfteren solche Versammlungen unter freiem Himmel durchführen.
Nach der jetzigen Regelung ist grundsätzlich der erste Vorsitzende des Verbandes Veranstaltungsleiter, und das bei einer Organisation mit 76 Kreisgruppen und 700 Ortsgruppen. Das erfordert verbandsintern einen immensen Abstimmungsaufwand. Das, was Sie den Leuten vor Ort an Arbeit aufhalsen, ist unsäglich.
genbescheide, die jetzt aus kosmetischen Gründen Beschränkungsbescheide heißen sollen, und die von Verantwortlichen einer Demonstration in Empfang genommen und unter entsprechender Sanktionandrohung zu beachten sein werden, noch umfangreicher und unübersichtlicher sein werden als diejenigen nach altem Recht.
Ich schließe mich meinen Kolleginnen und Kollegen an: Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, denn er verstößt gegen das in unserer Bayerischen Verfassung verankerte Grundrecht sich frei und ohne Anmeldung jederzeit versammeln zu können. Er ist überdies ein bürokratisches Monster, bei dem es Herrn Stoiber in Brüssel sicherlich grausen würde, wenn er wüsste, was da alles drinsteht.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Magerl. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass er eine Jacke angezogen hat. Ich will mich nicht weiter über Kleidervorschriften äußern, aber ich bin der Meinung: Im Parlament sollte ein bisschen Respekt bei der Kleiderordnung vorherrschen.
Das gilt für alle Parteien. Herr Kollege Magerl, Parlament kommt von parlare, das heißt, das gesprochene Wort ist das Entscheidende, nicht das getragene. In diesem Sinne haben Sie das Wort, Herr Kollege.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Debatte um die Sakkos hier im Haus ist alt. Es gab einen Präsidenten in der 11. Legislaturperiode – daran kann ich mich noch gut erinnern – es war Herr Heubl –, der an wärmeren Tagen gefragt hat: Gestatten die Damen, dass die Herren ihren Rock ablegen? Vielleicht können wir ja zu dem wieder zurückkehren.
Zur Sache: Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits auf einige grundlegende Kritikpunkte an diesem in meinen Augen ziemlich unsäglichen Gesetzentwurf hingewiesen. Ich kann mich diesen Ausführungen voll inhaltlich anschließen.
Den Vorwurf von Herrn Innenminister Herrmann – gestern in der Presse vorgetragen –, die GRÜNEN veranstalteten lediglich einen Wahlkampfklamauk, muss ich entschieden zurückweisen. Das, was wir hier machen, ist kein Wahlkampfklamauk, sondern eine ernste Auseinander
haben, sondern sehr häufig die lokal und ehrenamtlich tätigen Bürgerinitiativen, denen es um den Schutz ihrer Heimat und darum geht, Fehlplanungen zu verhindern, die Sie mit Ihrer Politik zu verantworten haben.
Für diesen Zweck ist ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht dringend erforderlich. Sie verschlechtern das bestehende Recht, statt dass Sie die Chance ergreifen und es in einigen Punkten deutlich verbessern.
Gerade in der Verkehrspolitik wird durch Demonstrationen nicht nur der Schutz unserer Natur und unserer Landschaft, sondern auch der Schutz unserer Heimat bewirkt. Insbesondere wird der Staat auch vor Geldverschwendung geschützt, für die Sie stehen. Ich erwähne nur das Stichwort Transrapid. Der Transrapid ist unter anderem auch aufgrund sehr vieler Veranstaltungen, Demonstrationen und durch den Druck aus der Bevölkerung verhindert worden. Das wollen Sie mit diesem Gesetz in Zukunft deutlich einschränken. Sie sollten sich für dieses Gesetz schämen. Ziehen Sie es zurück!
Ich möchte erst einmal dem Kollegen Magerl für seine Wortmeldung danken. Dann habe ich den Kollegen Runge auf der Rednerliste. Die Geschäftsordnung sagt, dass ein Mitglied des Landtags nur sprechen darf, wenn ihm vom Präsidenten das Wort erteilt ist. Ich bitte, das T-Shirt einzustecken. Danke. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass wir Zuschauer auf der Tribüne haben. Ich darf mich für das elegante Jackett bedanken, das Sie angezogen haben, und erteile Ihnen jetzt das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, der Herr Präsident hat es selber gesagt. Er hat mich gebeten, ein Jackett überzuziehen. Das habe ich selbstverständlich gerne gemacht. Ich habe mir dann überlegt, ein zweites T-Shirt über das Sakko zu ziehen. Das würde aber nicht nur Ihren, sondern auch meinen ästhetischen Ansprüchen nicht genügen.