Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich habe die Verwaltung aufgefordert, einen neuen Auszählrekord aufzustellen, weil ich die Sitzung erst fortsetzen kann, wenn ausgezählt ist. Ich unterbreche für etwa zwei Minuten.
Die Malteser Hilfsdienste machen das sogar noch viel länger, Frau Kollegin. Abgesehen davon war aber zu überlegen, ob man diese Organisationen ihres Vorrangs beraubt und damit über Abschreibungen Ergebnisse erzielt, von denen man nicht weiß, ob die Rettungsdienste in bewährter Weise bzw. gleich gut das Rettungswesen betreiben können. Damit wäre auch die Gefahr gegeben gewesen, dass das ehrenamtliche Potenzial, das bei allen Hilfsorganisationen in hohem Maß vorhanden ist, nicht mehr in der bewährten Weise hätte genutzt und beteiligt werden können. Wir haben uns deshalb nach intensiven Diskussionen entschlossen, die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen beizubehalten. Das bedeutet nicht, dass nicht auch die privaten Rettungsdienstunternehmer, wie bisher, in das Rettungsgeschehen eingebunden werden. Auch das ist Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Auch die privaten Rettungsdienstunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Aufgaben erfüllen können. Mit der Übernahme von rettungsdienstlichen Aufgaben ist auch ein hoher Investitionsaufwand verbunden, der auf einer verlässlichen Grundlage beruhen muss. Sonst wäre er volks- und betriebswirtschaftlich nicht vertretbar.
Ich will nicht in allen Einzelheiten darlegen, was Inhalt des neuen Gesetzes ist. Ein sehr heiß diskutiertes Thema war aber die Frage, ob die Hilfsfrist in das Gesetz aufgenommen werden soll und, ob sie gegenüber dem bisherigen Zustand verändert werden soll. Die intensiven Überlegungen haben dazu geführt, dass sie nicht im Gesetz enthalten ist und, dass man die bisherigen Fristen beibehält, weil eine Änderung – und wenn eine Änderung, dann nur eine Verkürzung – dazu geführt hätte, dass das System der Rettungswachen im ganzen Land hätte neu geplant und geordnet werden müssen.
Das wäre über Jahre mit hohem Kostenaufwand und organisatorischem Aufwand verbunden gewesen, der nicht vertretbar gewesen wäre.
Es wird der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eingeführt, und es wird der Notarztdienst verbessert. Es gibt erstmals die Regelung des arztbegleiteten Patiententransports. Es wird die Rechtsgrundlage für die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung neu geschaffen. Es wird auch eine Kostenbeteiligung eingeführt, wenn bei kommerziellen Großveranstaltungen der Veranstalter den Rettungsdienst in Anspruch nimmt. Die Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Verbesserung der Finanzierung des Rettungsdienstes. Das war in der Vergangenheit ein sehr schwieriges Thema. Die Abrechnungen zwischen den Leistungsträgern, den Hilfsorganisationen und den Kassen, haben zu langwierigen Verhandlungen und auch Streitigkeiten geführt. Die Hilfsorganisationen sind dadurch zum Teil bis in die Nähe von Liquiditätsschwierigkeiten gekommen. Auch das wird mit dem neuen Gesetz verbessert. Ich will es damit belassen, weil wir das im federführenden Ausschuss intensiv diskutiert haben. Wir haben in diesem Zusammenhang auch eine Anhörung der Beteiligten durchgeführt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Landtagsfraktion hat die Beratungen mit einer Projektgruppe begleitet und konstruktiv gestaltet. Ich glaube, dass gerade die Arbeit an diesem Gesetz ein gutes Beispiel dafür ist,
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge der Abg. Joachim Wahnschaffe, Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u. a. (SPD) (Drsn. 15/10745 mit 15/10479)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Ettengruber.
Ich bitte, jetzt wirklich die Wortmeldungen zu beschleunigen, und dass diejenigen, die reden, bereit sind und möglichst schon hier vorne stehen. Dann müssen nicht erst kostbare Minuten vergehen, bis jemand von hinten nach vorne kommt. Herr Ettengruber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme den Appell gerne auf und werde meine Redezeit von 20 Minuten nicht ausnutzen. Ich glaube, das ist auch nicht notwendig, obwohl es jetzt um ein Thema geht, das weitaus wichtiger ist und weitaus mehr Personen betrifft, als das soeben abgehandelte. Ein funktionierendes Rettungswesen ist etwas, was alle Bürgerinnen und Bürger betrifft. Es ist an sich schade, dass durch die rhetorischen Grundübungen der GRÜNEN dieses Thema erst zu so später Stunde erörtert werden kann. Deshalb muss hierüber in aller Kürze und Sachlichkeit gesprochen werden.
Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes ist sehr intensiv und über einen langen Zeitraum diskutiert worden, mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung aller möglichen Aspekte. Seit 1974 gibt es ein Rettungsdienstgesetz, in dem das Rettungswesen auf eine rechtliche und organisatorische Basis gestellt worden ist. Es war notwendig, das 1998 zuletzt novellierte Gesetz jetzt den modernen und neuen Entwicklungen anzupassen. Es gab Überlegungen, ob man das bewährte System auf eine neue Basis stellt, ob man das Rettungswesen generell dem Wettbewerb unterwirft. Es waren sehr intensive Überlegungen, die auch vor dem Hintergrund des europäischen Rechts abgehandelt worden sind. Wenn man das Rettungswesen aber völlig dem Wettbewerb unterstellt, dann bedeutet das, dass die Hilfsorganisationen, die das Rettungswesen in bewährter Weise seit vielen Jahren, seit Jahrzehnten betreiben – das Bayerische Rote Kreuz beispielsweise seit der Schlacht von Solferino – –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein guter Rettungsdienst kann Leben retten. Davon konnte ich mich Anfang der Woche selbst überzeugen. Ich bin in einem Rettungswagen mitgefahren und in einem Rettungshubschrauber mitgeflogen. Ich habe erleben dürfen, welch schwierige, aber auch welch gute Arbeit Rettungsassistenten und Rettungssanitäter Tag und Nacht in diesem Land leisten. Dafür, meine ich, sollten wir uns alle bei ihnen bedanken.
Dieses Gesetz ist deswegen so wichtig, weil es eine Weichenstellung dafür ist, ob die Bedingungen, die Kollege Ettengruber beschrieben hat, flächendeckend erfüllt werden können. Das heißt also, dass Lebensrettung oder überhaupt Rettung an jedem Ort in Bayern zu gleichen Bedingungen stattfindet. Nicht nur in den Ballungsräumen sind die Rettungsfristen einzuhalten – dort ist es relativ einfach –, sondern beispielsweise auch in entlegenen Gegenden wie entlang der deutsch-tschechischen Grenze. Das ist für uns sehr wichtig gewesen.
Wir glauben, dass durch das Gesetz eine ganze Reihe von guten Grundlagen gelegt wird. Ich will die positiven Aspekte kurz für meine Fraktion darstellen. Wir sind der Meinung gewesen, dass der Vorrang der Rettungsorganisationen schon deswegen berechtigt ist, weil damit das Ehrenamt nicht nur gestärkt sondern gesichert worden ist; denn man muss wissen, dass bei den Rettungsorganisationen rund 20 % Ehrenamtliche sind, die eine sehr gute Ausbildung haben und den Dienst zu Bedingungen leisten, die wahrscheinlich sonst kaum jemand annehmen würde, die im Schichtdienst eingesetzt werden und die eine hohe Leistungsbereitschaft aufweisen.
Deswegen ist es auch im öffentlichen Interesse, dass das Ehrenamt gestärkt wird, und deswegen gebührt dem Ehrenamt auch der Vorrang. Im Übrigen sind die Privaten, soweit sie Bestandsschutz genießen, weiterhin beteiligt.
Das Zweite kann man unter den Begriff der Verbesserung der Ergebnisqualität subsumieren. Es ist schon gesagt worden, es wird ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst eingeführt. Das, was er genau machen wird, ist wohl Gegenstand der Ausführungsverordnung. Es geht um den arztbegleiteten Krankentransport und den Fahrer eines Notarzteinsatzfahrzeuges. Das ist schon eine wichtige Neuerung, die auch deswegen notwendig war, um die Frage der Finanzierung gegenüber den Krankenkassen besser abzusichern. Denn das war bisher ein Punkt, der sich in der Grauzone bewegt hat. Da gab es viel Streit. Dass dies so geregelt worden ist, ist sicher ein Fortschritt, auch wenn man genauer hinsehen muss.
Ich komme nun zu den Kritikpunkten. Wir haben uns mit unseren wichtigsten Forderungen nicht durchsetzen können. Trotzdem meinen wir, in der Abwägung der Vor- und Nachteile, dass die Vorteile der Novellierung des Gesetzes nach zehn Jahren die Nachteile überwiegen. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.
wie mit den Beteiligten, mit den Betroffenen, mit den Mitwirkenden im Rettungsdienst ein neues Gesetz erarbeitet wird. Ich möchte mich bei allen, besonders bei den Hilfsorganisationen, sehr herzlich für die konstruktive Mitarbeit bedanken: angefangen beim Roten Kreuz über den Malteser Hilfsdienst bis hin zu den privaten Leistungserbringern.
Auch das Ministerium hat sich hier – zunächst der damalige Innenminister Dr. Beckstein und dann der jetzige Innenminister Herrmann – sehr intensiv in die Erarbeitung dieses Gesetzes eingeschaltet. Die Minister haben dieses Gesetz zur Chefsache gemacht und damit zum Erfolg beigetragen. Insbesondere der Leitende Ministerialrat Anding hat sich über Monate hinweg mit allen Beteiligten zusammengesetzt und die Dinge besprochen. Dafür darf ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Für mich ist es ein schöner Zufall, dass sich mein letzter Beitrag in diesem Hohen Hause mit der Behandlung dieses Gesetzentwurfs befasst. Damit schließt sich für mich ein Kreis; nach dem Inkrafttreten des ersten Rettungsdienstgesetzes war ich im Jahr 1974 als Geschäftsleiter des neu gegründeten Rettungszweckverbandes Straubing, dem drei Landkreise und die Stadt angehören, mit der Organisation des Rettungsdienstes befasst. Es war damals ein Anfang bei Null; denn es gab damals keinen organisierten Rettungsdienst. Es gab die Hilfsorganisationen, die punktuell und ehrenamtlich Rettungsdienst betrieben und ausschließlich auf freiwilliger und gesetzlich nicht abgesicherter Basis den Rettungsdienst durchgeführt haben. Mit einfachem Gerät, aber mit umso größerem Engagement wurde Hilfe für die Menschen in Bayern geleistet, das aber nicht flächendeckend, das war auch nicht landesweit sondern nur punktuell und kleinräumig und deswegen auch nicht verlässlich. Nicht jeder Bürger konnte in einer kurzen Frist erreicht werden. Deswegen war das damalige Gesetz notwendig. Auch dieses neue, heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz ist notwendig, weil damit der Rettungsdienst auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt wird. Die Bürger Bayerns können auch in Zukunft damit rechnen, dass sie jederzeit und an jedem Ort verlässliche und sachgerechte Hilfe erhalten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Ich darf mich verabschieden und wünsche eine gute Zeit.
Herr Ettengruber, vielen Dank. Auch wir geben Ihnen seitens des Hohen Hauses alle guten Wünsche mit auf den Weg. Denken Sie daran: Pensionierung heißt nicht, dass man nicht auch weiter für die Sicherheit arbeiten kann. Gerade wegen Ihrer Erfahrungen wird in diesen Organisationen Ihre Hilfe notwendig und erwünscht sein.
Ein weiteres Thema, das ich noch ansprechen wollte, ist die Frage der Integrierten Leitstellen. Sie wissen, dass diese von der Staatsregierung mit großem Aplomb eingerichtet und als etwas besonders Fortschrittliches dargestellt wurden. Die Wirklichkeit sieht leider nicht ganz so positiv aus. Es fehlt an der technischen Ausrüstung. Der digitale Funk ist immer noch nicht funktionsfähig. Es gibt Kommunikationsprobleme.
Herr Innenminister, wenn ich Sie hier schon als Gegenüber habe, möchte ich Ihnen eines ans Herz legen, weil das bei der praktischen Übung am Montag besonders aufgefallen ist. Wir haben eine Rettungskette bei der Luftrettung, die so nicht nachvollziehbar ist. Wir haben vier Standorte für die Intensivhubschrauber. Wenn ein solcher Hubschrauber benötigt wird, dann muss die Integrierte Leitstelle bei der Integrierten Leitstelle für Luftrettung in München anrufen. Diese muss die Freigabe erteilen und dann den Standort anweisen. Sie verfügt aber über wenig Ortskenntnis. Mir ist von Praktikern – und ich kann das belegen – signalisiert worden, dass dadurch wertvolle Minuten verloren gehen. Gerade bei der Luftrettung kann es manchmal um wenige Minuten gehen, wenn sie wirksam eingreifen soll. Im Schnitt sind es vier Minuten, die durch diese überflüssige Rettungskette verloren gehen. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie das überprüfen.
Wir sind der Meinung, wenn wir schon eine Integrierte Leitstelle, also sozusagen eine Anlaufstelle aus einer Hand, anbieten, dann sollte das auch beim Intensivhubschrauber zum Tragen kommen.
Ich komme zu einem Punkt, den auch Kollege Ettengruber angesprochen hat. – Ich mache es jetzt im Schnelltempo, um die 20 Minuten Redezeit nicht auszuschöpfen. Es geht um die Frage der Großveranstaltungen. Ich will jetzt nicht den FC Bayern heranziehen, aber er bietet sich fast an. Nach dem Gesetz wird in Zukunft ein Verein oder wer auch immer, der aus kommerziellen Gründen eine Veranstaltung durchführt, für den Rettungsdienst bezahlen müssen. Das ist legitim. Die Frage ist aber: Wieso muss er für den Rettungsdienst bezahlen, aber nicht für den Polizeieinsatz? – Hier sollte man darüber nachdenken – obwohl das unterschiedliche Rechtslagen sind; das ist mir schon klar –, ob man nicht eine Gleichbehandlung vornehmen sollte. Entweder kostet beides nichts, oder es muss für beides etwas verlangt werden, und zwar dann, wenn es nur dem kommerziellen Interesse und nicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient. Das ist allerdings ein Problem, das man genauer betrachten muss.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch eines anführen: Die Rettungsassistenten und Rettungssanitäter setzen jeden Tag und jede Nacht ihre Gesundheit aufs Spiel. Es ist Schwerstarbeit, die geleistet wird. Die Leute ruinieren teilweise auch ihre Gesundheit. Ich möchte hier bei dieser Gelegenheit anführen, dass das, was sie ver
Ich stelle aber an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich fest – wir haben es immer wieder gesagt –: Dieses Gesetz ist im Grunde genommen ein Spargesetz; denn schon im Vorspann ist ausgeführt, dass der Freistaat Bayern sich diese wichtige Aufgabe ganze 100 000 Euro kosten lässt. Das Gesetz hat aber enorme Auswirkungen auf die Versichertengemeinschaft. Denn die Versichertengemeinschaft – insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen – wird mit 10 bis 17 Millionen Euro beteiligt sein. Das ist dann gerechtfertigt, wenn damit der Standard der Rettung erhöht wird. Das ist durch die Maßnahmen, die ich genannt habe, durchaus zu erwarten. Aber – Sie werden sich erinnern – früher hat der Freistaat Bayern nicht nur, wie jetzt im Gesetz vorgesehen, die Berg- und die Wasserrettung mit Investitionshilfen unterstützt, sondern auch die Landrettung. Die Landrettung erhielt große Beträge, da sich die Investitionen nur für ein Rettungsfahrzeug auf mehr als 100 000 Euro belaufen. Das ist für die Rettungsorganisationen schwer zu schultern. Sie bekommen zwar einen Teil über die Vergütung der Krankenkassen zurück, aber dennoch bleibt ein großer Teil bei ihnen hängen. Früher ist hier der Freistaat Bayern eingesprungen.
Wir sind der Meinung, weil die Verantwortung für den Rettungsdienst letztlich beim Freistaat liegt, ist es nur konsequent, dass der Freistaat Bayern sich wieder finanziell beteiligt. Deswegen werden wir an diesem Punkt dranbleiben. Wir sind der Meinung, hier ist der Freistaat Bayern nicht nur moralisch in der Pflicht, sondern hier muss er einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unseres Rettungssystems leisten.
Mein zweiter Punkt ist die Frage der Hilfsfristen. Die Hilfsfrist ist gerade auf dem flachen Land besonders wichtig. Deswegen waren wir dafür, dass man sie im Gesetz selbst verankert. Wir haben uns mit dieser Forderung nicht durchsetzen können. Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt und haben immerhin erreichen können, dass die Hilfsfristen im Gesetz Erwähnung finden und dass die Einzelheiten in der Ausführungsverordnung zu regeln sind. Das ist zwar ein Kompromiss, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, ein Punkt, der mit dem Gesetz nicht zu regeln ist, aber bei der Ausführungsverordnung und bei weiteren Maßnahmen der Staatsregierung nicht aus dem Auge verloren werden darf, ist die Frage, wie rekrutiert man in Zukunft das Personal. Sie wissen, und das wurde bei der Anhörung auch deutlich, dass je nach Standort die Rekrutierung insbesondere von Notärzten immer schwieriger wird. Das gilt vor allem für das flache Land. In den Ballungsräumen ist das im Augenblick noch kein Problem, aber es kann auch dort ein Problem werden. Deshalb muss für die ärztliche Fort- und Weiterbildung mehr getan werden. Ich habe im Rahmen einer Zusammenkunft mit Praktikern erfahren, dass die Zahl der Kurse, die von Ärzten zur Fortbildung besucht wurden, dramatisch zurückgegangen ist. Hierauf muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden, wenn wir nicht eines Tages vor der Situation stehen wollen, dass wir praktisch keine mehr Ärzte mehr haben, die bereit sind, diesen Dienst zu leisten. Das hat natürlich auch etwas mit dem Verdienst
ren mit den Sozialversicherungsträgern und den Rettungsdienstorganisationen funktionieren nicht so, wie sie sollen. Kostentransparenz und Kostenkontrolle sind nicht gegeben. Sie haben als Lösung dieser Probleme einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Verbesserungen enthält. Unter anderem werden die Verantwortung für die Planung und die Aufgaben der Planung von der Landesebene auf die kommunale Ebene verlagert, beispielsweise bei der Festlegung der Standorte von Wachen. Es werden Schiedsverfahren bei Abstimmungsproblemen eingeführt, es wird die Notarztdienstregelung nachgebessert, und es wird der Ärztliche Leiter Rettungswesen flächendeckend eingeführt.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben schon einige wunde Punkte dieses Gesetzentwurfs genannt. Es gibt noch weitere wunde Punkte. Dieser Gesetzentwurf bringt zwar Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Recht, aber er löst die Probleme nicht so, dass man von einem tragfähigen Gesetz sprechen könnte. Es wird ein Gesetz sein, mit dem wir uns in der nächsten Legislaturperiode wieder befassen müssen, um es nachzubessern. Es wird sich zeigen, ob sich die eingeführten Verfahren tatsächlich in der Praxis bewähren, ob Abstimmungen wirklich besser erfolgen, ob beispielsweise bei Umstrukturierungen der Krankenhausstruktur die Anpassung schneller und sachgerechter erfolgen wird oder ob es zu einer Qualitätsverschlechterung – auch diese Gefahr besteht – bei zweckverbandsgebietsüberschreitenden Transporten kommt. Es wird sich auch zeigen, inwieweit die Probleme mit der Honorierung der Rettungsassistenten gelöst werden können. Es wird sich weiterhin zeigen, dass die hier festgelegten Regelungen im Hinblick auf die privaten Rettungsdienstunternehmen so nicht haltbar sein werden. Sie wollen sie mitschwimmen lassen, solange es nicht zu Umstrukturierungen kommt, aber sie bei Standortänderungen nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Ich vermute, dass das rechtlich nicht haltbar sein wird. Es wird sich zeigen, dass das Gesetz nicht tragfähig ist, sondern dass man andere Lösungen finden muss.
Dieses Gesetz wird uns leider in der nächsten Legislaturperiode wieder beschäftigen. Es bringt zwar Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation, löst jedoch nicht die Probleme, die gelöst werden müssen. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor 35 Jahren war der Bayerische Landtag das erste Landesparlament in Deutschland, das ein eigenes Rettungsdienstgesetz beschlossen hat. Der Einzige von uns, der es damals mit beschlossen hat,