Sie tarnen sich als Bewahrerinnen und Bewahrer des Christentums. Doch tatsächlich geht es ihnen darum – da stimme ich meinem Kollegen Herrn Schindler bei -, den Kulturkampf in die Klassenzimmer zu tragen.
Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, die ihr den Zehnten gebt von Minze, Dill und Kümmel und lasst das Wichtigste im Gesetz beiseite, nämlich das Recht.
Wir brauchen keine landesgesetzliche Regelung; denn das Beamtenrecht mit seinen disziplinarrechtlichen Möglichkeiten ist vollkommen ausreichend. Die Beamtinnen und Beamten leisten zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid auf die Verfassung ab. Konkrete Verstöße können bereits aufgrund des Beamtenrechts geahndet werden. Diese Auffassung teilen namhafte Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sowie Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtler. Wir befinden uns hier in guter Gesellschaft. Es besteht, anders als Sie uns weismachen wollen, keine Regelungslücke.
Das Bundesverfassungsgericht selbst lässt offen, ob es eines Landesgesetzes bedarf. Ich kann Ihnen mindestens zwei Fundstellen nennen, denen Sie das entnehmen können. Ich hätte mir gewünscht, dass das Kultusministerium den Mut aufgebracht hätte, zu entscheiden, dass ein Kopftuchverbot bei uns nicht nötig ist und die vorhandenen Regelungen ausreichen. Doch als Ideologe und religiöser Eiferer begibt man sich lieber in die juristischen Fallstricke und stolpert dann natürlich darüber, wie wir es beim jetzigen Gesetzentwurf erleben,
statt zu akzeptieren, dass die Wirklichkeit in den Schulen bereits stark von den verschiedensten Weltanschauungen und Religionen geprägt ist.
Das Urteil trägt dieser Wirklichkeit Rechnung, indem es auf Gleichberechtigung und Toleranz als Eckpfeiler des Rechtsstaates abstellt.
Wenn man sich für ein Landesgesetz entscheidet, wie es die Staatsregierung überflüssigerweise getan hat, sind aber mehrere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, von denen ich beispielhaft drei nennen will. Das Kopftuch, für sich genommen, darf eben nicht als Symbol gewertet werden – und ich bin schon überrascht über die Interpretation meiner Vorredner –, weil es für die Trägerinnen unterschiedliche Bedeutung haben kann. Die Staatsregierung geht aber von vornherein davon aus, dass es sich um ein Symbol der Unterdrückung und einer extremistischen Grundhaltung handelt. Wir bestreiten gar nicht, dass das im Einzelfall so sein kann, aber das reicht nicht aus, wenn Sie keine weiteren Erkenntnisse haben, um das Kopftuch zu verbieten.
Das Verfassungsgericht lehnt des Weiteren mögliche Interpretationen als Bewertungsmaßstab für ein Kopftuchverbot ab. Genau das aber tun Sie, wenn Sie das Tragen
von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken verbieten wollen, die als nicht vereinbar mit Grundwerten und Bildungszielen von Eltern, Lehrerinnen und Schülerinnen verstanden werden könnten. Ob ein Symbol verwendet, ein Kleidungsstück getragen werden darf, machen Sie also abhängig von der Einschätzung des jeweiligen Betrachters oder der Betrachterin, und das ist nach dem Urteil nicht zulässig.
Schließlich verlangt das Bundesverfassungsgericht ganz klar eine Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen. Auch hiergegen verstoßen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf, wenn Sie schreiben: „Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die den verfassungsrechtlichen Grundwerten und den Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten entsprechen, etwa die Tracht von Ordensschwestern, bleiben zulässig.“ Wenn Sie es so formulieren, dann ist ganz klar, dass das vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird.
Diese Politik tragen wir nicht mit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Meine Herren und Damen, Kippa, Kutte und Kopftuch könnten in Frieden miteinander leben, wenn die Kultusministerin es zuließe.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es auch so beschlossen.
auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2001 (Drucksache 14/10990)
auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2001 für den Einzelplan 11 (Drucksache 14/11300)
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat in der Diplomatenloge der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungs
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erster Redner der CSU-Fraktion hat sich der Kollege Kiesel gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen heute zur gemeinsamen Aussprache zur Haushaltsentlastung für das Jahr 2001 und zur Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Für die CSU-Fraktion kann ich vorweg gleich sagen, dass wir Entlastung erteilen werden. Wir bedanken uns beim Obersten Rechnungshof für seine umfangreiche Tätigkeit bei der Aufgabenerfüllung. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Haushaltsausschusses – auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen -, wo wir die meisten Punkte, die der Bayerische Oberste Rechnungshof aufgeworfen hat, übereinstimmend verabschiedet haben und der Staatsregierung für das nächste Jahr umfangreiche Berichterstattungen aufgegeben haben.
Meiner sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, weil ja gestern zum Nachtragshaushalt 2004 mehr oder weniger eine Generalaussprache stattgefunden hat. Im Wesentlichen hängt es damit schon zusammen, denn bereits im Jahr 2001 war absehbar, dass die Steuereinnahmen erheblich nach unten gehen würden. Damals fehlten uns 1,239 Milliarden Euro. Die Zinsausgabenquote im Freistaat Bayern liegt bei 3 %, und die Wirtschaftsdaten sind insgesamt gut. Da aber in den letzten vier Jahren Steuerausfälle von knapp 10 Milliarden Euro eingetreten sind, muss gehandelt werden. Gestern war ja so ein Tag, wo erste Entscheidungen getroffen wurden.
Das Parlament wäre überfordert, wenn uns nicht der Oberste Rechnungshof umfangreich unterstützen würde und in Eigenständigkeit und Eigenverantwortung Vorgänge draußen prüfte. Deswegen bin ich und sind wir in der Fraktion der Auffassung, dass wir im Bereich der Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus ein großes Aufgabenfeld vor uns haben. Ich erinnere an das Jahr 2001, den 11. September und was durch diese Angriffe von außen in Amerika quasi auch auf die Verwaltung bei uns zukam. Ich erinnere an die BSE-Diskussion im Jahr 2001 und daran, was mit dieser Diskussion alles ausgelöst wurde. Hatten wir im Jahr 1996 bereits beschlossen, umfangreiche Strukturveränderungen einzuleiten, so wurden durch die BSE-Diskussion und durch die Diskussion über die innere
Sicherheit, ausgelöst durch den 11. September, manche guten Vorsätze wieder ad acta gelegt. Es wurden neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut bzw. manche Verwaltungsstrukturen, gerade im Sicherheitsbereich, nicht so eingeschränkt bzw. organisiert, wie es eigentlich vorgesehen war. Das muss man deutlich erkennen.
Deshalb gilt es jetzt zu überprüfen – und das hat auch der Oberste Rechnungshof getan -, wie die Verwaltungsstrukturen gerade im Bereich des Einzelplans 12, Umwelt- und Verbraucherschutz, sind und ob Stellen, die durch die Zusammenlegung der Ministerien wegfallen können, verhältnismäßig zeitnah wieder eingezogen werden. Das haben wir so auch im Haushaltsausschuss beschlossen. Ebenfalls haben wir in die Unterlagen und den Bericht aufgenommen, dass die Kleinstreferate in den Ministerien überprüft werden, weil hier Synergieeffekte genutzt werden müssen. Wir werden hier ein deutliches Augenmerk darauf legen.
Das alles sind Punkte, meine Damen und Herren, die man beachten muss, wenn man mittel- und langfristig sparen will und sparen muss. Meines Erachtens muss in vielen Bereichen eine Aufgabenkritik stattfinden, das bedeutet, man muss als Erstes schauen: Welche Aufgaben sind notwendig, welche Aufgaben sind für einen geordneten Staatshaushalt und Staatsbetrieb erforderlich. Danach muss dann die Verwaltung ausgerichtet werden. Dies ist eine Daueraufgabe, und mit dieser Daueraufgabe sind wir mit Sicherheit in den nächsten Jahren beschäftigt.
Ich möchte einen Vergleich ziehen. Genauso wie beim Obstbaum im Garten muss man von Zeit zu Zeit Seitentriebe und Wildwüchse zurückschneiden, damit der Ertrag und das Ergebnis qualitätsmäßig in Ordnung sind.
Das hat auch niemand gesagt, Frau Kollegin. Wir versuchen, Verwaltungsreform und Bürokratieabbau mit Augenmaß zu betreiben und am Ende ein ausgeglichenes Ergebnis zu haben.
Zum Haushalt 2001 und zum Entlastungsantrag kann ich festhalten, was der Oberste Rechnungshof festgestellt hat: „Unbeschadet der im Übrigen dargestellten Prüfungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern insgesamt geordnet war.“ Damit beantragen wir die Entlastung für den Haushalt 2001.
Ich hatte damit gerechnet, dass die Opposition zuerst spricht. Wenn es so gewesen wäre, hätte ich, was die einzelnen Punkte betrifft, auf Ausführungen der Opposition eingehen können, und ich hätte es damit einfacher gehabt. Ich will hier nur kurz auf das eine oder andere eingehen. Obwohl es anders gelaufen ist, als ich es mir gewünscht hätte, werde ich natürlich die Berichterstattung vornehmen.
Nein, das muss nicht sein, Herr Kollege Schieder. Wir haben im Ausschuss ja fachlich-sachlich diskutiert. Es ist natürlich das Recht der Opposition, das eine oder andere anders zu sehen, als wir es vonseiten der CSU-Fraktion vielleicht sehen.
Ich möchte deutlich machen, dass mit Sicherheit wesentliche Maßnahmen eingeleitet sind, um im Rahmen der Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus den Anregungen des Rechnungshofs Rechnung zu tragen.
Jetzt möchte ich noch auf den Einzelplan 06 eingehen. Dazu wurde hier der Vorwurf gemacht, dass es 50 Millionen Euro Steuerausfälle gebe, weil Einkommensteuererklärungen verspätet bearbeitet werden bzw. weil zu viele Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen und dann erst vor Auslaufen der Rechtssicherheit verbeschieden werden, ohne noch einmal geprüft zu werden. Dazu hat das Ministerium umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Die Bearbeitung läuft jetzt hervorragend.