Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bahn, von der Frau Kollegin Pranghofer eben gesprochen hat, fährt seit 1898 in den Kahlgrund, von der Gemeinde Kahl, der westlichsten Gemeinde unseres Freistaats, in den Spessart nach Schöllkrippen. Die Strecke ist 25 km lang. Die Bahn hat seinerzeit den Kahlgrund wirtschaftlich erschlossen. Damals sind durch die Bahn im Kahlgrund innerhalb von vier Jahren 800 Arbeitsplätze entstanden.
Ich sage das, damit Sie erkennen, welche wichtige Funktion diese Bahn in unserer Region hat. Das ist eine einzige Erfolgsgeschichte bis in die Neuzeit hinein.
Mittlerweile fährt diese Bahn von Hanau bis nach Schöllkrippen. Es gibt also eine direkte Verbindung von der ersten Stadt nach dem Freistaat Bayern in Hessen in unseren Freistaat. An dieser Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft ist der Freistaat mit 67 % beteiligt; 28 % hält die DB Regio und 5 % der Landkreis Aschaffenburg.
Verehrte Frau Kollegin Pranghofer, es gibt einen Landtagsbeschluss, nach dem sich der Freistaat Bayern von seinen Anteilen an Eisenbahngesellschaften trennt. Soweit ich von unserem Haushaltsausschussvorsitzen weiß, ist dieser Beschluss damals auch von Rot und Grün mitgetragen worden. Wir haben mittlerweile auch die Anteile an der Regentalbahn und an der Oberlandbahn verkauft. Nun ist der letzte Anteil, nämlich der an der KVG an der Reihe.
Wir von der CSU haben deswegen den Antrag gestellt, diese Abgabe der Anteile ohne eine europaweite Ausschreibung zu realisieren. Der Erschließungsauftrag dieser Bahn, von der ich eben schon gesprochen habe, ist für uns so wichtig, dass wir die Gefahr vermeiden wollen, aufgrund einer europaweiten Ausschreibung in Zukunft von einer reinen Kapitalvermehrungsgesellschaft abhängig zu sein; denn, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind gebrannte Verlierer. 2005 wurde durch unser Wirtschaftsministerium die Betriebsführung der Fahrleistungen europaweit ausgeschrieben. Diese europaweite Ausschrei
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU) (vom Redner nicht au- torisiert): Da Sie die unterschiedliche Behandlung Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft und Hofbräuhaus so irritiert, frage ich Sie, ob ich Sie darauf hinweisen darf, dass dafür in allen Beteiligungsberichten des Freistaates Bayern ausdrücklich eine Begründung gegeben wurde, nämlich jene, dass dies eine traditionsgebundene Beteiligung ist, die rational schwer begründbar ist, die aber zum Staatsinteresse des Freistaates Bayern gehört.
Halten Sie eine derartige Erklärung, so seltsam sie außerbayerischen Bürgern auch anmuten mag, als bayerische Landtagsabgeordnete nicht für selbstverständlich?
Herr Faltlhauser, wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe: Ich habe überhaupt keine Probleme damit, dass wir Anteile am Hofbräuhaus halten. Ich habe nur Probleme damit, dass das eine als Staatsaufgabe, das andere aber nicht als Staatsaufgabe gewertet wird.
Zum Zweiten stelle ich fest: Die Entscheidung für den Verkauf der KVG hat die Staatsregierung getroffen, und die CSU hat schon zugestimmt. Im Dringlichkeitsantrag der CSU geht es jedenfalls nicht mehr darum, ob überhaupt verkauft wird, sondern nur noch darum, wie verkauft wird. Ich sage immer: Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach. Sie hätten in Ihrem Antrag, so meine ich, also zumindest einen Stopper einbauen müssen oder sollen. Ich meine, Sie können das auch heute noch tun. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit dem Satz: Sollte das regionale Bieterkonsortium nicht zustande kommen oder sollten rechtliche Hürden bestehen, dann werden die Staatsanteile nicht verkauft. Wenn Sie diese Ergänzung in Ihren Dringlichkeitsantrag aufnehmen, könnten wir sogar Ihrem Antrag zustimmen.
Wir sind das aber gewohnt. Ich darf hier im Hause sagen: Das ist eine regionale Sache. In der Region sammelt die CSU Unterschriften gegen den Verkauf, aber hier stellen Sie sich hin und verkaufen die Kahlgrundbahn bzw. stimmen dem Verkauf zu.
Zum Dritten müssen wir uns schon etwas fragen. Ich komme jetzt auf unseren Antrag zu sprechen, der am 6. Februar 2008 eingereicht worden ist, also im Februar dieses Jahres. Er ist nicht auf die Tagesordnung gekommen. Als wir im Mai nachgefragt haben, hieß es, dieser Berichtsantrag, den wir gestellt haben, wird mit dem Beteiligungsbericht im Juni behandelt. Jetzt haben wir Juli – er war also kurz vor der Sommerpause auf der Tagesordnung. Ich frage die regionalen Abgeordneten: Wovor haben Sie eigentlich Angst?
sagen: Nein, warum sollten wir diesen Anteil verkaufen? Wir wollen die KVG nicht verkaufen – da beziehe ich jetzt mal die Kollegen von der SPD mit ein. Wir halten die KVG für den ÖPNV im Kahlgrund für so wichtig, dass wir nicht glauben, dass ein Privater diese Aufgabe genauso gut oder besser leisten kann. Genau das, lieber Herr Faltlhauser, steht in der Haushaltsordnung. Lieber Herr Kollege Faltlhauser, ich habe eben nur gesehen, dass Sie sich gemeldet haben, ich habe aber nicht gehört, was Sie gesagt haben.
Die Haushaltsordnung fordert, dass der Staat sich nur dann an einer Gesellschaft beteiligt, wenn ein wichtiges Interesse vorliegt. Dieses wichtige Interesse liegt unserer Meinung nach vor. Eine weitere Bedingung ist, dass sich der Zweck, den man damit anstrebt, nicht ebenso gut auf andere Weise erreichen lässt. Wir sind der Meinung: Dieser Zweck lässt sich hier nicht auf andere Weise erreichen.
Die Privaten, die das Geschäft bis jetzt übernommen haben, haben oft genug Anlass zur Klage gegeben. Das muss man hier auch einmal feststellen.
Wenn ein Privater in diesen Vertrag einsteigt, wird es für die Arbeitsplätze eine Personalüberleitungsklausel geben. Die Arbeitsplätze bleiben dann vielleicht für fünf Jahre bestehen, wer weiß das genau. Sie werden aber danach wegfallen, denn was für ein Interesse hat ein Privater an einem großen Arbeitsplatzangebot vor Ort. Wie sieht es aus mit den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Schöllkrippen? – Schöllkrippen hat in vergangenen Jahren schon schwere Verluste bei der Gewerbesteuer hinnehmen müssen. Die KVG ist hier einer der größten Arbeitgeber. Können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, garantieren, dass diese Einnahmen nicht wegbrechen?
Was ist mit der Westfrankenbahn, fragen wir. Die lässt nämlich ihre Triebwagen von der KVG warten. Wird das die private Konkurrenz auch tun oder wird sie nicht eher eine Verweigerungshaltung einnehmen, sich diese Leistung teuer bezahlen lassen und damit die Westfrankenbahn an ihrer erfolgreichen Arbeit hindern wollen?
Jetzt bringen Sie den lokalen Anbieter ins Spiel, da Sie sich nicht trauen, gegen die Staatsregierung aufzumucken und den Verkauf, ebenso wie wir, abzulehnen. Ich bin da ganz ehrlich: Ich würde mich sehr freuen, wenn das lokale Konsortium aus Stadtwerken, VAB, DB Regio, wer auch immer, den Zuschlag bekäme. Aber ich bin auch realistisch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die DB Regio darf schon aus kartellrechtlichen Gründen ihren Anteil nicht über einen bestimmten Prozentsatz hinaus erhöhen. Und dass die EU die Direktvergabe an ein lokales Konsortium erlaubt, ist auch nur ein frommer Wunsch.
Was bleibt? – Die europaweite Ausschreibung wird dann irgendwann kommen. Es geht dann gegen Gesellschaften
bung hatte zum Ergebnis, dass die Bayerische Strecke in Zukunft von einer Hessischen Landesbahn betrieben wird. Verrückter kann man es sich gar nicht vorstellen. Deswegen sind wir der Meinung: Wehret den Anfängen. Den Mitbürgern unserer Region ist einfach nicht mehr zu vermitteln, dass diese 25 km lange Strecke von Kahl nach Schöllkrippen von irgendeiner Gesellschaft evtl. aus irgendeinem europäischen Staat betrieben und dann auch noch von hessischen Fahrzeugen bedient wird.
Der Antrag der SPD, verehrte Frau Kollegin Pranghofer, ist ein reiner Berichtsantrag; Sie haben das auch selbst gesagt. Er bringt uns hinsichtlich des Wunsches der Übernahme des Staatsanteils durch eine regionale Gesellschaft, zu der sich mittlerweile schon Interessenten zusammengetan haben, überhaupt nicht weiter- ganz im Gegenteil: Sie gehen von einer Fremdbestimmung dieser eventuellen neuen Gesellschaft aus.
Werte Kolleginnen und Kollegen, den Wunsch, den ich Ihnen in Form dieses Antrages vorlege, ist mein letzter Wunsch in diesem Parlament. Ich bitte Sie deswegen, besonders meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mir ein kleines Geschenk zu machen, das ich mit nach Hause nehmen kann. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie mich 22 Jahre ertragen haben. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie müssen sich nicht wundern, dass wir gerade diesen Antrag hochgezogen haben; denn ein Vorfahre meiner Kollegin Ruth Paulig, Herr Valentin Kien aus Alzenau, geboren 1822, gestorben 1901, übrigens Abgeordneter des Bayerischen Landtags, hat im Jahr 1898 die KVG damals noch als Kahltalbahn mitgegründet.
Gebrannte Verlierer seien Sie, haben Sie, lieber Herr Kollege Kaul, gesagt. Niemand zwingt den Freistaat dazu, die KVG – Kahlgrundverkehrsgesellschaft – zu privatisieren und die Anteile des Freistaats zu verkaufen. Niemand!
Ein Landtagsbeschluss? – Bis jetzt besteht der Landtagsbeschluss darin, dass im Beteiligungsbericht des Freistaats steht: Wir wollen diesen Anteil verkaufen. Aber Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, können
Deshalb, lieber Herr Kollege Mütze, ist es richtig, wenn sich die CSU-Landtagsfraktion konkreter und am Ende auch konstruktiver mit der Zukunft der KVG auseinandersetzt. Denn die Zielsetzung der CSU-Landtagsfraktion und – das sage ich unumwunden – auch der Staatsregierung ist es, die KVG als leistungsstarkes und konkurrenzfähiges Unternehmen, das wesentliche öffentliche Leistungen in der Region erbringt, zu erhalten und auszubauen. Dafür bedarf es aber keiner Beteiligung des Freistaats Bayern. Vielmehr gilt es jetzt, einen Investor, einen Träger zu gewinnen, der die KVG als leistungsfähigen Partner mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen des Wettbewerbs kompetent weiterentwickelt. Wir wollen einen Träger finden, der einerseits ausreichenden Erfahrungshintergrund und eine gute Expertise vorweisen kann. Er muss zudem ausreichend leistungsfähig sein, um die Verkehrsaktivitäten der KVG weiterzuführen und fortzuentwickeln. Außerdem erwarten wir uns von dem Erwerber vertragliche Zusagen hinsichtlich des Erhalts der Arbeitsplätze, des Erhalts des Unternehmensstandorts und des Erhalts des Kapitals bei der KVG. Damit soll letztendlich auch, wie im Antrag der CSU-Fraktion gefordert, sichergestellt werden, dass die KVG der Region als leistungsfähiger Dienstleister für die Erbringung flächendeckender Verkehrsdienstleistungen erhalten bleiben kann.
Aus meiner Sicht – das will ich hier auch ganz persönlich mit einbringen – wäre eine Übernahme des staatlichen Anteils durch ein regionales Bieterkonsortium wünschenswert. Damit würde auch der starken Verankerung der KVG in der Region Rechnung getragen werden. Da, lieber Herr Kollege Mütze, machen Sie einen Fehler oder Sie verstehen das Instrument der wettbewerbsrechtlichen Aufsicht der Europäischen Kommission falsch: Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass wir im Übergang, insbesondere bezogen auf die Preisfindung, sachgerecht, transparent und am Markt orientiert, arbeiten. Zugegebenermaßen: Ein Ausschreibungsverfahren ist vielleicht ein gutes Indiz und bietet die optimalen Grundlagen, um den marktgerechten Preis zu finden. Eine Ausschreibung ist aber kein Muss; sie ist vielmehr ein möglicher Weg, um zu einem Marktpreis zu kommen. Sie ist aber nicht gefordert. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich damit auseinanderzusetzen, dass wir selbstverständlich im Übergang der heute staatlichen Anteile auf zum Beispiel die beiden heute schon bestehenden Gesellschafter, nämlich den Landkreis einerseits und die DB Regio andererseits, sehr wohl das Instrument einer Direktvergabe anwenden können. Wir müssen am Ende nur ebenso transparent und belastbar deutlich machen, dass wir das zum richtigen Preis gemacht haben. Nichts anderes fordert die europäische Ebene von uns.
Herr Staatssekretär, ich habe nur eine Frage: Kritisiert die EU den Anteil, den der Freistaat Bayern bisher an der KVG hat?
wie Arriva oder Veolia, die massiv in den deutschen Markt drängen und hier ihre Marktanteile erhöhen wollen.
Es bleibt also die Frage nach der Sinnhaftigkeit Ihres Antrags. Solange das Ministerium die Direktvergabe nicht geprüft hat, hat man das Thema natürlich erst mal vom Tisch und schön aus dem Wahlkampf herausgehalten. Darüber hinaus hat man seinen guten Willen sozusagen dokumentiert. Es wäre besser, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, – ich habe es schon gesagt – Sie würden mit uns gegen den Verkauf stimmen, als mit Winkelzügen, die rechtlich fragwürdig sind, in unserer Region Hoffnungen zu wecken. Stimmen Sie unserem Antrag zu, verneinen Sie den Verkauf der KVG.
Herr Präsident, Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Die KVG – das ist schon gesagt worden – erbringt Verkehrsdienstleistungen nach dem Verlust des Auftrags für den Schienenpersonennahverkehr insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, also den Bus. Sie betreibt darüber hinaus zwei Reisebüros, eines davon in Schöllkrippen und das andere in Karlstadt. Zur Sicherung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr bedarf es aber weder im Bus- noch im Schienenbereich einer Beteiligung des Freistaates Bayern.
Ich bitte schon, die entsprechende Unterscheidung zu treffen: Leistungen des Buspersonennahverkehrs werden von den Landkreisen und den Gemeinden entsprechend dem von ihnen ermittelten Bedarf und den von ihnen festgelegten Qualitätskriterien gestellt. Der Freistaat muss nicht als Busunternehmer tätig sein. Das sind Erfahrungen, die wir, Herr Abgeordneter Mütze, in ganz Bayern haben. Die KVG ist insofern noch der letzte derartige Sonderfall.
Zweitens. Beim Schienenpersonennahverkehr ist der Staat seit der Regionalisierung Aufgabenträger. Diese Aufgabe übt er durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft auch aus, sie ermittelt den Bedarf und schreibt die erforderlichen Verkehrsleistungen aus. Für eine staatliche Beteiligung an einem Eisenbahnunternehmen besteht also kein Bedarf.
Drittens. Selbst die Schieneninfrastruktur ist, ohne dass der Staat Gesellschafter ist, geschützt, weil Veränderungen nur mit Genehmigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden dürfen. Eine Aufrechterhaltung der staatlichen Beteiligung an der KVG als einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen lässt sich deshalb nicht rechtfertigen. Wenn Sie das noch einmal in Ruhe auf sich wirken lassen, werden Sie nachvollziehen können, dass wir der KVG auch nichts Gutes tun, wenn wir die staatliche Beteiligung des Freistaats aufrechterhalten, weil wir ihr damit auch Entwicklungschancen und Möglichkeiten gerade im Verkehrsraum Aschaffenburg – Frankfurt nehmen.