Sie lenken den Blick auf die vermeintlich Therapieunwilligen, auf die Therapieunfähigen oder Therapieungeeigneten, wie es die CSU in ihrem Antrag auch ganz extensiv tut. Das garnieren Sie mit dem Hinweis auf Gesetzeslücken, die man schließen müsse. Meine Herren und Damen, ich behaupte ebenso wie mein Kollege, dieser Antrag ist überflüssig; denn genau diese Gesetzeslücken werden gerade auf Bundesebene geschlossen.
Schade finde ich es, dass es Ihnen völlig egal zu sein scheint, wie man den einzelnen Spiegelstrichen Ihres Antrags entnehmen kann, ob Ihre Vorschläge medizinischen und wissenschaftlichen Anforderungen überhaupt genügen. Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen machen Sie sich sowieso schon keine Gedanken mehr. Haben Sie sich eigentlich jemals gefragt, ob es Sinn macht, Kranke zuerst in den Strafvollzug zu schicken, praktisch also einen kalten Entzug zu befürworten, wenn sie abhängig sind? Wissen Sie überhaupt, dass diejenigen, die sich Therapien verweigern, bereits jetzt ins Gefängnis zurückgeschickt werden können? Diese Forderung ist völlig überflüssig. Wissen Sie, dass diejenigen, die nicht therapiefähig sind, im Maßregelvollzug verbleiben können?
Weiter fordern Sie sehr allgemein, nur diejenigen einer Therapie zuzuführen, bei denen konkrete oder überwiegende Aussichten auf Erfolg der Therapie besteht. Ich kann diese Forderung nur noch absurd nennen. Ich kann Sie nur bitten, mit den Fachleuten aus dem Sozialbereich zu sprechen. Die werden Ihnen einmal erklären, wie eine Therapie gestaltet wird und wie sie vonstatten geht. Bereits vor einer Therapie beurteilen zu wollen, ob diese erfolgreich sein wird, ist im Grunde genommen beinahe schon unmöglich.
Das Bundesjustizministerium nennt zwei Tätergruppen, um die wir uns Gedanken machen müssen, ohne dass wir gefordert sind, die Therapie derart in Frage zu stellen, wie Sie es tun. Das Bundesjustizministerium sagt auch deutlich, dass der bayerische Gesetzentwurf – das kann ich aber leider nicht nachprüfen, weil Sie ihn uns noch nicht vorgelegt haben – in wichtigen Bereichen keine Lösung anbiete, etwa für den Fall, dass sich die Unterbringung in der Psychiatrie als falsch herausgestellt hat und dann entschieden werden muss, was mit dem Täter geschieht, oder für den Fall, dass trotzdem die Gewaltbereitschaft bleibt, obwohl psychische Störungen behoben sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CSU, Ihre Unwissenheit werfe ich Ihnen nicht vor. Sie ist „behandelbar“.
Problematisch ist es, dass sich Ihr Eifer immer mit Ideologie paart und Ihre Vorschläge sich meistens von der Realität entfernen. Ihre Vorschläge sind teilweise überhaupt nicht praktikabel, teilweise verfehlt und teilweise grundgesetzwidrig. Sie machen eine Rolle rückwärts ins 19. Jahrhundert.
Ich fordere Sie deswegen auch auf, die beiden Begriffe „Reform“ und „Nachhaltigkeit“ aus Ihrem Wortschatz und vor allem aus Ihrem Antrag zu streichen.
Nachhaltig im Sinne einer nachhaltigen Kriminalpolitik und einer nachhaltigen Präventivpolitik wäre es, sich für eine ausreichende Zahl an Therapieplätzen einzusetzen und für Bewährungshelfer und Sozialarbeiter zu sorgen. Es ist eine volkswirtschaftliche Frage, was man bereit ist, dafür zu bezahlen, welche Kosten man bereit ist, dafür zu tragen, wenn Schäden eintreten, weil die Leute eben nicht resozialisiert sind.
Ich möchte hier Frau Ministerin Stewens zitieren, die sich mit ihrer Forderung nach 40 neuen Plätzen für psychisch Kranke in Straubing sehr wohltuend von dem abgehoben hat, was Sie heute vorgeführt haben. Ich zitiere:
Verwahrung alleine bringt langfristig keine Sicherheit. Wesentlich sei es, in psychisch kranken Straftätern soziales Verhalten, Offenheit, Selbständigkeit sowie Konflikt- und Stressbewältigung zu erwecken, zu fördern und zu erproben.
Davon kann in Ihrem Antrag, der generell ausgrenzt und kaum Differenzierung vornimmt, nicht die Rede sein.
Meine Herren und Damen, Tätertherapie ist der beste Opferschutz. Hier müssen in Bayern verstärkt Anstrengungen statt Ausflügen in die Bundespolitik unternommen werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte von vornherein sagen, dass der Antrag der CSU sinnvoll ist und mit dem Gesetzentwurf, den Christa Stewens und ich gemeinsam vorgelegt haben, konform geht. Lieber Herr Kollege Schindler, Sie haben in einigen Punkten sicherlich auf Worte hingewiesen, die nicht ganz dem entsprechen, was bei der Justizministerkonferenz besprochen worden ist. Wenn Sie es aber nachher vergleichen, wird der Gesetzentwurf mit den Vorgaben der Justizministerkonferenz übereinstimmen. Das war jetzt Semantik im Hinblick auf den Vortrag unseres Kollegen Zellmeier, der im Übrigen aber alle Punkte wiedergegeben hat.
Im Gegensatz zu Frau Stahl sehe ich bei Ihnen, Herr Schindler, und bei uns, der CSU, diesen Unterschied nicht. Frau Stahl, es gibt keinen abrufbaren Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nur zu einem Teil hat die Bundesjustizministerin im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung zu diesen Punkten Stellung genommen. Den Rest hat sie erst für den Spätsommer angekündigt. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz haben Sie, Frau Kollegin Stahl, angesprochen. Seit einem Referentenent
wurf aus dem Jahr 2000 befasst sich diese Bundesregierung mit diesem Thema. Sie hat sich am Anfang vor allem unter dem Blickwinkel der erleichterten Entlassung aus den psychiatrischen Krankenhäusern dazu geäußert. Inzwischen hat sich das geändert. Sie haben es angesprochen. Ein entsprechender Beschluss, der unter anderem auf Antrag von Bayern einstimmig angenommen worden ist, liegt mittlerweile vor. Auf Antrag von Bayern ist auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Das Ergebnis ist der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen jetzt vorlegen werden.
Warum tun wir das? – Wir haben knappe Ressourcen. Das können wir nicht verheimlichen, das wissen wir alle. Die Psychiatrie und die Bezirkskrankenhäuser sind überlastet. Darauf müssen wir reagieren. Auf der anderen Seite wollen wir aber eine Verbesserung der Therapien für die Betroffenen. Vor allem wollen wir, dass diejenigen, die willig und fähig sind, eine Therapie zu machen, die Chance dazu bekommen. Deswegen muss man sich darüber Gedanken machen, ob man denjenigen noch einen Therapieplatz zubilligt, bei denen es von vornherein offensichtlich ist, dass keine Therapiefähigkeit besteht, weil der Betroffene zum Beispiel die deutsche Sprache nicht beherrscht und daher nicht einmal seinen Arzt versteht. Ich gehe davon aus, dass wir uns darin einig sind. Diese Anregung kommt auch aus der Psychiatrie, also von den Ärzten.
Wir haben uns hier nicht über den Willen und die Ratschläge der Ärzte hinweggesetzt, sondern wir arbeiten mit ihnen zusammen.
Ein wichtiger Punkt für mich ist das Thema, das Frau Stahl angesprochen hat. Es sind die Sicherheitslücken. Diese Sicherheitslücken werden nur von unserem Gesetzentwurf erfasst. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bei Therapieabbruch die einstweilige Anordnung haben, die selbstverständlich nachher durch eine Hauptverhandlung bestätigt werden muss. Dabei geht es einfach darum, Therapieplätze schnell wieder frei zu bekommen. Insofern ist diese Maßnahme auch sozialstaatlich in Ordnung.
Bei der Anordnung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln wollen wir alle erst einmal nebeneinander haben, um im Vollzug zu sehen, welche Maßregel für den Täter am besten passt. Auch hier gehen wir auf den Täter ein, damit wir ihm eine möglichst adäquate Unterstützung geben können.
Fehleinweisungen gibt es tatsächlich, Herr Schindler. Es gibt einen Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am 26. November 2001 entschieden hat. Dort hat der Verurteilte nachher eingeräumt, dass er dem Sachverständigen nicht immer die Wahrheit gesagt und Tests nicht wahr
heitsgemäß beantwortet hat. Solche Fälle gibt es also. Es gibt sicher mehrere solcher Fälle. Bei diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Vielzahl von Taten, sondern um gravierende Taten. Deswegen müssen wir dagegen auch etwas tun.
Ich kann nicht jemanden, der gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen massiv verstoßen hat, nachher aus der Psychiatrie entlassen, freilassen, weil ich keine Möglichkeit habe, ihn mit einer Wiederaufnahme seiner gerechten Strafe zuzuführen. Das ist ein Ziel, das wir haben, das natürlich auch unter dem Gesichtspunkt des Artikels 103 verfassungsrechtlich überprüft worden ist.
Wir wollen also hier nur Dinge, mit denen Sie garantiert auch konform gehen. Herr Schindler, wir werden uns darüber gerne noch einmal unterhalten. Das alles entspricht dem Beschluss der Justizministerkonferenz.
Ich glaube, ich habe die wesentlichen Punkte gesagt. Im Wesentlichen werden wir uns nicht nur daran orientieren, dass die Ressourcen knapp sind, sondern wir werden als großes Ziel haben, so viele Täter wie möglich durch eine Therapie auf den richtigen Weg zu bringen. Ein erfolgreich therapierter Täter ist ein großer Erfolg für die Bürgerschaft und die Sicherheit der Bürgerschaft, natürlich auch für den Täter selbst.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, den Antrag mitzutragen; ich halte ihn für richtig. Ich gehe davon aus, dass wir auch mit unserem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Sehe ich das richtig? – Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/928 – also dem CSU-Antrag – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr und den anstrengenden Tag haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Sitzung jetzt zu beenden. Das tue ich hiermit. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.