Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

Keine weitere Zusatzfrage. Dann bitte ich Frau Kollegin Radermacher, ihre Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, wann ist mit einer Entscheidung über die Neuordnung der Berufsschulen in Unterfranken zu rechnen und trifft es zu, dass die Ministerin die Verlagerung des kompletten Nahrungsbereiches nach Kitzingen, wie es im Konzept der Regierung vorgesehen ist, bereits endgültig abgelehnt hat?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Radermacher, die Regierung wird die konzeptionelle Arbeit bis zum Ende des Jahres 2004 abschließen. Es sind im Juli und im September Spitzengespräche mit den Sachaufwandsträgern geplant; derzeit werden noch Verhandlungen mit den zuständigen Stellen, den Obermeistern und den Betrieben geführt. Nachdem die komplette Verlagerung der Gastronomie- und Nahrungsabteilung von Würzburg nach Kitzingen zu einer intensiven Fachdiskussion mit der Stadt Würzburg, dem Hotel- und Gaststättenverband und einzelnen Obermeistern geführt hat, strebt die Regierung nunmehr eine Lösung an, bei der die Fachklassen für Gastronomieberufe an beiden Standorten mehrzügig geführt werden. Die Fachklassen für Nahrungsmittelberufe sollen aufgrund der geringen Schülerzahlen möglichst an einem Schulstandort zusammengefasst werden.

Zusatzfrage: Frau Radermacher.

Herr Staatssekretär, Sie haben ja jetzt die Aussage der Ministerin bestätigt. Könnten Sie sich vorstellen, dass, wenn nicht wie ursprünglich geplant, die ganze Nahrungsabteilung nach Kitzingen verlagert wird, als Entschädigung für Kitzingen oder als Ersatz eine Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe installiert wird, wie es der Landkreis beantragt hat?

Herr Staatssekretär.

Vorstellbar ist natürlich alles. Sie haben so konkret gefragt, deshalb habe ich auch konkret geantwortet. Ich meine, dass zum Beispiel die Gastronomieabteilung in Kitzingen eventuell zweizügig geführt werden könnte. Das sind Vorstellungen, die ich für realistisch halte.

Frau Kollegin Radermacher, nächste Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, können Sie mir versichern, dass das Ministerium darauf drängen wird, dass Entscheidungen bis Ende dieses Jahres getroffen werden, denn ich halte es mittlerweile nicht mehr für vertretbar, den Landkreis, der möglicherweise Investitionen tätigen muss, weiter hinzuhalten. Ich glaube, eine Entscheidung, auch wenn sie dem einen oder anderen möglicherweise nicht passt, ist sinnvoller, als zuzuwarten und es dem Zufall zu überlassen, was dabei in drei Jahren vielleicht herauskommt.

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, ich habe für diese Frage durchaus Verständnis. Wir haben allerdings sehr stark delegiert. Sie wissen es. Über die Kompetenzzentren und alles, was an berufsschulischer Organisation besteht, wird von den jeweiligen Schulabteilungen der Regierungen verhandelt und entschieden. Ich habe bereits in der ersten Antwort die Auskunft gegeben, dass man bis zum Ende des Jahres 2004 zu Ergebnissen kommen will. Ich kann auch die Kommunen verstehen, dass sie Ergebnisse brauchen. Ich gehe davon aus, dass es Ergebnisse geben wird. Ich schlage Ihnen vor, dass wir Ende des Jahres noch einmal Kontakt miteinander aufnehmen, damit ich Ihnen dann verbindlich sagen kann, wie der Stand der Dinge ist.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Radermacher.

Herr Staatssekretär, ich bin sehr dankbar für die Antwort und möchte auch festhalten, dass ich sehr viel von Delegation halte und auch glaube, dass vor Ort am besten entschieden werden kann. Ich möchte aber wissen, ob im Zweifelsfall so entschieden wird, wie es die Ministerin ganz konkret gesagt hat: „Der komplette Nahrungsbereich wird nicht nach Kitzingen verlagert.“

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, ich werde diesen Wunsch ausdrücklich an unsere Berufsschulabteilung weitergeben mit der Bitte, dass man mit der Regierung von Unterfranken Kontakt aufnimmt, damit relativ bald – spätestens Ende des Jahres – klare Verhältnisse bestehen. Ich hoffe, dass es keine Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Freller. Ich darf mich herzlich für die Beantwortung der Fragen Ihres Geschäftsbereichs bedanken.

Ich rufe nun das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf und darf Frau Staatsministerin Stewens bitten, die Fragen zu beantworten. Ich habe als Erste Frau Kollegin Kamm auf der Liste.

Wie stellt die Staatsregierung die im Rahmen der Vermittlungsausschussbeschlüsse vom Dezember 2003 auch durch die Übertragung der Wohngeldmittel der Länder an die Kommunen geplante Entlastung der Kommunen sicher und mit welchem Verteilungsschlüssel sollen die 310 Millionen Euro Wohngeldmittel, die bisher im Landeshaushalt waren, an die Kommunen übertragen werden und welche Vereinbarungen und Regelungen wurden zur Erstattung der an die Kontingentflüchtlinge zu zahlenden ALG-II-Mittel getroffen?

Vielen Dank, Frau Kollegin; Sie waren ja noch völlig außer Atem. Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Kollegin Kamm, die Frage einer Weitergabe von Einsparungen ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreif. Das liegt daran, dass die Bundesregierung entgegen ihrer Zusage noch kein auf die einzelnen Länder bezogenes Datenmaterial vorgelegt hat, wie insgesamt die Kostenauswirkungen von Hartz IV für die einzelnen Länder aussehen. Die Daten sollten im Übrigen gestern Abend vorliegen und lagen bis heute Morgen noch nicht vor; ich habe mich extra erkundigt. Dabei hatte ich Bundeswirtschaftsminister Clement inständig gebeten, rechtzeitig vor dem Vermittlungsausschuss am 30. Juni, also heute, das auf die Länder bezogene Datenmaterial herauszugeben. Vermutlich wird man das Material erst heute Abend im Vermittlungsausschuss bekommen. Ich hoffe aber, dass der Bund dann wenigstens fundierte Zahlen für alle von Hartz IV betroffenen Bereiche vorlegt. Beim ersten Zahlentableau, das das Bundesfinanzministerium für die Sitzung des Vermittlungsausschusses am 16.12. des letzten Jahres vorgelegt hat, ergab sich für den Freistaat Bayern per Saldo eine Belastung von 15 Millionen Euro.

Bereits jetzt kann ich aber richtig stellen, dass es für den Staatshaushalt bei weitem keine Einsparungen beim Wohngeld in einer Größenordnung von 310 Millionen Euro geben wird. 2003 wurden aus Landesmitteln nämlich lediglich 180 Millionen Euro für das Wohngeld aufgewandt. Im Übrigen wurde im Rahmen von Hartz IV das Wohngeld nicht abgeschafft; lediglich das Wohngeld für Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurde ausgeschlossen. Wohngeld wird aber noch an Personen bezahlt werden, die keine Transferleistungen beziehen, aber deren Einkünfte so niedrig sind, dass sie Wohngeld erhalten müssen. Vor diesem Hintergrund bleibt ein Teil des Wohngelds auf Länderseite. Ausgegangen wurde aber von einer Einsparung der gesamten Summe. Das Wohngeld muss jedoch erhalten bleiben, um an

diejenigen, die niedrige Einkommen haben, weiterhin einen Zuschuss auszahlen zu können.

Darüber hinaus gehört zum Gesamtfinanzierungskonzept von Hartz IV auch der Ausgleich Ost, demzufolge die Westländer einen Großteil ihrer Einsparungen an die Ostländer abgeben müssen. Hier geht es um 2,4 Milliarden Euro. Der Betrag von 1 Milliarde Euro ist die Transferleistung der Westländer an die Ostländer, weil es in den Ostländern mehr Arbeitslosenhilfeempfänger als Sozialhilfeempfänger gibt und diese durch Hartz IV stärker belastet werden. Vor diesem Hintergrund hat man gesagt, die Summe von 1 Milliarde Euro geht im Rahmen von Hartz IV im Finanzausgleich West-Ost an die neuen Länder. Die Summen der Entlastungen der Länder müssen saldiert werden mit dem Betrag von 1 Milliarde Euro. Der Bund hat dies bestätigt.

Zusammenfassend ist festzustellen, so wie das Angebot der Bundesregierung derzeit aussieht, wird es für Bayern kaum zu einer Einsparung, sondern vielmehr zu einer Belastung kommen.

Eine Regelung zur Erstattung von an Kontingentflüchtlinge zu zahlenden ALG-II-Mitteln ist nicht beabsichtigt. Die Bezirke fordern schon seit längerem eine Übernahme der Aufwendungen für ausländische Hilfeempfänger. Da auch ausländische Hilfesuchende zur örtlichen Gemeinschaft gehören und die Leistungen an sie keine „systemfremden Leistungen“ darstellen, ist für eine isolierte Sonderregelung bei den ALG-II-Mitteln nach meiner festen Überzeugung kein Raum.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Kamm, bitte.

Bisher hat der Freistaat 310 Millionen Euro zur Zahlung des Wohngeldes an die Kommunen weitergeleitet. Bleibt es bei einer Zahlung an die Kommunen zu diesem Zweck in dieser Höhe? – Das ist die erste Frage.

Sicher ist es richtig, die Bezirke von Ausgaben für Kontingentflüchtlinge zu entlasten. Gleichzeitig werden aber die Kommunen belastet. Meine zweite Frage lautet deshalb: Welcher Ausgleich ist für die Kommunen vorgesehen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Sie wissen, dass die Kommunen insgesamt die Unterkunftskosten für die ALG-II-Empfänger übernehmen. Das wurde im Rahmen des Finanztableaus im Dezember 2003 ausgemacht. Das heißt, die Kommunen haben für die erwerbsfähigen Sozialhilfe-Empfänger nicht mehr den Lebensunterhalt zu zahlen; davon werden sie entlastet. Dafür übernehmen die Kommunen für den gesamten Personenkreis die Unterkunftskosten, sodass als Saldo eine Entlastung von circa 500 Millionen Euro für die Kommunen herauskommen sollte. Dies war das Ergebnis des Vermittlungsausschusses 2003. Das heißt, die Leistungen für die Unterkunftskosten für die Personen, die zu den unteren Einkommensgruppen gehören, bleiben erhalten.

Deshalb müssen Sie diesen Anteil aus der Summe von 310 Millionen Euro herausrechnen.

Geschäftsgrundlage ist aber auch, dass die Kommunen ansonsten für die Unterkunftskosten selbst aufkommen. Das ist das Verhandlungsergebnis des Vermittlungsausschusses, und zwar bei den Empfängern von ALG-II, Sozialhilfe und Grundsicherung. Weil die Kommunen nun sagen, das schaffen sie nicht, haben wir nachverhandelt. In Bayern haben wir zu dem Thema eine Erhebung durchgeführt. Bei dieser Erhebung ist anstelle einer Entlastung eine Belastung von 576 Millionen Euro allein für die bayerischen Kommunen herausgekommen. Wir sagen deshalb, wir brauchen Nachbesserungen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bund das Angebot gemacht, 1,86 Milliarden Euro zu zahlen. Später war von 2,5 Milliarden Euro und von 2,57 Milliarden Euro die Rede. Wenn man der Presse trauen kann, wird Bundeswirtschaftsminister Clement heute noch auf 3,5 Milliarden Euro nachbessern. Ursprünglich sollten 17 % der Unterkunftskosten übernommen werden, jetzt sollen wohl 34 % vom Bund übernommen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bund heute bei dem Angebot von 3,5 Milliarden Euro bleibt, das gerade durch die Presse geistert.

Es soll aber für März und Oktober eine Revisionsklausel geben. Das heißt, der Bund hat zugesichert – das war die bayerische Forderung –, in die Regelung eine Revisionsklausel aufzunehmen. Wenn wir also sehen, dass die Kommunen mit den Erstattungsleistungen nicht zurechtkommen und dass sie zum Beispiel mehr Unterkunftskosten bezahlen müssen, weil die Gruppe der ALG-II-Empfänger größer ist, dann wird nachverhandelt. Vor dem Hintergrund der Reform des Arbeitslosengeldes kann es sein, dass mehr Menschen rascher ALG II beziehen. Es kann aber auch sein, dass mehr Menschen aus dem Bezug von ALG II herausfallen, weil Vermögen und Einkünfte stärker angerechnet werden.

Das heißt, wir müssen die Entwicklung abwarten. Jetzt sind bei allen Rechnungstableaus die Daten von 2002 zugrunde gelegt. Bei der Revisionsklausel muss man schauen, wie haben sich die Kosten tatsächlich entwickelt. Wir haben in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe erreicht, dass der Bund zugesagt hat, es wird an die Länder sofort gezahlt. Die Länder werden das Geld auch sofort weitergeben an die Kommunen. Außerdem haben wir in der Arbeitsgruppe erreicht, dass der Bund nicht mehr wie bisher sagt, im Rahmen der Revisionsklausel werden die Mittel auf 49,9 % gedeckelt. Diese Deckelung bei der Revisionsklausel ist vom Tisch, sodass die tatsächliche Höherbelastung der Kommunen ersetzt wird.

Ich weiß, dass das kompliziert ist. Wir müssen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abwarten.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Kamm.

Ich hatte vorhin noch eine Frage zur Entlastung der Kommunen, die von den Kontingentzahlungen betroffen sind, gestellt.

Sie haben vorhin dargelegt, dass die Kommunen für die Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus der Gruppe der Kontingentflüchtlinge zuständig sind und dass der Bezirk entlastet wird. Dabei stellt sich die Frage, welche Entlastungen für die Kommunen, die dadurch belastet werden, angedacht sind.

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Kamm, ich habe Ihnen schon gesagt, dass auch die Kontingentflüchtlinge sozusagen zur örtlichen Gemeinschaft zählen und dass Leistungen der Bezirke für die Kontingentflüchtlinge daher keine systemfremden Leistungen sind. Allerdings – man muss dies sehen – können den Bezirken Aufwendungen in einem unterschiedlichen Umfang erwachsen. Ich nenne als Beispiel die Stadt Würzburg. Zum Ausgleich dieser Unterschiede soll nach dem Antrag der CSU-Landtagsfraktion die Verteilung des Sozialhilfeausgleichs an die Bezirke nach Artikel 15 Finanzausgleichsgesetz angepasst werden. Ob eine solche Berücksichtigung anhand der vorhandenen Datengrundlagen möglich ist, wird zurzeit gemeinsam mit dem Verband der Bezirke geprüft.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ich rufe noch die Frage der Kollegin Sonnenholzner auf.

Frau Staatsministerin, wie ist der Sachstand der Planungen bei der Errichtung psychiatrischer Krankenhäuser in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Berchtesgadener Land, in welcher Höhe ist die finanzielle Beteiligung des Freistaates jeweils vorgesehen und wie ist der Zeithorizont für die Realisierung?

Frau Präsidentin, Frau Kollegin Sonnenholzner, beide Dezentralisierungsmaßnahmen der Psychiatrie des Bezirks Oberbayern sind zweifelsohne bedarfsnotwendig und würden eine erhebliche Verbesserung in der Versorgung psychisch kranker Patienten darstellen. Die Krankenhausabteilung bemüht sich seit nunmehr zwei Jahren um die Errichtung psychiatrischer Krankenhäuser in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Berchtesgadener Land. Investitionen aus KHG-Mitteln können dem Grunde nach für die beabsichtigten Dezentralisierungsvorhaben der Psychiatrie im bedarfsnotwendigen Umfang gewährt werden. In beiden Fällen fehlt es jedoch bis heute an konkreten Planungen des Trägers.

Im Falle der dezentralen psychiatrischen Vollversorgungsklinik des Bezirks Oberbayern am Kreiskrankenhaus Fürstenfeldbruck mit 80 Betten und 15 Plätzen konnte mein Haus bisher keine bedarfsplanerische Entscheidung treffen. Der zuständige Unterausschuss des Krankenhausplanungsausschusses hat den Antrag des Bezirks Oberbayern aus dem Jahr 2002 zurückgestellt. Beide vom Bezirk vorgeschlagenen Lösungen erschienen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht geeignet, den Anforderungen an eine moderne, wirtschaftlich betreibbare psychiatrische Einrichtung zu genügen. Die bisher vorgelegten baulichen Realisierungsvorschläge scheiden ent

weder aus finanziellen Gründen oder wegen der fehlenden Anbindung an die Somatik aus. Aktuell hat der Bezirk Oberbayern angekündigt, bis Ende Juli 2004 den Antrag auf Bedarfsfeststellung zu aktualisieren und eine konkrete bauliche Lösung für die Errichtung einer Klinik zu erarbeiten.

Ich komme zu den dezentralen psychiatrischen Kliniken des Bezirks Oberbayern im Landkreis Berchtesgadener Land mit 80 Betten und 15 Plätzen: Hier haben wir bereits vor zwei Jahren die Bedarfsfeststellung für die Errichtung einer psychiatrischen Vollversorgungsklinik am Standort Bad Reichenhall mit 80 Betten und 15 Plätzen bei Integration in das Städtische Krankenhaus Bad Reichenhall erteilt. Anfang dieses Jahres änderte sich dann die Lage entscheidend. In dem mit KHG-Fördermitteln sanierten Kreiskrankenhaus Freilassing sind in Folge der DRG-Auswirkungen Kapazitäten frei geworden, in denen eine adäquate Unterbringung der psychiatrischen Patienten möglich ist. Sie kennen die Diskussion, die im Landkreis Berchtesgadener Land äußerst heftig geführt wird. Wegen des guten baulichen Zustandes des Kreiskrankenhauses Freilassing ist nur mit ganz geringen Umbaukosten zu rechnen. Bei einem durchsanierten Haus macht mir niemand weis, dass nicht auch für psychiatrische Patienten eine Unterbringung möglich wäre. Bei einem Gespräch im Sozialministerium im Februar 2004 verständigten sich alle Beteiligten, das heißt Landkreis Berchtesgadener Land – der Landrat war anwesend –, Bezirk Oberbayern und Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, einvernehmlich darauf, den Standort für die psychiatrische Vollversorgung von Bad Reichenhall nach Freilassing zu verlagern. Der Krankenhausplanungsausschuss änderte daraufhin im März dieses Jahres umgehend den Beschluss für den Standort Freilassing. Die Bedarfsfeststellung durch mein Haus ist bereits ergangen.

Der Bezirk Oberbayern hat allerdings bis heute keinen Bezirkstagsbeschluss für den neuen Standort Freilassing herbeigeführt. Das Sozialministerium erwartet nun eine baldige Entscheidung in den Gremien des Trägers, die ich für ungeheuer wichtig halte, zumal sich der Landrat sehr bemüht, eine vernünftige strukturbereinigende Situation in seinem Landkreis herbeizuführen.

Zusatzfrage? Die Fragestellerin, bitte.

Frau Staatsministerin, habe ich Sie richtig verstandne, dass die Anbindung an die Somatik in Fürstenfeldbruck sozusagen eine conditio sine qua non für das Staatsministerium ist? Können Sie die Anbindung konkretisieren, also muss das im gleichen Gebäude sein oder geht das auch in einem dem jetzigen Krankenhaus nahe gelegenen Standort?