Ich kann nur sagen: schöne Worte, die leider nicht wahr gemacht wurden. Die meisten Regelungen erfüllen nicht die Erwartungen, die ich an eine kommunalfreundliche Gesetzgebung habe. Das hoch gelobte und viel beschworene kommunale Selbstverwaltungsrecht wird vielmehr unnötig und unangemessen eingeschränkt, und vermeintlich kommunalfreundliche Regelungen greifen viel zu kurz. Deshalb haben wir vonseiten der SPD-Fraktion einige Änderungsanträge eingebracht.
Man kann sich nur der Meinung des CSU-Mitglieds und Präsidenten des Gemeindetags Brandl anschließen, wenn er ein klares Urteil über dieses Gesetzespaket abgibt: viel Kosmetik und wenig Substanz.
Ich komme zu den wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs und zunächst zum kommunalen Personalrecht. Die enge Bindung an Tarifverträge soll zukünftig beim Abschluss von Arbeitsverträgen gelockert werden. Die Aussage von Herrn Innenminister Dr. Beckstein hierzu ist entlarvend. Ich zitiere: „Die Vorgaben für die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Arbeiter und Angestellten sind angesichts der schwierigen Finanzlage vieler Kommunen zu eng gefasst.“ – Die Absicht wird klar: Die Bezahlung unter Tarif ist gewünscht; ihr soll Tür und Tor geöffnet werden. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen nicht, dass reiche Kommunen den ärmeren Kommunen die Bewerber wegschnappen. Es darf zu keiner Zersplitterung der Vergütung in den Kommunen kommen. Oder wollen Sie, dass Beschäftigte je nachdem, ob sie in einer ärmeren oder reicheren Kommune beschäftigt sind, unterschiedlich bezahlt werden?
Dass es Reformbedarf beim BAT gibt, ist unbestritten. Sie wissen auch, dass es hier seit längerem intensive Gespräche zwischen der kommunalen Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften gibt, auch mit dem Ziel der Kostensenkung im Personalwesen. Überlassen wir dieses Thema den Tarifparteien und mischen uns nicht in deren Arbeit ein.
Großes Unverständnis gibt es bei uns für die völlige Abschaffung der tariflichen Bindung, die sich im Antrag der GRÜNEN wiederfindet. Wir verstehen nicht, wieso Sie das Angemessenheitsgebot völlig streichen wollen und damit den genannten Konsequenzen Tür und Tor öffnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, warum ausgerechnet die Gemeindeordnung einen verbindlichen Hinweis zur Einhaltung der EU-Stabilitätskriterien beinhalten muss, erschließt sich uns nicht. Die Verbindlichkeit ergibt sich doch aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz, das auch für die Gemeinden gilt. Sie schreiben selbst in Ihrer Begründung, dass das für die Gemeinden gilt. Insofern ändert sich auch durch die beabsichtigte Ergänzung der Gemeindeordnung nichts. Interessant wird es erst dann, wenn man der Frage nachgeht, ob die explizite Nennung der EU-Stabilitätskriterien in der Gemeindeordnung eine Art Haftungsdurchgriff des Bundes oder des Landes Bayern auf zu hoch verschuldete Kommunen ermöglicht und damit diese Kommunen zur Kasse gebeten werden können. Das wollen wir keinesfalls.
Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung der Gemeinden, das Risiko bei der Führung der Haushaltswirtschaft zu minimieren. Das klingt – muss man zugeben – erst einmal vernünftig. Aber was kommt bei genauerem Hinsehen zum Vorschein? – Finanzierungsinstrumente wie Cross-Border-Leasing oder Sale-andLease-back-Geschäfte sollen stärker reglementiert bzw. gänzlich untersagt werden. Eine klare Entscheidung pro oder kontra Cross-Border-Leasing wird allerdings vermieden. Der neu gefasste Artikel 72 Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung beinhaltet keinen Genehmigungsausschluss. Damit bedeutet diese Regelung eine nicht hinnehmbare und unnötige Gängelung unserer Städte, Landkreise und Gemeinden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie wollen den Kommunen die Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente verbieten oder erschweren, zumindest was das Cross-Border-Leasing betrifft, und geben vor, es würden nur Risiken minimiert werden. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass die Verantwortlichen in den Kommunen, die bisher Cross-Border-Leasing angewandt haben bzw. noch anwenden wollen, nicht daran interessiert waren und nicht Sorge dafür getragen haben, das Risiko zu minimieren? Trauen Sie dem Sachverstand und der verantwortungsvollen Geschäftsführung unserer Kommunalpolitiker wirklich so wenig? Und wie passt die Regelungswut in diesem Bereich zu Ihrem ehrgeizigen Vorhaben des Bürokratieabbaus? Ich meine: überhaupt nicht. Im Übrigen ist es wegen der zwischenzeitlich offenbar geänderten amerikanischen Gesetzgebung ohnehin fraglich, ob Cross-Border-Leasing überhaupt noch interessant ist.
Kolleginnen und Kollegen, die Argumente, mit denen Sale-and-Lease-back-Geschäfte gänzlich verboten werden sollen, sind an Unaufrichtigkeit nicht zu überbieten. Der Bundesgesetzgeber hat ganz bewusst die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Sale-and-Leaseback-Geschäften auch hinsichtlich der Erbschaftsteuer ausdrücklich zugelassen. Wenn, wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, derartige Rechtsgeschäfte im gesamtstaatlichen Interesse nicht gebilligt werden können, dann steht es der Bayerischen Staatsregierung frei, im Bundesrat aktiv zu werden und dort einen Gesetzesänderungsantrag einzubringen. Die hier beabsichtigte Rechtsänderung engt nicht nur die Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung für bayerische Kommunen ein, sie benachteiligt auch bayerische Kommunen eklatant gegenüber den Kommunen anderer Bundesländer, die in Eigenverantwortung handeln können. Außerdem benachteiligen Sie bayerische Kommunen auch gegenüber privaten Unternehmen. Aus den genannten Gründen beantragt die SPD-Fraktion, die vorgeschlagenen Regelungen zum Cross-Border-Leasing und zu Sale-and-Lease-back-Geschäften abzulehnen.
Nun zur Erleichterung von Kreditaufnahmen. Es gibt Kommunen im Freistaat – und das sind nicht wenige –, die diese Botschaft mit Freude vernehmen. Sie dürfen noch mehr Schulden machen. Das ist für Städte wie Hof, Würzburg, aber auch Nürnberg oder Augsburg ein Strohhalm, an den man sich klammert, um überhaupt noch handlungsfähig zu sein und seinen kommunalen Verpflichtungen überhaupt noch nachkommen zu können. Das ist in der Situation, in der sich manche Städte befinden, in der Tat ein rettender Strohhalm. Wenn man weiß, dass Würzburg im letzten Herbst Gehälter für die Beschäftigten nur verzögert auszahlen konnte, weil kein Geld mehr auf dem städtischen Konto war, dann wird der Ernst der Lage erst deutlich. Dass Sie die Anregung des Bayerischen Städtetages, die wir in unseren Antrag aufgenommen haben, nämlich die Kreditaufnahme für beitragsfinanzierte Eigenbetriebe genehmigungsfrei zu stellen, nicht aufnehmen, ist bedauerlich und zeigt, dass Ihnen Kontrolle über alles geht.
Die Begründung Ihrer ablehnenden Haltung ist meiner Meinung nach mehr als dürftig. Zum einen – das wissen Sie, Herr Ettengruber, als Jurist – ist die Begründung nicht abstimmungsrelevant, sondern der Gesetzestext. Darü
ber hinaus können die aufgeworfenen Fragen sicherlich gelöst werden. Unterschätzen Sie auch hier nicht die Kompetenz der Spitzen unserer Kommunen und die Kompetenz des Bayerischen Städtetages, die hier nicht ohne Grund und nicht ohne Sachverstand die Forderung gestellt haben. Aber – das sollten Sie sich eingestehen, Kolleginnen und Kollegen der CSU – eine höhere Verschuldung ist kein Ausweg aus der Finanzkrise unserer Kommunen. Das ist nichts anderes als ein Etikettenschwindel, der unter dem Deckmantel eines Paktes für die Kommunen daherkommt.
Auch Sie, Kolleginnen und Kollegen, wissen: Den Kommunen ist allein mit mehr Geld zu helfen. Es bleibt nichts anderes übrig, als die Mittel für den Finanzausgleich endlich aufzustocken. Minister Beckstein hat dies bei seinem diesjährigen Besuch auf dem Landrätetreffen in Burghausen in Aussicht gestellt. Wir werden sehen, ob er dieses Versprechen einhält oder ob das eintritt, was beim Nachtragshaushalt der Fall war, wo den Kommunen eine Besserstellung der Kommunalfinanzen vorgegaukelt wurde, die sich bei näherem Hinsehen aber als plumper Taschenspielertrick entpuppt hat.
Im Übrigen – das halte ich für wesentlich – ist die Logik der Bayerischen Staatsregierung in diesem Punkt absolut nicht nachvollziehbar. Ministerpräsident Stoiber zieht durch die Lande und geißelt neue Kredite als unmoralisch und unverantwortlich gegenüber unseren Kindern. Gleichzeitig werden bayerische Kommunen von der Staatsregierung zum Schuldenmachen ermuntert.
Diese fast schon schizophrene Haltung findet nur eine Erklärung: Dem ehrgeizigen Ziel des bayerischen Ministerpräsidenten, im Jahr 2006 als erstes Bundesland eine ausgeglichene Bilanz vorzeigen zu können, werden die Kommunen geopfert. Der Freistaat entlastet sich auf Kosten seiner Kommunen. Diese Aussage wird nirgendwo so deutlich wie hier.
Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen natürlich das Vorhaben der Staatsregierung, nun endlich die Zweitwohnungssteuer in Angriff zu nehmen, und haben dazu ja auch einen Antrag gestellt. Damit wird das Recht der Kommunen zur Erhebung örtlicher Verbrauchsteuern erweitert, und die Besitzer von Zweitwohnungen können an den Kosten für die Einrichtungen ihrer gemeindlichen Infrastruktur beteiligt werden. In Urlaubsorten wie Tegernsee, wo nahezu 20 % der Wohnungen Zweitwohnungen sind, wird dies eine beachtliche Einnahmequelle werden. Auch in Studentenstädten wie München, Würzburg und Passau werden die Einnahmen nicht gering sein.
In den letzten 20 Jahren haben wir vonseiten der SPDFraktion wohl kaum eine Gelegenheit verstreichen lassen, bei der wir nicht die Einführung der Zweitwohnungssteuer gefordert hätten. Sie gestatten, meine Damen und Herren von der CSU, dass wir dies heute gebührend zum Ausdruck bringen. Nach jahrelangem heftigen Widerstand wollen Sie, Kolleginnen und Kollegen der CSU, nun auch die Zweitwohnungssteuer.
Ich darf kurz an die Vorgeschichte erinnern, die mit der Gemeinde Hindelang begann. Diese hat sich gerichtlich das Recht zur Erhebung dieser Steuer erstritten, aber die Mehrheitsfraktion hat das mit einem Federstrich, mit einem Gesetz ausgeschlossen. Jetzt kommen Sie zur Einsicht. Ich frage mich schon: Woher dieser Sinneswandel? Noch im letzten Jahr haben Sie unseren Antrag auf Erhebung der Zweitwohnungssteuer abgelehnt. Haben unsere Argumente doch gefruchtet?
Ich bin nicht so blauäugig, zu glauben, dass dies der Fall wäre. Sie sehen die Zweitwohnungssteuer offensichtlich vielmehr als letzte Möglichkeit, zumindest einigen Kommunen zu Geld zu verhelfen, ohne in den Staatssäckel greifen zu müssen. Aber machen Sie sich keine falschen Hoffnungen. Das wird nicht reichen. Sie werden auch in den freistaatlichen Geldbeutel greifen müssen. Ohne eine kräftige Finanzspritze werden unsere Kommunen nicht wieder auf die Beine kommen.
Kolleginnen und Kollegen, ich habe versucht, deutlich zu machen, wo die Knackpunkte des Gesetzentwurfs zu finden sind, Knackpunkte, die deutlich machen, wie die Staatsregierung mit ihren Kommunen umgeht. Dass daneben beispielsweise die Verpflichtung wegfallen soll, in Gemeinden mindestens einen Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes zu beschäftigen, wenn der Bürgermeister diese Befähigung besitzt, ist ein Randthema. Warum dies allerdings für kreisfreie Städte nicht gelten soll, ist nicht nachvollziehbar.
Dass es nun doch keine Änderung bei der Ortssprecherregelung geben soll, können wir nur befürworten. Hier hat die Staatsregierung einen völlig unsinnigen und nicht handhabbaren Vorschlag wieder in der Schublade verschwinden lassen.
Dass die Zusammenarbeit von Kommunen erleichtert wird und gemeinsame Kommunalunternehmen auch ohne den Umweg eines Zweckverbandes möglich sein sollen, ist ebenfalls in Ordnung.
Insgesamt aber, Kolleginnen und Kollegen, hält dieser Gesetzentwurf nicht das, was er verspricht bzw. was die Staatsregierung im Vorfeld versprochen hat. Er erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen an einen Pakt für die Kommunen. Er ist nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein großer Wurf ist er beileibe nicht geworden. Den Kommunen wird kein Weg aus der Finanzmisere aufgezeigt. Im Gegenteil, sie werden noch weiter gegängelt und bevormundet. Die bayerischen Kommunen brauchen dringend eine Gemeindefinanzreform – da stimme ich Ihnen, Herr Kollege Ettengruber, zu –, die Sie aber, als die Gelegenheit zum Greifen nahe war, mit zum Scheitern gebracht haben.
Das Hauptziel muss dabei auch die Erhaltung und die Verbreiterung der Gewerbesteuer sein. Dazu haben Sie bezeichnenderweise nichts gesagt. Machen Sie hier endlich Ihre Hausaufgaben! Demontieren Sie die Gewerbesteuer nicht weiter!
Die bayerischen Kommunen brauchen auf Landesebene aber endlich auch eine umfassende Reform des Finanzausgleichs. Das ist ein Trauerspiel, das seinesgleichen sucht. Seit Jahren werden von der Staatsregierung Reformen des kommunalen Finanzausgleichs angekündigt. Geschehen ist nichts. Nichts, was tatsächlich wichtig wäre, wurde angegangen. Also machen Sie Ihre Hausaufgaben! Es gibt genug im Land Bayern zu tun. Verweisen Sie nicht immer nur zur Ablenkung auf den Bund.
Den Gesetzentwurf der Staatsregierung lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Ich bitte Sie nochmals, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Unseren Antrag zur Zweitwohnungssteuer erachten wir allerdings jetzt als erledigt. Bei den Änderungsanträgen der GRÜNEN werden wir uns enthalten.
Als Nächste hat sich Frau Kollegin Kamm zu Wort gemeldet. - Ich darf zwischendurch darauf hinweisen – es wurde mittlerweile schon durchgegeben –: Die CSU-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beschwört die kommunale Selbstverwaltung und die Stärkung der Handlungskompetenz der Kommunen. Doch die notwendigen Taten stehen aus.
Herr Ettengruber, Sie haben beklagt, dass es nicht zu der kommunalen Finanzreform gekommen ist. Aber Sie versäumen immer hinzuzufügen, dass Sie bei dem Nichtzustandekommen dieser Finanzreform eine entscheidende Rolle im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 gespielt haben. Weiterhin haben Sie natürlich beim Nachtragshaushalt 2003 eine entscheidende Rolle gespielt. Die Einsparungen im Landeshaushalt gingen zum überwiegenden Teil zulasten der Kommunen.
Das Land bewegt sich auf eine Nettoneuverschuldung möglichst bei null zu. Dafür steigen die Schulden der Kommunen.
Wir haben eine Reihe von Initiativen gestartet, um dieses Gesetzespaket zur Kommunalrechtsreform zu verbessern. Leider wurden diese Initiativen nicht aufgegriffen.
Einige Beispiele: Wir haben beantragt, dass die Verteilung der Ausschusssitze nach dem Wählerwillen erfolgt, so wie dies auch im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gefordert wird.
Wir haben eine Stärkung der Handlungsmöglichkeit der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert. Auch diesen Vorstoß haben Sie abgelehnt. Wir haben einen Verzicht auf Einschränkungen des kommunalen Steuerfindungsrechts gefordert und dabei auch auf die Situati
on in allen anderen Bundesländern verwiesen, in denen es so etwas auch nicht gibt. Auch dies haben Sie abgelehnt.
Initiativen wurden ebenso wenig aufgegriffen wie die Forderung nach einer adäquaten kommunalen Finanzreform. Stattdessen bekommen wir von Ihnen wenig hilfreiche Änderungen bei den Vorschriften zur Besoldung und bei den Vorschriften zum Cross-Border-Leasing, mit denen der Sachlage aber nicht gedient wird. Frau Schmitt-Bussinger hat hierzu einiges ausgeführt. So kommen wir nicht weiter.
Wenn auf das Konnexitätsprinzip verwiesen wird, muss ich dazu sagen, dass das Konnexitätsprinzip bei all den Kürzungen, die Sie durchgeführt haben, leider nicht greift, also bei den Zuschüssen für Kindergärten, bei den Zuschüssen für Pflegeheime, bei den Zuschüssen für den Nahverkehr, bei den Zuschüssen in den Bereichen Sport, Kultur, Sozialvereine und auch bei den Zuschüssen für den Bereich kommunale Krankenhäuser.
Ich war in der vergangenen Woche bei der Eröffnung einer Station für Kinderonkologie am Augsburger Zentralklinikum, die unbedingt erforderlich war, weil die Fallzahlen im Bereich Kinderkrebs in Schwaben drastisch angestiegen sind. Dort konnte ich erleben, wie der Vertreter der Regierung von Schwaben überschwänglich und ziemlich lange dafür gelobt worden ist, dass es ihm gelungen ist, aus den zusammengestrichenen Restmitteln im Bereich kommunale Krankenhausfinanzierung noch eine Million Euro herauszuschneiden, um diese Maßnahme, die im Wesentlichen durch Spenden finanziert worden ist, zuwege bringen zu können. So sieht es mittlerweile aus. Für so wichtige Aufgaben gibt es zu wenig Geld, und das bezeichnet man dann als Konsolidierung.
Die kommunalen Haushaltsprobleme werden durch dieses Gesetzespaket nicht gelöst, meine Kolleginnen und Kollegen. Stattdessen sollen Kreditspielräume in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung erweitert werden. Sie haben gestern in der Aktuellen Stunde der CSU lang und breit über die Notwendigkeit der Konsolidierung auf Bundes- und auf Landesebene gesprochen. Es gibt auch eine Notwendigkeit der Konsolidierung auf kommunaler Ebene. Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen von Herrn Beckstein morgen im Städtetag. Dort spricht er nämlich zum Thema Kommunen ohne Haushalt. Wie passend!
So werden die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Sie kurieren an Symptomen, und dies lehnen wir ab.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann. – Ich darf darauf hinweisen, dass demnächst die namentliche Abstimmung stattfindet. Nach der bisherigen Meldungslage spricht noch Staatssekretär Schmid, und danach folgt die namentliche Abstimmung. – Bitte, Herr Volkmann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann Sie beruhigen. Ich werde jetzt nicht zum gesamten Gesetzentwurf sprechen, sondern ich möchte nur noch ganz kurz etwas zu unserem Antrag auf Drucksache 15/1077 zur Zweitwohnungssteuer ausführen.
Ich darf darauf hinweisen – weil das bei einer solchen Gelegenheit wirklich sein muss -, dass wir diesen Antrag in den letzten 15, 16 Jahren etwa viermal gestellt haben, dass er in dieser Zeit immer wieder von Ihnen abgelehnt worden ist und dass wir es natürlich sehr erfreulich finden, dass jetzt ein Sinneswandel stattgefunden hat. Um ganz ehrlich zu sein: Den Antrag haben wir eigentlich nur noch vorsorglich eingebracht, damit Sie nicht hinterher wieder sagen, Sie hätten die Zweitwohnungssteuer erfunden.