Ich darf darauf hinweisen – weil das bei einer solchen Gelegenheit wirklich sein muss -, dass wir diesen Antrag in den letzten 15, 16 Jahren etwa viermal gestellt haben, dass er in dieser Zeit immer wieder von Ihnen abgelehnt worden ist und dass wir es natürlich sehr erfreulich finden, dass jetzt ein Sinneswandel stattgefunden hat. Um ganz ehrlich zu sein: Den Antrag haben wir eigentlich nur noch vorsorglich eingebracht, damit Sie nicht hinterher wieder sagen, Sie hätten die Zweitwohnungssteuer erfunden.
So etwas haben Sie schon häufig gemacht, wenn Sie unsere Anträge zunächst abgelehnt haben. Deshalb musste das jetzt einfach sein.
Ich darf noch auf Folgendes hinweisen, weil ich das ganz interessant fand: Im federführenden Ausschuss – das ist der Kommunal- und Innenausschuss, in dem sozusagen die Sachkompetenz der CSU-Fraktion zusammenkommt – hat die CSU dem Antrag zugestimmt, was auch sachgerecht war; denn er deckt sich ja mit dem Inhalt des Gesetzentwurfes, der von der Staatsregierung eingebracht war. Zu unserer Überraschung ist in den beiden mitberatenden Ausschüssen die CSU zur Änderung ihrer Taktik übergegangen und hat den Antrag, der inhaltlich im Gesetzentwurf gleichermaßen enthalten ist, abgelehnt, was kein Mensch mehr versteht. Aber das war offenkundig nur noch von taktischen und nicht von inhaltlichen Überlegungen getragen. Ich finde das ausgesprochen bedauerlich, weil es, wie gesagt, ein Widerspruch zu der Tatsache ist, dass Sie dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.
Der Form halber möchte ich abschließend noch darauf hinweisen, dass unser Antrag auf Drucksache 15/1077 dann als erledigt zu betrachten ist, wenn, wie zu erwarten ist, der Gesetzentwurf vom Landtag beschlossen wird. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir diesem Punkt zustimmen wollen, auch wenn dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zugestimmt wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und finde es ganz hübsch, auch einmal vor einem so ruhigen Plenum zu sprechen. Das macht auch Spaß. Einen schönen Nachmittag noch!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur abschließenden Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich kein alltägliches Gesamtpaket zur Änderung der Kommunalgesetze. Ich darf mich sehr herzlich dafür
bedanken, dass dieses umfangreiche Paket so kurzfristig und in so zügiger Art und Weise in den Gremien behandelt werden konnte, sodass wir heute die abschließende Diskussion führen können.
Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf auch in den kommunalen Spitzenverbänden und in den anderen betroffenen Verbänden sehr umfangreich und intensiv diskutiert worden ist, was letztlich auch dazu geführt hat, dass wir in wesentlichen Teilen einen Konsens finden konnten.
Dieser Gesetzentwurf wird der jetzigen Situation gerecht. Ich werde auf das, was Frau Kollegin Schmitt-Bussinger und Frau Kollegin Kamm angemerkt haben, noch eingehen, aber ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf in ganz besonderer Weise dem Grundsatz der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gerecht wird.
Eines ist natürlich klar: Mit der Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften, Frau Kollegin, kann man die Finanzsituation der Kommunen nicht verbessern. Das war auch nicht Ziel dieses Gesetzentwurfes. Das muss auf einem anderen Feld erledigt werden. Die kommunalen Vorschriften können insoweit verändert werden, als haushaltstechnisch Verbesserungen durchgeführt werden, dass es Erleichterungen und Verbesserungen bei der Kreditaufnahme gibt. Diese Möglichkeit schafft dieses Kommunalrecht. Das Kommunalrecht hat nicht die Möglichkeit, eine finanziell bessere Ausstattung der Kommunen zu erreichen. Das sollte man der Ehrlichkeit halber auch entsprechend dokumentieren.
Wir hatten in vielen Fragen eine einheitliche Meinung. Das gilt für die Zweitwohnungssteuer, für das Konnexitätsprinzip auch im Verhältnis der Landkreise zu den staatlichen Landratsämtern und für die Art und Weise der interkommunalen Zusammenarbeit. Ich glaube, dass wir da im Konsens gute Fortschritte erzielt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung braucht keine Belehrung, wenn es um die Kommunalfreundlichkeit geht. Wenn ich sehe, was in den letzten Jahren auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen getan wurde, was wir gemeinsam vorangebracht haben, was die Infrastruktur in unseren Kommunen angeht, möchte ich schon einmal feststellen, dass wir miteinander Großartiges geleistet haben. Das soll an dieser Stelle auch einmal dokumentiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will das zwar nicht ausdehnen, aber doch sagen: Was die Finanzsituation der Kommunen angeht, wissen wir alle, dass wir uns momentan in einer überaus schwierigen Situation befinden. Ich will das jetzt nicht im Detail diskutieren, sondern Ihnen nur sagen, dass dieses Problem nicht ausschließlich von Landesseite kommt.
Was die Gemeindefinanzreform angeht, müssen für uns alle akzeptable Konzepte vorhanden sein; bei allen möglichen Vorschlägen wollen wir nicht mitmachen. Im Übrigen habe ich manchmal den Eindruck, dass auf der Ebene der Bundesregierung den Kommunen zu wenig Gewicht bei
gemessen wird. Das Problem liegt wohl darin, dass dort die kommunalen Seiten und Sorgen überhaupt nicht gesehen werden.
Liebe Frau Kollegin, richtig zu stellen ist, dass sich Herr Präsident Brandl natürlich nicht zu diesem Gesetzentwurf negativ äußerte. Insofern sollten Sie der Wahrheit verpflichtet sein. Es wäre ehrlich, wenn Sie das so formulierten.
Zu Ihren Aussagen zum Cross-Border-Leasing und Saleand-Lease-back-Geschäften: Diese Vorsicht ist natürlich notwendig. Wir haben in den letzen Tagen Nachrichten aus den Vereinigten Staaten von Amerika entnommen, wo diese Gefahr möglicherweise besteht, die Sie, Herr Kollege Ettengruber, vorhin beschrieben haben, nämlich dass es durch Rückwirkungen Rückabwicklungen geben könnte. Darin, Herr Kollege Kreidl, sehe ich schon große Gefahren. Das ist auch im Arbeitskreis und in den Ausschüssen diskutiert worden. Deswegen halte ich es für wichtig, dass diese beiden Themen mit der notwendigen Sorgfalt bedacht werden und dass man hier nicht zu großzügig ist.
Was das Angemessenheitsgebot angeht, brauchen wir im kommunalen Bereich mehr Flexibilität und Verantwortung. Bei diesem typischen Fall geht es um die kommunale Selbstverantwortung. Insofern haben wir die notwendigen Öffnungen vorgenommen.
Bei der Beschäftigung von Verwaltungsbeamten mit der richtigen Qualifikation wollen wir mehr Flexibilität und Verantwortung auf kommunaler Ebene.
Ich glaube, die Themen „vorläufige Haushaltsführung“ und „Gesamtfinanzsituation“ an dieser Stelle nicht mehr vertiefen zu müssen. Hier geht es darum, den Kommunen Instrumente an die Hand zu geben, um in finanziell angespannten Zeiten alle Möglichkeiten auszunutzen. Wir haben damit nicht die Möglichkeit, die Gesamtfinanzsituation der Kommunen zu verändern.
Zur Frage des ausgeglichenen Haushalts darf ich Ihnen sagen: An diesem Grundsatz führt kein Weg mehr vorbei. Auf Bundesebene täglich 100 Millionen Euro Zinsen zu bezahlen, kann keine gute Politik sein.
Liebe Frau Kollegin Radermacher, dazu hat Ihre Regierung in den letzten Jahren einen erheblichen Beitrag geleistet. Da bitte ich, die Verantwortung nicht abzuschieben. Diese Politik geht zulasten der kommenden Generationen und ist für die kommunale Seite nicht gut. Daher wollen wir keine solche Politik machen. Deswegen ist dieser Weg richtig, den wir gemeinsam gehen.
Dass Kommunen jetzt gemeinsam Kommunalunternehmen gründen können und dass wir diese interkommunale Zusammenarbeit insgesamt verbessern, halte ich für ei
nen guten und zukunftsweisenden Weg. Insgesamt wurde in dem Gesetzentwurf ermöglicht, was im Kommunalrecht machbar und was lösbar ist. Die anderen Fragen, insbesondere die der Finanzsituation, müssen wir außerhalb dieses Gesetzes lösen. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf ein gutes Gesamtpaket vorgelegt, das wir gemeinsam zügig und zum Teil mit großem Konsens beraten haben. Deshalb darf ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Paket bitten.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1063, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/1344 und 15/1345, der Antrag auf Drucksache 15/ 1077 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, Drucksache 15/1452. Ich lasse zunächst über die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen.
Den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 15/1344 stelle ich ohne Nummer I.2, die vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen für erledigt erklärt wurde, zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag ohne Nummer I.2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/1345 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass § 11 eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/1452.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der CSU so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll in namentlicher Form erfolgen. Grundlage ist also Drucksache 15/1452. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereit gestellt: die Ja-Urne auf der Seite der CSU
Fraktion, die Nein-Urne auf der linken Seite, die Urne für Stimmenthaltungen in der Mitte. Die Abstimmung beginnt. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Ich darf zur Orientierung bekannt geben, dass nach Ende der Abstimmung bis 14.00 Uhr Mittagspause ist.
Die fünf Minuten sind vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmzettel werden außerhalb des Saals ausgezählt. Das Ergebnis wird nach der Mittagspause bekannt gegeben. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt.
Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist vorüber. Ich darf zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/1063 bekannt geben. Mit Ja haben 98 gestimmt, mit Nein haben 53 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine.
Das Gesetz ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts“. Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben der Antrag betreffend Zweitwohnungssteuer auf der Drucksache 15/1077 sowie Nummer I.2 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/1344 ihre Erledigung gefunden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Marianne Schieder, Karin Pranghofer und anderer und Fraktion (SPD) Zu viel und zu wenig gleichzeitig – Unprofessionelle Personalpolitik des Kultusministeriums führt zu Arbeitslosigkeit und Mangel (Drucksache 15/1466)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jährliches Einstellungschaos beenden: Weitsichtige Personalplanung durch Einstellung von Junglehrerinnen und -lehrern einleiten (Drucksache 15/1542)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Wortmeldungen? – Es hat sich Frau Kollegin Schieder gemeldet. Bitte schön. – Vielleicht könnte die Präsenz im Haus besser werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe zwar spärlich, aber dennoch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Es gilt hier das alte Wort: Die Qualität geht vor Quantität.