Protokoll der Sitzung vom 19.10.2004

(Beifall bei der CSU)

Mit Wald und Holz darf, ja soll man auch finanzielle Gewinne machen, und zwar nicht nur der Privatwaldbesitzer, sondern auch der Staat. Nur wer den Wald nutzt, schützt ihn. Wenn Hege und Pflege vermiest werden, wenn keine maschinengerechte Erschließung des Waldes erfolgt, wird kein widerstandsfähiger, den Wetterunbilden trotzender Wald entstehen.

Meine Damen und Herren von der Opposition, warum darf der Freistaat nicht eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, wenn unsere Kommunen und die Landkreise schon längst ihre Krankenhäuser und Altenheime in GmbHs und Kommunaleinrichtungen umorganisiert haben?

(Beifall bei der CSU)

In meinem eigenen Landkreis wurden die beiden Kreiskrankenhäuser zu Kommunalunternehmen umfirmiert ohne irgendwelche Leistungseinbußen bei der Pflege oder bei der ärztlichen Versorgung, allerdings mit dem Erfolg, dass sie jetzt weniger Defizite haben. Das, was wir dort tun, wo wir es mit kranken Menschen zu tun haben, dürften wir beim Wald nicht machen? Warum sollen durch die Anstalt nicht neue Geschäftsfelder erschlossen werden dürfen? Warum soll die Bewirtschaftung unseres Waldes nicht flexibler gestaltet werden dürfen? Warum müssen wir in Jahreszyklen und in Jahresabschlüssen denken?

(Heidi Lück (SPD): Weil das so vorgegeben war!)

Jetzt ist es doch so: Wenn der Preis schlecht ist, muss noch mehr eingeschlagen werden. Das ist der Auftrag des Staates. Was macht der Private? – Er schlägt nur dann ein, wenn der Preis gut ist; wenn er schlecht ist, schlägt er nur das Nötigste ein. Warum soll man hier denn keine größere Flexibilität zubilligen? Das würde den Markt entlasten. Bisher ist es doch so gewesen: Bei schlechten Erlösen hat man durch den zusätzlichen Einschlag den Preis

und den Markt natürlich noch stärker unter Druck gesetzt.

Ich fordere für die Zukunft mehr Marketingoffensiven für den vielseitigen, ökologischen und nachwachsenden Rohstoff Holz. Neue Perspektiven für das Cluster Wald und Holz werden sich auftun. Die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen werden Aufgaben in der betriebswirtschaftlichen Beratung übernehmen. Zuverlässige Förderrahmenrichtlinien werden neue Chancen für Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften eröffnen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unseren Gesetzentwürfen sichern wir die biologische Vielfalt des Waldes. Wir bekennen uns eindeutig zur Leitlinie: Wald vor Wild. Wir behalten nachdrücklich den Staatswald in Staatseigentum. Wir stärken Eigenverantwortung und bringen Ökonomie und Ökologie in Einklang. In der „Süddeutschen Zeitung“ stand am 23. August: Ein fragwürdiges Volksbegehren – –

Herr Kollege Brunner, Sie haben wirklich schon sehr überzogen. Ich gestehe einem engagierten Landwirtschaftsmeister zu, dass ihm bei diesem Thema die Redezeit abhanden kommt. Ich bitte Sie aber, jetzt zum Schluss zu kommen.

Herr Präsident, ich habe Sie als sehr gütigen Mann kennen gelernt. Gestatten Sie mir ein Schlusswort.

(Beifall bei der CSU – Heiterkeit)

Noch ein Wort an die Adresse der Volksbegehrensinitiatoren „Aus Liebe zum Wald“. Ich sage nur: scheinheilige Liebe. Ich fordere Sie auf, auf der Basis unserer Gesetzentwürfe konstruktiv mitzuarbeiten. Nehmen Sie Abstand vom Volksbegehren. Mit Ihren Unterstützern SPD und GRÜNE werden Sie keinen Erfolg haben; denn die Opposition in Bayern hat Erfahrung mit dem Verlieren.

(Beifall bei der CSU)

Zu Wort hat sich noch einmal Herr Staatsminister Miller gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was sind die Reaktionen der Opposition auf die heutigen Herausforderungen? – Alles beim Alten lassen. Man ist von Ihnen aber auch nichts anderes gewöhnt. Wir sind es, die den Privatwald fördern. Bayern ist das einzige Land, in dem die Forstbetriebsgemeinschaften eine so umfassende Förderung erhalten. Wo sind die Leistungen in den Ländern, in denen Sie regieren? – Fehlanzeige. Sie lassen die Waldbesitzer alleine. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei der CSU)

Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Revierförster sowohl im Staatsforstbetrieb als auch im Privatwald erhalten bleiben und als Ansprechpartner vor Ort sind.

Eines verstehe ich überhaupt nicht: Warum führen Sie immer die Diskussion über den Verkauf der Saalforsten an? Sie haben doch erlebt, dass wir nichts verkauft haben. Das war doch der beste Beweis. Wir haben in diesem Gesetzentwurf die Grundstockkonformität erhalten, das heißt, dass nicht mehr verkauft werden darf, als zugekauft wird.

Sagen Sie das den Leuten und nicht immer das Gegenteil.

(Heidi Lück (SPD): Nein, weil das Gegenteil richtig ist!)

Sie haben den Obersten Rechnungshof zitiert und anschließend kritisiert. Wenn Ihnen die Berichte des Obersten Rechnungshofes in den Kram passen, nehmen Sie sie bereitwillig an. Das sollten Sie auch in diesem Fall tun und den Bayerischen Obersten Rechnungshof nicht a priori kritisieren.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass bei besonderen Gemeinwohlleistungen drei Möglichkeiten der Finanzierung bestehen: Die Finanzierung kann aus dem Betrieb heraus, durch allgemeine Förderprogramme oder durch die Etatisierung im Landtag erfolgen. Nachdem derzeit keine allgemeinen Förderprogramme bestehen, bleiben nur die beiden anderen Möglichkeiten. Neu ist, dass eine Förderung aus dem Haushalt erfolgen kann und erfolgen muss. Es ist Sache des Landtags, wie er die Prioritäten setzt. Damit ist die Einflussnahme der Politik gewährleistet.

Zur unteren Jagdbehörde: Ich verstehe nicht, warum Sie darüber diskutieren. Wir sind doch schon längst einen Schritt weiter. Wir haben in Bayern das Verbissgutachten. Danach richtet sich die Höhe der Abschüsse. Denjenigen, die ein ordentliches Gutachten vorweisen können, könnten wir Abschusspläne bei Änderung des Bundesjagdgesetzes künftig erlassen. Ihre Vorschläge sind veraltet, hinken nach und befinden sich nicht auf der Höhe der Diskussion.

In den Ländern, in denen Sie regieren, nimmt der Staat mehr Gelder, als das in Bayern der Fall ist. Sie sollten den Mut haben, dies auch in der Diskussion zu sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben heute Horrorvisionen entworfen, nicht mehr und nicht weniger.

Herr Kollege Dr. Magerl, Sie haben vom Bayerischen Wald gesprochen. Sie haben aber den ganzen Wald gemeint. Wir streben keine Gewinnmaximierung an, sondern eine Optimierung des Gesamtnutzens, also der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes. Sie haben immer von den österreichischen Bundesforsten gesprochen. Dieses Modell haben wir ganz bewusst nicht gewählt. Wir haben auch das System, das in BadenWürttemberg besteht, abgelehnt. Wir haben uns vielmehr für eine Anstalt des öffentlichen Rechts entschieden. Damals waren alle dafür. Nachdem die Entscheidung dafür

gefallen ist, können wir sie nicht mehr ändern. Sie müssen zugeben, dass das eigentlich die beste Lösung ist.

Herr Kollege Dr. Magerl, Sie haben außerdem gesagt, dass der Staatswald verkauft werde.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das habe ich nicht gesagt!)

Der Staatswald bleibt jedoch auf die Dauer in alleiniger öffentlich-rechtlicher Verantwortung. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Sie haben auch große Gefahren bezüglich des Abbaus von Bodenschätzen an die Wand gemalt.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Warum schreiben Sie es dann rein?)

Das wird doch schon im Rahmen der geltenden Rechtslage gemacht. Sie würden zum Beispiel Ziegeleien ihre Existenzgrundlage nehmen, wenn diese keinen Lehm mehr abbauen dürften. Die Nebeneinnahmen belaufen sich auf 11 Millionen Euro. Das ist doch nichts Neues.

Zur Verschlechterung des Waldzustandes kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass der letzte Sommer ein Sommer war, wie er im Durchschnitt alle 450 Jahre stattfindet. Diesen Sommer wollen Sie jetzt mit der Forstreform in einen Zusammenhang bringen. Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit.

Sie haben als Beispiel den Patienten Wald genannt. Der Patient Mensch wird heute mitunter in Privatkliniken untergebracht. Niemand kann sich dagegen wehren, wenn wir den Patienten Wald in einer neuen Form besser behandeln, als das bisher der Fall ist. Das nehmen Sie einfach nicht zur Kenntnis.

Nun zum Grundsatz „Wald vor Wild“: Herr Kollege Dr. Magerl, haben Sie das Waldgesetz nicht gelesen?

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Doch, mehrfach!)

Ich habe den Eindruck, dass Sie das Waldgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ihnen passt es nicht, dass wir ein Gesetz haben, das den Anliegen, die zum Teil Sie selbst formuliert haben, nicht nur Rechnung trägt, sondern diese sogar übertrifft. Eines werden wir jedoch nicht tun: Wir werden nicht an der alten Bürokratie festhalten. Wer nicht bereit ist, sich zu ändern, der hat aufgehört, gut zu sein, und wird zurückfallen. Wir können mit diesem Gesetz in jeder Diskussion bestehen und jedem Vergleich standhalten. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der CSU)

Die Redezeiten sind ausgeschöpft. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu

überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 3. Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Modernisierung der Verwaltung, Verwaltungsmodernisierungsgesetz, auf Drucksache 15/882.

Mir wird gerade mitgeteilt, dass sich Herr Staatsminister Huber auf dem Weg befindet, was immer das bedeutet. Auch ein Minister muss pünktlich sein. Wir hoffen, dass Herr Staatsminister Huber bald eintreffen wird. Ich stelle deshalb diesen Tagesordnungspunkt zurück.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen und der einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5 Wahl eines stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, für das vor kurzem verstorbene bisherige stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Helmut Rothemund als Nachfolger Herrn Hilmar Schmitt zu wählen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.