Protokoll der Sitzung vom 19.10.2004

„Gesund.Leben.Bayern“ wissenschaftsbasiert, an Qualitätskriterien orientiert und basierend auf einer Evaluierung. Das Anliegen, so habe ich Sie alle verstanden, ist ein gemeinsames. Es ist aber – da sollten wir ehrlich zueinander sein – doch nicht redlich zu sagen, das hängt nur an den 1,5 Kräften vom Landratsamt, die es in der Vergangenheit

gab – so wertvolle Arbeit diese Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit auch geleistet haben.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das haben Sie vor zwei Jahren anders erzählt!)

Wir wollen ein leistungsfähiges Netzwerk am Ende haben. In dieses Netzwerk werden wir alle einbinden: die Ärzte in Bayern, die Ernährungsmediziner, die Apotheken und viele andere. Die Kompetenz dafür liegt im Umwelt- und Gesundheitsministerium. Wir werden eine Kopfstelle im Landesamt für Gesundheit aufbauen. Daraus wird ganz deutlich: Der Staat zieht sich nicht aus dieser Aufgabe zurück, ganz im Gegenteil: Wir bauen diesen Bereich gemäß dem Grundsatz „Vorbeugen ist besser als heilen“ gezielt aus.

Herr Kollege Dürr, ich darf Sie einmal als Raucher ansprechen: Sie werden es beim Thema „Rauchfreie Schule“ und an vielen anderen Themen feststellen können, dass wir der Prävention breiten Raum geben werden. Wir wollen hier alle mitnehmen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung nicht allein davon abhängt, ob pro Landratsamt 1,5 Ernährungsberater beschäftigt sind oder nicht. Herr Kollege Dürr, Sie könnten einen Beitrag leisten.

(Zuruf von den GRÜNEN: Aufenthaltsräume für Raucher!)

Sie könnten zum Beispiel eine Initiative starten „Rauchfreies Parlament“! Wir wären sofort dabei.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/882 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/1776 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt in seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/1776. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung“.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir für heute die Tagesordnung abgearbeitet. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.

(Schluss: 18.39 Uhr)