Ist Ihnen bekannt, dass der Bart tatsächlich ein religiöses Symbol ist? Ist Ihnen das bekannt? – Herr Kollege, Sie lachen. Wussten Sie, dass in Afghanistan Männer, die sich nach der Befreiung den Bart als Symbol der Unterdrückung abrasiert haben, ermordet worden sind?
Herr Spaenle, Sie haben gerade geblättert und den Gedankengang vielleicht nicht ganz nachvollziehen können.
Nein, ich habe über das Symbol des Bartes gesprochen, das er in der muslimischen Welt – nicht nur die muslimische Welt in Deutschland, sondern in vielen Staaten – sein kann.
Blubbern Sie doch nicht so vor sich hin, sondern hören Sie zu. Dann können Sie das auch nachverfolgen.
Ist Ihnen bekannt, dass orthodoxe Juden einen Bart tragen müssen? Wer behauptet, dass der Bart keine Bedeutung hat und für uns unter Umständen keine Bedeutung bekommen könnte, verkennt die Situation.
Ich belasse es bei diesen kurzen Anmerkungen. Ich bedanke mich bei der Frau Ministerin für ihren Beitrag; sie hat mir gezeigt, dass sie tatsächlich nicht weiß, was sie mit dem Gesetzentwurf anrichtet.
Herr Kollege Schindler hat sich noch zu Wort gemeldet. Ihre Fraktion hat noch vier Minuten, Herr Kollege. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie werden verstehen, dass ich noch einmal das Wort ergreifen muss, nachdem die Frau Staatsministerin meine Ausführungen offensichtlich nur mit halbem Ohr verfolgt und missverstanden hat.
Frau Hohlmeier, das ist zwar nicht so wichtig, ich möchte Sie aber bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes mit keinem Wort zitiert habe. Sie haben sie zitiert, ich nicht. Ich
Zweitens habe ich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2004 nicht eins zu eins übertragen werden kann. Wenn Sie etwas anderes behaupten, haben Sie entweder nicht zugehört oder Sie wollten es nicht verstehen.
Meine Damen und Herren, Sie fordern Sensibilität bei diesem schwierigen Thema ein, hauen aber selbst mit der Holzkeule drauf. Das geht nicht.
Wenn man ihre Rede hier hört, muss man den Eindruck gewinnen, als hätten Sie sich nicht mit dem auseinandergesetzt, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen das nicht gefällt. Glauben Sie mir: In unserer Fraktion gibt es auch sehr viele, denen diese Entscheidung nicht gefällt, weil sie ihnen vom grundsätzlichen her widerstrebt. Wir haben sie aber zur Kenntnis zu nehmen. Das scheinen Sie aber offensichtlich nicht gemacht zu haben.
Meine Damen und Herren, ich habe bei der Ersten Lesung gesagt: Ich befürchte, dass manche einen Kulturkampf anzetteln wollen. Das war polemisch – das gebe ich zu. Wenn man Sie aber hört, dann ist das, was Sie sagen, nichts anderes. Leider habe ich Recht behalten.
Sie sollten sich vor Augen halten, dass das, was ich vertreten habe, nicht die Meinung irgendeiner kleinen Minderheit in einem Landesparlament ist, sondern dass dies explizit die Meinung erstens Ihrer Vorgänger und zweitens des Landeskomitees der bayerischen Katholiken ist, das immerhin noch viele Bayern vertreten kann. Das ist auch die Meinung des überwiegenden Teils der Verfassungsrechtler. Es ist also völlig unzulässig, das so zu verkürzen, wie Sie es gemacht haben.
Selbstverständlich können Sie eine Meinung haben; diese haben wir auch zur Kenntnis zu nehmen. Dass Meinung und Ahnung aber zwei verschiedene Dinge sind, haben wir auch gemerkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Schindler, zunächst bin ich der Meinung, dass es dem Redebeitrag der Ministerin nicht gerecht wird, sinngemäß zu sagen, sie habe von den
Ein Weiteres. Ich habe Ihnen gut zugehört. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie würden den Grundgedanken in Artikel 59 Absatz 2 Satz 3 – neu – durchaus für richtig halten und auch teilen. Ich darf ihn verlesen:
Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.
Sie haben dann hinzugefügt, Sie hätten aber schwere Bedenken, diesen Grundgedanken in Form eines Gesetzes niederzulegen, so wie es hier geschieht. Ich darf also feststellen, dass Sie den Grundgedanken des Gesetzes durchaus teilen. Das finde ich positiv.
Aber ich muss Ihnen sagen: Wir haben uns bei Abwägung aller Umstände letztlich für die gesetzliche Regelung entschieden, um den Schulfrieden zu sichern. Nun kann man der Meinung sein, dass es einer gesetzlichen Regelung dazu nicht bedurft hätte. Dies akzeptiere ich; dieser Meinung kann man sein. Wir haben uns aber, wie gesagt, aus wohlerwogenen Gründen zu einer anderen Meinung durchgerungen. Ich bin der Überzeugung, dass die Lösung, die wir gefunden haben, besser geeignet ist, den schulischen Belangen zu dienen, als den Gegenstand ungeregelt zu lassen. Das ist der Streitpunkt zwischen uns, eigentlich nur das. Ich meine, deshalb sollten wir die Dinge nicht über Gebühr aufblasen, so wie es insbesondere von grüner Seite mit Vorwürfen zur Fundamentalreligiosität usw. geschehen ist, und zwar unter heftigstem Klatschen.
Wir wissen schon, dass Sie im Klatschen ziemlich fit sind. Das brauchen Sie nicht jedes Mal neu zu belegen.
Um die Sache scheint es Ihnen nicht zu gehen. Sie üben sich hauptsächlich in der Kunst des Claqueurs.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Problem zurück. Die Alternative ist eigentlich nur: Wollen wir den
Wir haben uns für die Verankerung entschieden, wohl wissend, dass auch das nicht ganz problemlos ist.
Zunächst zum Thema „Kulturkampf“. Herr Kollege Schindler, ich empfand Ihre Rede nicht als polemisch, sondern als sehr sachlich. Das konzediere ich ausdrücklich und möchte das hier zum Ausdruck bringen. Im Gegensatz zu Ihnen hat jedoch Frau Kollegin Stahl deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir mit diesem Gesetz Kopftuchträgerinnen als Fundamentalistinnen in unserer Gesellschaft brandmarken würden. Das ist definitiv falsch.
In dem Gesetz ist vielmehr ausdrücklich klargestellt, dass es nicht auf die innere Haltung der Trägerinnen ankommt, sondern auf das, was bei den Empfängern, also den Schülerinnen und Schülern und den Eltern, als Eindruck durch das Tragen des Symbols entstehen kann. Herr Kollege Welnhofer hat das soeben noch einmal zitiert. Beim Bundesverwaltungsgericht wurde dies „Empfängerhorizont“ genannt. Es darf nicht der Eindruck durch das Tragen des Symbols entstehen, dass sich die Trägerin gegen unsere Verfassung richtet. Das hat nichts mit einer Brandmarkung dieser Frauen als Fundamentalistinnen zu tun. Frau Kollegin Stahl, diese Behauptung ist nicht zulässig und juristisch falsch.
- Nein, auch Herr Eisenreich hat das nicht so ausgeführt. Lesen Sie bitte seine Rede nach. Ich habe sehr genau zugehört. Er hat sehr genau differenziert. Ihre Behauptung gegenüber Herrn Eisenreich ist schlicht und einfach falsch.
Herr Kollege Schindler, zu Ihrer Rede möchte ich nur auf einen sachlichen Punkt aufmerksam machen: Ich habe nicht behauptet, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts komplett übertragbar sei oder dass Sie es übertragen wollten. Wir sind uns völlig einig: Man kann dieses Urteil nicht übertragen. Für uns ist lediglich interessant, dass das Bundesverwaltungsgericht herausgestellt hat, dass es nicht auf die innere Haltung der Trägerin ankomme, sondern dass der Empfängerhorizont genüge. Der Gesetzgeber dürfe auf eine abstrakte Gefahr mit einem Gesetz reagieren. Der Empfängerhorizont genügt, um ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Die Deutungen, die bei Schülern und Lehrern möglich sind, können dabei gewürdigt werden. Einbußen an Neutralität
im Erscheinungsbild einer Lehrkraft lassen sich auch als abstrakte Gefahr für den Schulfrieden einstufen.