Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

im Erscheinungsbild einer Lehrkraft lassen sich auch als abstrakte Gefahr für den Schulfrieden einstufen.

In dieser Hinsicht ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für uns von Interesse. Wir haben ebenfalls den Empfängerhorizont als Grundlage für unser Gesetz genommen. Unser Gesetz unterscheidet sich jedoch vom Aufbau her grundlegend von dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg. Das wollte ich noch hinzufügen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/368 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/1889 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des In-Kraft-Tretens den „01. Januar 2005“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Es ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es

Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine.

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland (Drucksache 15/1425) – Zweite Lesung –

Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/1425 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 15/1913 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 4 in Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens den „01. Januar 2005“ und in Absatz 2 als Datum des Außer-Kraft-Tretens den „31. Dezember 2004“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Es ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfachrer Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine.

Das Gesetz ist damit vom Hohen Haus so angenommen worden. Es hat den Titel: „Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland“.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich die Mittagspause verdient. Um 14.00 Uhr werden wir uns im Plenarsaal wieder einfinden.

(Unterbrechung von 13.18 Uhr bis 14.00 Uhr Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.00 Uhr. Lassen Sie sich nicht durch die Uhr im Saal täuschen; die geht zwei Minuten nach. Das moniere ich hiermit an das Landtagsamt. (Herbert Müller (SPD): Abstimmung!)

Jetzt geht auch noch das Licht aus. Ich bitte, das Licht wieder anzumachen. Herr Maicher, ich bin froh, dass Sie als Direktor des Landtagsamtes da sind, um das zu verfolgen: Die Uhr geht nicht, das Licht geht aus –

(Heiterkeit)

Ich weiß, dass wir in einem provisorischen Sitzungssaal sitzen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Der Präsident sitzt noch fest im Sessel!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe zur gemeinsamen Behandlung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Simone Strohmayr und Fraktion (SPD) Zukunft braucht Kinder Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern (Drucksache 15/1950)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Renate Ackermann, Simone Tolle und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kinder in den Mittelpunkt – Entwurf des Kindertagesstättengesetzes überarbeiten (Drucksache 15/1959)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch vor verminderter Zuhörerschaft lohnt es sich, über dieses Thema zu reden. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass ich es begrüße, dass es in Bayern nun ein Kindertagesstättengesetz geben soll, und wir heute die Gelegenheit ergreifen, darüber zu diskutieren. Damit wird eine Forderung der SPD-Landtagsfraktion seit den Siebzigerjahren endlich Wirklichkeit. Das freut uns, dass wir damit, wenn auch nach langer Zeit, Recht bekommen.

Alle Kindertageseinrichtungen unter ein Gesetzesdach, das ist die richtige Entscheidung und längst überfällig. Wir sind uns sicher auch darin einig, dass die Bildung gestärkt werden muss. Das ist ein wichtiger Anspruch. Bildung bestimmt über die Zukunft von Menschen und Nationen. Deshalb ist die Bedeutung der Bildung in der frühen Kindheit gerade in den letzten Jahren erforscht worden. Es ist uns durch viele Studien bestätigt worden, wie wichtig dieser Elementarbereich ist.

Aber auf dem Weg dorthin, die Bildung in der frühen Kindheit anzugehen, also Bildung von Anfang an, beginnt schon unsere unterschiedliche Auffassung. Ich will kurz noch einmal zur Ausgangslage etwas sagen. Wir haben jetzt seit über 30 Jahren ein Kindergartengesetz, und wir haben sehr viele Verordnungen, die alle anderen Betreuungseinrichtungen regeln. Wir haben eine finanzielle Förderung, wonach die Personalkostenaufteilung zu 40 % vom Staat, zu 40 % von den Kommunen und zu 20 % von Eltern und Trägern erfolgt. Wir haben eine Gruppenförderung und wissen, dass es dadurch Ungerechtigkeiten in der Förderung gibt. Und wir haben auch rückläufige Geburtenzahlen. Es ist natürlich so, dass man darauf reagieren muss. Ich finde es richtig, dass das Ministerium darauf reagiert hat und sagt: Wir müssen überdenken, was wir in einem Kindertagesstättengesetz vernünftigerweise regeln.

Aber die Vorgehensweise allein ist schon Anlass zu Kritik. Die Zielvorstellung, wie man das erreichen kann, wie Bildung und Erziehung geschehen kann, der Bildungs- und Erziehungsplan hätte natürlich an den Anfang gestellt gehört und daraus hätte entwickelt gehört, wie das in den Einrichtungen umgesetzt werden kann und vor allen

Dingen, wie diese Zielumsetzung finanziert werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Aber Sie, liebe Staatsregierung, Sie haben das Pferd von hinten aufgezäumt. Sie haben zuerst die Finanzierung, vor allem die Kostenneutralität festgelegt und dann den sehr guten Bildungs- und Erziehungsplan aufgelegt. Das kann so nicht funktionieren.

Bildung kostet Geld. Der Elementarbereich ist bisher schon der Bereich, der der öffentliche Hand am wenigsten kostet. Deshalb, wer Bildung und Qualität in den Kindertageseinrichtungen will, der muss Geld investieren, muss Geld in die Hand nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte in dem Zusammenhang Prof. Fthenakis zitieren, der gesagt hat: „Der Bildungsauftrag darf nicht vom Buchungsverhalten der Eltern und von der Finanzkraft der Gemeinden abhängen.“ Das kann man nur unterstreichen.

(Beifall bei der SPD)

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch klarstellen. Ich will nicht verhehlen, dass das Erziehungspersonal und die Träger, die jetzt vor Ort arbeiten, unter sehr schwierigen Bedingungen eine sehr gute Leistung ablegen. Aber die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans erfordert andere Bedingungen. Wenn wir wollen, dass das, was im Bildungs- und Erziehungsplan steht, wirklich Realität wird, dann muss sich einiges verändern. Die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher, des Erziehungspersonals, sind die Lernbedingungen der Kinder. Nur so kann es gehen, wenn man das verändert.

(Beifall bei der SPD)

Was uns auch ganz wichtig ist: Die Kinder haben ein Recht auf diese Bildung, ein Recht darauf zu lernen. Und wie soll es gehen? Mit einem neuen Kindertagesstättengesetz, das auf der einen Seite dereguliert, auf der anderen Seite aber reguliert und bürokratische Hürden aufbaut? Ich meine, nein, so kann es nicht gehen.

Die Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss hat uns in unserer Haltung bestätigt und geballte Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert. Wir sind also nicht allein mit unseren Forderungen, die wir auf Nachbesserung stellen. Von den Erzieherverbänden bis zu den Trägereinrichtungen, von den Elterninitiativen und anders ausgerichteten Trägerverbänden haben wirklich alle sehr große Kritik geäußert, und einiges davon greift unser Dringlichkeitsantrag auf.

Zuerst – das ist unsere wichtigste Forderung – muss sicher das Gebot der Kostenneutralität wegfallen.

(Beifall bei der SPD)

Es kann nicht sein, dass mit derselben Summe Geldes mehr Kinder gefördert werden. Da bleibt nach Adam Riese für jedes einzelne Kind einfach weniger Geld übrig.

Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Wir möchten gerne, dass im Landeshaushalt umgeschichtet wird, dass das Landeserziehungsgeld nicht als Steinbruch für den Finanzminister genommen wird, damit er sich etwas herausbrechen kann, sondern dass dieses Geld für die Kinder verwendet wird

(Beifall bei der SPD)

und damit die neuen Finanzierungsrichtlinien nicht zum Sparmodell werden. Dasselbe gilt auch für den Finanzierungsvorbehalt, den die Gemeinden bei der Errichtung von Kindertagesstättenplätzen anführen können. Da muss man sicherlich auch überlegen, wie man das verändern kann. Das ist ein ganz wichtiger Ansatzpunkt.

Ein weiterer wichtiger Ansatz und Kritikpunkt ist das Wahlrecht der Eltern. Aber darauf will meine Kollegin Simone Strohmayr eingehen. Ich will nur sagen, wenn auf der einen Seite Wettbewerb das Ganze bestimmen soll – das haben wir ja immer wieder gehört –, auf der anderen Seite die Eltern aber nicht wählen können, dann ist an dem ganzen Kindertagesstättengesetz irgendetwas falsch.

(Beifall bei der SPD)