Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für mich war das sehr überzeugend. Frau Kamm, Frau Schmitt-Bussinger und Herr Schuster, Sie sollten Ihr Gewissen noch einmal erforschen, ob Sie die ideologischen Scheuklappen der Opposition ablegen und dem wichtigsten Haushalt zustimmen.

(Christine Stahl (GRÜNE): Wir haben keine Scheuklappen, sondern Realitätssinn!)

Ich bedanke mich für die Diskussion, bedanke mich aber noch mehr für die kollegiale und manchmal streitige Diskussion um die innere Sicherheit, eine geordnete innere Verwaltung, eine geordnete Oberste Baubehörde mit nachgeordneten Behörden. Insgesamt sind wir, so glaube ich, auf einem guten Kurs.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Geduld, wir haben eine etwas längere Prozedur vor uns. Zur Abstimmung werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 12 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes 2005/2006, Einzelplan 03 A, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/ 2319 zugrunde. Der Einzelplan 03 A wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/2319 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 03 A entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will,

den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 03 A mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(siehe Anlage 3)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. So beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/2319 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 15/2113 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis. - Die Beratung des Einzelplans 03 A ist damit abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2005/2006, Einzelplan 03 B, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/ 2316 zugrunde. Der Einzelplan 03 B wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/2316 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 03 B entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 03 B mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Fi

nanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste liegt Ihnen ebenfalls vor.

(siehe Anlage 4)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Das sind die CSU und die SPD. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen – Drucksache 15/2316 – weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 15/2116 seine Erledigung gefunden hat. - Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. - Die Beratung des Einzelplanes ist damit abgeschlossen.

Ich soll daran erinnern, dass die CSU-Fraktion sofort eine Fraktionssitzung hat.

Die Beratungen werden um 13.15 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung von 12.11 Uhr bis 13.16 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Das ist auch eine Premiere: Es ist das erste Mal, dass ich ohne Schriftführer dasitze. – Zwei hübsche junge Damen eilen herbei; damit ist die Fragestunde schon gerettet.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 14 Mündliche Anfragen

Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Radermacher. Frau Kollegin, bitte schön.

Wir brauchen auch jemanden, der antwortet.

Frau Ministerin, wollen Sie antworten?

(Staatsministerin Dr. Beate Merk: Gern!)

- Ich sehe, alle träumen schon von Weihnachten.

Frau Ministerin, trifft es zu, dass das Amtsgericht in Ochsenfurt bereits zum 1. April 2005 geschlossen werden soll, wenn nein, wie sieht der Zeitplan für die Schließung aus?

Herr Präsident, Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Radermacher, die bisherigen Überlegungen sind davon ausgegangen, dass wir die Zweigstelle Ochsenfurt dann schließen, wenn die Sanierung des Zentralen Justizgebäudes in Würzburg abgeschlossen ist. Dies dürfte in etwa vier bis fünf Jahren der Fall sein. Allerdings ist es so, dass die Zweigstelle selbst sanierungsbedürftig ist. Unter Umständen kann es sein, dass wir eine frühere Schließung dieser Zweigstelle anvisieren müssen, um verlorene Investitionen zu vermeiden. Der Sanierungsaufwand wird zurzeit geprüft. Er wird auf 1,45 Millionen Euro geschätzt. Die Bauverwaltung prüft nun auf Bitten der Justiz, welche der Baumaßnahmen denn unabweisbar notwendig sind, damit wir klären können, ob wir die Zweigstelle noch bis zu dieser Sanierung halten können oder nicht. Im Moment sieht es eher so aus, dass wir diese Zweigstelle früher auflösen. Es gibt aber noch keinen Termin. Wir warten jetzt diese Prüfung ab und werden uns dann mit diesem Thema weiter beschäftigen.

Frau Ministerin, das bedeutet konkret: Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Bausubstanz es erfordert, dass in Ochsenfurt innerhalb eines Jahres oder sogar sofort saniert wird, muss die Verlagerung möglicherweise lange vor den von Ihnen genannten drei bis vier Jahren stattfinden.

Ich gehe davon aus, dass wir voraussichtlich früher verlagern werden.

Das heißt also, dass die Äußerung Ihrer Pressereferentin oder Ihres Pressereferenten – das kann ich jetzt nicht feststellen –, dass die Filiale Ochsenfurt – ein wörtliches Zitat – noch mehrere Jahre bestehen kann, so nicht zutrifft.

Das hat bislang so zugetroffen. Aufgrund der entsprechenden Überprüfungen werden wir darüber neu entscheiden müssen. Frau Abgeordnete, wir haben uns um die Frage gekümmert, ob es überhaupt möglich ist, schon jetzt eine Integration der Zweigstelle zu erreichen. Dies wäre auch ohne Baumaßnahmen möglich, allerdings räumlich beengt.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

In welcher Form werden denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort betroffen sind, in diese Pläne oder Vorgänge einbezogen?

Sie wissen, dass wir zuallererst, also bevor wir überhaupt das Datum fixieren können, die Nachnutzung klären müssen. Dies klärt momentan die Justiz, die Finanzverwaltung und auch die Würzburger Justiz. Wenn wir absehen können,

wie eine solche Nutzung aussieht, wenn wir absehen können, wann es zu einer Verlagerung kommt, werden wir natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen einbinden.

(Karin Radermacher (SPD): Damit sie es nicht aus der Presse erfahren, hoffe ich!)

Ganz bestimmt nicht.

Damit ist diese Frage erledigt. Nächste Fragestellerin wäre Frau Kollegin Narnhammer, die ich nicht sehe. – Die Frage wird vom Kollegen Schindler übernommen.

Frau Staatsministerin, gibt es in Bayern Fälle, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum Zwecke ihrer Ausweisung in Abschiebehaft genommen werden, ohne dass der Inhaftierung eine Verurteilung wegen eines Straftatbestandes zugrunde liegt, und wenn ja, wie viele Fälle sind dies?

Wenn ich diese Frage wörtlich nehmen würde, müsste ich Nein sagen. – Ich sehe an Ihrem Lächeln, Herr Schindler, dass Sie wissen, warum: Weil es eben nicht um Flüchtlinge geht; denn Flüchtlinge werden natürlich nicht abgeschoben. Es handelt sich um unbegleitete minderjährige Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland eingereist sind. Wenn diese ein Asylverfahren erfolglos betrieben haben, müssen sie Deutschland wieder verlassen. Reisen sie nicht freiwillig aus, wird die Ausreiseverpflichtung zwangsweise durch Abschiebung vollzogen.

Wir haben für diese Personen sichergestellt, dass sie bei ihrer Rückkehr in ihrer Heimat auch richtig aufgenommen werden, dass also entweder die Familien oder entsprechende Behörden vor Ort sind. Insofern kann ich Ihnen sagen, dass die Zahl der Abschiebungen in solchen Fällen äußerst gering sind.