Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

Wir können gern darüber diskutieren, ob wir es etwas enger fassen, zum Beispiel sagen, wir beschränken uns auf börsennotierte Unternehmen, auf Dax-100- oder Dax-30Unternehmen. Aber wir meinen, es sollte jetzt einfach mal ein Anfang gemacht werden, es sollten Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Der zweite Teil des Antrags enthält die von mir zuletzt angeführte Forderung:

Gleichzeitig möge die Staatsregierung an der Schaffung rechtlicher Regelungen, die die Veröffentlichung der Bezüge von Vorständen/

Präsidenten/Geschäftsführern staatlicher und kommunaler Unternehmen und sonstiger staatlicher und kommunaler Einrichtungen in Bayern ermöglichen und vorschreiben, mitwirken und dafür Sorge tragen, dass die Bezüge dann auch veröffentlicht werden.

Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Wie gesagt, die Staatsregierung hat es schon im Herbst groß und laut angekündigt. Uns ist auch bekannt, dass es im Gefolge dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten zu Irritationen zwischen der Staatsregierung und der CSUFraktion – nicht wahr, Herr Herrmann? – gekommen ist. Wir meinen, der Ministerpräsident hatte die besseren Argumente auf seiner Seite, und wir denken, Herr Herrmann, er hat Sie mittlerweile überzeugt. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächste hat Frau Kollegin Dr. Kronawitter das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In vielen Unternehmen müssen die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen heftig kämpfen, um allzu tiefe Einschnitte bei ihren Einkommen abzuwehren. Einkommenseinbußen von 20 und 30 % werden diskutiert. Ganz konkret kann ich die 30 % nennen, weil aktuell zum Beispiel beim Großflughafen im Erdinger Moos bzw. auch in Frankfurt diese Lohneinbuße für Beschäftigte in den Bodendiensten verlangt wird.

Mit gutem Grund sind seit längerer Zeit die Managergehälter zum öffentlichen Thema geworden, auch deswegen, weil Schieflagen in Unternehmen oft mit Fehlentwicklungen, die das Management zu vertreten hat, zu tun haben und eben nicht immer, wie weisgemacht wird, mit der Lohnhöhe, die angeblich so hoch sei.

Ausnahmsweise haben wir deshalb Ministerpräsident Stoiber Recht gegeben, der am 24. Oktober des vergangenen Jahres gesagt hatte – so wurde er auch zitiert –: „Wenn man bei den Arbeitnehmern etwas kürzer treten muss, dann muss das auch für die Manager gelten, und dafür muss man die Gehälter offen legen.“ Also, mehr Transparenz muss her. In diesem Punkt hat er Recht, und er wäre nicht Stoiber, wenn er nicht gleich auch eine große Ankündigung hinterhergeschickt hätte,

(Karin Radermacher (SPD): Groß im Ankündigen!)

Bayern werde im nächsten Monat eine Bundesratsinitiative zu eben diesem Punkt starten, um dann zusammen mit den anderen unionsregierten Ländern zu einer Gesetzgebung zu kommen, die eine Verpflichtung der Offenlegung bedeuten würde.

So weit, so gut, könnte man sagen, und so weit, so gut auch eine große, auffällige Berichterstattung für den Ministerpräsidenten. Er hat damals viel Beifall dafür bekommen. Aber nach diesem Blätterrauschen wurde es um das Thema „Manager-Gehälter offen legen“ in der Staatskanzlei ganz ruhig.

(Franz Maget (SPD): Herr Huber ist eingeschlafen, glaube ich!)

Jedenfalls gab es dann keine Bundesratsinitiative. Zum angekündigten Termin am 17. Dezember war nichts auf der Tagesordnung. Aus dem Umfeld des Bundesrates war dann zu hören, die CSU hätte auch in diesem Falle – wie in anderen – Abstimmungsbedarf. Es hieß dann noch, diesen Abstimmungsbedarf wolle man in der Winterklausur in Kreuth vom 5. bis 7. Januar erledigen, sodass man dann Klarheit habe.

In Kreuth war es dann wieder ganz ruhig um die Managementgehälter, und es gibt bisher keine Gesetzesinitiative. Offensichtlich hat Ministerpräsident Stoiber kalte Füße bekommen, oder er hat sich gedacht, die Ankündigung reicht schon, mehr braucht es nicht.

(Margarete Bause (GRÜNE): Das macht er sonst ja auch gerne!)

- Das ist sonst auch so, da haben Sie Recht, Frau Kollegin Bause. Wir kennen viele Fälle, wo einfach nur angekündigt wird, und dann lässt man diesen Ankündigungen keine Taten folgen. Es ist auch ein Brief bekannt geworden, in dem der Herr Fraktionsvorsitzende Herrmann darauf hinweist, wenn man mit der Veröffentlichung begänne, könnte es sein, dass man auch bei den Staatsbetrieben Schwierigkeiten bekäme, weil Zahlen bekannt würden. Das heißt, die CSU bekam offensichtlich doch kalte Füße.

Kolleginnen und Kollegen, ich finde, Politik kann und darf sich nicht in der lautstarken Ankündigung von Vorhaben erschöpfen,

(Zustimmung der Abgeordneten Karin Raderma- cher (SPD))

so nach dem Motto: Erst laut trommeln, aber dann schnell wieder den Rückzug antreten ins Nichtstun, weil man denkt; die Leute vergessen dann schon, was man vorher angekündigt hat.

(Beifall bei der SPD)

Wir verlangen – das ist auch Aufgabe der Opposition –, dass im Landtag glaubwürdige Politik stattfindet, also eine Einheit von Reden und Handeln. Nichts anderes ist unser heutiger Dringlichkeitsantrag, nämlich in diesem Punkt das Handeln herbeizuführen, damit eine Einheit von Reden und Handeln bewerkstelligt wird.

Ich denke, Herr Minister, Sie haben diesen Gesetzentwurf in der Schublade, rücken Sie ihn heraus, wenn er angekündigt ist.

(Karin Radermacher (SPD): Jawohl!)

Wenn Sie ihn nicht herausrücken, dann sagen Sie spätestens heute, warum Sie das jetzt nicht mehr machen. Dann müssen Sie das aber auch den Arbeitnehmern erklären, denen immer gesagt wird, sie verdienten zu viel, die Lohnspreizung müsse größer werden, die Löhne müssten runter. Von der Arbeitnehmerseite kann doch erwartet werden, dass Einbußen wirklich von allen Seiten mitgetragen werden.

Wir finden jedenfalls, eine solche Initiative gibt in der jetzigen Zeit ein richtiges und wichtiges Signal. Wenn es Zumutungen in den Unternehmen gibt, dann sollten sie nicht nur auf die Arbeitnehmerseite abgeladen werden, sondern dann muss gelten: Starke und schwache Schultern sind zu belasten, also auch die starken und nicht nur die schwächeren der Arbeitnehmer.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie deshalb zustimmen werden, gerade Sie, meine Damen und Herren von der CSU. Sie müssen Ihren Ministerpräsidenten hier schließlich bei dem unterstützen, was er angekündigt hat.

Nun noch eine Bemerkung zum Antrag der GRÜNEN. Herr Kollege Dr. Runge, wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten. Erstens. Wir stimmen zwar zu, wenn Sie eine Bundesratinitiative verlangen. Ich meine aber, der Schritt, den wir verlangen, erst einmal bei den Dax-30-Unternehmen anzufangen und dann in einer Diskussion zu bleiben, sollte abgewartet werden. Wir sollten auch abwarten, wie der Kodex des Corporate Governance wirkt. Vielleicht folgen dann auch andere Unternehmen von sich aus. Wir denken, ein erster Schritt ist besser, als gleich alles auf einmal zu wollen. Zweitens. Sie haben auch die kommunalen Unternehmen angesprochen. Ich denke aber, wir würden gut daran tun, wenn wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in dieser Frage verständigen, bevor wir einen sehr weitgehenden und sie stark berührenden Beschluss treffen. Wir enthalten uns deshalb und werden uns damit auch differenziert verhalten.

Alles in allem kann ich nur sagen, dass der SPD-Antrag endlich das bewerkstelligen soll, was uns hier vor drei Monaten versprochen worden ist. Wir sind das Parlament. Wir sollten die Staatsregierung unterstützen, wenn sie immer wieder vergisst, was sie selbst verkündet hat.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort: Herr Kollege Welnhofer.

(Karin Radermacher (SPD): Wieso nicht Herr Herrmann? – Franz Maget (SPD): Warum hat es Sie erwischt?)

– Nicht, dass ich mir wie letztes Mal meine Krawatte einzwicke und dann nicht mehr von diesem Pult wegkomme.

(Allgemeine Heiterkeit – Franz Maget (SPD): Solange es nur die Krawatte ist, Herr Welnhofer! – Weitere Zurufe von allen Fraktionen)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Huber freut sich schon darauf, dass er Ihnen die Haltung der Staatsregierung darlegen darf.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Allgemeine Heiterkeit)

Ich freue mich auch, weil ich für die CSU-Fraktion sprechen darf; denn hier liegen zwei interessante Anträge vor. Es sind sicher zwei populäre, vielleicht sogar populistische Anträge.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Dann wäre der Herr Ministerpräsident aber auch populistisch! – Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Es sind aber auch problematische Anträge, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich meine, es sind problematische Anträge, weil eine ganze Reihe von offenen Fragen besteht, die nach meiner Auffassung noch nicht hinreichend bedacht worden sind.

(Franz Maget (SPD): Der Ministerpräsident hat das doch sicher bedacht!)

Der Herr Ministerpräsident bedenkt alles; das ist doch selbstverständlich.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei den GRÜ- NEN)

Der Herr Ministerpräsident ist mit seinen Überlegungen aber offensichtlich noch nicht ganz zu Ende, sonst wäre der Gesetzentwurf schon im Bundesrat.

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN – Margarete Bause (GRÜNE): Das war doch ein Schnellschuss von Ihnen!)

Ich glaube kaum, dass Sie der Staatsregierung raten wollen, weniger zu denken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Allgemeine Heiterkeit)

Jetzt wollen wir das Spaßmachen doch wieder etwas zurücknehmen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Sie haben doch damit angefangen!)

Ich habe damit angefangen; ich höre jetzt aber auch wieder damit auf. Es gibt viele offene Fragen, davon bin

ich wirklich überzeugt. Es gibt viele sehr ernst zu nehmende Fragen.