Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

Sie müssten mir eigentlich zustimmen, wenn ich sage: Das ist eine Verwilderung der politischen Kultur. Die GRÜNEN können auf hoher Kultur doch gar nicht diskutieren.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜ- NEN)

Außerdem habe ich Zweifel, ob Sie, die Damen und Herren der SPD und der GRÜNEN zusammengenommen, sich überlegt haben, was die Wirkung wäre, wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden. Wenn ich Ihre Begründung höre, dann sagen Sie, die Erhöhung der Rundfunkgebühr zum April 2005 ist zu gering. Sie lehnen den Vertrag deshalb ab. Wenn Sie eine Mehrheit bekämen, dann würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab April nicht mehr Geld bekommen.

(Peter Hufe (SPD): Dann hätten wir einen anderen Ministerpräsidenten!)

Sie müssen sich doch auf die Wirkung Ihrer eigenen Vorschläge besinnen. Wenn Sie in einem der 16 Landesparlamente eine Mehrheit bekämen, dann würde zum 01.04.2005 keine Erhöhung der Gebühren eintreten. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Deshalb muss man sich überlegen, Herr Kollege Hufe, was die Wirkung des eigenen Vorbringens ist.

(Peter Hufe (SPD): Ohne Stoiber hätten wir ein anderes Ergebnis!)

Wenn Herr Kollege Hufe sagt: „Ohne Stoiber hätten wir ein anderes Ergebnis“, dann nehme ich das als großes Kompliment für den bayerischen Ministerpräsidenten entgegen.

(Beifall bei der CSU – Hans Joachim Werner (SPD): Er hat gemeint, ein besseres!)

Das bedeutet doch nichts anderes, als dass man dem Bayerischen Ministerpräsidenten bestätigt, dass er bei diesem Staatsvertrag die Federführung gehabt hat.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Leider!)

So sind wir aber gar nicht. Wir sind vielmehr konsensorientiert und haben zu einer guten Lösung beigetragen.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn Sie wirklich ernsthaft diskutieren wollen, dann gilt es, hier eine Abwägung zu treffen zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen der Gebührenzahler. Wenn es allein nach den Interessen der Rundfunkanstalten gegangen wäre, dann würden die Gebühren um zwei Euro im Monat steigen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Deshalb haben wir die GEZ!)

Die Gebühr würde dann weit überproportional im Vergleich zu den Kostensteigerungen in der Wirtschaft steigen. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben deshalb gesagt: Wir sind auch Anwalt der Gebührenzahler; wir müssen auch berücksichtigen, dass überall gespart wird, dass im bayerischen Staatshaushalt gespart wird und dass auch die Kommunen große Sparanstrengungen unternehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es nur recht und billig, wenn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk spart, meine Damen und Herren.

Das ist das Ziel gewesen: eine vernünftige, angemessene Erhöhung des Volumens. Deshalb steigt im Übrigen zum 1. April die Gebühr um 5 %. Es ist hier der Eindruck erweckt worden, als würde eine Null herauskommen. Die Steigerung beträgt 5 %, und das halten wir für angemessen. Das bedeutet, jährlich bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland 350 Millionen Euro mehr und nicht weniger.

Ich möchte Ihnen nun ein Beispiel aus dem europäischen Ausland nennen. Der verantwortliche Direktor der BBC hat gesagt – Sie wissen, dass BBC keine Werbung bringt, sondern ganz von Gebühren abhängig ist –, BBC müsse in den nächsten drei Jahren jährlich 320 Millionen Pfund einsparen. Das heißt, Sie werden in den nächsten drei Jahren deutlich weniger Geld zur Verfügung haben. Im Gegensatz dazu hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mehr Geld zur Verfügung und kann deshalb auch weiterhin ein hochwertiges Programm gestalten.

Den Hinweis, Herr Hufe, damit würden die Produzenten geschädigt, höre ich gelegentlich. Das ist die einfache Anwendung der Formel: Weil die Wünsche der Anstalten nicht voll erfüllt werden, können wir nicht mehr so viele Aufträge vergeben. Ich glaube zu wissen, dass dieser einfache Schluss unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht zutrifft. Das Outsourcen von Aufträgen ist nämlich

heute ein gängiges Prinzip in der Wirtschaft, um Kosten zu sparen. Man gibt Aufträge an Spezialisten, um letztlich mit einem besseren Kostenrahmen auszukommen. Genauso gut könnte ich auch das Argument umdrehen, indem ich sage, dadurch, dass die Kosten gedeckelt werden, wird ein Druck entstehen, keine kostspieligen Eigenproduktionen mehr zu machen, sondern sehr viel stärker die Chance wahrzunehmen, an kleine und mittlere Unternehmen, die wir Gott sei Dank im Münchner Raum haben, mehr Aufträge zu vergeben.

(Peter Hufe (SPD): Die drücken den Preis!)

Deshalb sollte man sich bei dieser Argumentation nicht vor den Karren der Interessen der Intendanten spannen lassen.

(Lachen des Abgeordneten Peter Hufe (SPD))

Nun ist der Vorwurf erhoben worden, mit diesem Rundfunkstaatsvertrag würden die Länder in die Programmhoheit eingreifen und würden mehr oder weniger die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden. Auch dieser Vorwurf greift nicht. Er ist aus der Luft gegriffen und überzeugt nicht; denn der Rundfunkstaatsvertrag greift natürlich nicht in die Programminhalte ein. Das wäre völlig unzulässig.

(Peter Hufe (SPD): Die Begründung des Ministerpräsidenten!)

Nein, nein. Er hat in einer öffentlichen Diskussion lediglich gefragt – das halte ich auch für berechtigt –: Ist es zulässig, dass der gebührenfinanzierte Rundfunk gerade auch im Bereich der Sportrechte die privaten Anbieter aus dem Rennen wirft, weil er eine gesicherte Finanzierung hat, während andere nicht mithalten können. Ich glaube, es ist unser Auftrag als Anwalt der Gebührenzahler, auch hier für Augenmaß im Umgang mit den Geldern zu sorgen.

(Beifall bei der CSU)

Das ergibt einen andern Sinn als den, den Sie hier unterstellen. Es ist so: Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich mehr Geld bekommt, wird damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht eingeschränkt, sondern sogar noch gestärkt.

Nun zum Hinweis von Frau Gote auf die PCs, die nach einer Übergangszeit dann gebührenpflichtig werden, wenn in einem Betrieb oder Haushalt kein Gerät zum Empfang von Rundfunk vorgehalten wird. Da darf man doch fragen: Warum wird ein solches Gerät nicht vorgehalten? Sie können doch nicht an der technischen Entwicklung vorbeigehen, dass heute viele PCs in der Lage sind, zumindest Hörfunk zu übertragen, aber auch Fernsehen, wenn auch die Qualität bei einem kleineren Bildschirm nicht so gut ist wie bei einem großen. Aber es ist technisch möglich. Und die Definition der Gebühr ist: Es kommt nicht auf das tatsächliche Ansehen oder Anhören an, sondern auf die technische Möglichkeit. Wenn die technische Möglichkeit gegeben ist, ist dieser PC dann

natürlich unter der genannten Bedingung, dass kein anderes Gerät da ist, gebührenpflichtig.

Wenn Sie nun meinen, das sei unzulässig, dann frage ich, warum bieten denn ARD und ZDF ihr Programm auch über PC an? Wenn ein solches Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks im PC nicht vorhanden wäre, könnte so ein Gerät auch nicht zum Empfang genutzt werden. Da sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber auch über das Internet verbreiten will, was mit Programm und programmbegleitend zulässig ist – dagegen sage ich auch nichts –, dann hat das logisch zur Folge, dass ein PC dann gebührenpflichtig ist, wenn kein anderes Gerät vorhanden ist. Im Übrigen bleibt die Regelung bestehen, wenn ein Gerät im privaten Haushalt ist, muss, egal wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind, nur für eines bezahlt werden. Daran ändert sich nichts.

Eine Vorschrift in diesen Staatsvertragsänderungen halte ich für sehr bedeutsam. Ich meine die Zukunft der KEF. In der Tat wurde erstmals von einer Empfehlung der KEF abgewichen; Sie haben die Gründe dafür benannt, Herr Kollege Hufe. Die Gründe liegen in den allgemeinen Sparmaßnahmen und darin, dass wir die Sozialverträglichkeit beachten und die Chance sehen, weitere Sparmaßnahmen vorzunehmen. Insgesamt aber haben wir den KEFProzess nicht außer Kraft gesetzt. Wir haben durch diesen Staatsvertrag insgesamt sogar die Rechte der KEF gestärkt.

(Zuruf des Abgeordneten Peter Hufe (SPD))

Die KEF bekommt umfassendere Prüfzuständigkeiten. Damit verbessern wir die Transparenz der gesamten Rundfunkfinanzierung, und das ist in der Tat gerade im Hinblick auf Europa wichtig. Wir haben uns immer auch dafür eingesetzt, dass die Rundfunkgebühr keine Beihilfe im Sinne der europäischen Regelungen ist. Sie kennen die entsprechenden Grundlagen im Amsterdamer Protokoll. Damit ist die Autonomie des Rundfunkgesetzgebers geklärt. Allerdings – das muss ich feststellen – legt die Europäische Union hier einen anderen Maßstab an. Sie begründet das damit, dass in anderen europäischen Ländern andere, nicht so staatsferne Regelungen getroffen werden. Aber angeblich gibt es, was die Transparenz des Verfahrens in Deutschland angeht, im praktischen Vollzug damit keine Probleme. Warten wir es ab. Wir sind der Meinung, die Gebühr erfüllt den Charakter der Beihilfe nicht, weil sie nicht aus einem öffentlich-rechtlichen Haushalt, also einem Landes- oder Kommunalhaushalt bezahlt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einwand der GRÜNEN, die Praxis der GEZ würde gegen den Datenschutz verstoßen, überzeugt nicht. Es ist ein Verfahren, das seit Jahren praktiziert wird und auf diese Art und Weise legalisiert wird. Es gab auch keine Urteile, die dieses Verfahren in irgendeiner Weise thematisiert hätten.

Ich bitte das Hohe Haus, diesen Änderungen der Rundfunkstaatsverträge zuzustimmen. Damit geben wir erstens dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland eine sichere Finanzgrundlage für die nächsten vier Jahre. Wir verbinden zweitens damit allerdings auch die Hoffnung,

dass weitere Veränderungen bei den Strukturen vorgenommen werden. Es ist die Vision aller 16 Länder, dass die damit erreichte Gebührenhöhe über diese Periode bis zum Jahr 2009 hinaus verlängert werden kann. Dazu sind Disziplin und eine weitere Anpassung notwendig. Ich glaube, dass das Sparpotenzial, das die Intendanten haben, in der Tat eine gewisse Hoffnung zulässt.

Ich bitte Sie, diese Gebührenregelung jetzt in Kraft zu setzen, weil wir als Befürworter des dualen Systems einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland haben wollen, der mit hoher Qualität die Grundversorgung in diesem Bereich sichert. Deshalb sind alle Vorwürfe, es würde in dieser Beziehung die Balance zwischen den Öffentlich-rechtlichen und den Privaten verschoben, nicht gerechtfertigt. Wir gehen davon aus, dass beide Systeme, die Öffentlich-rechtlichen und die Privaten, in ihrer Gänze auf Dauer in Deutschland eine gute Zukunft haben.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf

Drucksache 15/1921 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/2532 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Staatsvertrag mit der Mehrheit der CSU-Fraktion angenommen.

Wir kommen zu den Ersten Lesungen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrike Gote, Ruth Paulig, Eike Hallitzky und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drucksa- che 15/2368) – Erste Lesung –

Redezeit pro Fraktion: fünf Minuten. Begründung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen überfälligen Änderungsantrag zur derzeit geltenden Bayerischen Bauordnung ein. Wir wollen mit diesem Antrag nicht warten, bis es vielleicht zu einer umfassenderen Reform der Bayerischen Bauordnung kommt; diese ist nicht absehbar. Schließlich naht das Frühjahr, und da nimmt die Sonnenintensität zu.

Im Hinblick auf die Nutzung der Solarthermie und der Photovoltaik herrscht ein erfreulicher Boom, den wir keineswegs weiter durch bürokratische Hürden gebremst wissen wollen. Ich möchte an dieser Stelle auf einige Feststellungen des Bayerischen Klimabündnisses hinweisen. Hier heißt es zum Beispiel:

Bei der Nutzung der Solarenergie nimmt Bayern eine führende Position ein. Die Ausbaupotenziale für Solarthermie und Photovoltaik werden aufgrund der vergleichsweise günstigen Sonnenscheindauer und -intensität in Bayern als steigerbar und ausbaubar eingeschätzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)