Vor diesem Hintergrund wollen wir Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden von der Genehmigungspflicht freistellen; denn derzeit sind sie nur bis zu einer Größe von 9 m2 von der Genehmigungspflicht freigestellt, und 9 m2 sind keine Größenordnung für eine Solaranlage. Die derzeit noch in der Bauordnung festgelegte Begrenzung ist ein unnötiges Hindernis, das zu unnötigen Verzögerungen und Kosten führt und damit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Erzeugung regenerativer Energien behindert.
Unsere Initiative entspricht im Übrigen auch der Musterbauordnung der Länder, die in § 61 – Verfahrensfreie Bauvorhaben – unter Ziffer 2 b Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenflächen, also an Fassaden, freistellt. Unsere Initiative – das möchte ich zur Beruhigung sagen – zielt nicht auf Außenanlagen, also auf die typischen Maisackeranlagen, sondern auch auf Fassaden- und Dachneigungsanlagen ab. Hier wollen wir diese Genehmigungspflicht abgeschafft wissen.
Wir hoffen im Interesse der besseren Nutzung der Solarenergie auf Ihre Unterstützung dieser Initiative.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Gesetzentwurfs ist es, wie Frau Kollegin Kamm schon erläuterte, durch eine Änderung von Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung den Bau von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen von der Genehmigung vollständig freizustellen.
Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Liebe Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf durchlesen, werden Sie feststellen, dass er falsch formuliert ist; denn Sie wollen den folgenden letzten Halbsatz streichen: „… im Übrigen bis zu einer Fläche von 9 m2“. Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs das eigentliche Ziel ist. Mit der Streichung dieses Halbsatzes würden nämlich alle Sonnenkollektoren und Photovoltaik
anlagen, die sich nicht auf einer Dachfläche, an der Fassade oder auf Flachdächern befinden, genehmigungspflichtig. Dies widerspricht nicht nur Ihren Intentionen, sondern natürlich auch den Zielen der Deregulierung.
Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung folgender Feuerungs- und anderer Energieerzeugungsanlagen: Sonnenkollektoren
und Photovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im Übrigen bis zu einer Fläche von 9 m2.
Damit sind nach jetziger Rechtslage Anlagen ohne Flächenbegrenzung genehmigungsfrei, wenn sie sich in der Dachfläche, an der Fassade oder auf Flachdächern befinden. Anlagen mit einer Fläche bis zu 9 m2, zum Beispiel auf einer Dachfläche, aufgeständerte oder völlig frei stehende Anlagen sind ebenso genehmigungsfrei.
Ich erinnere daran, dass diese Vorschrift 1998 insbesondere auf die Initiative des Umweltausschusses hin in das Gesetz eingefügt wurde. Ziel der Regelung ist es einerseits, möglichst viele dieser Anlagen genehmigungsfrei zu stellen, andererseits aber größere Anlagen ab einer gewissen Grundfläche aus statischen, gestalterischen und städtebaulichen Gründen einer präventiven Kontrolle zu unterwerfen. Dabei soll es nach unseren Vorstellungen auch bleiben.
Der Entwurf der Staatsregierung zum Bauderegulierungsgesetz übernimmt die Musterbauordnung. Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe d der Bayerischen Bauordnung würde in der neuen Fassung lauten:
Verfahrensfrei sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie auf Flachdächern, im Übrigen mit einer Fläche bis zu 9 Meter.
Als neue Vorschrift wird aufgenommen, dass – gebäudeunabhängig und mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge bis zu 9 m2 – Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren verfahrensfrei sind.
Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN wird ungeachtet der fehlerhaften Formulierung im Kern eine völlige Genehmigungsfreiheit angestrebt. Diese ist auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Förderungswürdigkeit umweltfreundlicher Energien abzulehnen. Die Belange des Nachbarschutzes und der Allgemeinheit – hier vor allem das Verunstaltungsverbot, geordnete städtebauliche Entwicklung – erfordern zumindest für großflächige Anlagen eine präventive Kontrolle durch die Genehmigungsbehörde. Wir werden den Gesetzentwurf natürlich in den Ausschüssen beraten, aber wir können Ihnen keine Hoffnung machen, dass wir ihn annehmen werden.
Ich lese Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung nochmals vor. In Bezug auf Solaranlagen heißt es sinngemäß: Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 9 m2.
Wir wollen natürlich nicht nur die Sonnenkollektoren und die Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 9 m2 von der Genehmigung freistellen, sondern auch die größeren Anlagen auf Dachflächen und Fassaden. Im Übrigen lehnen wir folgende Einschränkung ab: „… wenn sie in der Dachfläche eingebaut sind“, wie Sie, Herr Rotter, es formuliert haben; denn logischerweise müssen Sonnenkollektoren auch bei Flachdächern aufgeständert werden. Wir bleiben bei unserem Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe jetzt die CSU nicht mehr. Ich verstehe nicht, warum sie diesen Antrag ablehnt. Ich kann es mir nur dadurch erklären,
dass sie es der Bundesregierung neidet, dass das 100 000-Dächer-Programm gerade in Bayern ein Erfolgsmodell wurde;
denn die bayerische Bevölkerung beweist ihr dadurch, dass sie weiter ist als die CSU selbst mit ihrem unseligen Glauben an die Kernenergie.
Ein zweiter Grund, warum ich das vor allem nicht verstehe - - Jetzt ist Herr Staatsminister Huber nicht mehr da. Er müsste sich doch die Hände reiben. Er will doch Verwaltungsvorschriften entschlacken. Er will Gesetze vereinfachen. Wir wollen nichts anderes. Die GRÜNEN wollen nichts anderes. Darum verstehe ich Ihr ablehnendes Verhalten nicht. Sie sollten in sich gehen und sich das gut überlegen. Herr Söder und Sie haben ja aus Kreuth groß verkündet, neue Wege bei der Energiepolitik zu gehen. Deshalb müssten Sie eigentlich sofort zustimmen. Sie müssten sofort zustimmen, um dieses Ganze noch mehr als bisher zu fördern. Überlegen Sie sich einmal, mit welcher Logik Sie gerade an etwas herangehen. Sie machen sich doch selbst unglaubwürdig – ich meine, das kann uns ja gefallen –; Sie tun damit der Politik und den regenerativen Energien in der Sache keinen Gefallen.
Meine Bitte ist also: Überlegen Sie sich wirklich noch einmal, was Sie da gerade tun. Ihr Handeln stimmt nämlich nicht mit dem Gerede überein, das Sie sonst immer von sich geben; es sei denn, Sie stehen dazu, dass Sie am Sonntag Sonntagsreden halten, aber montags andere Taten folgen lassen und damit unglaubwürdig werden und die Politik unglaubwürdig machen.
Meine Damen und Herren, meine Bitte ist: Lassen Sie das doch ins Verfahren gehen, und lassen Sie uns noch einmal darüber reden.
Lassen Sie uns noch einmal darüber reden, und lassen Sie uns gemeinsam abwägen, wie es geht. Gehen Sie nicht von Haus aus mit einer ablehnenden Haltung in die Diskussion, sondern gehen Sie mit einer offenen Haltung hinein, und geben Sie uns allen die Chance, regenerative Energien weiterhin zu fördern.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, dass ich mich noch kurz zu Wort melde. Offensichtlich ist es aber dringend notwendig und geboten, liebe Frau Kollegin Kamm, einen Blick in das Gesetz zu werfen. Ich darf kurz aus dem Gesetz zitieren. Da heißt es: Genehmigungsfrei sind „Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im Übrigen bis zu einer Fläche von 9 m2“.
Sie haben einen völlig falschen Gesetzentwurf eingebracht. Es wäre gut gewesen, wenn Sie zunächst das Gesetz gelesen hätten. Bei Sonnenkollektoren in der Fassade oder auf Flachdächern gibt es nämlich überhaupt keine Flächenbegrenzung. Das Gesetz hat das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wollen, schon vorgesehen. Damit ist Ihr Gesetzentwurf obsolet; Sie können sich das sparen.
Es heißt hier „im Übrigen bis zu einer Fläche von 9 m2“. Das heißt, wenn diese Anlage frei steht, ist sie auf diese neun Quadratmeter begrenzt, nicht aber, wenn sie in der Fassade ist. Sie sehen eben: Der bayerische Gesetzgeber hat schon alles geregelt, was Sie sich wünschen.
Herr Staatssekretär, es mag ja sein, dass Sie aus dem Gesetz gut zitieren können. Offensichtlich kann dann aber ein Teil der bayerischen Beamten das Gesetz nicht richtig ausführen; sonst würde das nicht auf dem Tisch liegen. Ich sage Ihnen: Es ist missverständlich, und deswegen bedarf es der Korrektur.