Protokoll der Sitzung vom 15.02.2005

Die Aufwendungen für die Durchführung des Auswahlverfahrens sind mit Sicherheit ein kritischer Punkt, der aber abhängig von der Ausgestaltung durch die einzelnen Hochschulen ist. Es muss genau überlegt werden, wie ein solches Verfahren gerecht und effizient durchgeführt werden kann. Man kann verschiedene Wege gehen. Es gibt das Modell, Auswahlaufgaben von Studenten organisieren und das Auswahlgespräch von Professoren führen zu lassen. Letzten Sonntag war in Regensburg ein „Tag der Universität“ unter dem Motto: „Warum studieren?“ Alle Fakultäten haben sich vorgestellt. Ich denke, das ist eine Möglichkeit, den jungen Schülerinnen und Schülern zu zeigen, was sie studieren können. Alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger sollen die gleichen Chancen haben. Ziel ist es außerdem, die Abbrecherquote zu senken. Das wäre ein Vorteil für die Studierenden und die Hochschulen. Es ist also höchste Zeit, den Gesetzentwurf zu verabschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einstieg in ein Studium an einer bayerischen Hochschule für einen Meister oder die Absolventen gleichgestellter Prüfungen wird seit längerer Zeit diskutiert. Ziel ist es, mit der Meisterbefähigung die fachgebundene Fachhochschulreife zu erwerben. Dies muss in die Novellierung des Hochschulgesetzes Eingang finden.

Höhere Kosten müssen von den Universitäten durch Gewinne im Rahmen der Hochschulstrukturreform erwirtschaftet werden durch Prioritätensetzung im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel.

Im Hochschulausschuss kam es bei der Abstimmung zu einer 50-prozentigen Zustimmung der SPD bei zwei anwesenden Kollegen. Ich hoffe, die SPD stimmt auch heute so ab. Im Verfassungsausschuss haben die GRÜNEN zu 100 % zugestimmt. Anwesend war Frau Kollegin Stahl. Ich hoffe, dass die GRÜNEN diesem Gesetzentwurf heute ebenfalls zu 100 % zustimmen werden.

Die Formulierungen im geänderten Hochschulrahmengesetz sind hauptsächlich geprägt durch den Änderungsentwurf der SPD-Fraktion im Bundestag, dem alle Fraktionen bei Enthaltung der FDP, die noch mehr Autonomie für die Hochschulen haben wollte, zugestimmt haben.

Kritisch anzumerken ist, dass sich ergeben könnte – das werden die Erfahrungen in der Zukunft zeigen –, dass sich viele Studenten an vielen verschiedenen Universitäten bewerben, sodass eine wahre Bewerbungsflut entsteht.

Das Gesetz soll am 1. März 2005 in Kraft treten. Wir vonseiten der CSU stimmen der Änderung des Gesetzes zu.

(Beifall bei der CSU)

Ich darf das Wort Frau Kollegin Rupp für die SPD-Fraktion erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen alle, dass bei uns in Sachen Autonomie der Hochschulen sehr viel zu tun ist. Allerdings ist das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorhaben, angesichts dessen, wie sich die Lehre für die Studierenden derzeit darstellt, mit uns nicht zu machen. Die Situation an den Hochschulen sieht so aus, dass die Betreuungsverhältnisse von Professoren zu Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zu Studenten extrem schlecht sind und dass mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf mit einer starken Orientierung Richtung Eingangstests und Auswahlgesprächen eine immense zeitliche Belastung auf die einzelnen Fachbereiche zukommt.

(Unruhe)

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Dr. Fickler, das stört sehr, weil es relativ laut ist.

Wenn man sich im Einzelnen ansieht, wo die Gespräche bisher geführt wurden, stellt man fest, dass die Fachbereiche extrem klein sind. Die Auswahltests und Eingangsgespräche finden statt in Fachbereichen, wo das Personal die Aufgabe noch bewältigen kann. Im Fach Medizin in München hätte das schlimme Folgen. Dazu liegen unterschiedliche Zahlen vom Ministerium, von unserer Seite und dem Studiendekan vor. Danach wären innerhalb von fünf Wochen 300 bis 500 Stunden Auswahlgespräche zu führen. Das ist bei der Personalsituation an unseren Hochschulen schlicht nicht machbar. Wie gesagt, wir können über vieles reden, aber in diesem Punkt müssen Sie die Hochschulen erst einmal besser ausstatten.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zu einem zweiten Punkt. Wir lehnen den Gesetzentwurf auch deswegen ab, weil er juristisch nicht sauber formuliert ist. Sie formulieren: „Im Rahmen der Kriterien für die Auswahl nach Satz 1 Nummern 2 bis 5 ist zumindest gleichrangig das Kriterium für die Auswahl nach Satz 1 Nummer 1 zu berücksichtigen.“ Diese Formulierung lässt zwei Möglichkeiten zu. Die eine Möglichkeit ist die von Ihnen im Ausschuss tatsächlich geschilderte, nämlich dass zu 50 % das Abitur zählt. Die Formulierung lässt aber auch die andere Möglichkeit zu, dass dann, wenn drei Kriterien vorhanden sind – sprich: Bewerbungsgespräch, Eingangstest und Abitur –, das Abitur nur zu einem Drittel gewertet wird. Das ist schlicht juristisch unsauber formuliert. Wir haben im Ausschuss bereits darauf hingewiesen. Offensichtlich ist es Ihr Wille, das nicht zu verändern und die Möglichkeit zuzulassen, dass das Abitur eben nicht 50 % bei der Auswahl ausmacht. Das ist für uns ein gravierender Punkt. Wir finden, dass damit eine Abqualifizierung des bayerischen Abiturs verbunden ist. Nun kann man zurzeit tatsächlich über die schulische Qualität reden, die ständig im Abnehmen begriffen ist, wenn das so weitergeht. Trotzdem sind wir nach wie vor der Meinung, dass das Abitur die primäre Zulassungsbedingung für unsere Hochschulen ist und nichts anderes.

Abschließend möchte ich kurz einen Blick auf das werfen, was bisher an Auswahlgesprächen, Eingangstests und Ähnlichem stattgefunden hat. Tests und ähnliche Verfahren gibt es an bayerischen Hochschulen bereits seit zwei Jahren. Ich möchte nur anführen: Diplomstudiengang Chemie, TU München, 20 Minuten Eingangsgespräch.

In diesen 20 Minuten soll Folgendes festgestellt werden: räumliche Vorstellungsgabe, experimentelle Fähigkeiten und handwerkliche Neigungen, Englischkenntnisse,

grundlegendes Verständnis für einfache chemische Formeln und Begriffe, Interpretation einfacher formelmäßiger Zusammenhänge und Entwurf eines einfachen Experiments, um diese Zusammenhänge zu überprüfen, Belastbarkeit und komplexes Aufnahmevermögen paralleler Sachverhalte, Fähigkeit zur Abstraktion von naturwissenschaftlichen Beobachtungen im täglichen Leben und Rückübersetzung in eine praktische Problemlösung – das in 20 Minuten.

(Zuruf der Abgeordneten Karin Radermacher (SPD))

Uns muss allen klar sein, dass das absurd ist.

Ein weiteres Beispiel ist die Biochemie, Bachelor, TU München. Dritter Auswahlpunkt ist Empfehlung eines Lehrers – das kann man noch nachvollziehen – oder einer anderen im öffentlichen Leben stehenden Person – Bürgermeister, Landtagsabgeordneter, Bundestagsabgeordneter.

Kolleginnen und Kollegen, dass diese Eingangsgespräche und die Auswahlkriterien, die derzeit an den Universitäten als Modell getestet werden, nicht in dieser Weise umgesetzt und nicht für alle bayerischen Hochschulen beispielgebend sein können, muss uns allen klar sein. Von der CSU-Fraktion und dem Ministerium hätte ich mir gewünscht, dass sauber evaluiert und nicht einfach gesagt wird, das sei prima und bestens. Bei genauer Betrachtung der einzelnen Punkte sieht man, dass es so nicht gehen kann.

Weiterhin sind wir der Ansicht – auch Sie argumentieren sehr oft so –, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht die geeignete Maßnahme ist, um die Studienabbrecherquoten zu senken. Studienabbrecherquoten kann man dadurch senken, dass bis zum Abitur mit den Schülerinnen und Schülern über die spätere Berufswahl diskutiert wird, dass man ihnen bereits nahe bringt, in welche Richtung das gehen kann. Falsch ist, dass verbunden mit einem relativ willkürlichen Eingangstest, einem Auswahlgespräch – wie eben geschildert – oder Ähnlichem, das Abitur abqualifiziert wird. Das wird die Studienabbrecherquoten nicht senken. Vielmehr müsste man dafür sorgen, dass in den ersten beiden Semestern die Studierenden besser betreut und Orientierungseinheiten geschaffen werden, die Möglichkeiten zum Wechseln bieten, sodass niemand zu einem frühzeitigem Studienabbruch gezwungen wird. Es gibt also bessere Handlungsmöglichkeiten.

Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass das Gesetz ein erfolgreiches Konzept beinhaltet, das an den Hochschulen umgesetzt werden könnte. Unser Fazit: Das bayerische Abitur kann nicht auf diese Art und Weise ab

qualifiziert werden. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Gote das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Gesetzentwurf ist fast alles gesagt. Bereits zur Ersten Lesung habe ich ausführlich Stellung genommen, sodass ich mich nun kurz fassen kann. Wir setzen Bundesrecht um. Das kann nur richtig sein. Deshalb ist unsere Zustimmung nicht verwunderlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Regelungen gehen in die richtige Richtung. Nach dem vorherigen Redebeitrag will ich betonen, dass ich es richtig finde, dass das Abitur nicht mehr das einzige ausschlaggebende Kriterium ist, um an eine Hochschule gelangen zu können. Ich sehe darin keine Abwertung des Abiturs. Ich möchte viele andere Wege daneben ermöglichen. Das Gesetz bietet Chancen, dass diese Wege eröffnet werden. Der Meisterbrief wurde schon genannt. Wir haben das jahrelang gefordert. Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden wir vom rechten Teil des Hauses deswegen für verrückt erklärt. Ich begrüße Sie im Kreis derjenigen, die es für durchaus möglich halten, mit einer solchen Ausbildung an der Hochschule zu studieren. Ich gratuliere Ihnen.

(Allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das ist der richtige Weg.

Ganz wichtig ist, dass der Gestaltungsspielraum der Hochschulen erhalten bleibt. Wenn die Hochschulen die Durchführung der Auswahlverfahren nicht sinnvoll finden, können sie es bleiben lassen. Das gehört zur Autonomie der Hochschulen.

Die Verfahren müssen gut sein – das ist richtig. Wir befinden uns in der Experimentierphase. Die Verfahren müssen gut evaluiert werden. Ich bin der Überzeugung, dass die Verfahren nicht unbedingt besser sein müssen als der Zugang über das Abitur. Sie müssen aber auch nicht schlechter sein. Richtig ist, dass viele Wege zum Zugang an die Hochschulen eröffnet werden. Die Hochschulen brauchen Personal und finanzielle Mittel, um die Verfahren durchführen zu können. Ich appelliere an Sie, die Hochschulen besser mit Personal und mit finanziellen Ressourcen auszustatten. Dann werden sie diese Herausforderung gut und qualitativ hochwertig meistern können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Rednerpult ist schon Herr Staatsminister Dr. Goppel geeilt. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Wir wollen doch darauf achten, dass wir viel erledigen können.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das 7. Hochschulrahmenänderungsgesetz vom 28. Au

gust 2004 ist der Auslöser unserer Debatte und führt uns zu dem Ergebnis, dass wir auch für Bayern festschreiben, dass nicht mehr nur 24 %, sondern in Zukunft 60 % der Studienplätze von den Hochschulen vergeben werden. Dabei haben Sie weiter zu berücksichtigen, Frau Kollegin Rupp, dass das Abitur der Normalzugang zur Hochschule ist. Dass die Möglichkeit besteht, dem Abitur eine andere Rolle zuzuführen, hängt damit zusammen, dass viele andere vergleichbare einleitende Qualifikationen zur Verfügung stehen, zu denen auch die Meisterprüfung gehört. Die Rolle hat sich mittlerweile geändert, weil wir ein anderes Selbstverständnis des Ausbildungsganges insgesamt für den einzelnen jungen Menschen haben.

Was wir uns vornehmen, stärkt die Hochschulautonomie. Der ZVS-Bürokratismus wird zurückgeschraubt. Studierende und Hochschulprofessoren können sich an den Hochschulen gegenseitig gezielt suchen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, die Studienabbrecherquoten nach unten zu drücken. Ansonsten kommen wir nicht weiter.

Der Erfolg einer gemeinsamen Initiative der Länder unter Federführung Bayerns ist auch durch den Bundestagsbeschluss dokumentiert. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben in der Diskussion diese Initiative ausdrücklich gutgeheißen. Was die Länder auf den Weg gebracht haben, ist von allen einmütig beschlossen worden. Umso mehr verwundert die klare und eindeutig ablehnende Diskussion in der SPD-Fraktion.

Herr Staatsminister, Sie können etwas Luft holen. Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Dies wird im ganzen Haus durchgesagt. Bleiben Sie bitte im Plenarsaal.

Danke, Frau Präsidentin, für die Rücksichtnahme auf meinen Schnupfen. Die Hochschulen können künftig bei den Auswahlverfahren für die Studiengänge Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin neue zusätzliche Kriterien heranziehen, die Kollege Neumeyer bereits aufgezählt hat. Mir erscheint besonders wichtig, dass eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit und das Ergebnis von Auswahlgesprächen dazu beitragen werden, eine neue Qualität in das Verhältnis von Studierenden und Hochschulprofessoren zu bringen.

Die Hochschulen können sich zusätzlich auf fachspezifische Studierfähigkeit, Tests und Gewichte der Einzelnoten stützen. Die Möglichkeiten des erweiterten Kriterienkatalogs – das hoffen wir alle – werden in Zukunft von den Hochschulen genutzt. Insoweit ist die Ermahnung der Frau Kollegin Gote zu unterstreichen. Wenn die Hochschulen daraus keine neuen Chancen ableiten, wäre die ganze Liebesmühe vergeblich und die Autonomie der

Hochschulen infrage gestellt. Alles, was wir in diesen Tagen gemeinsam überlegen und beschließen, um die Autonomie zu stärken – deswegen verstehe ich den Beschluss der SPD nicht, die Autonomie nicht so weit gehen zu lassen –, braucht einen Boden, auf dem das wachsen kann.

Dazu gehört ein anderes Verhältnis zwischen den Studierenden und ihren Hochschullehrern. Dieses bessere Verhältnis ist neu einzuleiten, und deshalb meine ich, wir sollten alles dafür tun, damit die Vorbereitungen für ein anderes Verhältnis zwischen den Beteiligten getroffen werden können. Gemeinsame frühzeitige Verantwortung für Studium und Ausbildung, die nicht nur auf den Professoren lastet, sondern auch auf den Studierenden selbst, ist ein wichtiger Gesichtspunkt.

Die Erweiterung in der Hochschulauswahl in den ZVSStudiengängen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Reform des Hochschulzulassungs- und des Hochschulzugangsrechtes. Sobald wir wissen, was in Berlin im Hochschulrahmenrecht geplant ist, werden wir unser Gesetz vorlegen können. Wir könnten das schon längst, wenn das bekannt wäre. So aber sind wir immer etwas gehandicapt. Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen, auch bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen und bei den Eignungsfeststellungsverfahren müssen weiter gestärkt werden.

Lassen Sie mich noch einmal ausdrücklich festhalten: Wenn man Verbesserungen eindeutig anerkennt – und das habe ich in allen drei Fraktionen eindeutig gehört – dann verstehe ich nicht, warum man sich diesen Verbesserungen verweigert, nur weil man weiß, dass es noch bessere Bedingungen gibt. Dann, meine Damen und Herren, ist der Fortschritt in unserem Lande nie mehr zugegen. Wir haben inzwischen einen Status erreicht, in dem wir vor lauter Bedenken, die wir täglich in die Diskussion einbringen, vieles, was notwendig wäre, nicht erledigen, während viele unserer Nachbarn im Sturmschritt aufholen und uns in einzelnen Bereichen sogar überholen. Vor diesem Hintergrund will ich eines deutlich festhalten: 50 % Abitur, das ist ein Einstieg in eine Veränderung der Konditionen.

(Adelheid Rupp (SPD): Das legen Sie so aber nicht fest!)

Das ist es auch deshalb, weil wir gemeinsam beklagen, dass aus den Schichten unserer Bevölkerung, die nicht so vermögend sind, zu wenige studieren.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Dürfen wir das zitieren?)