Protokoll der Sitzung vom 15.02.2005

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Siegfried Schneider, Manfred Ach und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 15/2692) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Das Wort hat Herr Kollege Kreuzer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fachschullandschaft in Bayern ist intakt. Wir haben staatliche, private und kommunale Fachschulen, die den Bedarf in diesem Lande abdecken. Es handelt sich um wichtige Bildungseinrichtungen, die gut angenommen werden. Sie eröffnen vor allem jungen Menschen bessere Berufschancen durch eine zusätzliche Qualifikation und durch weiterführende Berufsabschlüsse. Wir müssen alles tun, damit dies auch in Zukunft so bleibt.

Es treten jedoch bei der Finanzierung gerade der kommunalen Fachschulen im Lande Probleme auf. Die meisten kommunalen Fachschulen haben erhebliche Defizite, beispielsweise Technikerschulen, die sie nicht ausgeglichen bekommen und die die Kommunen finanzieren müssen.

Aufgrund der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzlage und aufgrund der Einnahmesituation der Kommunen sehen sich manche Städte und Landkreise auf Dauer nicht in der Lage, diese Defizite aus eigener Kraft zu schultern. Dieses Problem muss gelöst werden, da sonst insgesamt die Schließung der einen oder anderen Fachschule in Bayern droht, was wir aus spezifischen Gründen, aus Gründen der Qualitätssicherung der Ausbildung, gerade nicht wollen.

Eine Lösung, die sich im Moment anbietet, ist die Verstaatlichung sämtlicher Schulen. Dies wäre zwar schön, aber jeder weiß, dass dies haushaltsmäßig im Moment nicht durchführbar ist. Wir müssen wohl auch davon ausgehen, sollten wir zur Verstaatlichung von Schulen kommen, dass dies zunächst bei allgemeinbildenden Schulen beginnt - wir haben Gymnasien und andere Schulen in kommunaler Trägerschaft - und nicht gerade bei weiterbildenden Schulen wie Technikerschulen; deshalb scheidet dies zumindest kurzfristig aus, genauso wie die einfache Erhöhung von Zuweisungen an die Träger, da dies haushaltsmäßig im Moment nicht darstellbar ist. Wir werden diesen Etat beraten und verabschieden. Diese Zusatzkosten können nicht gedeckt werden, ohne dass man anderweitig Abstriche im Bildungsetat macht, was wir nicht wollen.

Deshalb bietet sich aus der Sicht unserer Fraktion als einzige Möglichkeit an, dass wir es den kommunalen Schulträgern ermöglichen, für diese Schulen Schulgeld zu erheben. Dies ist im Moment von staatlicher Seite verboten. Ermöglichen heißt, jeder einzelne Träger hat es selbst in der Hand, ob er dies durch Satzung umsetzen will oder nicht. Eine Verpflichtung vonseiten des Staates besteht nicht, aber es besteht die Möglichkeit, dies festzusetzen. Dies ist unserer Sicht auch tragbar und zumutbar.

Es handelt sich um Ausbildungszweige nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, also um eine Weiterbildung und Zusatzqualifikation, ähnlich zum Beispiel dem Erwerb eines Meistertitels, wo ebenfalls gewisse Kosten auf die Schüler zukommen. Sie haben über den bereits erfolgten Ausbildungsabschluss hinaus dadurch einen echten Mehrwert.

Bereits heute ist es so, dass die privaten Fachschulen, also nicht die kommunalen, um die es hier geht, sondern die privaten Fachschulen, heute schon Schulgeld erheben, also von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, während dies den kommunalen versagt ist. Wir glauben, dass es einem Schüler an kommunalen wie auch an privaten Fachschulen zumutbar ist, seinen Beitrag, der in seiner Höhe durch die jeweilige Kommune festgesetzt wird und natürlich zumutbar und aufbringbar sein muss, zu erbringen.

Wir schlagen deshalb diese Regelung vor und gehen davon aus, dass wir dadurch den Erhalt der kommunalen Fachschulen in Bayern in Zukunft sichern zum Wohle der Schüler und zum Wohle der Ausbildung; denn das Wichtigste ist, dass diese Ausbildungsmöglichkeit auch weiterhin flächendeckend in unserem Lande erhalten bleibt. Ich bitte daher um zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Weikert.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies der zweite Entwurf der CSU-Fraktion zu diesem Problem. Ein erster Entwurf stand im letzten Plenum auf der Tagesordnung, versehen mit einer Drucksachennummer. Er wurde aber – ich füge hinzu: Gott sei Dank! – von Ihnen zurückgezogen. Dieser Gesetzentwurf hätte nämlich vorgesehen, dass der bisher den Kommunen gewährte staatliche Zuschuss für den Erhalt der Fachschulen dramatisch gekürzt wird. Ich bin also, wie gesagt, froh, dass Sie diesen Gesetzentwurf zurückgezogen haben. Dieser Gesetzentwurf wäre eine erhebliche Belastung für diesen Ausbildungszweig gewesen, den Sie, Herr Kreuzer, selbst doch loben. In dieses Lob kann ich nur einstimmen. Ich kenne sehr viele kommunale Fachschulen in Nürnberg. Sie machen eine sehr qualifizierte Ausbildung, haben sich in den letzten Jahren als Schulart sehr gut entwickelt und stellen eine wirklich gute Ergänzung der Bildungslandschaft in Bayern dar.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf der CSU hat auf den ersten Blick einen gewissen Charme. Entlastet er doch die Kommunen, indem er sagt, der Zuschuss, den die Kommunen für die Fachschulen leisten, kann in ein Schulgeld umgewandelt werden. Allerdings sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dieses Wort „kann“ im Gesetzentwurf lieber durch das Wort „muss“ ersetzen. Das wäre ehrlicher; denn keine Kommune wird aufgrund ihrer Haushaltslage dieses „Angebot“ – das sage ich bewusst in Anführungszeichen – ausschlagen, da sie letztlich mit ihrem Haushalt genauso zurechtkommen müssen, wie Sie, Herr Kreuzer, das für den Haushalt des Landes Bayern in Anspruch nehmen. Sie wissen doch alle, dass die Kommunen genügend andere Prioritäten haben und sicherlich das Angebot in diesem Bereich sofort annehmen werden. Die Übertragung des Schulgelds würde für die Absolventen der Fachschulen – ich habe mir das einmal ausgerechnet – pro Jahr und Schüler mindestens 1000 Euro ausmachen. Ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass das kein unerheblicher Beitrag ist. Es geht nicht um ein paar Euro, sondern um eine erhebliche Belastung derjenigen, die sich für diesen Ausbildungszweig entscheiden.

Die SPD-Fraktion sieht in diesem Gesetzentwurf der CSU eine, wenn auch für sie im Sinne der Staatsregierung konsequente, Ergänzung des Satzes – man kann es auch so sagen –: Bildung hat einfach ihren Preis in Bayern. Das ist wieder ein Baustein dazu. Es ist ein Baustein zur Selbstbeteiligung an Bildung, die beim Büchergeld anfängt und sich jetzt über das Schulgeld fortsetzt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Studiengebühren!)

Ich bin mir sicher, dass Sie auch schon weitere Überlegungen in den Köpfen haben und dass es weiter bis zu den Studiengebühren geht.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Das wird in diesem Gesetzentwurf ganz deutlich. Die Staatsregierung hat hier eine kleine Lücke gelassen, und die CSU ist sofort auf diesen Zug aufgesprungen.

Noch ein Wort zu den Kosten. Es geht da nicht nur um Schulgeld. Sie haben sehr richtig gesagt, Herr Kreuzer, diejenigen Schüler, die diesen Schulzweig wählen, gehen in der Regel aus dem Beruf heraus. Natürlich gibt es auch Schülerinnen und Schüler, die mit dem Besuch der Schule die Arbeitslosigkeit überbrücken. Das ist in Zeiten wirtschaftlicher Probleme ganz verständlich. Aber viele gehen, wie gesagt, aus ihrem Beruf heraus, sie haben häufig schon eine Familie und entscheiden sich für eine Weiterbildung zum Techniker oder Meister, einen Abschluss, der von Industrie und Handel sehr wohl nachgefragt wird. Von den Kammern wird die Fachhochschule immer sehr vehement verteidigt; die Qualität steht außer Frage. Insofern sollten Sie also die Gesamtkosten dieser Ausbildung sehen. Dazu käme dann das Schulgeld hinzu.

Ein weiteres Problem möchte ich bei diesem Gesetzentwurf aufzeigen, und da spreche ich genau Sie an, meine Damen und Herren von der CSU. Sie weisen in jeder Bildungsdebatte immer wieder darauf hin, dass Bayern zwar einen niedrigeren Abiturabschluss als andere Bundesländer hat, es in Bayern daneben aber viele Möglichkeiten gibt, sich entsprechend zu qualifizieren. Techniker und Meister sind sehr wohl hochqualifizierte Ausbildungsgänge. Genau den Besuch dieser Ausbildungszweige erschweren Sie, obwohl Sie immer wieder betonen, es müsse nicht jeder Abitur machen, sondern es gebe viele Möglichkeiten eines Abschlusses daneben.

Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen entsprechend diskutieren. Das war heute eine erste Meinungsbildung. Unsere Meinung habe ich dargelegt. Wir würden die Lösung dieses Problems eher darin sehen, dass der Freistaat Bayern in den Bereich der beruflichen Bildung mehr Geld investiert und damit letztlich auch die Fachschulen stärkt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich erteile Frau Kollegin Tolle das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Kreuzer, ich will mit drei Gemeinsamkeiten beginnen: Es freut mich, dass Ihnen bei Ihrem Gesetzentwurf auffällt, dass die Kommunen in den letzen Jahren Defizite eingefahren haben, und es freut mich auch, dass Sie die Finanzierungsbasis verbessern wollen, und es freut mich, dass Sie sagen, das Problem der Defizite müsse gelöst werden.

Ich habe zwei Lösungen. Die erste ist die Verstaatlichung. Dazu hat sich Kollege Freller auf dem CSU-Parteitag hervorgetan und einen Antrag verabschieden lassen, der genau diese Verstaatlichung fordert. Aber, Herr Kollege Freller, wenn man mir im Ausschuss sagt, das könne frühestens im übernächsten Doppelhaushalt geschehen, dann ziehen Sie Ihren Antrag doch zurück und bringen Sie

ihn in vier Jahren auf Ihrem Parteitag wieder ein. Alles andere ist unehrlich.

Die zweite Lösung ist die Übernahme der Personalkosten zu 100 %, genau wie bei den Privatschulen. In Wirklichkeit geht es Ihnen um etwas ganz anderes.

(Thomas Kreuzer (CSU): Machen Sie einen Deckungsvorschlag!)

Da sage ich nur ganz lapidar: Einzelplan 13. So haben Sie es doch bei den Lehrerstellen im Nachschub gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Wirklichkeit geht es Ihnen gar nicht darum, die Kommunen zu entlasten, sondern Sie wollen vielmehr Ihren eigenen Hals aus der Schlinge ziehen. Das sage ich Ihnen schon: Sie sind alle miteinander Pharisäer.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU: Oh, oh!)

Sie müssen hier jetzt schon öffentlich dementieren, dass Sie gleichzeitig planen, die Lehrpersonalkostenzuschüsse auf 50 % zu senken. Das steht hinter Ihrem Gesetzentwurf. Sie stehlen sich heimlich, still und leise aus der Verantwortung, und das ist im Grunde noch ein bisschen gelinde formuliert. Ich möchte sagen: Sie würgen den Kommunen mit der Senkung der Zuschüsse noch eins rein. Wenn ich böswillig sein wollte – und das will ich zu dieser späten Stunde –, dann würde ich das „hinterhältig“ nennen.

Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als ein Feigenblatt, um Ihren niederträchtigen Raub zu kaschieren.

(Unruhe bei der CSU)

Sie sind immer für eine Überraschung gut. Wir stimmen natürlich nicht für dieses Gesetz, nicht nur wegen der Senkung der Lehrpersonalkostenzuschüsse. Frau Weikert hat es schon gesagt, den Fachschulbesuch gibt es in Voll- oder Teilzeit, und er kostet ungefähr 1000 Euro im Jahr, wenn man Ihren feigen Akt der Kürzung nur einigermaßen auffangen will. Viele Menschen, die in München leben, können sich das zum Beispiel nicht leisten, und es geht auch nicht mit BAföG. Die Teilzeitschülerinnen und -schüler müssen nebenher arbeiten; deshalb erübrigt sich hier auch die Frage, ob sie noch Schulgeld aufbringen können. Selbst wenn es Schulgeld gäbe, führte dieses Schulgeld zu keiner qualitativen Verbesserung dieser Qualifizierungsmaßnahmen; denn die sauer verdienten Euro dienten dann dazu, Löcher im Haushalt der Kommunen zu stopfen.

Kleinere Fachschulen werden wegen Ihres Schulgelds sterben. Die Folge ist ein Schwund von qualifizierter Weiterbildung für die Leute, die eine Ausbildung absolviert haben und die oft von der Hauptschule kommen, für die Sie immer verbal in die Bresche springen. Mit dem Gesetzentwurf nehmen Sie vielen jungen hoch motivierten

Leuten die Chance einer beruflichen Weiterqualifizierung und damit eines besseren Lebens. Deswegen werden Sie von mir keinen Lobpreis für Ihr Gesetz bekommen. Im Gegenteil sage ich Ihnen: Schämen Sie sich!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, ich habe mich gefragt, was gewesen wäre, wenn Sie erst böse geworden wären. Was wäre uns dann hier geboten worden?

(Allgemeine Heiterkeit)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen (Drucksache 15/2098) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von 20 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf als erstem Redner Herrn Kollegen Neumeyer das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen ist es, erstens das Auswahlrecht der Hochschulen beim Vergabeverfahren wesentlich zu erweitern und zweitens den besten Bewerberinnen und Bewerbern den Weg zu der gewünschten Hochschule offen zu halten. Die Änderung geht auf eine Initiative aller Bundesländer zurück, die in eine Bundesratsinitiative mündete.

Ab dem Wintersemester 2005/2006 wird das neue Verfahren angewandt, demzufolge 20 % der Studienplätze nach der Abiturnote, weitere 20 % nach der Wartezeit und – neu – 60 % durch die Hochschule vergeben werden. Dies entspricht nicht dem bisherigen Verfahren, wonach 24 % der Studierenden von den Universitäten ausgewählt wurden. Dass nun 60 % von den Universitäten ausgewählt werden, bedeutet eine Verbesserung und den Ausbau der Autonomie der Hochschulen, sofern sie die Chance nutzen und nicht nur nach Noten beurteilen. Das Hochschulauswahlverfahren erfolgt anhand von Auswahlkriterien, die im Hochschulrahmengesetz zwar bekannt, aber nicht abschließend aufgezählt sind. Das bedeutet wiederum eine Förderung der Autonomie der Universitäten.

Die Ausgestaltung des Hochschulgesetzes bleibt damit bei den Ländern, und dieser Spielraum wird durch den vorliegenden Entwurf im Wesentlichen an die Hochschu

len weitergegeben. Es ist jedoch anzuregen, dass in § 1 des Gesetzentwurfs bei Artikel 7 a Absatz 1 Nummer 5 das Komma nach den Worten „dienen soll“ durch das Wort „oder“ ersetzt wird. Die Nummern sollen nicht kumulativ, sondern alternativ angewendet werden.

Die Aufwendungen für die Durchführung des Auswahlverfahrens sind mit Sicherheit ein kritischer Punkt, der aber abhängig von der Ausgestaltung durch die einzelnen Hochschulen ist. Es muss genau überlegt werden, wie ein solches Verfahren gerecht und effizient durchgeführt werden kann. Man kann verschiedene Wege gehen. Es gibt das Modell, Auswahlaufgaben von Studenten organisieren und das Auswahlgespräch von Professoren führen zu lassen. Letzten Sonntag war in Regensburg ein „Tag der Universität“ unter dem Motto: „Warum studieren?“ Alle Fakultäten haben sich vorgestellt. Ich denke, das ist eine Möglichkeit, den jungen Schülerinnen und Schülern zu zeigen, was sie studieren können. Alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger sollen die gleichen Chancen haben. Ziel ist es außerdem, die Abbrecherquote zu senken. Das wäre ein Vorteil für die Studierenden und die Hochschulen. Es ist also höchste Zeit, den Gesetzentwurf zu verabschieden.