Protokoll der Sitzung vom 15.02.2005

abflüssen in den nächsten Tagen zeigen, welch eminente Bedeutung die Schutzwälder für den Hochwasserschutz, Lawinenschutz sowie den Schutz der Täler im Alpenraum haben. Sie fallen in diesem Punkt mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf bereits hinter das jetzt geltende Recht zurück. Die Expertenanhörung im Bayerischen Landtag hat deutlich gezeigt, dass Sie die Alpenkonvention hinsichtlich der Schutzfunktionen nicht ausreichend umsetzen. Wir wollen mit der umfassenden Definition des Schutzwaldes erreichen, dass der Alpenkonvention in Kombination mit der Waldfunktionsplanung in Breite Genüge getan wird.

Wir wollen auch festlegen, dass der Naturverjüngung der standortheimischen Baumarten in unseren Wäldern Vorrang eingeräumt werden soll. Wir wollen in unserem Gesetzentwurf auch festlegen, dass die Wilddichten an die natürliche Biotopkapazität der Waldökosysteme angepasst werden, sodass eine natürliche Verjüngung der standortheimischen Baumarten gewährleistet ist.

Dies ist unsere Zielrichtung. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie favorisieren – die kleinen Änderungen, die der Landwirtschaftsausschuss vor einigen Tagen beschlossen hat, sind eine gewisse Verbesserung –, erreichen sie nicht das, was wir wollen und was insbesondere für den Schutz unserer heimischen Wälder notwendig ist, nämlich standortangepasste bzw. der Biotopkapazität angepasste Wilddichten.

Wir wollen, dass der Staatswald im öffentlichen Eigentum verbleibt und auf Dauer in öffentlich-rechtlicher Rechtsträgerschaft bewirtschaftet wird. Darin unterscheiden wir uns ganz deutlich vom Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir wollen, dass der Staatsforst im Prinzip so weiter bewirtschaftet wird, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wir wollen, dass das bayerische Einheitsforstamt, dass die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts unterbleibt. Wir meinen – das haben auch alle Experten in der Anhörung aufgezeigt –: Die jetzige Struktur hat sich in ihren Grundzügen bewährt.

Wir sagen aber auch: Auch wir wollen an einzelnen Stellen bei den jetzigen Strukturen Änderungen. Die mittlere Ebene der Forstdirektionen – das kommt auch klar im Gesetzentwurf zum Ausdruck – ist aus unserer Sicht entbehrlich. Damit bringt auch unser Gesetzentwurf deutliche Einsparungen und Abbau von Personal auf einer Ebene. Es ist nicht so, dass wir uns auf Feldern, in denen wir Strukturreformen beim Staatsforst für möglich halten, uns solchen verweigerten. Insgesamt gesehen meinen wir aber, dass sich die jetzige Struktur bewährt hat. Die Reformen in der Vergangenheit haben bereits zu einem deutlichen Abschmelzen beim Personal und den einzelnen Forststellen geführt. Wir denken, dass vielleicht das eine oder andere Forstamt noch geschlossen werden kann, aber insgesamt wollen wir – das ist unsere Position – bei der jetzigen Struktur bleiben.

Auch beim Körperschaftswald wollen wir vom Grundsatz her, dass er vorbildlich bewirtschaftet wird. Wir wollen, dass die besonderen Gemeinwohlfunktionen genau so erhalten bleiben und im Gesetz aufgeführt werden sollen.

Wir wollen auch, dass der kommunale und der Körperschaftswald, so wie in der Vergangenheit, ausreichend von qualifizierten und gut ausgebildeten Förstern bewirtschaftet wird. Dabei wollen wir auch einen Standort festschreiben. Wir müssen dabei nicht die große forstliche Staatsprüfung verlangen; ich meine, auch ein Förster mit FH-Abschluss kann die Aufgaben erfüllen. Es kann aber nicht sein, dass wir auf den Standard heruntergehen, den Sie wollen. Das hat auch die Anhörung gezeigt, die wir nicht ohne guten Grund gemacht haben. Sowohl Herr Professor Röhle als auch Herr Professor Ammer haben klar gesagt, dass ein Universitätsabschluss, sei es nun FH oder Uni, für die Bewirtschaftung dieser Wälder vorgeschrieben werden sollte. Diese Forderung haben wir expressis verbis in unseren Gesetzentwurf aufgenommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege von Rotenhan, wenn Herr Kollege Dr. Magerl Ihnen eine Zwischenfrage erlaubt, dann können Sie diese stellen.

Ja, bitte.

Herr Kollege, ich habe eine Frage: Wenn die Ausbildung der Förster an den Universitäten immer so gut gewesen ist, wie Sie sagen, wozu brauchen wir dann Millionensummen, um die Wälder umzubauen?

Herr Kollege von Rotenhan, die Fehler der Förster sieht man – anders als beispielsweise die Fehler von Landwirten oder Gartenbauern – über viele Generationen hinweg.

Wenn heutzutage jemand in der Landwirtschaft eine falsche Kultur anbaut, weil der Standort zu feucht ist, wird es nichts. Dann baut der Bauer im nächsten Jahr etwas anderes an. Der Fehler ist so nicht mehr sichtbar.

Die Fehler, die teilweise vor dem Krieg aus einem völlig anderen Blickwinkel gemacht worden sind, sehen wir bedauerlicherweise noch heute. Da müssen wir jetzt mühselig umbauen. Wir haben das immer wieder kritisiert, wesentlich eher, als es die Mehrheit der CSU-Fraktion hier im Landtag getan hat. Zu dem Thema gibt es viele Debatten; Da gebe ich Ihnen Recht.

Was den Umbau betrifft, empfehle ich Ihnen, nachzulesen, was gerade Prof. Röhle dazu ausgeführt hat. Er hat uns klar und deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass eine entsprechende hoch qualifizierte Ausbildung notwendig ist. Man kann das nicht so nebenher erledigen.

Wir sagen also klar und deutlich, dass wir den Standort festschreiben möchten. So haben wir es auch beschrieben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, heute geht es nur um das Einbringen und um eine kurze Aussprache. Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen ausführlich diskutie

ren. Ich hoffe auf eine anregende, gute Diskussion und dass sich die CSU an der einen oder anderen Stelle mit ihrem Gesetzentwurf doch noch bewegt und die von uns eingebrachten guten Vorschläge berücksichtigt. Bis zur Zweiten Lesung haben wir noch genügend Zeit. Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem – aus unserer Sicht falschen – Weg umzukehren und uns im Sinne eines zukunftsweisenden Waldgesetzes zu folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die letzte Wortmeldung kommt von Kollegen Rudrof.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas verwunderlich und sonderlich zugleich, dass heute ein eigener Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes in Bayern vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Plenum eingebracht wird, wo wir doch im federführenden Ausschuss derzeit mitten in den Beratungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung sind, der auf eine Änderung des Waldgesetzes für Bayern abzielt. Verwunderlich ist das aus meiner Sicht vor allem deshalb, weil zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung auch Änderungsanträge der GRÜNEN eingebracht wurden, die vom Inhalt her deckungsgleich mit deren eigenem Gesetzentwurf sind.

Ich stelle auch fest, dass Sie sich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens durchaus konstruktiv, lieber Herr Dr. Magerl, einbringen. Vielleicht ist Ihnen vom

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein strategischer Planungsfehler unterlaufen. Vielleicht war es auch „Trick 17 mit Selbstüberlistung“. Aber ich weiß es nicht. Vielleicht sind Sie nur einer Fehleinschätzung des parlamentarischen Verfahrens erlegen.

Vielleicht geht es dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber auch nur darum, dass das Volksbegehren weiterhin am Kochen bleibt, damit ein neuer Aufguss des Volksbegehrens entsteht. Aber Sie sollten nicht verkennen, dass über 90 % der Stimmen dem Volksbegehren nicht gefolgt sind.

Gleichwohl werden wir uns mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes – das darf ich Ihnen schon heute sagen – im Ausschuss in sachlicher Form auseinander setzen.

Ich mache einige wenige Anmerkungen. Bei genauerer Betrachtung kann man schon heute feststellen, dass Ihr 12 Seiten umfassender Gesetzentwurf mehr oder weniger ein Verschnitt oder, besser gesagt, ein Mischwerk zwischen dem Volksbegehren, dem geltenden Waldgesetz und Vorstellungen des Bundes Naturschutz ist. Ich stelle auch fest – meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon ein großer Unterschied –, dass wir unterschiedliche Ansätze haben. Ihre und unsere Beweggründe zur Änderung des Waldgesetzes in Bayern sind sehr, sehr unterschiedlich.

Sie sagen zum Beispiel: Das Waldgesetz bedarf einer Änderung, da vor allem folgende Ziele nicht ausreichend verankert sind. Sie nennen: naturschutzrelevante Ziele im

Gesetzeswerk, waldökologische Bewirtschaftungsgrundsätze, Verbot von Kahlschlägen, Verbot von Pestizideinsätzen.

Sie unterstellen: Im bayerischen Waldgesetz dominiert wieder die wirtschaftliche Nutzung vor ökologischen Belangen. Wissen Sie, es ist leider immer wieder dieselbe Krankheit, von der Sie offensichtlich nie und nimmer geheilt werden, nämlich dass für Sie Ökonomie und Ökologie im Wald letztlich unvereinbare Gegensätze sind. Aber gerade der Wald mit seinen vielfältigen Nutzungen, Nutzungsmöglichkeiten und seiner ökologischen Bedeutung ist ein Musterbeispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie nicht als Gegensätze begriffen werden müssen, sondern als etwas, was sich gegenseitig braucht.

(Beifall bei der CSU)

Herr Dr. Magerl, Sie haben die Gemeinwohlfunktion angeschnitten. Für Sie ist sie von ganz besonderer Bedeutung. Sicherlich ist die Gemeinwohlfunktion richtig und wichtig. Aber ich sage Ihnen auch ganz offen: Jede Funktion im Wald hat einen Nutzen für die Allgemeinheit, und jede Funktion ist sehr wichtig. Ihr Gesetzentwurf will die Gemeinwohlfunktion vorrangig sehen. Das aber ist, genau betrachtet, ein Widerspruch in sich, weil zum Beispiel die Holzproduktion, die ja zur Entlastung der CO2-Problematik nicht minder wichtig ist, von Ihnen total verkannt werden würde. Ich denke, das werden Sie nicht bestreiten.

Meine Damen und Herren, dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt die Bundeswaldinventur, die allen drei Waldbesitzarten eine positive Entwicklung in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung bestätigt hat. Ziel unserer Waldbewirtschaftung sind naturnahe, stabile und leistungsfähige Mischwälder. Ich denke, dass wir dadurch – das ist unsere Absicht – alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes zweifellos nachhaltig erfüllen werden.

Um es zu verkürzen: Uns geht es, mathematisch formuliert, nicht um eine Einzelnutzenmaximierung, sondern um eine Gesamtnutzenoptimierung aller Funktionsbereiche im Wald. Ich sage noch einmal: Jede Funktion im Wald hat einen Nutzen für die Allgemeinheit. Man darf da die Gemeinwohlfunktion nicht für sich allein betrachten.

Ich greife in aller Kürze einen weiteren Aspekt auf, den Sie angesprochen haben, nämlich die Anregung, das Wort „standortgemäß“ durch „standortheimisch“ zu ersetzen. Ich persönlich meine, wir müssen heute eine Wald- und Forstwirtschaft betreiben, in der grundsätzlich der richtige Baum auf den richtigen Standort gesetzt wird. Wir sollten dabei weniger danach fragen, ob der Baum aus Deutschland oder Amerika kommt. Es spricht grundsätzlich nichts gegen den Anbau einer ausländischen Baumart bei uns. Entscheidend ist vielmehr, dass die richtige Herkunft verwendet wird.

Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was gibt es für einen sachlichen Grund, Bäume, die außerhalb Deutschlands in vergleichbaren Klimazonen und unter vergleichbaren Standortverhältnissen – ich glaube, das ist der Zusammenhang, der hergestellt werden muss – optimal ge

deihen, bei uns unter dem Gesichtspunkt der Ökologie nicht anzubauen?

Herr Kollege, es tut mir Leid. Fünf Minuten sind eine kurze Zeit. Sie haben schon ein Stückchen überzogen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Sie sagten: Staatswald ist Bürgerwald. Herr Dr. Magerl, ich glaube, wir sind uns einig und Sie wissen, was ich damit sagen will: Eigentümer des Staatswaldes ist der Freistaat Bayern. Das ist auch im Grundbuch so niedergeschrieben. Mehr möchte ich heute dazu nicht sagen. Ich möchte heute nicht auf weitere inhaltliche Dinge eingehen, sondern versichere Ihnen, dass wir uns seitens der CSU-Landtagsfraktion, auch wenn der Neuigkeitswert aus unserer Sicht inhaltlich nicht berauschend ist, konstruktiv mit Ihrem Gesetzentwurf auseinander setzen werden.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Lück.

Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen. Vorab: Es ist natürlich richtig und auch wichtig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen geplanten Kahlhieb oder dem geplanten Kahlhieb im Forst doch noch eine waldbauliche Tauglichkeit zu geben. Aber ich bezweifle schon, dass die Einbringung eines Gesetzes zu diesem Zeitpunkt der richtige Weg ist; denn ich denke, in dem Gesetzentwurf sind wiederum die im Volksbegehren stehenden Begründungen und Forderungen enthalten, die wir in der Anhörung zur Gesetzesänderung bereits gemacht haben und die die CSU abgelehnt hat.

Wenn Sie, Herr Magerl, sagen, Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse hier, dann muss ich Ihnen entgegenhalten: Diese Einbringung des Gesetzentwurfes ist ein wohlgemeintes, aber doch relativ harmloses Placebo. Es ist eine Fleiß- und Öffentlichkeitsarbeit, die relativ wenig bringt. Ich meine, unser Weg war der bessere; denn wir haben in der ersten Anhörung zumindest eine kleine Denkpause bei der CSU erreicht, die im Ergebnis zumindest einmal die Abkehr der CSU von der reinen Privatisierung des Forstes bedingt hat, auch wenn „nur“ eine Anstalt des öffentlichen Rechtes herausgekommen ist, wobei wir nach wie vor auch am Donnerstag noch einmal den Antrag beraten müssen, um das Einheitsforstamt zu erhalten. Denn auch in der Anhörung ist herausgekommen, dass dies durchaus möglich ist und auch zu den gleichen Zielen der Einsparung führen würde.

Wir haben – darauf bin ich schon stolz –, mit der zweiten Anhörung doch eine Bewegung erreicht und wenigstens einzelne Kleinigkeiten im Waldgesetz verändern können, zum Beispiel den Anspruch „Wald vor Wild“. Wir haben auch Berg- und Schutzwald besser verankert, wenn auch nicht in dem Maße, wie wir es wollten. Natürlich haben wir das Problem, da hat Herr Dr. Magerl durchaus Recht, dass wir mehr Verbesserungen bräuchten – Herr Rudrof, da haben Sie nicht Recht –, wir brauchen standortgemäße Bäume. Denn durch die Festlegung auf standortheimi

sche Bäume besteht wieder die Gefahr von reinen Monokulturen. Sonst sind Sie doch auch immer gegen Multikulti. Warum nicht im Wald? Wir wollen standortheimische und im angemessenen Umfang auch standortgemäße Bäume. Das ist im Gesetz leider nicht so verankert, was wir sehr bedauern. Ihr zieht euch auf standortgemäße zurück, und das ist schlichtweg zu wenig, weil wir in Monokulturen zum Beispiel die Eiche nicht hochbringen oder die Tanne, die wir gerade im Hinblick auf die Klimaveränderungen dringend brauchen werden. Dies schreibe ich euch noch einmal hinter die Löffel. Vielleicht bewegt sich doch noch etwas in der letzten Beratung.

Wie gesagt, wir werden am Donnerstag das Gesetz im Detail noch einmal behandeln. Vielleicht besteht dann die Chance, das eine oder andere nachzubessern, zum Beispiel „standortgemäße oder standortheimische Bäume“ nachzupflanzen und auch das Einheitsforstamt zu erhalten. Dies wäre etwas, wo ihr noch einmal in die Tiefe gehen müsstet mit der Überlegung, noch weitere Verbesserungen zu erreichen. Wir haben die Chance, ein vorbildliches Waldgesetz zu machen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal inständig, die Meinung der Experten mit in Ihre Beratung einzubeziehen. In diesem Sinne freue ich mich auf den Donnerstag und bitte Sie um eine wohlwollende Behandlung von Ihrer Seite.

(Beifall bei der SPD)

Die Aussprache ist geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Einwand. Es ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Siegfried Schneider, Manfred Ach und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 15/2692) – Erste Lesung –