Drittens. Diese Dinge sind im Ältestenrat angesprochen worden. Der Fraktionsvorsitzende der CSU hat dies angesprochen. Man hat sich geeinigt, die Plenarsitzung nicht zu verschieben, und die Staatsregierung ist gemäß dieser Einigung vertreten.
Viertens. Ich stelle fest, dass weder der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Franz Maget, noch die Fraktionsvorsitzende der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, Margarete Bause, anwesend ist.
Ich kritisiere dies nicht, aber ich kritisiere den Stil von Herrn Dr. Rabenstein, der die Abwesenheit von anderen kritisiert.
So sieht es auch Johanna Werner-Muggendorfer, Vizefraktionschefi n der SPD: „Man muss verlangen, dass Minister auch an einer Plenarsitzung teilnehmen. Wir diskutieren schließlich nicht gerne nur mit Abgeordneten aus der zweiten Garde.“
Meine Damen und Herren, wenn man als Führungskraft der SPD die Mitglieder des Parlaments derart herabsetzt, braucht man sich nicht zu wundern, dass deren Ansehen schwindet.
Wenn wir diese Meinung übernehmen würden, was ich nicht tue, dann müssten wir nur mit Mitgliedern aus der zweiten Garde der bayerischen Politik diskutieren, und das wäre doch schade. Deswegen weise ich Ihre Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück. Sie sind deplatziert und gehen an der Sache vorbei. Man sollte immer überlegen, wie man sich selbst gegenüber der Öffentlichkeit betitelt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2471, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/2659 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/ 2892 zugrunde.
Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 15/ 2659 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des In-Kraft-Tretens den „15. März 2005“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes“.
Entschuldigen Sie, Frau Gote, Sie wollten eine Erklärung nach § 113 der Geschäftsordnung abgeben. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns im Ältestenrat darüber einig, dass wir uns nicht von einer Veranstaltung außerhalb des Landtags mit einem Charakter wie der vom Nockherberg in unserer Arbeit beeinträchtigen lassen und dass wir unsere Planungen nicht ändern. Darüber bestand Einigkeit. Wir waren uns auch darüber einig, dass wir nicht auf die Anwesenheit der Minister bei den Tagesordnungspunkten, für die sie zuständig sind, verzichten. Wir wurden zu einem Punkt gefragt; das war der Punkt, den wir gerade verhandelt haben. Der für diesen Punkt zuständige Staatssekretär ist heute auch hier. Wir hatten nämlich ges
Eben haben wir den Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Hier geht es um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, aber es war kein Vertreter der Staatsregierung anwesend. Das steht dem entgegen, was wir im Ältestenrat vereinbart hatten.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir entgegen jeglicher Praxis heute Morgen um 8.30 Uhr angefangen haben. Darauf mag sich jeder selbst einen Reim machen. Wie Sie eben gesehen haben, erfolgte nach der Behandlung der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 der geschlossene Auszug der Regierungsbank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für das Protokoll möchte ich Folgendes festhalten: Zu dem Tagesordnungspunkt, bei dem Sie moniert haben, dass kein Mitglied der Staatsregierung anwesend gewesen sei, war Frau Staatssekretärin Müller hier. Ich bitte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.
(Thomas Kreuzer (CSU): 8.30 Uhr ist einvernehmlich vereinbart worden! – Gegenruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE): Nicht einvernehmlich, sondern mit Mehrheit!)
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drucksache 15/2478) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 15 Minuten. Frau Kollegin Schieder hat das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist also wieder einmal soweit: Bayerns Schulen haben eine neue Reform zu verkraften und eine neue Reform zu bewältigen; wieder eine neue Baustelle und wieder kein Plan, wie diese Baustelle sinnvoll geführt, geschweige denn sinnvoll zu Ende gebracht werden kann. Diesmal geht es um die frühere Einschulung. Unsere Kinder sollen mit fünfeinhalb Jahren zur Schule gehen.
Wir werden das sehen, Herr Kollege, wenn Sie das im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab erzählen müssen.
Der Inhalt der Reform ist neu. Ansonsten unterscheidet sie sich kaum von den anderen. Wieder einmal wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg, wieder einmal wird kurz vor Torschluss, wieder einmal wird im Schweinsgalopp, wieder einmal wird ohne die geringsten Vorbereitungen eine Reform durchgesetzt. Wieder einmal müssen die Betroffenen vor Ort – die Eltern, die Kinder, die Kindergärten und Grundschulen – mit dem Chaos fertig werden. Die frühere Einschulung war – ich habe das bereits zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes gesagt – schon vom Herrn Ministerpräsidenten im November 2003 angekündigt worden.
Danach hat aber niemand gewusst, wie es weitergehen soll. Je nachdem, wo man sich informiert hat – ob beim Sozialministerium oder dem Kultusministerium, je nachdem bei welchem Referenten – hat man die unterschiedlichsten Informationen bekommen. Ich kann das sagen, weil es mir selbst so ging. Im Kultusministerium wurde gesagt, das werde so schnell nichts, weil es nicht in der Lage sei, die nötigen Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Im Sozialministerium wurde gesagt, es müsse erst prüfen, wie es mit den Kindergärten weitergehen solle. Plötzlich – von heute auf morgen – wurde wieder einmal per Kabinettsbeschluss festgelegt, dass doch jetzt mit der früheren Einschulung begonnen wird. Sie wissen ganz genau – wenn Sie das wollten –, dass weder die Kindergärten noch die Grundschulen darauf vorbereitet sind, in den meisten Kindergärten die Kinder noch nicht einmal in den Vorschulgruppen sind und in den Grundschulen große Bestürzung herrscht, weil das Gesetz noch nicht einmal verabschiedet ist, jetzt die Schuleinschreibungen losgehen und man keine Vorstellung hat, was herauskommen soll.
Wie bei allen anderen Reformen auch, wird die gravierende Neuerung gesetzlich verordnet, ohne dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Wieder einmal ist es so – wie bei der R 6, dem G 8 und den Kompetenzzentren für die Berufsschulen –, dass es das Wichtigste nicht gibt, was Schulen brauchen, nämlich ausreichend Lehrerinnen und Lehrer.
In Ihrem Gesetzentwurf stellen Sie selbst dar, dass es mit jedem Monat, mit dem zum Stichtag 31. Dezember verlagert wird, in Bayern zusätzlich 10 000 Grundschülerinnen und Grundschüler mehr geben wird. Sie selbst schreiben, Sie hätten berechnet, dass dafür in den nächsten beiden Schuljahren 320 zusätzliche Lehrkräfte benötigt werden. Was schreiben Sie in den Haushalt? – Dass es 160 geben wird. Das ist die Hälfte von 320.
Herr Schneider, Sie brauchen sich nicht lustig zu machen, weil die Lage vor Ort nicht lustig ist, wenn man mit der Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer zurechtkommen muss.
Auf unsere Frage, wo denn die anderen 160 Lehrkräfte seien oder wie man das Problem bewältigen wolle, wurde seitens des Ministeriums gesagt, die Lehrer müssten irgendwo herkommen. Die Ministerin war sich nicht zu dumm – das muss ich hier einmal sagen –, bei der letzten Haushaltsberatung zu behaupten, die Stellen wären im letzten Haushalt eingestellt gewesen, was kompletter Unsinn war. Herr Schneider fügte hinzu, die Lehrkräfte müssten aus den 500 befristeten Verträgen beschafft werden. Meine sehr geehrte Damen und Herren, wer früher einschult, darf nicht damit rechnen, dass es nur kurzfristig mehr Schülerinnen und Schüler gibt, sondern er führt eine Situation herbei, in der in den nächsten Jahren an Bayerns Schulen – in den Grundschulen mindestens für vier Jahre, also längerfristig – mehr Schüler und Schülerinnen sein werden.
Wer einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, darf nicht nur befristete Lehrkräfte zur Verfügung stellen, sondern muss eine verlässliche Lehrerprognose haben – die haben Sie doch – und muss ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung stellen.
Dazu braucht man keinen Verschiebebahnhof und keine Nachschublisten, sondern 320 Lehrerstellen im Doppelhaushalt 2005/2006.
Ich kann mir schon vorstellen, wie Sie es machen werden. Sie werden die Klassen an den Grundschulen noch größer machen.