Ich wollte gerne einmal die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob überhaupt jemand dem Redner zuhört. Ich bitte jetzt wirklich um Aufmerksamkeit. Es kann nicht sein, dass sich die Kollegen vorbereiten, ihnen hier aber niemand zuhört.
Ich wollte gerade ausführen, dass es doch ein besonderes Fingerspitzengefühl erfordert, wenn man über solche juristisch schwierigen Sachverhalte entscheiden muss.
Man kann auch erkennen, ob jemand eine besondere Führungsfunktion ausüben kann, wenn man ihn in einer Krisensituation sieht. Ein unvorgesehenes Großschadensereignis, ein Skandal, das Auffi nden einer Substanz oder das Auftreten eines neuen Krankheitserregers – man kann es für die verschiedenen Ministerien durchdeklinieren – solche Ausnahmesituationen, also der Casus belli, erfordern wahre Führungsstärke. Um festzustellen, ob jemand für diese Situation wirklich gewappnet ist, braucht man Zeit.
Um tatsächlich zu erkennen, ob jemand eine Bewährungsprobe im Krisenmanagement besteht, braucht man Zeit.
Solche besonderen Führungsdienstgrade sind auch Herr über viele Mitarbeiter. Menschenführung ist etwas, was besonders in der heutigen Zeit – darin sind wir uns sicher alle einig – unter den immer härter werdenden Arbeitsbedingungen sicherlich nicht leichter wird. Menschen zu führen, kann man nicht wirklich lernen. Deshalb braucht es Zeit, um beurteilen zu können, ob das jemand beherrscht.
Kurzum: Die CSU hat bereits 1998 Artikel 32 a des Bayerischen Beamtengesetzes dahingehend geändert, dass man besondere Führungspositionen, wie ich sie gerade genannt habe, zunächst nur zeitlich befristet auf zehn Jahre vergibt. Wir wollten damit eine wesentliche Modernisierung des Dienstrechts durchführen und den Leistungsgrundsatz stärken. Aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 26. Oktober 2004 die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzes moniert und es als verfassungswidrig eingestuft. Wenn man die Urteilsbegründung liest, merkt man, dass die Abwägung zwischen dem Lebenszeitprinzip und dem Leistungsprinzip eine besondere Würdigung erfährt. Auch das Fehlen der rechtlichen Sicherheit für die Betroffenen wird vom Gericht moniert. Ich möchte kurz aus der Urteilsbegründung zitieren:
handelt es sich um verwaltungsorganisatorische und personalpolitische Gesichtspunkte, die privatwirtschaftlichen Führungsprinzipien entlehnt sind und
Aus diesem Grund halten wir an dem Institut der Führungsfunktionen auf Zeit als wesentlichem Bestandteil eines modernen und leistungsbezogenen Dienstrechtes fest. Wir halten nicht nur daran fest, sondern wir arbeiten auch die Einwände des Verfassungsgerichtshofs 1 : 1 ein. Wir bringen damit den Vorschlag, Artikel 32 a unter Ausschöpfung des uns zugestandenen Gestaltungsspielraumes wie folgt neu zu formulieren: Wir wollen die Führungspositionen auf Zeit für eine Amtszeit von fünf Jahren vergeben. Wir wollen – das ist neu in dieser Gesetzesformulierung – für den Betreffenden den Rechtsanspruch auf Übertragung des Amtes auf Lebenszeit festschreiben, sofern der Bewerber den Anforderungen des Amtes im Rahmen seiner bisherigen Amtsführung in vollem Umfang genügt hat. Mit unserem Gesetzesentwurf erfolgt eine Modernisierung des Dienstrechtes, die den gewandelten Aufgaben und Anforderungen an eine moderne, effi ziente Verwaltung entspricht. Der Leistungsgrundsatz wird dadurch, wie wir es explizit auch wollen, stärker berücksichtigt. Die betroffenen Beamten bekommen mehr Sicherheit. Wir glauben, dass auch bei einer Frist von fünf Jahren den Einwänden des Verfassungsgerichtshofs genügend Rechnung getragen wird. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Huber hat davon gesprochen, dass er vor dem Hohen, aber relativ leeren Haus redet. Ich möchte das ergänzen durch den Hinweis, dass wir vor den fast leeren Kabinettstischen reden. Zwei Feigenblätter – jetzt ist nur eines da.
(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Staatssekretär Meyer ist dick genug, um alles abdecken zu können! – Weitere Zurufe von der CSU)
Ich kann die Aufregung verstehen. Von Ministerpräsident Stoiber sind wir das inzwischen gewöhnt, aber dass die anderen Kabinettsmitglieder die „Kerwa“ dem Parlament vorziehen, halte ich schon für ein starkes Stück.
Eine kleine Anregung dazu: Vielleicht sollte man die Parlamentsdebatten nicht nur in die Büros übertragen, sondern auch auf den Nockherberg. Dann würden sie dort auch ein bisschen was von unserer Debatte mitbekommen.
(Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU): So was Kleinkariertes! – Günter Gabsteiger (CSU): Der Schily ist doch auch im Lokal, da muss man einfach hingehen! – Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU): Wo ist denn der Maget? – Weitere Zurufe)
Liebe Kollegen, ich kann es noch einmal sagen: Ich verstehe Ihre Aufregung. Ich könnte doch genauso fragen, wo der Fraktionsvorsitzende der CSU steckt. Mir geht es um die Kabinettsmitglieder.
(Ulrike Gote (GRÜNE): Es geht doch um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung! – Günter Gabsteiger (CSU): Ihr habt überhaupt keinen Humor! – Dr. Manfred Weiß (CSU): Ihr habt nicht einmal 30 % Humor! – Alexander König (CSU): Zu welchem Thema sprechen Sie eigentlich, Herr Kollege?)
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde von Ihnen nicht aus eigenen Stücken eingebracht, wie es mein Vorredner dargestellt hat, sondern er ist die Konsequenz handwerklicher Fehler eines Gesetzes aus dem Jahre 1998. Die Fehler, die wir damals schon kritisiert haben, führten dazu, dass das Bayerische Verfassungsgericht die Regelungen für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt hat.
Man hätte also gewarnt sein müssen. Die Konsequenzen hätten gezogen werden müssen, und es hätte nach unserer Meinung ein Gesetz vorgelegt werden müssen, das allen Angriffen, auch denen eines Verfassungsgerichtes, standhalten würde. Um es vorweg zu nehmen: Das ist nicht gelungen. Es besteht die große Gefahr, dass auch das neue Gesetz als verfassungswidrig eingestuft wird. Deshalb werden wir leider nicht zustimmen können.
Im Kern geht es um die ungesicherte Rechtsposition der betroffenen Beamtinnen und Beamten und – das ist schon angesprochen worden – um die Dauer der Führungsposition. Die Vorteile des Instituts der Führungsfunktion auf Zeit sind unbestritten. Wir stimmen natürlich überein mit der Aussage, Leistung soll sich in allen Bereichen lohnen. Das Prinzip „Leistung soll sich lohnen“ wurde bereits in vielen Bereichen angewandt. Selbstverständlich wird es in der freien Wirtschaft praktiziert. Es geht also nicht um das
Institut selbst, sondern um die Länge der Probezeit. Bisher, das wurde schon ausgeführt, waren es zehn Jahre. Nun soll eine Reduktion auf fünf Jahre vorgenommen werden. Uns, der SPD-Fraktion, sind diese fünf Jahre auch noch zu lang. Wir haben das in der Beratung im Ausschuss ausführlich erläutert und in einem Änderungsantrag versucht zu korrigieren. In diesem Änderungsantrag haben wir zwei Jahre vorgeschlagen, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens. Damit wäre zumindest ein Gleichklang hergestellt mit der in Artikel 32 b Artikel 1 des Bayerischen Beamtengesetzes normierten zweijährigen Probezeit für Beamte, denen Ämter mit leitender Funktion übertragen worden sind.
Zweitens. Auch in der freien Wirtschaft käme niemand auf die Idee, eine fünfjährige Bewährungszeit einzuräumen. Spätestens nach einem Jahr heißt es: Hire or fi re. Ich weiß nicht, ob diese lange Zeit von fünf Jahren, die auch Sie, Herr Kollege Dr. Huber, für notwendig halten, wirklich auf die Wirtschaft übertragbar ist. Da würde man doch sicher sagen: Nein, fünf Jahre sind viel zu lange. Ein Betrieb könnte sich gar keine Fehlbesetzung – die soll es ja auch geben, und um die geht es ja – über so einen langen Zeitraum in einer Führungsposition leisten. Was hier gilt, sollte meiner Meinung nach auch für den öffentlichen Dienst gelten. Stellen wir uns doch nur einmal vor, es stellt sich nach einem oder zwei Jahren heraus, dass die Personalführung nicht klappt. Dann besteht keine Möglichkeit, den Versuch abzubrechen, sondern wir müssen noch drei Jahre zuwarten, um dann erst sagen zu können: Gut, jetzt ist die Zeit um. Die Führungsqualität ist nicht vorhanden, uns ist die Zeit von fünf Jahren einfach zu lang.
Drittens. Auch im Interesse der betroffenen bayerischen Beamtinnen und Beamten sollte die Befristung einer Funktionsübertragung nicht länger als zwei Jahre dauern. Übrigens fordert auch der Bayerische Beamtenbund eine Verkürzung der Probezeit, allerdings auf drei Jahre, und zwar aus versorgungsrechtlichen Gründen. Warum nicht einmal diese Verkürzung in den Gesetzentwurf übernommen wurde, ist nicht nachvollziehbar.
Ich komme zum Schluss. Da dieser zentrale Punkt, also die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof angesprochene Problematik, auch im neuen Gesetz nicht befriedigend gelöst wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes in der vorliegenden Form ab.
Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verzichtet auf einen Beitrag. Dann darf ich Herrn Kollegen Kreuzer das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Ich stelle fest, zur Behandlung von Tagesordnungspunkt 6 ist der zuständige Staatssekretär aus dem Finanzministerium, Franz Meyer, anwesend.
Zweitens. Für den Tagesordnungspunkt 7 ist der zuständige Staatssekretär aus dem Kultusministerium, Karl Freller, anwesend. Die Staatsregierung ist somit bei der Beratung aller Gesetzentwürfe, die sie eingebracht hat, anwesend.