Nun sagen Sie selbst in Ihrem eigenen Antrag, dass Sie das nicht wollen, dass Sie eine andere Lösung finden wollen. Doch wo liegt das Problem? Das Problem ist ganz einfach: Die Kfz-Steuer fließt den Ländern zu. Deshalb ist es Sache der Länder – –
Herr Professor, selbstverständlich! Auch ich habe Staatsrecht studiert. – Die Gesetzgebungskompetenz liegt natürlich beim Bund. Der Bundesrat muss bei gesetzgeberischen Maßnahmen hier zustimmen. Ich glaube, darüber besteht Einverständnis. Aber wenn die Steuer bei den Ländern bleibt, haben diese natürlich kein Interesse, die Steuer, die sie mehr einnehmen, aus der Hand zu geben. Deswegen hat es nach anfänglichen Initiativen, wo nach meinen Informationen auch Bayern mit dabei war, eine Kehrtwendung gegeben. Bayern hat das nicht weiterverfolgt, sondern gesagt: Dieses Geld nehmen wir auch von den Besitzern von Reisemobilen.
Der österliche Frieden schien dann gestört zu sein, als die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wurde. Ich selber bin von Frau Kollegin Görlitz auf das Problem hingewiesen worden und habe mich dann damit beschäftigt. Daraufhin kamen die Anfragen. Der Minister hat versucht, den österlichen Frieden zu retten, indem er gesagt hat: Wir vollziehen die Dinge jetzt erst einmal nicht. Tatsache ist aber – das beweist der heutige Antrag –: Sie wollen keine Ausnahme. Sie wollen nicht die gerechtfertigte andere Besteuerung von Reisemobilen; denn sonst müssten Sie unserem Antrag zustimmen. Sie müssen nämlich alles vor dem 1. Mai tun. Wegen der Gesetzgebungslage ist da natürlich eine Bundesratsinitiative möglich und geboten, um hier zu einer entsprechenden anderen Regelung zu kommen, die die Reisemobile von der nicht gewollten Nebenwirkung freistellt.
Wie Sie wissen, gibt es in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Initiative. Sie wissen auch, dass die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion eine entsprechende Initiative angekündigt haben, wenn Sie untätig bleiben.
Meine Ausführungen an dieser Stelle hätten eigentlich mit dem Hinweis geschlossen, dass Sie jetzt Gelegenheit haben, mit einer Zustimmung zu unserem Antrag deutlich zu machen, dass das, was Sie in der Öffentlichkeit verkünden, auch Ihre wirkliche Absicht ist, nämlich eine ungerechtfertigte übermäßige Besteuerung der Reisemobile zu vermeiden.
Aber was legen Sie jetzt für einen Antrag vor? - Es ist ein Antrag, der im ersten Absatz den Betroffenen Sand in die Augen streut, indem Sie sagen: Wir haben das doch alles nicht gewollt. Im zweiten Absatz sagen Sie aber: Wir lassen jetzt erst einmal alles beim Alten und prüfen bis Ende Mai, ob man etwas tun kann. Die Arbeitsgruppen hatten schon längst gearbeitet. Das hätten Sie fortführen können. Außerdem ist zu fragen: Was nützt es, bis Ende Mai zu prüfen, wenn Anfang Mai die neue Rechtslage greift?
Das ist das, was ich gesagt habe: Sie streuen den Menschen Sand in die Augen. Sie haben nicht genügend Mumm. Ich würde Ihre Haltung noch verstehen, Herr Professor, wenn Sie sagen: Ich brauche das Geld und will es haben. Dann sollten Sie aber Ihrer Kollegin Görlitz und allen anderen Besitzern von Reisemobilen ehrlich sagen: Wir besteuern euch höher; wir haben das zwar nicht gewollt, aber wir werden das Geld jetzt mitnehmen. Tun Sie das meinetwegen. Aber dann sollten Sie hier nicht einen Antrag stellen, der vor Scheinheiligkeit strotzt, indem Sie im ersten Absatz sagen, Sie hätten das zwar nicht gewollt, aber im zweiten Absatz sagen: Deshalb bleiben wir dabei und schieben es auf die lange Bank.
Ich habe Ihnen gestern andere Beispiele dafür genannt, dass Sie nur verschleppen, nur verzögern, nur verhindern. Aber dann stellen Sie sich hier hin – Herr Kollege Bernhard, Sie können das mindestens genauso gut wie ich – und sagen: Rot-Grün ist schuld. Aber am Schluss füllen Sie sich die Kassen mit dem Geld, das bei Ihnen hängen bleibt. Also: Kehren Sie zu einer ehrlichen Linie zurück. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Nehmen Sie Ihren Antrag zurück! Kein Mensch wird noch darüber reden; denn das, was Sie hier machen, schlägt eigentlich dem Fass die Krone ins Gesicht.
Herr Kreutzer, Sie sind zum Schluss auch noch mit dabei. Das freut mich. Ich danke Ihnen auch für Ihre Aufmerksamkeit bis hier her.
Was Sie vorschlagen, ist widersprüchlich und unehrlich. Deswegen werden wir Ihre Lösung ablehnen. Unsere Lösung geht den klaren Weg. Wir wollen diese nicht gewollte Wirkung zurücknehmen, und dazu muss eben auch Bayern die nötige Initiative ergreifen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege, dass Sie sich so stark moralisch entrüsten, ist wirklich ein Schuss ins Knie. Sie haben gesagt, wir seien unehrlich. Wer hat denn mit Schuldzuweisungen begonnen? Kollege Pronold – er ist mir nicht bekannt, aber ich habe es in der Zeitung gelesen – hat damit angefangen, indem er gesagt hat: Der bayerische Finanzminister ist an dieser Geschichte schuld. So viel zur Unehrlichkeit und zur Scheinheiligkeit.
Tatsache ist – das haben Sie richtig dargestellt –, dass es eine gemeinsame Operation von Bund und Ländern war,
um den Effekt zu erreichen, die schweren Geländewagen anders zu besteuern. Das ist Tatsache. Da waren Sie unehrlich, nicht wir.
Unsere Position ist, dass wir sagen: Dieser nicht beabsichtigter Effekt soll korrigiert werden. Jetzt gibt es da aber ein Problem. Dabei ist es wichtig, dass wir nicht aus der Hüfte schießen, sondern die Sache einmal genau anschauen. Die Umweltbelastung, über die wir heute schon lange diskutiert haben, ist eine Frage, bei der es nicht um Rücknahme oder Nichtrücknahme geht. Vielmehr geht es dabei um eine vernünftige Regelung.
Dabei muss vieles berücksichtigt werden. Mir liegt zum Beispiel eine Berechnung vor, die zeigt, welchen Dieselrußausstoß ein italienisches Wohnmobil hat. Das bewegt sich in der Größenordnung von 12 Pkw. Angesichts solcher Tatsachen muss man darüber reden, ob die jetzige Regelung wirklich sinnvoll ist.
Das Zweite ist, soweit ich das übersehe, dass die Grenze von 2,8 Tonnen offenbar EU-rechtlich problematisch ist. Man muss also auch darüber reden, ob man das noch einmal so machen kann, wie es jetzt war, oder möglicherweise etwas anders machen muss.
Die Steuerabteilungsleiter usw. von Bund und Ländern werden sich im Mai über dieses Problem unterhalten. Auch deshalb ist der 1. Mai nicht unbedingt der geeignete Zeitpunkt, um darüber eine Entscheidung zu treffen, sondern es ist vernünftig, in Ruhe zu überlegen und zu schauen, welche Meinungsbildung es da gibt. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, man solle Ende Mai berichten, wie Meinungsbildung und Sachlage aussehen.
In der Zwischenzeit wird nicht kassiert, Herr Kollege, weil der bayerische Finanzminister verfügt hat, es vorerst bei der alten Regelung zu belassen. Bis Ende Mai passiert also überhaupt nichts. Die Wohnmobilfahrer werden in keiner Weise belastet. Dann wollen wir eine vernünftige Regelung machen. Dabei ist gar nichts scheinheilig und unehrlich, sondern es ist vernünftig, sich diese wenigen Wochen Zeit zu lassen und dann zu sehen, was bei der Besteuerung von Wohnmobilen sachgerecht ist.
Erstens. Es gibt in meinen Augen keinerlei Grund dafür, einen derartigen Antrag zu stellen, wie es die SPD hier gemacht hat. Die Grenze von 2,8 Tonnen ist völlig willkürlich. Das Wohnmobil- oder Reisemobilsegment beginnt irgendwo im Bereich von 1,5 Tonnen und geht bis zu knapp 7,5 Tonnen. Diejenigen, die mit einem kleineren Wohnmobil unterwegs sind, werden völlig normal wie jeder andere Pkw besteuert. Sobald das Fahrzeug ein Kilogramm schwerer als 2,8 Tonnen ist – und sehr viele unternehmen hohe Anstrengungen, diese Grenze zu überschreiten –, sind die Steuern plötzlich in der Größenordnung von einem kleinen Pkw. Diese Ungerechtigkeit ist für uns nicht nachvollziehbar.
Zweitens. Kollege Bernhard hat aus einem Schreiben von einem Filterhersteller aus Oberbayern zitiert, das, wie ich annehme, allen Fraktionen zugegangen ist. Der Schadstoffausstoß bei den Reisemobilen – in der Regel handelt es sich um Diesel – ist, weil es dort auch keine Spreizung bei der Kfz-Steuer gibt, wie es beim Pkw der Fall ist, im Durchschnitt erheblich größer als bei den teilweise schon sauberer gewordenen Pkw. Das ist in meinen Augen ein Unding.
Ehrlicherweise hätte die SPD-Fraktion ihren Antrag als Spiegelstrich zu ihrem Feinstaubantrag formulieren müssen. Die Wohnmobile haben nämlich einen deutlich höheren Feinstaubausstoß. Wenn gesagt wird, ihre Fahrleistung sei geringer, muss ich entgegenhalten, dass der Schadstoffausstoß wesentlich höher ist, um den Faktor 12.
Die Kfz-Steuer bemisst sich üblicherweise nach dem Hubraum. Wenn aber bei 5000 Kilometer im Schnitt, die diese Wohnmobile gefahren werden, das Zwölffache an Schadstoffen ausgestoßen wird, ist das dieselbe Größenordnung wie bei einem Pkw mit 60 000 Kilometern Fahrleistung. Das sagt mir die Rechnung nach Adam Riese, Herr Kollege Beyer. Das heißt also: Auch bei geringer Fahrleistung ist der Schadstoffausstoß höher als beim Pkw.
Drittens. Die Wohnmobile von 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen haben eine deutlich höhere Tonnage und verursachen damit auch eine deutlich höhere Straßenabnutzung. Auch diese Straßenabnutzung soll normalerweise über die KfzSteuer mit kompensiert werden. Das ist, wenn man nach dem Road-Test der Amerikaner rechnet, Achslast in der vierten Potenz, die 30-fache Straßenabnutzung. Wenn man sagt, dass ein Wohnmobil durchschnittlich 5000 Kilometer und ein Pkw durchschnittlich 13 000 Kilometer jährlich fahren, muss man auch dies einbeziehen.
Das alles sind Punkte, bei denen ich sagen muss, dass die billige Kfz-Steuer für diese Wohnmobile ein Privileg war, an das wir letztlich herangehen müssen.
Wenn wir sagen, wir wollen einen Dieselrußfilter finanzieren, dann können wir nicht andererseits Anträge stellen und sagen: Aber diejenigen mit einem sehr hohen Schadstoffausstoß bleiben in einer Steuereingruppierung, über die sich ein Kleinwagenbesitzer unter Umständen freuen würde; er würde sich freuen, wenn er nur so wenig zahlen müsste. Deshalb müssen wir an diese Problematik heran, und deshalb lehnen wir den SPD-Antrag ab.
Der von der CSU vorgenommenen Wertung kann ich mich nicht anschließen, aber es geht letztlich um einen Bericht zu dieser Thematik. Diesen Bericht sollten wir uns anhören. Gegebenenfalls werden wir auch unsere Anträge stellen. Ich meine, dass wir dieses Privileg für Leute, die in der Regel auch nicht gerade über ein geringes Einkommen verfügen, so nicht belassen können.
Sie brauchen sich nur einmal die Preise dieser Wohnmobile anzuschauen. Ihre Besitzer sind nicht die Hartz-IVEmpfänger, sondern es sind in der Regel Leute, die mehr verdienen. Ich habe heute im Büro einen Anruf bekommen, in dem sich jemand darüber beschwert hat, dass er jetzt für seine zwei Wohnmobile – für seine zwei Wohnmobile! – deutlich mehr Steuern zahlen müsse. Da mangelt es bei mir schon etwas am Verständnis für die Notlage dieser Leute.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das ein Thema ist, bei dem sich durchaus fraktionsübergreifende Vernunft im Zeitablauf gestalten lässt. Lassen Sie mich zur Geschichte noch einmal präzisierend sagen: Was wir eigentlich wollten, war tatsächlich, das ungerechtfertigte Steuerprivileg für Geländewagen über 2,8 Tonnen abzuschaffen. Es war meine Initiative, auch auf Bitten von verschiedensten Seiten, dies zu beenden. Ich habe das entsprechend eingebracht und habe in der Finanzministerkonferenz den Bundesfinanzminister aufgefordert, diesen unmöglichen Zustand, der dazu geführt hat, dass manche Leute im Geländewagen auch in der Großstadt so tun, als würden sie in die Sahara aufbrechen, und ihre Fahrzeuge sogar noch mit Blei beschwert haben, um über diese Gewichtsgrenze zu kommen, zu beenden. Dies war erkennbar ein Missbrauch, der abzustellen war.
Die Bundesregierung hat dankenswerterweise aufgrund der einstimmigen Bitte der Finanzminister diesen Zustand beendet, allerdings sehr simpel und einfach, indem sie § 23 Absatz 6 a der Straßenverkehrszulassungsordnung ab dem 1. Mai schlicht und einfach gestrichen hat. Die Kfz-Steuer ist dadurch nicht geändert worden, sondern
einfach nur eine Grenze. Aufgrund dessen sind jetzt – ich muss zugeben, dass dies auf der Finanzministerkonferenz nicht thematisiert wurde – auch Wohnmobile höher besteuert worden.
Es ist richtig, wenn diejenigen, die uns, wenn ich das sagen darf, Eingaben in Massen schicken, feststellen, dass das eine erheblich höhere Besteuerung ergibt. Ein Beispiel: 3 Tonnen, 2800 Kubikzentimeter, heute 172 Euro Kfz-Steuer, zukünftig, wenn sie in der Abgasklasse 3/4 sind, etwa 500 Euro. Wenn sie in der Emissionsklasse 1 sind, also in der schlechtesten – das sind die so genannten Stinker – müssen sie mit einer noch drastischeren Erhöhung bis zu 700 Euro rechnen. Das ist sicherlich eine nicht zu vertretende Überbesteuerung. Es gehört auch zu den Grundsätzen der Steuerpolitik, dass man nicht drastische Steueranhebungen durchsetzt. Das ist unangemessen.
Was also tun? – Ich habe in einem ersten Schritt den Vollzug ausgesetzt. Diesem Beispiel sind auch andere Finanzminister gefolgt. Ich habe nicht den Überblick, Kollege Bernhard, ob das jetzt alle so machen. Das werden wir sehen. Dadurch haben wir auch über den 1. Mai hinaus Zeit, etwas Vernünftiges zu überlegen.
Einfach bei der alten Besteuerung zu bleiben, halte ich nicht für angemessen. Herr Magerl hat ja nicht Unrecht. Das ist eine Art von Fahrzeugen sui generis, nicht klein, mit hohen Schadstoffausstößen und auch, wenn ich das sagen darf, mit einer nicht geringen Verkehrsbelastung. Ich glaube, dass dabei sowohl der Gesichtspunkt der Mobilität als auch der Gesichtspunkt des Wohnens berücksichtigt werden sollte.
Es trifft nicht zu, Herr Kollege Beyer, dass jetzt schnell und dynamisch entschieden werden müsste. Bis Mai muss das nicht geschehen.