Meine Damen und Herren, gleichermaßen gilt es zu verhindern, dass beim Einkauf und der Erbringung von Dienstleistungen für staatliche Behörden auch nur der geringste Verdacht aufscheint, dass es sich doch um ein Scheinselbstständigkeitsverhältnis handelt oder um einen Fall von illegaler Arbeitnehmerüberlassung und was es sonst noch alles gibt. Dazu sage ich Ihnen – leider ist das Ministerium, das ich dabei am stärksten im Auge habe, nicht vertreten –: Es gibt in bayerischen Ministerien und in diesen unmittelbar zugeordneten Behörden immer wieder Fälle, bei denen man eigentlich nicht mehr von einer Grauzone sprechen kann.
Gerade bei der Umstellung von EDV-Leistungen werden – teilweise über mehrere Jahre – Fremdfi rmen hinzugezogen. Was fi nden wir dann vor? – Ich bringe das Beispiel einer dem Innenministerium nachgeordneten staatlichen Oberbehörde. Mitarbeiter externer Beratungsfi rmen und Freiberufl er waren über lange Zeiträume voll in die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe eingebunden. Das heißt, es bestanden volle fachliche Weisungsgebundenheit, feste Arbeitsplätze in der Behörde, voll integrierte Urlaubsplanung, und hundertprozentige Weisung der jeweiligen Abteilungsleiter in den Behörden. Wir meinen, da gilt es, im Hinblick auf die Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Scheinselbstständigkeit doch etwas
Kollegin Margarete Bause, das ist völlig richtig – gerade wenn es bei der Staatsregierung stattfi ndet.
Der nächste Block beinhaltet eine Reihe weiterer konkreter Forderungen. Sie setzen bei der illegalen Niedriglohnkonkurrenz an. Wie kann diese illegale Niedriglohnkonkurrenz eingedämmt werden? Was kann zum Schutz heimischer Arbeitnehmer und heimischer Unternehmen beigetragen werden? – Hierzu gab es im Entscheidungsverfahren bemerkenswerte Ereignisse im Bundesrat, im Vermittlungsausschuss und bei Initiativen der Bundesregierung. Wie hat sich die Staatsregierung verhalten und welche Forderungen hat sie? – Ich greife drei Beispiele heraus. Das erste ist die Tariftreue-Regelung. Unseres Erachtens ist ganz wichtig, dass die öffentliche Hand den Niedriglohnwettbewerb nicht noch anheizen, sondern mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Beispielsweise könnte sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dafür sorgen, dass diejenigen, die die Aufträge bekommen, ihren Mitarbeitern Tarifl öhne zahlen. In verschiedenen Bundesländern gab es entsprechende Initiativen – so auch in Bayern. Es wurden Gerichte angerufen, und es gab entsprechende Gerichtsurteile. Sowohl das Berliner Kammergericht als auch der BGH waren der Meinung, dass es für solche Regelungen einer bundesgesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Was war? – 2002 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der nach der positiven Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit mehr gefunden hat. Er wurde im Bundesrat abgelehnt. Die Federführung lag – wie wir das häufi g erleben – bei Bayern. Bayern begründete seine damals ablehnende Haltung mit dem Argument, dass dieses Gesetz zum einen zu einer so nicht hinnehmbaren Verteuerung im öffentlichen Personennahverkehr führen würde. Die zweite Begründung war, dass ostdeutsche Bauunternehmen keine Chance mehr hätten, in den westdeutschen Bundesländern öffentliche Bauaufträge zu bekommen.
Das Argument ist schon deswegen schief, weil es seit 1996 das Entsendegesetz für den Bau gibt, das insgesamt den Tarifl ohn der Bauwirtschaft festsetzt. Das Argument kann also nicht zählen, wie überhaupt die Argumentation vor dem Hintergrund des pompös verkündeten Beschäftigungspakts in Bayern, als es auf einmal eine derartige Regelung gab – die so genannte Tariftreue- und Nachunternehmererklärung für alle öffentlichen Bauaufträge. Als der BGH gesprochen hatte, hat man festgestellt, dass man wegen der marktbeherrschenden Stellung im Tiefbau vorsichtig sein muss. Also kann dies im Tiefbau nur noch der Freistaat bei den staatlichen Bauvorhaben abverlangen, während im Hochbau die Kommunen auch auf die Tariftreue pochen sollen. Im Freistaat Bayern gibt es diese Regelung also weiterhin. Über das BauaufträgeVergabegesetz gibt es die Tariftreueregelung. Trotzdem soll diese Regelung im Bund schlecht sein. Eine Anmerkung zu Bayern: Wenn in jedem Regierungsbezirk einmal im Jahr kontrolliert wird, dann ist das ein Tiger, der zu wenig beißt.
Der zweite Punkt ist die Diskussion um den Mindestlohn. In der Diskussion war einmal der staatliche Mindestlohn generell. Auf der anderen Seite wurden Konstruktionen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorgelegt. Wir kennen die Möglichkeiten, die die entsprechende europäische Richtlinie hergibt. 1996 wurde sie mit großen Hemmnissen für die Bauwirtschaft durchexerziert. Ich kann mich genau erinnern, als Norbert Blüm versucht hat, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung durchzudrücken, als es große Aufstände dagegen gab. Für das Baugewerbe ist es gelungen. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft sind zufrieden, dass es diese Regelung gibt.
Ganz entscheidend in der Diskussion in Deutschland ist der Beibehalt der bewährten Tarifautonomie. Diese hätten wir mit einer solchen Regelung erhalten. Wir kennen die Mechanismen. Zunächst muss es einen Tarifvertrag geben, einen tarifl ich vereinbarten Mindestlohn. Danach gibt es die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, und danach kann das in das Entsendegesetz gebettet werden. Selbstverständlich muss man vorher diskutieren, in welchen Branchen so etwas Sinn macht und in welchen nicht. Wir haben das im Antrag so formuliert. Im Antrag der CSUFraktion ist die Rede von der Forderung der Bundesregierung, diesen Weg generell überall und für jede Sparte zu beschreiten. Ich kann nicht erkennen, dass es diese Forderung gibt.
Man kann über den Weg diskutieren, das ist keine Frage. Man muss aber auch diskutieren, wie sinnhaft das Ganze ist und wie stark die Gefahr ist, dass Dienstleistungen ins Ausland wandern. Ein Problem ist, dass der Mindestlohn in den Tarifverträgen unterschiedlicher Sparten unterschiedlich hoch sein kann. Sparten wie der Straßenbau und der Landschaftsbau überschneiden sich immer wieder, sodass es zu Schiefständen kommt. Wir müssen weiterdenken. Das heißt, dass der Vorschlag des für Tarifrecht zuständigen Senats beim Bundesarbeitsgericht geprüft werden muss. Er hat gesagt, es solle bei der Tarifautonomie bleiben und versucht werden anhand des Tariflohns einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in bestimmten Margen, proportional unterhalb des Tarifl ohns festzulegen. Dieser Ansatz hat sicherlich seinen Reiz. Er muss weiter offen diskutiert und abgewägt werden.
Gemessen an der heutigen Problematik ist der dritte Punkt besonders schön: das Korruptionsregister. Diese Diskussionen hatten wir schon in den Jahren 2001 und 2002.
Breite Kreise der Wirtschaft machten den Vorschlag, die entsprechenden Regelungen im Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen zu verankern. Das war nicht möglich. Der Bundesgesetzgeber hat dann einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Es gab einen abgestimmten Entwurf im Vermittlungsausschuss. Dieser ist im Herbst 2002 im Bundesrat zu Fall gebracht worden, er hat nicht die entsprechenden Mehrheiten gefunden. Ich bin wieder bei Bayern. Ich könnte wortwörtlich vortragen, was der damals zuständige bayerische Minister im Bundesrat
gesagt hat, warum Bayern den Vorschlag für ein Korruptionsregister ablehnt. Die Begründung war sinngemäß, echte Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Untreue sollten Platz fi nden, es würde aber überfrachtet werden, wenn es erweitert würde durch zum Beispiel den Verstoß gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz oder den Verstoß gegen die Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung.
Schauen wir uns nun einmal an, woran es zurzeit krankt und welche Probleme es zurzeit gibt. Das sind die genannten Tatbestände. Sie haben das damals blockiert und zu Fall gebracht. Jetzt auf Rot-Grün zu zeigen und zu sagen, Rot-Grün sei für diese Missstände mit illegalem Niedriglohnwettbewerb verantwortlich, ist unredlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun bin ich beim zweiten Antrag, nämlich dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion angelangt.
Dieser widmet sich – selbstverständlich sehr abgespeckt – der gleichen Thematik. Wie heißt es so schön: Faire Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft schaffen, Lohndumping verhindern. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Ich gehe auf einige Eckpunkte ein: Auf Seite 2 heißt es: „Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, Fehler unzureichender Übergangsregelungen …“ – das bezieht sich auf die letzte Erweiterungsrunde – „nicht zu wiederholen“ – da fragen wir Sie schon: Was war denn da der Fehler? Was war denn damals möglich und was war nicht möglich? Es gibt die 2-3-2-Regelung – Arbeitnehmerfreizügigkeit wird beschränkt. Wir geben zu, dass das damals, Frau Ministerin, auf die Initiative von Bayern und Österreich zurückging. Das ist sicher eine lobenswerte Geschichte gewesen. Diese Regelung gibt es – Begrenzung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit; jetzt erst einmal für zwei Jahre, danach wird berichtet, wie es aussieht und dann kann verlängert werden. Es gibt bilaterale Begrenzungen bei der Dienstleistungsfreiheit – zum Beispiel Bau oder Dekorateure; ich brauche sie nicht alle herauszugreifen. Selbstverständlich greifen schon jetzt die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit für andere Bereiche. Wir sagen – ich habe es vorhin schon erwähnt –: Das kann doch wirklich nicht nur ein Nehmen sein. Ich kann doch nicht sagen, wir hätten schon längst den freien Warenverkehr gebraucht, auch der freie Verkehr für Kapitaldienstleistungen muss sofort Platz greifen, aber umgekehrt dürfen die Ostländer davon nicht profi tieren. So geht es nicht. Das ist nicht zulässig und so wäre das auch nicht verhandelbar gewesen.
Weitere Forderungen in Ihrem Antrag: D`accord – ich habe es vorhin schon gesagt – zu Mindestlöhnen über Entsendegesetz. D`accord mit der Forderung, sehr genau hinzu
schauen und zu prüfen, wo es Sinn macht und wo es eher bedenklich ist, weil ansonsten die Arbeitsplätze abwandern würden. Das ist gar keine Frage. Nicht d`accord mit einem anderen Punkt: Frau Stewens, Sie sagen, wir würden das überall einziehen, weil es die Bundesregierung verlangt habe. Diese Forderung habe ich nicht gehört. Es möge sich derjenige melden, der von dieser Forderung, es überall so zu machen, gehört hat. Ich habe vorhin die Mechanismen aufgezeigt, so einfach ist es ja gar nicht, weil es ja den einen sowie den anderen Tarif gibt, wenn es ihn überhaupt fl ächendeckend gibt.
Nicht d`accord – auch noch mal ein heftiger Widerspruch –, wenn Sie von verstärkten Kontrollen und der Notwendigkeit sprechen, Missbrauch zu bekämpfen. Ich möchte auf den Punkt verweisen, den ich auch in unserem Antrag schwerpunktmäßig herausgestellt habe. Die Tatsache, dass es zurzeit Missbrauch gibt, haben originär Sie mitzuverantworten, weil Sie vor allem im Jahre 2002 – nicht umsonst war das bei der von mir skizzierten Geschichte noch vor der Bundestagswahl; das andere war dann nach der Bundestagswahl – die Schritte, die eigentlich notwendig und zielführend gewesen wären, massiv blockiert haben. In diesem Zusammenhang die Aufforderung unsererseits: Ändern Sie jetzt angesichts der Beratungen zu den neuen Vergaberegelungen Ihr Verhalten. Es wird auch überlegt, Bestimmungen zur Tariftreue und Bestimmungen zu einem Korruptionsregister zu verankern. Vielleicht sind Sie dieses Mal klüger und können von Ihrer Blockadepolitik ablassen. Stimmen Sie – damit schließe ich fürs Erste – unserem Antrag zu. Es wäre ein gutes Zeichen, auch ein gutes Zeichen für die Debatte, wie sie gerade im Europäischen Parlament stattfi ndet. Ich kann Sie nicht auffordern, Ihren eigenen Antrag abzulehnen, deswegen fordere ich Sie auf, ihn zurückzuziehen. Wir verlieren dann nicht viele Worte darüber.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Anträge gemeinsam aufgerufen sind, möchte ich gleich mit dem Antrag der GRÜNEN beginnen. Der Text hat mich sehr gefreut. Ich fi nde es schön, wenn Sie langsam merken, dass wir Probleme haben. Sie führen in Ihrem ersten Absatz aus, man müsse sich der Frage widmen, weil es eine politische und öffentliche Diskussion gebe und die Lohnkonkurrenz illegaler Art ein aktuelles Thema sei. Das sagen wir seit 2001. Sie merken es offensichtlich erst, wenn die negativen Folgen eingetreten sind, wenn viele Betriebe den Bach runtergegangen sind und sich die Medien damit beschäftigen.
Bereits 2001 haben unser Ministerpräsident und auch der von Ihnen schon erwähnte damalige Bundesrats- und Europaminister Bocklet ganz deutlich und mehrfach darauf hingewiesen, dass bei Übergangsfristen zur Dienstleistungsfreiheit Nachbesserungen dringend notwendig sind. Es ist damals ganz klar im Bundesrat gesagt worden, dass die Situation für viele Betriebe existenzgefährdend sein wird, wenn sie unmittelbar ohne Übergangsfris
ten der Niedriglohnkonkurrenz aus den Beitrittsländern ausgesetzt sind. Sie haben die Chance vertan und sehenden Auges nicht gehandelt. Jetzt sind Hunderte von Unternehmen in die Pleite gerauscht, jetzt haben wir eine öffentliche Diskussion und jetzt fühlen Sie sich als Regierungspartei bemüßigt, sich endlich des Themas anzunehmen und von den bedauerlichen Folgen Kenntnis zu nehmen. Der Gipfel ist, dass Sie offensichtlich sehr wenig Vertrauen bezüglich des Einfl usses Ihrer eigenen Partei auf die Bundesregierung haben. Sie fordern, anstatt dort Ihren Einfl uss geltend zu machen, Bayern, das heißt die Staatsregierung, auf, über eine Bundesratsinitiative Maßnahmen voranzubringen. Ein Hinweis: Sie sind seit 1998 an der Regierung – bedauerlicherweise; ich hoffe, das ändert sich bald.
Dieses Ansinnen lässt allerdings auch tief blicken im Hinblick auf das große Vertrauen, das Sie offensichtlich in die Handlungsfähigkeit der eigenen Regierung haben sowie in das große Vertrauen, das Sie offensichtlich in die Qualität und Sachkunde der Bayerischen Staatsregierung haben. Was Sie verpasst haben, sollen wir jetzt für Sie richten.
So viel Nebelwerfer dieser Antrag auch enthält, er bietet uns wenigstens die Gelegenheit, eine Steilvorlage Ihrer Art der Politik im Plenum vorzuführen und auch Sie damit vorzuführen.
Ich möchte ganz kurz auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Tariftreuegesetz: Das Tariftreuegesetz, das Sie damals durchbringen wollten, ist etwas ganz anderes, als das, was wir in Bayern mit Erfolg als einen Baustein der Wirtschaftspolitik in Bayern fahren. Es geht nicht darum, irgendein Gesetz eingebracht zu haben, sondern es geht darum, dass Sie zum Beispiel Regelungen vorgesehen hätten, die ganz krass den fi nanziellen Belangen der Kommunen geschadet hätten. Sie hätten den Kommunen in vielfältiger Art und Weise geschadet, aber das wäre etwas gewesen, was die Kommunen noch mehr in den Abgrund gebracht hätte. Wir haben die Problematik in Bayern so umgesetzt, dass wir die Regelung lediglich auf den Freistaat Bayern bezogen haben und die Kommunen nicht verpfl ichtet haben sowie vorgesehen haben, dass die Regelung nicht im öffentlichen Nahverkehr gilt.
Ich denke, Herr Dr. Runge, man muss differenziert diskutieren. Das Gleiche gilt für das Korruptionsregister; ich weiß, es ist Ihr Lieblingsthema. Deshalb durfte dies im Antrag auch nicht fehlen. Es geht aber an dem, was Sie bewegt hat, diesen Antrag zu stellen – ich vermute es zumindest -, nämlich die Niedriglohnkonkurrenz, haarscharf vorbei. Die Missbräuche beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Entsendegesetz sind natürlich jetzt auch
schon zu ahnden. Sie tun so, als wenn man dagegen nichts machen könne. Aber die Kontrolle liegt natürlich in der Zuständigkeit der Bundesregierung.
Das hat mit dem Korruptionsregister überhaupt nichts zu tun. Es gibt eine Zuständigkeit der Bundesregierung, die diese über den Zoll wahrnimmt, der der Staatsanwaltschaft zuarbeitet; ich komme nachher noch darauf. Auch dieses Thema geht an der Sache vorbei. Das Problem ist, dass dazu eine riesige Konkurrenz durch die Selbstständigen entsteht, die sich aus den osteuropäischen Ländern und den Beitrittsländern in den deutschen Markt drängen. Das ist nichts Illegales, sondern die Folge der sofortigen Dienstleistungsfreiheit, die Sie verschuldet haben.
Kurz zu Ihrem Punkt: im eigenen Zuständigkeitsbereich illegale Arbeitnehmerüberlassung verhindern. Das sind schöne Worte, die Sie da formulieren, Sie führen aber keine einzige konkrete Maßnahme auf. Sie benutzen das eben mal wieder, um völlig nebulös darauf hinzuweisen, dass angeblich im eigenen Zuständigkeitsbereich Scheinselbstständige beschäftigt werden würden. Das ist nicht nur zurückzuweisen, sondern beinhaltet wie immer nur Nebel und warme Luft.
Ganz kurz zur EU-Dienstleistungsrichtlinie: Ich nehme an, dass die Ministerin dazu noch Stellung nehmen wird. Herkunftslandsprinzip: Das ist grundsätzlich zu begrüßen, es erstreckt sich aber schon jetzt nicht auf Arbeitsschutzstandards und Lohnhöhen. Es ist ganz klar, dass Regelungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der menschlichen Gesundheit und auch der Umwelt dienen sowie für den Verbraucherschutz wichtig sind, ausgenommen sind.
Ebenfalls natürlich besonders sensible Dienstleistungen: Daseinsvorsorge, Tätigkeit der Notare, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Das Zielland muss aber in erster Linie für die Überwachung der Dienstleistungsüberbringer zuständig sein.
Jetzt komme ich noch kurz zu der Diskussion um die Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass auch Sie das inzwischen differenziert sehen. Aber in dieser Diskussion muss man natürlich eines ins Gedächtnis rufen: Zwischen Mai und Dezember 2004 haben vor allem Handwerksbetriebe aus Polen, und zwar 4441 an der Zahl, sich hier niedergelassen. Besonders beliebt waren dabei Gewerbe – wen wundert’s? –, die seit dem 1. Januar 2004 vom Meisterzwang befreit sind, für die also kein Qualifi kationsnachweis vorgelegt werden muss. Die Abschaffung des Meisterzwangs in diesen Berufen war ein ganz schwerer Fehler, denn der Nachweis der Meisterprüfung wäre natürlich ein ganz wirksamer Schutz unserer Unternehmen hier gewesen, um diese Preisdumpingkonkurrenz abzuwehren. Das gleiche gilt übrigens für die Fliesenleger, das wissen wir. Sie kennen auch die Beispiele aus der Fleischindustrie, die Grund dafür waren, dass es zu dieser Diskussion gekommen war.
Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll für einige Branchen zu prüfen, ob möglicherweise eine Ausdehnung des Entsendegesetzes weiterführend wäre. Aber wenn wir die Diskussion mit den Schlachthöfen anschauen, stellen wir fest, dass das wieder haarscharf daran vorbeigeht. Hier handelt es sich um Kolonnen, um Ausschreibungen, und es bewirbt sich dann eben eine Gesellschaft, die in Polen ansässig ist und die das zu einem bestimmten Preis macht. Das ist ein Problem, das man über das Entsendegesetz eben genau nicht in den Griff bekommt. Das muss man auch ganz klar feststellen. Damit sind wir beim Grund für das ganze Desaster, nämlich dass eben nicht vorgebeugt worden ist und keine größeren Übergangsfristen für Dienstleistungsfreiheit von Ihnen eingestellt worden sind.
Die Scheinselbstständigkeit, die Sie auch angesprochen haben, da sind wir wieder bei dem Problem der Kontrolle. Diese Betriebe aus Polen und anderen Ländern, die sich hier bewerben, müssen eigentlich einen Firmensitz in ihrem Land haben, haben ihn des Öfteren nicht. Hier muss man Ihnen den schwarzen Peter zurückreichen, Zuständigkeit der Bundesregierung, dies besser zu kontrollieren.
Wir stellen mit unserem Antrag ganz klar, dass wir für die Diskussion offen sind, auf einzelne Branchen das Entsendegesetz eventuell zu erweitern. Klar ist aber auch, wenn Sie schon bisher nicht ordentlich gehandelt haben, ist es das Mindeste, was man erwarten kann, dass Sie die Situation prüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, für welche Branchen das geeignet wäre. Klar ist auch, dass zusätzliche Standards für abhängig Beschäftigte nicht das Problem der Konkurrenz von Ein-Mann-Betrieben aus Osteuropa und den Beitrittsländern in den Griff bekommen können.
Wenn Bundeskanzler Schröder beklagt, man dürfe nicht zulassen, dass es Leute gäbe, die Arbeiter aus dem europäischen Ausland holen und sie für so wenig Lohn arbeiten lassen, dass gesunde deutsche Betriebe kaputtgehen, das sei scheinheilig, dann muss ich sagen: Wir können nur immer wieder darauf verweisen, dass das Grundmissgeschick bei Ihnen passiert ist, Sie haben ganz schwere Versäumnisse bei der Vorbereitung und Durchführung der EU-Osterweiterung bei sich zu verzeichnen. Alle die Punkte, die Sie jetzt anführen, sind im Prinzip Nebelkanonen, die zwar versuchen, das Problem zu umzingeln, aber immer knapp danebengehen.
Die Bundesregierung hat – das haben Sie glücklicherweise inzwischen auch eingeräumt – die Arbeitnehmerfreizügigkeit gerade noch ein bisschen in den Griff gekriegt durch Bayern und Österreich,