Christine Haderthauer

Sitzungen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausbildungsplätze werden von Unternehmen und Betrieben geschaffen. In Bayern bildet der Mittelstand 83,7 % - und allein das Handwerk 35 % - unserer Lehrlinge aus. Diese Betriebe sind die tragende Säule unseres dualen Berufsausbildungssystems. An dieser Stelle ist auch einmal ein großer Dank für diese enorme Ausbildungsleistung und deren soziale Verantwortung angebracht.
Gerade weil die berufl iche Ausbildung in unserem System von der Wirtschaft, von den Betrieben geleistet wird, hängt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eben auch eng mit der Situation in der Wirtschaft zusammen. Diese ist gerade für die ausbildungsintensiven Handwerksbetriebe und Mittelständler in den Jahren der rot-grünen Bundesregierung immer schlechter geworden. Natürlich hat das auch, und zwar ganz erheblich, auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt durchgeschlagen; das ist doch ganz klar.
Allein die jahrelange Diskussion um die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe – wir haben das eben wieder gehört – hat zu enormen und lang anhaltenden Verunsicherungen geführt und die Ausbildungsbereitschaft stark reduziert. Diese Schuld von Rot-Grün wirkt auch immer noch nach;
denn obwohl sich der DGB davon bereits verabschiedet hat, gibt es bei Ihnen noch einige Ewiggestrige, die daran festhalten.
Die mangelhafte Regelung der Niederlassungsfreiheit hat unseren bayerischen Handwerksbetrieben ein Preisdumping, meist aus Osteuropa, beschert, dem viele nicht gewachsen waren. Meine Damen und Herren, jedes Unternehmen, das in den letzten Jahren aufgeben musste – in der Spitze waren dies mehr als 40 000 pro Jahr –, ist natürlich auch vom Ausbildungsmarkt verschwunden. Bei vielen anderen ist nach der Abschaffung des Meisterzwangs die Ausbildungsbereitschaft deutlich zurückgegangen. Dennoch hat die Wirtschaft den Pakt für die Ausbildung mit der Bundesregierung übererfüllt und mehr Ausbildungsplätze als vorgesehen geschaffen – das muss auch einmal deutlich gemacht und anerkannt werden.
Meine Damen und Herren, eines ist aber auch klar: Der Ausbildungspakt funktioniert eben auch wie ein Markt. Heutzutage erfordert Ausbildungstätigkeit von den
Betrieben oftmals einen wesentlich höheren Sach- und Personalaufwand als zum Beispiel noch vor zehn Jahren. Das liegt zum einen an den gestiegenen Ausbildungsvergütungen und sonstigen Leistungen für die Azubis und zum anderen an dem erhöhten Organisations- und Unterweisungsaufwand, auch aufgrund der von Ihnen schon angesprochenen vielfach nicht hinreichenden Ausbildungsfähigkeit der jungen Leute. Dieser gestiegene fi nanzielle und personelle Aufwand ist ein Grund dafür, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen derzeit nicht der Nachfrage entspricht und der eine oder andere kleine Betrieb sogar davon Abstand nimmt, auszubilden.
Meine Damen und Herren, für diese Rahmenbedingungen stehen aber ganz besonders die Tarifvertragsparteien in der Verantwortung. Gerade die Gewerkschaften sind es doch, die bei einem Mangel an Ausbildungsplätzen schnell die moralische Keule gegen die Wirtschaft schwingen oder nach dem Staat rufen und sich gleichzeitig selbst aus der Verantwortung stehlen.
So mancher Jugendlicher wäre doch heute bereit, sich eine Ausbildungsvergütung mit einem anderen Kollegen zu teilen, wenn er dafür nur einen Ausbildungsplatz bekäme – dies umso mehr, als heutzutage ohne einen Berufsabschluss keine realistischen Chancen auf unserem Arbeitsmarkt bestehen.
In dieser Situation genügt es nicht mehr, meine Damen und Herren, nur über soziale Verantwortung zu sprechen, sondern jetzt sind die Arbeitgeber und vor allem auch die Gewerkschaften gefordert, diese auch mitzugestalten, sich auf ihre Weise an einem Pakt für die Ausbildung zu beteiligen, beispielsweise durch größeren Spielraum bei den Ausbildungsvergütungen mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, um den momentanen Engpass zu bewältigen, der für diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz fi nden, existenziell ist. Zumindest bis diese Talsohle durchschritten ist und wir wieder mehr Ausbildungsplätze als Bewerber haben, sollte es im Interesse unserer Jugendlichen in dieser Richtung keine Denkverbote geben.
Zusammengefasst: Wir brauchen wieder bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, wir brauchen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, wir brauchen aber auch die Leistungsbereitschaft der jungen Leute und die Verantwortung von uns allen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Nähert man sich als Medienpolitiker dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde, bietet sich als Erstes der Rundfunkstaatsvertrag an. In ihm steht etwas, was eigentlich Hoffnung geben könnte. Dort steht, dass die Programme die Würde des Menschen, die sittliche, religiöse und weltanschauliche Überzeugung anderer achten müssen. Deshalb meint man: Prima, man kann etwas machen. Beschäftigt man sich dann allerdings näher mit dem Thema, stellt man fest, dass es komplizierter ist.
Wir stehen vor Beginn der Ausstrahlung. Aufgrund der bei uns gewährleisteten Pressefreiheit gibt es die Möglichkeit der Vorzensur nicht. Prof. Dr. Ring, der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – hat sich bei unserem Fraktionsvorsitzenden bereits für seinen Einsatz per Pressemitteilungen gegen die beabsichtigte Ausstrahlung der Serie „Popetown“ bedankt. Für diese Stellungnahme ist er bereits wegen der angeblichen Vorzensur gerügt worden. Daran sieht man, wie empfi ndlich reagiert wird, wenn die Pressefreiheit berührt sein könnte.
Der Vorsitzende des Medienrates, Dr. Erich Jooß, hat einen offenen Brief an die Geschäftsführerin von MTV geschrieben, in dem er sehr deutlich und sinnvoll argumentiert, dass es nicht um den Schutz von Jesus, sondern um den Schutz der Bevölkerung gehe, die Empfänger dieser Sendungen sei. Wir sehen, dass das medienrechtliche Handwerkszeug den Fakten hinterherläuft. Wir können immer erst dann etwas machen, wenn die Sendung bereits gelaufen ist. Der Ausgang dieser Verfahren interessiert dann vielleicht noch ein paar Spezialisten. Aber die Fakten sind geschaffen, die Ausstrahlung ist erfolgt.
Damit dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Ich denke, wir würden einen Fehler machen, wenn wir uns nur auf juristisches und medienrechtliches Handwerkszeug beriefen. Wir alle müssen überlegen, warum das im RundfunkStaatsvertrag steht. – Das steht dort, weil wir den Sendern Verantwortung übergeben haben. Mit der Möglichkeit, Programme zu verbreiten, haben sie auch eine Verantwortung auferlegt bekommen. Diese Verantwortung – eine weit tiefere Schwelle – beginnt nicht erst dort, wo die juristischen Grenzen beginnen, sondern sie geht sehr viel früher los. Das wird stets vergessen. Man schaut mit großen Augen auf die Juristerei und vergisst, dass man eine gesellschaftspolitische Verantwortung hat, an die man diese Anbieter erinnern kann.
Auch MTV muss – wie jeder Sender – auf einem Markt bestehen, der durch den Wettbewerb geprägt ist. Wer ist der Wettbewerb? – Das sind wir alle. Das sind nicht nur die Konsumenten des Senders, sondern auch die Werbekunden, die Firmen, die sich bei MTV platzieren, oder auch Händler und Hersteller anderer Formate. Es ist möglich, durch große Öffentlichkeitswirksamkeit der gesell
schaftlichen und politischen Kräfte – auch wenn sie nur appellieren können – etwas zu bewirken. Wir dürfen nicht die Kirchen allein lassen; denn es geht nicht nur darum, die Kirchen zu schützen, sondern es geht darum, unsere Jugendlichen und vor allem unser kulturelles Klima zu schützen.
Herr Kollege Werner, Frau Kollegin Dr. Kronawitter, Sie sagten, man könne ausschalten, man müsse sich das nicht ansehen. Dazu muss ich sagen: Alles, was von privaten und öffentlichen Sendern angeboten wird, prägt unsere Kultur und unser gesellschaftliches Umfeld und hinterlässt Spuren in unserer Gesellschaft. Es ist naiv zu sagen: Sendet nur, man muss nicht einschalten. – Wo leben Sie denn?
Wir müssen uns bei der notwendigen Diskussion um juristische und medienrechtliche Schritte selbst an die Nase fassen. Ich erinnere daran, wie viel gesellschaftliche Kraft auf die Straße kommt, wenn es darum geht zu verhindern, 18 Minuten täglich länger zu arbeiten.
Wir müssen die Kraft haben, an die Verantwortlichen zu appellieren, solche geschmacklosen und mistigen Sendungen nicht zu verbreiten.
Ich tue dem Sender nicht den Gefallen, das anzusehen. Mir reicht die Werbeanzeige.
Ja, mir reicht die Werbeanzeige. Wer mit einer solchen Anzeige wirbt, darf sich nicht beschweren, dass man daraus Rückschlüsse zieht. Die Sendung muss Ähnliches enthalten. Wenn das nicht stimmt, hat der Sender sich mit dieser Werbung vorgeführt. Er wirbt dann mit Dingen, die sich nicht bei ihm abspielen. An dieser Werbung muss sich der Sender festmachen lassen. Er hat sie nur auf Druck des Werberates zurückgezogen. Insofern verstehe ich Ihre künstliche Empörung nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bisher wurden sehr viele Zahlen und Einzelsymptome genannt. Da ich der Meinung bin, dass sich dieses Thema schlecht für parteipolitische Scharmützel eignet, möchte ich einen gesellschaftspolitischen Gedanken einbringen, sofern mir das in den mir zur Verfügung stehenden fünf Minuten möglich ist.
Frau Kollegin Tolle, wir haben in Deutschland bereits sehr viele Gesetze, die die Gleichstellung der Frauen im Berufsleben gewährleisten, sodass wir uns fragen müssen, ob diese Gesetze überhaupt ausgenutzt und gelebt werden. Wenn wir uns die Zahlen, die Sie genannt haben, ansehen, stellen wir fest, dass wir in Deutschland deutlich weniger Frauen in Führungspositionen haben als in vergleichbaren europäischen Ländern. In Deutschland werden Frauen vergleichsweise deutlich geringer bezahlt. Viel zu wenig Väter – nur 2 % – nehmen eine Elternzeit in Anspruch und ein viel zu geringer Teil der Väter nimmt familienbedingt eine Teilzeitbeschäftigung auf. Wir müssen uns deshalb fragen, ob wir diese Situation mit weiteren Gesetzen ändern können oder ob wir uns nicht stattdessen mit den Ursachen beschäftigen müssten.
Meine Damen und Herren, ich halte es für einen falschen Ansatz zu glauben, über Gesetze könnte ein gesellschaftliches Bewusstsein geändert werden. Was bei uns gesetzlich möglich ist, wird nicht gelebt. Der Grund dafür liegt darin, dass in Deutschland parteiübergreifend zwei Dogmen vorherrschen. Das erste Dogma lautet: In Deutschland kann man nur Karriere machen, wenn man ab einer bestimmten Führungsebene voll und komplett für den Beruf zur Verfügung steht. Das ist das Dogma der Komplettverfügbarkeit.
Das zweite Dogma, das auch bei Ihnen vorherrscht, lautet: Die Haupt- wenn nicht die Alleinzuständigkeit für das Gelingen von Familie in Deutschland hängt immer noch von der Mutter ab. Damit betrifft die Chancengleichheit im Beruf alle Frauen, allein schon wegen der Tatsache, dass wir es sind, die Kinder bekommen. Damit erklärt sich vielleicht auch das vor allem hierzulande anzutreffende Phänomen: Wenn Frauen das tun, was Männer schon immer getan haben, nämlich erwerbstätig sind und Kinder haben, steigen sie im deutschen Arbeitsmarkt ab, während Männer, die Familie haben, eher aufsteigen. Der öffentliche Dienst hat hier sicherlich eine Vorreiterfunktion. Aber auch in der freien Wirtschaft ist das so.
Die familienbedingte Reduzierung der Arbeitszeit führt vor allem bei gut Qualifi zierten zu einem Einsatz, der oftmals deutlich unter ihrer Qualifi kation liegt. Hier greift das erste Dogma, wonach nur derjenige Karriere machen kann, der für den Arbeitsmarkt komplett verfügbar ist. Daran ändert sich übrigens nichts, wenn die Frau relativ schnell wieder in Vollzeit arbeitet; denn dann greift das zweite Dogma, wonach die Frauen die Voraussetzung für höhere Weihen im Berufsleben, nämlich die Komplettverfügbarkeit, im Gegensatz zu den Männern nicht mitbrächten. Viele Arbeitgeber sehen dies so wegen der gefühlten Alleinverantwortlichkeit der Mutter für die Familienorganisation. So kommt es, dass Weiterbildungen, die nicht unmittelbar mit dem Wiedereinstieg zu tun haben, also Beförderungsstellen in Führungspositionen, im deutschen Arbeitsmarkt noch viel zu oft an Vollzeitstellen gekoppelt sind. Gerade das hält viele gut qualifi zierte Frauen davon ab, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen.
Allerdings haben auch kinderlose Frauen nicht die gleichen Chancen wie vergleichbar qualifi zierte Männer; denn sie könnten immer noch Kinder bekommen. Allein das macht Investitionen für Beförderungen, Weiterbildungen oder auch die Bindung der Frauen an den Betrieb durch ein attraktives Gehalt in den Augen vieler Arbeitgeber zu einem risikobehafteten Unterfangen. Meine Damen und Herren, deshalb brauchen wir uns nicht zu wundern, dass es für die meisten Väter derzeit kein erstrebenswerter Lebensentwurf ist, für die Familie einige Zeit die Arbeitszeit zu reduzieren, obwohl die gesetzlichen Grundlagen dafür längst geschaffen sind.
Seien wir doch einmal ehrlich und selbstkritisch: Wenn Väter heute tatsächlich diese Entscheidung treffen, eine ausgewogenere Balance zwischen Familie und Beruf zu
verwirklichen, gelten sie viel zu oft – und zwar im Hinterkopf von uns allen – als Weicheier. Aus Umfragen wissen wir, dass viele junge Menschen gern eine solche Entscheidung treffen würden. Aus diesem Grunde spreche ich zum Weltfrauentag heute ganz bewusst über Männer; denn die Möglichkeiten und Chancen von Frauen im Berufsleben sind untrennbar mit unserem Männerbild verbunden. Nur wenn auch Väter ohne Statusverlust und ohne Ansehensverlust ihre Berufstätigkeit zugunsten der Familie reduzieren können und auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt die Möglichkeit sehen, dies ohne einen unverhältnismäßig hohen Karriereknick tun zu können, werden sie sich dafür entscheiden, übrigens ohne gesetzlichen Zwang.
Wir brauchen endlich in Deutschland das Bewusstsein, dass Teilzeit keine schlechtere Arbeit ist. Im Gegenteil: Sie ist meist effektiver und wird meistens zielstrebiger ausgeführt. Die Frage, ob Führungspositionen teilzeitfähig sind, hängt vor allem von der Arbeitsorganisation ab. Außerdem muss eine lebenslange Komplettverfügbarkeit im Beruf keine Voraussetzung für die Karriere sein.
Ich freue mich über die lebhaften Diskussionen bei der Opposition. Endlich ist bei der Opposition einmal Leben.
Ich komme zu meinem letzten Satz: Erst wenn wir zu einer solchen Haltung kommen, nivelliert sich die Voraushypothek, die wir Frauen derzeit mitbringen, nämlich die Verantwortlichkeit für vorhandene oder zukünftige Kinder. Diese Verantwortlichkeit muss auf beide Geschlechter verteilt werden. Damit werden wir auch zu einer gleichmäßigeren Verteilung unserer Chancen im Beruf kommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine der umfangreichsten Eingaben, mit denen wir in dieser Legislaturperiode bisher zu tun hatten. Frau Kollegin Strohmayr und ich haben daraufhin schon vor Bestehen der großen Koalition eine überfraktionelle Übereinstimmung gefunden. Wir hatten bezüglich dieser Eingabe vier Termine, und zwar drei Ausschusstermine, in denen der Petent jeweils anwesend war und sehr ausführlich Stellung nehmen konnte, sowie einen sehr ausführlichen Ortstermin im September dieses Jahres. Wir sind insgesamt über ein Jahr mit dieser Petition beschäftigt. Der Beschluss des Petitionsausschusses ist gerade dargestellt worden, nämlich § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung mit etlichen Maßgaben.
Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen, die zum Schluss noch offen waren: Es ging dem Petenten zunächst um den Bau einer Reithalle im Umkreis seines Anwesens im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Bauantrag, der vom Bauwerber erst im Laufe des Petitionsverfahrens gestellt worden ist, liegt derzeit auf Eis, weil die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren läuft noch, und nach Auskunft des Bürgermeisters wird es eine Veränderungssperre geben, sodass seitens des Petitionsausschusses kein Handeln veranlasst war. Es wird wohl so laufen, dass dieser Reitstall so nicht genehmigungsfähig sein wird. Wir haben dem Bauwerber aufgegeben – es ist gerade vom Präsidenten gesagt worden –, dass die auf dem Gelände bereits aufgebrachten Containerstallungen entfernt werden müssen und dass auch die Räumung des gesamten Platzes zu erfolgen hat.
Der zweite Punkt betrifft einen Waldweg, den der Bauwerber mit Hackschnitzeln befestigen lies, damit er von Fußgängern und Reitern benutzt werden kann. Diese Befestigung ist nach der Bayerischen Bauordnung, so wie sie hier erfolgt ist, genehmigungsfrei. Notwendig sind aber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstbehörde. Diese Einverständnisse sind erteilt worden. Wir haben uns diesen Weg angesehen – dies bildete einen Schwerpunkt unseres Ortstermins –, weil sowohl Frau Kollegin Strohmayr als auch ich gewisse Bedenken hatten. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet. Wir haben in der Abwägung nachvollziehen können, dass die Überlegung, zwei bestehende Wegenetze durch diesen Weg zu verbinden, eine Rolle gespielt hat. Diese Reitwegenetze werden sehr stark frequentiert und wenn man dies nicht durch die Befestigung dieses Weges kanalisiert, dann erfolgt die so genannte Wildreiterei in dem geschützten Gebiet. In der Abwägung muss man sehen, dass die Schäden, die durch die Wildreiterei entstehen, wesentlich erheblicher sind als die Beeinträchtigung, die durch die Befestigung dieses relativ kurzen Weges mit Hackschnitzeln erfolgt ist. Natürlich ist die Wildreiterei verboten, aber wir wissen auch, dass sie den
noch stattfi ndet und nur schwer einzudämmen ist. Insgesamt haben wir die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nachvollziehen können und keine Anhaltspunkte für Ermessensfehler gesehen.
Der dritte Schwerpunkt trifft den dort gelegenen Haarsee. An diesem Haarsee hat sich der Bauwerber eine Fischereihütte genehmigen lassen. Diese Genehmigung liegt im Bereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts. Die Fischereihütte ist genehmigt, und wir haben keinen Anhaltspunkt zum Einschreiten gesehen. Er hat dort auch Kiesaufschüttungen angebracht. Diese Kiesaufschüttungen wurden ebenfalls vom Petenten angegriffen und sind inzwischen vom Bauwerber beseitigt worden. Was uns gestört hat, war ein hoher Maschendrahtzaun, den er um das Gelände errichtet hatte.
Wir haben beim Ortstermin die Einigung erzielt, dass dieser Maschendrahtzaun beseitigt und durch einen ortsüblichen und auch zur Landschaft passenden niedrigen Holzzaun ersetzt wird. Hiermit war der Petent ebenfalls einverstanden.
Insgesamt muss man sagen, dass durch die Einigungen, die erzielt wurden, und auch durch den Diskussionsprozess im Rahmen des gesamten Petitionsverfahrens eine deutliche Befriedung zwischen dem Petenten und dem Bauwerber erreicht werden konnte. Das kam auch dadurch zum Ausdruck, dass uns der Petent nach Abschluss des Verfahrens und in Kenntnis unseres Votums ein Schreiben geschickt hat, in dem er sich für die Behandlung bedankt. Ich denke, dass wir die Angelegenheit insgesamt befriedigend erledigen konnten, und bitte, das Votum des Ausschusses nachzuvollziehen und sich diesem Votum anzuschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bisher sieht das BGB für Bauhandwerker zwei Möglichkeiten vor, ihre Forderungen abzusichern. Die eine Möglichkeit besteht in der Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundstück, auf dem sie ihre Leistungen erbringen. Die andere Möglichkeit ist, sich eine Bankbürgschaft einräumen zu lassen.
Die erste Möglichkeit – die Eintragung einer Hypothek – ist für den Unternehmer erst dann gegeben, wenn er bereits Vorleistungen an dem Grundstück erbracht hat. Sie ist dann nicht geeignet, wenn Grundstückseigentümer und Auftraggeber nicht identisch sind. Außerdem ist die Hypothek bei Bauträgermodellen eine unbefriedigende Lösung, weil es für den Unternehmer meistens keine befriedigende Rangstelle mehr gibt. Außerdem vermittelt die Hypothek – das ist in der Praxis das Wichtigste – eine umständliche und sehr langwierige Realisierung der Forderung. Bis nämlich das Grundstück zu guter Letzt versteigert ist, ist zumindest kleineren Firmen in der derzeitigen Situation die Puste bereits ausgegangen.
Die zweite Möglichkeit – die Sicherungsleistung – dagegen kann schon vor Beginn der Arbeiten verlangt werden und stellt in der üblichen Form, nämlich in der Gewährleistung einer unbefristeten Zahlungsbürgschaft einer Bank, ein schnell und problemlos zu realisierendes Mittel bei Zahlungsausfällen dar. Diese Möglichkeit haben nach der jetzigen Regelung im BGB diejenigen Bauunternehmen aber nicht, die Aufträge von natürlichen Personen auch betreffend die Errichtung oder Instandsetzung von Einfamilienhäusern ausführen; ich möchte sie kurz die so genannten Häuslebauer nennen.
Für die Einschränkung, die § 648 a BGB derzeit noch vorsieht, sehen wir in der CSU-Fraktion keinen hinreichenden Grund und verfolgen daher mit dem vorliegenden Antrag das Ziel, diese Einschränkung in den Sicherungsmöglichkeiten für die so genannten Häuslebauer aufzuheben. Das Interesse der Unternehmer, die schwerpunktmäßig mit der Errichtung oder Renovierung von Einfamilienhäusern für Private befasst sind – das sind in der Regel kleine und mittlere Betriebe in der Baubranche –, ihre Forderung abzusichern, darf nicht geringer bewertet werden als das der übrigen in der Baubranche tätigen Firmen. Gerade für die so genannten Häuslebauer sind ungenügend abgesicherte Forderungen und dadurch entstehende Liquiditätsengpässe ein größeres Insolvenzrisiko als dies bei Großfi rmen gegeben ist.
Die Differenzierung nach der Person des Auftraggebers – natürliche Person oder Inhalt des Auftrags –, die das BGB derzeit noch vorsieht, ist vor diesem Hintergrund nicht mehr sachgerecht. Wenn man bedenkt, dass Architekten und Ingenieure heutzutage, egal von wem sie beauftragt werden, zurecht bereits vor Erbringung ihrer Leistung eine Bürgschaft verlangen können, muss das auch für die Bauunternehmer gelten.
Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Insolvenzen in der Baubranche ist es notwendig, diese Sicherungsmöglichkeiten auch für die kleinen Unternehmen, die Einfamilienhäuser errichten, einzuräumen und sie damit gegenüber den Konkurrenten in der Branche gleichberechtigt zu machen. Gerade die Kleinen verfügen über nicht genügend Puffer, um einen Komplettausfall von Forderungen oder auch die zeitliche Verzögerung ihrer Realisierung verkraften zu können.
Bei der Erreichung dieses Ziels waren wir uns im Wirtschaftsausschuss parteiübergreifend einig, wofür ich sehr dankbar bin. Der Wirtschaftsausschuss hat daher diesem Antrag einstimmig zugestimmt und auch im Verfassungsausschuss haben SPD und GRÜNE zugestimmt. Allein im Europaausschuss hat der Kollege Runge gegen den Antrag gestimmt, allerdings mit einer Begründung, die nicht wirklich aufschlussreich ist und mit diesem Thema unmittelbar nichts zu tun hat.
Mir ist folgendes noch wichtig: Wir schaffen keine zusätzliche Bürokratie. Wir verschaffen den Häuslebauern eine Erleichterung für eine wesentlich pragmatischere und erfolgversprechendere Sicherungsmöglichkeit, als es die Eintragung einer Hypothek ist.
Denn da braucht man den Notar und das Grundbuchamt und es fallen die entsprechenden Kosten an. Wir beseitigen also ein Hemmnis gerade für kleine und mittlere Firmen der Baubranche, ohne dass damit – auch das ist uns wichtig – eine Mehrbelastung für den Auftraggeber geschaffen wird. Denn die Kosten für die Einräumung dieser Sicherheit, also die Gebühren für die Bankbürgschaft, hat der Unternehmer, der die Sicherheit verlangt, zu tragen.
Die Gestellung einer solchen Sicherheit dürfte auch für die Privatperson kein Problem sein, weil man davon ausgehen muss, dass jeder, der den Auftrag erteilt, ein Einfa
milienhaus zu bauen oder zu renovieren, dafür auch eine stehende Finanzierung hat, in deren Rahmen die Gestellung einer Bürgschaft möglich ist.
Wir schreiben diese Möglichkeit nicht vor, sondern eröffnen sie als eine zusätzliche Möglichkeit. In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, soll der Markt entscheiden und wird der Wettbewerb regeln. Wer seine Leistungen ohne Absicherung erbringen will, kann es wie bisher tun. Aber derjenige, der sich bei dem Auftrag zum Bau eines Einfamilienhauses absichern möchte, muss dann nicht mehr den Weg der umständlichen und langwierig zu realisierenden Sicherung über eine Hypothekeneintragung gehen.
Nach unserer Ansicht gibt es in der heutigen Zeit keinen sinnvollen Grund mehr, dass die so genannten Häuslebauer bei der Sicherung ihrer Forderungen schlechter dastehen sollen als ihre Konkurrenten in der Baubranche, denen der § 648 a BGB jetzt bereits dieses Recht einräumt.
Daher bitte ich hier im Plenum um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Dringlichkeitsantrag ist zeitlich überholt. Zu diesem Thema gibt es zwei Schriftliche Anfragen, die jeweils ausführlichst beantwortet sind. Außerdem haben wir das Thema ausführlichst in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 17. April behandelt. Deswegen möchte ich es jetzt Ihnen und mir ersparen, alle Anwürfe des Herrn Kollegen Dr. Runge zu widerlegen. Die Schriftlichen Anfragen, die den gleichen Hintergrund hatten, sind alle detailliert auf den Drucksachen 15/3205 und 15/3203 beantwortet worden.
Auf die Monita, die Herr Dr. Runge hier angeführt hat, möchte ich ganz kurz eingehen, auch wenn sie bereits beantwortet sind. Die Ausschreibung wird wohl nicht angegriffen. Auch die Art und Weise der Ausschreibung wird nicht angegriffen. Zutreffend wird gesagt, dass das Problem offensichtlich bei den Rechten lag. Die Firma, die zunächst die Nase vorn hatte, konnte letztendlich nicht glaubhaft machen, dass sie auch die Rechte an ihrem Material hatte. Das ist aber ein wichtiger Punkt. Ich möchte nicht wissen, wie Sie reagiert hätten, wenn dieser Firma der Zuschlag erteilt worden und es hinterher zu Problemen gekommen wäre, weil diese Firma die Rechte nicht hatte. Ich möchte nicht wissen, wie wir, oder in diesem Fall die Jury, mit Vorwürfen von Ihnen überzogen worden wären.
Das nächste Thema ist die ordnungspolitische Diskussion, die Sie immer wieder mit diesen Anträgen und Anfragen hochziehen möchten. Wir haben im Ausschuss bereits gesagt, dass wir nicht bereit sind, uns auf eine allgemeine ordnungspolitische Diskussion einzulassen, die letztendlich in der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern endet. Auch die SPD war übrigens der Meinung, dass dieser Antrag nicht den Zweck haben könne, eine solche allgemeine ordnungspolitische Diskussion auszulösen. Aber auch zu diesem Punkt ist in der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfragen ausdrücklich Stellung genommen worden. Vollkommen klar ist – und dies entspricht auch dem Sinn und Zweck von Kammern, die an der mbw beteiligt sind –, dass die Kammern Wirtschaftsinformationen verbreiten. Das ist ein Teil ihres Förderauftrags, und deswegen ist dies nicht zu beanstanden.
Sie sagen, die Vergabe dürfe nicht an die mbw erfolgen, weil dort Kammern beteiligt sind. Dann müssten Sie aber auch beantragen, dass es bei einer freien Ausschreibung der mbw verboten wird, sich überhaupt zu bewerben. Sie
müssten im Prinzip das Recht der mbw, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen, beschränken. Wenn sie aber letztlich so gut ist und auch die Rechte hat, um den Auftrag zu bekommen, ist daran nichts zu kritisieren.
Sie haben jetzt wie schon zuvor keine neuen Aspekte gebracht, die auf irgendeine Art und Weise durch die Beantwortung Ihrer Anfragen nicht abgedeckt wären. Sie haben letztendlich die gesamten Vorgänge bestätigt und für in Ordnung befunden. Sie erheben eigentlich nur einen unsubstantiierten Vorwurf, weil sich einige beschwert haben, die den Zuschlag nicht bekommen haben. Das ist aber bei Ausschreibungen gang und gäbe. Mehr konnten Sie uns hier nicht bieten. Deswegen möchte ich meine Stellungnahme auch so kurz halten.
Für uns ist der Antrag erledigt, weil Ihre Fragen durch die Beantwortung der Staatsregierung Ihrer zwei Schriftlichen Anfragen und durch die Behandlung des Antrags im Wirtschaftsausschuss ausreichend beantwortet worden sind.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Anträge gemeinsam aufgerufen sind, möchte ich gleich mit dem Antrag der GRÜNEN beginnen. Der Text hat mich sehr gefreut. Ich fi nde es schön, wenn Sie langsam merken, dass wir Probleme haben. Sie führen in Ihrem ersten Absatz aus, man müsse sich der Frage widmen, weil es eine politische und öffentliche Diskussion gebe und die Lohnkonkurrenz illegaler Art ein aktuelles Thema sei. Das sagen wir seit 2001. Sie merken es offensichtlich erst, wenn die negativen Folgen eingetreten sind, wenn viele Betriebe den Bach runtergegangen sind und sich die Medien damit beschäftigen.
Bereits 2001 haben unser Ministerpräsident und auch der von Ihnen schon erwähnte damalige Bundesrats- und Europaminister Bocklet ganz deutlich und mehrfach darauf hingewiesen, dass bei Übergangsfristen zur Dienstleistungsfreiheit Nachbesserungen dringend notwendig sind. Es ist damals ganz klar im Bundesrat gesagt worden, dass die Situation für viele Betriebe existenzgefährdend sein wird, wenn sie unmittelbar ohne Übergangsfris
ten der Niedriglohnkonkurrenz aus den Beitrittsländern ausgesetzt sind. Sie haben die Chance vertan und sehenden Auges nicht gehandelt. Jetzt sind Hunderte von Unternehmen in die Pleite gerauscht, jetzt haben wir eine öffentliche Diskussion und jetzt fühlen Sie sich als Regierungspartei bemüßigt, sich endlich des Themas anzunehmen und von den bedauerlichen Folgen Kenntnis zu nehmen. Der Gipfel ist, dass Sie offensichtlich sehr wenig Vertrauen bezüglich des Einfl usses Ihrer eigenen Partei auf die Bundesregierung haben. Sie fordern, anstatt dort Ihren Einfl uss geltend zu machen, Bayern, das heißt die Staatsregierung, auf, über eine Bundesratsinitiative Maßnahmen voranzubringen. Ein Hinweis: Sie sind seit 1998 an der Regierung – bedauerlicherweise; ich hoffe, das ändert sich bald.
Zu dem Blockadevorwurf komme ich gleich.
Dieses Ansinnen lässt allerdings auch tief blicken im Hinblick auf das große Vertrauen, das Sie offensichtlich in die Handlungsfähigkeit der eigenen Regierung haben sowie in das große Vertrauen, das Sie offensichtlich in die Qualität und Sachkunde der Bayerischen Staatsregierung haben. Was Sie verpasst haben, sollen wir jetzt für Sie richten.
So viel Nebelwerfer dieser Antrag auch enthält, er bietet uns wenigstens die Gelegenheit, eine Steilvorlage Ihrer Art der Politik im Plenum vorzuführen und auch Sie damit vorzuführen.
Ich möchte ganz kurz auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Tariftreuegesetz: Das Tariftreuegesetz, das Sie damals durchbringen wollten, ist etwas ganz anderes, als das, was wir in Bayern mit Erfolg als einen Baustein der Wirtschaftspolitik in Bayern fahren. Es geht nicht darum, irgendein Gesetz eingebracht zu haben, sondern es geht darum, dass Sie zum Beispiel Regelungen vorgesehen hätten, die ganz krass den fi nanziellen Belangen der Kommunen geschadet hätten. Sie hätten den Kommunen in vielfältiger Art und Weise geschadet, aber das wäre etwas gewesen, was die Kommunen noch mehr in den Abgrund gebracht hätte. Wir haben die Problematik in Bayern so umgesetzt, dass wir die Regelung lediglich auf den Freistaat Bayern bezogen haben und die Kommunen nicht verpfl ichtet haben sowie vorgesehen haben, dass die Regelung nicht im öffentlichen Nahverkehr gilt.
Ich denke, Herr Dr. Runge, man muss differenziert diskutieren. Das Gleiche gilt für das Korruptionsregister; ich weiß, es ist Ihr Lieblingsthema. Deshalb durfte dies im Antrag auch nicht fehlen. Es geht aber an dem, was Sie bewegt hat, diesen Antrag zu stellen – ich vermute es zumindest -, nämlich die Niedriglohnkonkurrenz, haarscharf vorbei. Die Missbräuche beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Entsendegesetz sind natürlich jetzt auch
schon zu ahnden. Sie tun so, als wenn man dagegen nichts machen könne. Aber die Kontrolle liegt natürlich in der Zuständigkeit der Bundesregierung.
Das hat mit dem Korruptionsregister überhaupt nichts zu tun. Es gibt eine Zuständigkeit der Bundesregierung, die diese über den Zoll wahrnimmt, der der Staatsanwaltschaft zuarbeitet; ich komme nachher noch darauf. Auch dieses Thema geht an der Sache vorbei. Das Problem ist, dass dazu eine riesige Konkurrenz durch die Selbstständigen entsteht, die sich aus den osteuropäischen Ländern und den Beitrittsländern in den deutschen Markt drängen. Das ist nichts Illegales, sondern die Folge der sofortigen Dienstleistungsfreiheit, die Sie verschuldet haben.
Kurz zu Ihrem Punkt: im eigenen Zuständigkeitsbereich illegale Arbeitnehmerüberlassung verhindern. Das sind schöne Worte, die Sie da formulieren, Sie führen aber keine einzige konkrete Maßnahme auf. Sie benutzen das eben mal wieder, um völlig nebulös darauf hinzuweisen, dass angeblich im eigenen Zuständigkeitsbereich Scheinselbstständige beschäftigt werden würden. Das ist nicht nur zurückzuweisen, sondern beinhaltet wie immer nur Nebel und warme Luft.
Ganz kurz zur EU-Dienstleistungsrichtlinie: Ich nehme an, dass die Ministerin dazu noch Stellung nehmen wird. Herkunftslandsprinzip: Das ist grundsätzlich zu begrüßen, es erstreckt sich aber schon jetzt nicht auf Arbeitsschutzstandards und Lohnhöhen. Es ist ganz klar, dass Regelungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der menschlichen Gesundheit und auch der Umwelt dienen sowie für den Verbraucherschutz wichtig sind, ausgenommen sind.
Ebenfalls natürlich besonders sensible Dienstleistungen: Daseinsvorsorge, Tätigkeit der Notare, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Das Zielland muss aber in erster Linie für die Überwachung der Dienstleistungsüberbringer zuständig sein.
Jetzt komme ich noch kurz zu der Diskussion um die Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass auch Sie das inzwischen differenziert sehen. Aber in dieser Diskussion muss man natürlich eines ins Gedächtnis rufen: Zwischen Mai und Dezember 2004 haben vor allem Handwerksbetriebe aus Polen, und zwar 4441 an der Zahl, sich hier niedergelassen. Besonders beliebt waren dabei Gewerbe – wen wundert’s? –, die seit dem 1. Januar 2004 vom Meisterzwang befreit sind, für die also kein Qualifi kationsnachweis vorgelegt werden muss. Die Abschaffung des Meisterzwangs in diesen Berufen war ein ganz schwerer Fehler, denn der Nachweis der Meisterprüfung wäre natürlich ein ganz wirksamer Schutz unserer Unternehmen hier gewesen, um diese Preisdumpingkonkurrenz abzuwehren. Das gleiche gilt übrigens für die Fliesenleger, das wissen wir. Sie kennen auch die Beispiele aus der Fleischindustrie, die Grund dafür waren, dass es zu dieser Diskussion gekommen war.
Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll für einige Branchen zu prüfen, ob möglicherweise eine Ausdehnung des Entsendegesetzes weiterführend wäre. Aber wenn wir die Diskussion mit den Schlachthöfen anschauen, stellen wir fest, dass das wieder haarscharf daran vorbeigeht. Hier handelt es sich um Kolonnen, um Ausschreibungen, und es bewirbt sich dann eben eine Gesellschaft, die in Polen ansässig ist und die das zu einem bestimmten Preis macht. Das ist ein Problem, das man über das Entsendegesetz eben genau nicht in den Griff bekommt. Das muss man auch ganz klar feststellen. Damit sind wir beim Grund für das ganze Desaster, nämlich dass eben nicht vorgebeugt worden ist und keine größeren Übergangsfristen für Dienstleistungsfreiheit von Ihnen eingestellt worden sind.
Die Scheinselbstständigkeit, die Sie auch angesprochen haben, da sind wir wieder bei dem Problem der Kontrolle. Diese Betriebe aus Polen und anderen Ländern, die sich hier bewerben, müssen eigentlich einen Firmensitz in ihrem Land haben, haben ihn des Öfteren nicht. Hier muss man Ihnen den schwarzen Peter zurückreichen, Zuständigkeit der Bundesregierung, dies besser zu kontrollieren.
Wir stellen mit unserem Antrag ganz klar, dass wir für die Diskussion offen sind, auf einzelne Branchen das Entsendegesetz eventuell zu erweitern. Klar ist aber auch, wenn Sie schon bisher nicht ordentlich gehandelt haben, ist es das Mindeste, was man erwarten kann, dass Sie die Situation prüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, für welche Branchen das geeignet wäre. Klar ist auch, dass zusätzliche Standards für abhängig Beschäftigte nicht das Problem der Konkurrenz von Ein-Mann-Betrieben aus Osteuropa und den Beitrittsländern in den Griff bekommen können.
Wenn Bundeskanzler Schröder beklagt, man dürfe nicht zulassen, dass es Leute gäbe, die Arbeiter aus dem europäischen Ausland holen und sie für so wenig Lohn arbeiten lassen, dass gesunde deutsche Betriebe kaputtgehen, das sei scheinheilig, dann muss ich sagen: Wir können nur immer wieder darauf verweisen, dass das Grundmissgeschick bei Ihnen passiert ist, Sie haben ganz schwere Versäumnisse bei der Vorbereitung und Durchführung der EU-Osterweiterung bei sich zu verzeichnen. Alle die Punkte, die Sie jetzt anführen, sind im Prinzip Nebelkanonen, die zwar versuchen, das Problem zu umzingeln, aber immer knapp danebengehen.
(Lachen des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE)
Die Bundesregierung hat – das haben Sie glücklicherweise inzwischen auch eingeräumt – die Arbeitnehmerfreizügigkeit gerade noch ein bisschen in den Griff gekriegt durch Bayern und Österreich,
Aber die Umgehung dieser Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Durchlöcherung durch die Dienstleistungsfreiheit haben Sie natürlich nicht in den Griff bekommen, Sie haben sich nicht einmal ernsthaft dafür eingesetzt, weil Sie dieses Problem schlichtweg nicht gesehen haben. Wir fordern mit dem CSU-Antrag, wenigstens jetzt, auch wenn
es für viele schon zu spät ist, auf europäischer Ebene Regelungen zu fi nden, wie der massive Einfall von Ein-MannBetrieben verhindert werden kann. Sie kümmern sich um vieles, Sie kümmern sich um einen Sitz im Weltsicherheitsrat und Sonstiges, aber diese wichtigen Dinge, die wir hier brauchen, da kümmern Sie sich nicht einmal um jetzt dringend notwendige Nachverhandlungen. Wir haben erlebt, dass Sie beschlossene Pakte wie den Stabilitätspakt nachträglich zum Nachteil wieder aufgeschnürt und verändert haben. Deswegen sollte es zum Vorteil der deutschen Wirtschaft auch möglich sein, das im Falle der Dienstleistungsfreiheit zu tun. Das wäre es, was die Probleme wirklich anpacken und lösen könnte.
Noch kurz zu dem Dringlichkeitsantrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bayern ist natürlich ganz besonders belastet mit diesem Problem durch die große Grenznähe, die wir haben. Aber wenn ich mir anschaue, dass im bundesweiten Vergleich die bayerischen Staatsanwaltschaften durch ganz hohe Erledigungszahlen und durch die kürzesten Verfahren auffallen, dann zeigt das, dass unsere Staatsanwälte nicht nur hoch qualifi ziert und -motiviert sind, sondern trotz des hohen Drucks, der da ist, das ist klar, sehr engagiert arbeiten und dass sie sehr wohl in der Lage sind, zügig zu reagieren. Dieser Antrag erweckt zu Unrecht den Eindruck, dass es anders sei. Ich fi nde, Anträge, die unsere Beamten schlechtreden, die hohe Qualität und Leistungsbereitschaft in Abrede stellen,
die dort erbracht werden, sollte man sich vorher gut überlegen, weil sie selten zielführend sind.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag – ich freue mich immer über Ihre Zwischenrufe, weil das zeigt, dass Sie zuhören – und um Ablehnung des SPD-Antrags „Bekämpfung der Schwarzarbeit“ und des Antrags der GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Scharfenberg, trotz aller gelungenen Integration dieser Familie - ich bin dankbar, dass es so ausführlich ange sprochen wurde - bitte ich doch um Nachsicht, dass die CSU -
Trotz der Integration: Wir von der CSU haben Probleme damit, dass ein albanischer Bürgerkriegsflüchtling insgesamt sechs Mal gefälschte Papiere vorlegt, erfolgreich unsere Behörden täuscht und dann, nachdem er jahrelang davon profitiert hat, besser behandelt werden soll als Tausende seiner Landsleute, die sich an unsere Gesetze gehalten haben und längst wieder in ihre Heimat zurückkehren mussten.
Frau Scharfenberg, ich frage Sie trotz aller Not des Herrn Bruci, die wir nachvollziehen können: Warum war es Herrn Bruci damals nicht möglich, Asyl zu beantragen, wie das so viele seiner Landsleute gemacht haben, die sich in den Wirren dieses schrecklichen Bürgerkrieges in Not und Lebensgefahr befunden haben? Diese Menschen, die in unserem Land Hilfe suchten und fanden, sind nach Been digung der Kriegswirren zum allergrößten Teil freiwillig in ein Land zurückgekehrt, in dem Sie genauso wenig wirt schaftliche Möglichkeiten haben, wie sie Herr Bruci für sich und seine Familie befürchtet.
Warum soll Herr Bruci anders behandelt werden, als die, die zurückgekehrt sind? Nur deshalb, weil er unser Sys tem dazu benutzt hat, unter Vorspielung der griechischen Staatsangehörigkeit einen Aufenthalt für sich zu verschaf fen, den er ansonsten – das wusste er genau – nie bekom men hätte und der ihm niemals zustand?
Meine Damen und Herren von der Opposition, ein solches Verhalten als „vorbildlich integriert“ zu bezeichnen, - dafür haben wir von der CSU kein Verständnis. –
Sie wissen ganz genau, Frau Scharfenberg, dass wir von der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration ge sprochen haben. Ich finde, es ist immer wieder bezeich nend, wie Sie in der Lage sind, Äußerungen aus dem Zu sammenhang zu reißen. Für uns – es ist erschreckend, dass es bei Ihnen nicht so ist – gehört zur Integration als Grundbedingung, dass unsere Rechtsordnung akzeptiert und beachtet wird.
Ausschlaggebend für eine Aufenthaltsgestattung in Deutschland kann nicht sein,
das ist das ewige Missverständnis – Ich freue mich über Ihre laut geäußerte Zustimmung – danke schön. Aus schlaggebend für eine Aufenthaltsgestattung in Deutsch land kann nicht sein, ob jemand tatkräftig, arbeitsam oder ein anständiger Mensch ist. Das unterstellen wir von der CSU grundsätzlich jedem Zuwanderer und jedem Auslän der, der hereinkommt. Deshalb erstaunt es mich sehr, dass Sie das so hervorheben, als ob es etwas ganz Be sonderes wäre, das die Familie Bruci unter anderen Aus ländern auszeichnet. Wenn das allein die Kriterien sind, dann müssten wir ganzen Völkern einen Daueraufenthalt bei uns gestatten.
Deshalb gibt es für diese Sachverhalte ganz klare Rechts vorschriften, bei uns übrigens großzügiger als in anderen Ländern. Es gibt diese Regelungen vor allem auch im In teresse der Zuwanderer. Denn auch und gerade da, meine Damen und Herren, wo es um menschliche Schicksale geht, erzeugt die Willkür, die Einzelentscheidungen nun mal immer mit sich bringen, nichts anderes als Ungerech tigkeit. Gerade in diesem sensiblen Bereich brauchen wir Verlässlichkeit, und zwar für alle Beteiligten. Wegen der diversen Straftaten des Herrn Bruci liegt ein Auswei sungsgrund vor. Frau Scharfenberg, wenn Sie sich mit dem Zuwanderungsgesetz beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass die Härtefallregelung nur gilt, wenn keine groben Straftaten begangen worden sind. Das heißt, er wäre auch nach dem neuen Gesetz kein Fall für die Härtefallregelung.
Nun noch kurz zu der Entfremdung von seiner Heimat. In der Petition wird auch vorgetragen, dass die Kinder nicht Albanisch sprechen, dass die Familie schon so lange weg sei.
- Die sind in Bayern geboren, richtig. Wer jetzt damit argu mentiert, dass die Familie Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss, weil sie nach Albanien ziehen muss,
der vertauscht doch Ross und Reiter. Sie tun gerade so, als ob unsere Behörden daran schuld wären, dass diese Familie so lange hier war. Sie tun gerade so, als ob das unser Verschulden wäre und sie sich dadurch von ihrer Heimat entfremdet hat.
Herr Bruci hat bei dieser Vorgehensweise zu keinem Zeit punkt Hoffnungen auf einen dauerhaften legalen Aufent halt in Deutschland haben können. Deshalb hat er das Risiko der Abschiebung ganz bewusst, auch für seine Familie, in Kauf genommen.
Noch eine Bemerkung zum Schluss, meine Damen und Herren. Wir geben Albanien umfangreiche Aufbauhilfen. Und genauso wie diese finanziellen Mittel braucht dieses Land seine Menschen und seine Leistungsträger, die Leis tungsträger seiner Bevölkerung.
Ein solcher ist Herr Bruci zweifelsohne. Er kann mit den hier gewonnenen Erfahrungen in seiner Heimat viel bewir ken und mit seiner Familie positiv zum Aufbau seines Landes beitragen.