Änderungsanträge der Abg. Heidi Lück u. a. (SPD) auf den Drucksachennummern 15/2658, 2660 bis 2669, 2671 und 2672
Änderungsanträge der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf den Drucksachennummern 15/2678 bis 2684
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ und zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes und des Bayerischen Jagdgesetzes (Drs. 15/1775) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge der Abg. Helmut Brunner, Sepp Ranner, Prof. Dr. Jürgen Vocke u. a. (CSU) auf den Drucksachennummern 15/2540 und 2752
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 15/2685)
Antrag der Abg. Heidi Lück u. a. (SPD) Überführung des gesamten Forstbereichs in die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerische Staatsforsten“ (Drs. 15/2673)
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern (Drs. 15/2591) – Zweite Lesung –
Ich darf vorweg feststellen, es gab vorhin ein Missverständnis. Die namentliche Abstimmung, die von der CSUFraktion beantragt wurde, betrifft nicht die genannten Tagesordnungspunkte, sondern wurde zum Tagesordnungspunkt 8 beantragt. Ich wurde gebeten, die namentliche Abstimmung schon während der Aussprache anzukündigen.
Ich eröffne damit die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Rudrof.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetzentwürfe der Staatsregierung mit etlichen Nachbesserungen, die im federführenden Ausschuss beschlossen wurden, stellen nicht nur ein gutes Gesetz für den jeweiligen Waldbesitzer dar, sondern sie sind eine in sich geschlossene, moderne forstpolitische Gesamtkonzeption, die den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Entwicklungen voll und ganz gerecht wird. Sie wird aber auch, was nicht minder wichtig ist, den ökonomischen und ökologischen Anforderungen gerecht. Wir schaffen somit ein tragfähiges Fundament für eine weitere gute Entwicklung unseres Waldes in Bayern. Wir sind davon voll überzeugt, und ich habe den Eindruck, dass dies in der Zwischenzeit auch für viele Interessenverbände, die sich in den vergangenen Monaten rege am öffentlichen Diskussionsprozess beteiligt haben, ebenfalls gilt.
Allein die Umsetzung unserer Forstverwaltungsreform macht eine Änderung des Bayerischen Waldgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ zwingend erforderlich. Unsere Argumente haben von vornherein und von Anfang an den
2,4 Millionen Hektar Waldfl äche in Bayern in ihrer Gesamtheit quer durch alle Waldbesitzarten gegolten, nicht etwa dem Staatswald allein, auch wenn wir einen rechtlich verselbstständigten Forstbetrieb in der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“ für unentbehrlich halten. Warum einen rechtlich selbstständigen Staatsforstbetrieb? – Eine Trennung hoheitlicher und betrieblicher Aufgaben allein macht schon ordnungspolitisch Sinn und lässt durch die Spezialisierung im jeweiligen Aufgabengebiet eine höhere Effi zienz erwarten. Mit der Trennung entsprechen wir auch den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union.
In der Vergangenheit war doch häufi g der Stein des Anstoßes, wenn wir ehrlich sind, dass beim Einheitsforstamt Betrieb und Kontrolle in einer einzigen Hand lagen. Aufgabe des Unternehmens wird es sein, den Staatswald vorbildlich zu bewirtschaften und die allgemeinen Gemeinwohlleistungen zu erbringen. Darüber hinausgehende Gemeinwohlleistungen wie Schutzwaldsanierungen, Moorrenaturierungen, Bau von Wander- und Radwegen, Beteiligungen an Verbundprojekten werden dem Betrieb aus dem allgemeinen Staatshaushalt erstattet werden. Somit ist es gelungen, die Gesamtbedeutung des Waldes zum einen als Produzent des wertvollen Wirtschaftsgutes Holz, als landeskulturelles Gut, als ökologisch unverzichtbares Gut mit seinen vielfältigen Funktionen, aber auch als hochkarätiges soziales Gut in beiden Gesetzen inhaltlich entsprechend zu verankern.
Wir haben die beiden Gesetzentwürfe in insgesamt zwölfstündiger Sitzungszeit abschließend im federführenden Ausschuss beraten. Das geschah in durchaus sachlichkonstruktiver Art und Weise. Hierfür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten herzlicher Dank. Wir haben uns aber auch sachlich mit dem Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sehr konstruktiv auseinandergesetzt, obwohl es schon etwas verwunderlich und sonderlich zugleich war, Herr Magerl, dass mitten in der Abschlussberatung zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern noch ein eigener Gesetzentwurf der GRÜNEN eingebracht wurde. Das war im Parlamentsbetrieb sicherlich nicht alltäglich.
Dazu möchte ich schon sagen: Nicht nur ich hatte den Eindruck, dass hier durch einen neuen Aufguss des Volksbegehrens die Inhalte des Volksbegehrens am Kochen gehalten werden sollten. Man hat es offensichtlich nur schwer verkraftet, dass mehr als 90 % der Bevölkerung dem Volksbegehren ihre Zustimmung verweigerten. Bei genauer Betrachtung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN stellte sich schnell heraus, dass dieser mehr oder weniger ein Verschnitt ist, eine Mischung zwischen Volksbegehren und dem geltenden Waldgesetz unter Berücksichtigung der Vorstellungen eines einzelnen Verbandes, der zu gerne für sich in Anspruch nimmt, in Sachen Umwelt und, Naturschutz ein Alleinvertretungsrecht in Bayern zu besitzen.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN berücksichtigt aus unserer Sicht viel zu wenig, dass alle Funktionen im Wald Nutzen für die Allgemeinheit haben. Ihr Gesetzentwurf, liebe Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will die Gemeinwohlfunktionen vorrangig sehen. Aber das ist ein Widerspruch in sich, weil die Holzproduktion zur Entlastung der CO2-Problematik nicht minder wichtig ist. So gesehen wird die Holzproduktion für die Zukunft noch mehr an Gewicht und Bedeutung gewinnen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie werfen uns vor, wir schraubten die Gemeinwohlleistungen zurück. Diese Vorwürfe sind unbegründet und völlig haltlos. Uns geht es zusammengefasst darum, dass alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes nachhaltig erfüllt werden. Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen werden erhalten bleiben. Dabei geht es uns nicht um eine Einzelnutzenmaximierung, wie ich bereits im Ausschuss gesagt habe, sondern um eine Gesamtnutzenoptimierung aller Funktionsbereiche des Waldes.
Ein weiterer fundamentaler Unterschied zwischen Ihnen und uns ist, dass für Sie Ökonomie und Ökologie im Wald offensichtlich unvereinbare Gegensätze sind. Das kann man bei Ihnen schon als Krankheit bezeichnen, von der Sie offensichtlich nie ganz geheilt werden können. Dabei ist gerade der Wald mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und seiner ökologischen Bedeutung ein Musterbeispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie eben keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig brauchen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verfolgt eine ganz andere Zielsetzung und einen grundsätzlich anderen Ansatz als der Gesetzentwurf der Staatsregierung. Zu Recht hat der Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden. Wie sollte das auch der Fall sein? Denn ein Gesetz, das in die Vergangenheit führt und den Weg in die Zukunft verbaut, kann zu Recht keine Zustimmung erfahren.
Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten hat sich aber vor allem sehr, sehr intensiv mit den vorgelegten Gesetzentwürfen der Staatsregierung auseinandergesetzt und auch zwei separate Anhörungen durchgeführt. Ich sage ganz offen, dass auch wir hier dazugelernt haben.
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und intensiver fraktionsinterner Beratungen hat die CSU-Landtagsfraktion nach sorgfältiger Abwägung für entsprechende Nachbesserungen gesorgt und die Änderungsanträge eingebracht. Ich habe den Eindruck, dass sie in der Öffentlichkeit auch eine breite und große Zustimmung erfahren haben. Ich darf einige Beispiele nennen: Wir haben beispielsweise in Artikel 1 Absatz 2 Nummer 2 den Grundsatz „Wald vor Wild“ explizit eingebaut. Hierzu gibt es heute teils kritische Stimmen aus der Jägerschaft, Herr Präsident. Das liegt, denke ich, daran, dass damit leider ein Absolutheitsanspruch verbunden wird, aber das ist eine
Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: … einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, …
Jüngst habe ich erfahren, dass in der Jägerschaft ein Vergleich mit der Regelung „rechts vor links“ im Straßenverkehr angestellt wurde, Er ist, lieber Kollege Vocke, hier völlig verfehlt. „Wald vor Wild“ heißt nämlich nicht, „Wald ohne Wild“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon im bisherigen Waldgesetz aus dem Jahr 1974 ist für die Bewirtschaftung des Privatwaldes festgeschrieben worden, dass der Privatwald sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren ist. Bereits diese relativ geringe Anforderung hat, so glaube ich, zu einem sehr, sehr befriedigenden Zustand im Privatwald geführt, was durch die Bundeswaldinventur 2 eindeutig belegt wurde: hohe Holzvorräte, hohe Zuwächse, hoher Mischwaldanteil. Im neuen Waldgesetz sind auch die Ansprüche an die Privatwaldbewirtschaftung etwas verschärft und konkretisiert worden. So fi nden sich Formulierungen wie „nach Möglichkeit Naturverjüngung“, „standortgemäße Baumarten auszubringen, dabei auch standortheimische gebührend zu berücksichtigen“, „Bodenschonung bei der Holzernte, Chemie nur in Ausnahmefällen“, etc. etc.
Die Tatsache, dass circa ein Drittel des bisherigen K-Waldes aus der vorbildlichen Waldbewirtschaftung entlassen und dem Privatwald gleichgestellt wird, führt zu keiner grundsätzlichen Verschlechterung, weil der herausgenommene K-Waldanteil den erhöhten Ansprüchen an den Privatwald gleichgestellt wird. Ich spreche von den Stiftungswäldern.
Zum K-Wald möchte ich noch feststellen, dass die Vorbildfunktion erhalten bleibt, dass der Zusatz „forstlich qualifi ziert“ voll und ganz ausreicht, weil die Sicherstellung der Waldbauqualität im K-Wald durch die Verpfl ichtung zur Erstellung von Forstbetriebsgutachten und Forstwirtschaftsplänen erreicht wird. Durch die Abschaffung des Kontrahierungszwangs werden wir auch erreichen, dass die Verantwortung der Kommunen für ihren Wald gestärkt wird. Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten festgestellt, dass sich viele Gemeinden mehr und mehr Gedanken über dieses Thema machen und richtig erkennen, was man mit dem Wald eigentlich anfangen kann. Das war bisher immer ein Vermögensposten, der gewissermaßen nebenher gelaufen ist.
Auch die Herauslösung des Betriebs als zentrales Element unserer forstpolitischen Konzeption ist von Vorteil, weil dadurch der Staatsforstbetrieb von den Fesseln des öffentlichen Staatshaushalts befreit ist, ein fl exibleres Reagieren auf Marktschwankungen ermöglicht wird und der Betrieb in Zukunft – das soll er auch – neue Geschäftsfelder erschließen kann. Insgesamt bedeutet das, dass der Betrieb nicht mehr allein vom Holzmarkt abhängt und dadurch preisstabilisierend wirken kann, was wiederum für den Privatwald von enormer Bedeutung sein wird.
Zum Thema „Verpachtung“ hatten wir noch einige Anträge. Die SPD will die Verpachtung von Staatsjagden generell untersagen. Sie hat es so dargestellt, wie wenn die Verpachtung einer Jagd Teufelszeug wäre. Wir sind da ganz anderer Meinung. Der Betrieb muss in der Lage sein, über die jagdliche Nutzung frei zu entscheiden. Der Betrieb muss frei darüber entscheiden können, ob die Bejagung in Eigenregie, durch Verpachtung oder den Einsatz revierloser Jäger, sprich über Jagderlaubnisscheine, erfolgt. Dieses Nebeneinander hat sich schon in der Vergangenheit bestens bewährt. Warum sollte man etwas, das sich bestens bewährt hat, einfach abschaffen? – Ich halte diesen Dreiklang für absolut richtig, weil mit diesem Nebeneinander auch der privaten Jägerschaft, Kollege Vocke, ausreichend Jagdmöglichkeiten eröffnet werden können.
Eine generelle Untersagung der Verpachtung von Staatsjagden schränkt zudem die Möglichkeiten eines öffentlichen Jagdmanagements ein. Eine generelle Untersagung halten wir für absolut falsch. Wir waren in der Diskussion immer der Überzeugung, dass uns in dieser Frage weder ein rein jagdideologischer noch ein rein forstideologischer Ansatz weiterbringt.
Ich will noch einige Sätze zum Thema „Beirat“ sagen. Dem Beirat gehören auch Vertreter etlicher Verbände an. Liebe Kollegin Lück, dem SPD-Antrag, dass ein Repräsentant der IG Bau als gesetzlicher Vertreter zusätzlich berücksichtigt werden sollte, haben wir leider nicht zustimmen können, nicht etwa deswegen, weil wir etwas gegen die Gewerkschaft hätten, im Gegenteil: Die Gewerkschaftsseite ist durch einen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Bayern, also durch die Dachorganisation hinreichend berücksichtigt.
(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das haben wir doch geändert! – Heidi Lück (SPD): Da habt ihr doch zugestimmt!)
Man kann von den Gewerkschaften erwarten, dass sie ihre Belange außerhalb des Beirats miteinander abstimmen, sodass mit einer Zunge gesprochen wird.
Auch die Beamten werden ausschließlich durch den Bayerischen Beamtenbund und nicht durch einzelne Fachverbände repräsentiert. Wir haben uns gesagt: gleiches Recht für alle; und das ist richtig.
Dann gab es noch eine Diskussion über den Vorsitz: Kollegin Lück wird das mit Sicherheit ansprechen. Wir waren im federführenden Ausschuss fast geschlossen der Meinung, dass der Vorsitzende des Beirats der jeweilige Vorsitzende des Agrarausschusses sein soll. Wir haben uns in der CSU-Landtagsfraktion damit noch einmal intensiv auseinander gesetzt und sind zu der Einsicht gekommen, dass der Beiratsvorsitzende vom Landtag gewählt werden soll. Das hat für die Opposition den Charme, dass sie, verehrte Frau Lück, einen eigenen Vorschlag bringen könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den vorliegenden Gesetzen legen wir die Grundlage für mehr Wirtschaftlichkeit, eine gesetzliche Verankerung und Verstärkung der Gemeinwohlfunktionen, an denen wir keine Abstriche vornehmen. Das ist unser Weg, der erfolgreich sein wird, weil wir auf Eigenverantwortung und Nutzenoptimierung setzen sowie eine Effi zienzsteigerung anstreben. Unser Weg ist auf Interessensausgleich angelegt. Der gute Dreiklang von Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion für alle Waldarten besitzt auch weiterhin Gültigkeit. Ich bin davon überzeugt, dass das bisherige gute Nebeneinander von Staatswald, Kommunalwald und Privatwald erhalten bleibt, insbesondere dann, wenn der dann eigenständige Staatsforstbetrieb durch ein gutes Forstmanagement gelenkt wird. Kurzum: Wir stellen mit den beiden Gesetzen die Weichen für eine moderne forstliche Gesamtkonzeption, die eine breite Zustimmung des Hohen Hauses verdient.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf zwischendurch bekannt geben, dass der Antrag Nr. 8 aus der Sammelliste herausgenommen wird. Dazu hat die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt. Ich gebe das jetzt bekannt, damit wir dann, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt hinter uns gebracht haben, sofort die namentliche Abstimmung über den Antrag Nr. 8 stattfi nden lassen können. – Ich fahre in der Aussprache fort. Frau Kollegin Lück, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rudrof, nicht Sie, sondern wir sind die Erfi nder des Gedankens, dass Ökologie und Ökonomie durchaus zusammenpassen und vereinbar sind. Das ist natürlich nicht möglich, wenn man der Ökonomie absoluten Vorrang einräumt.