Protokoll der Sitzung vom 11.05.2005

Erstens. Natürlich haben Stadträte die Möglichkeit, diese Themen in den jeweiligen kommunalen Gremien zu diskutieren. Das ist ihnen völlig unbenommen.

Zweitens sage ich nochmals: Wenn hier Strom für den Eigenverbrauch bezogen wird, muss ausgeschrieben werden. Wenn Strom nicht für den Eigenverbrauch, sondern für Stadtwerke bezogen wird, muss nicht ausgeschrieben werden.

Welchen Einfl uss Kommunalpolitiker und Mitglieder des Stadtrates auf die Geschäftspolitik der kommunalen Unternehmen insgesamt haben, das müssen Sie meine

Kollegen Dr. Beckstein und Schmid fragen. Dies ist ein spezielles Thema –,

Ich muss nochmals auf meiner Frage insistieren: Die Stadt bezieht ihren Strom von den Stadtwerken, und da entsteht eine Wettbewerbsverzerrung. Eigentlich müsste dann die Stadt neben ihren eigenen Stadtwerken auch andere Wettbewerber zulassen?

Frau Gote, ich kenne dieses Problem sehr wohl. Dieses Problem wird sehr kontrovers diskutiert. Ich gebe zu, dass man die eine oder andere Frage auch anders sehen kann. Aber ich sage nochmals: Ich habe von der derzeitigen Rechtslage auszugehen.

Vielen Dank. Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Paulig. Bitte.

Angesichts der geplanten Gewerbeansiedlung von insgesamt nunmehr circa 100 Hektar Fläche – Sägewerk der Firma Klausner – auf dem Gelände „Frauenwald“ im Landkreis Landsberg, im Flächennutzungsplan als Erholungsfl äche ausgewiesen, frage ich die Staatsregierung, warum angesichts dieser umfassenden Nutzungsänderungen kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, in welchem Umfang und Verhältnis Ausgleichsfl ächen ausgewiesen werden müssen und wie die Staatsregierung sicherstellen will, dass diese circa 130 Hektar Ausgleichsfl äche dann auch tatsächlich bereitgestellt werden.

Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung: Über die Zulässigkeit oder die Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens hat eigentlich das Innenministerium zu entscheiden, über Ausgleichsfl ächen und deren Umfang eigentlich das Umweltministerium. Insofern bin ich sehr erstaunt darüber, dass ich es hier mit dem Staatsekretär aus dem Wirtschaftsministerium zu tun habe.

(Zuruf von der CSU)

Er ist ein netter Mensch, aber fachlich nicht zuständig.

Ich bedanke mich zunächst einmal für das große persönliche Kompliment. Ich werde es sehr wohl zu schätzen wissen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Ich werde Ihre Antwort fachlich würdigen!)

Frau Kollegin, es geht um eine Frage der Landesplanung. Sie wissen, nach der Geschäftsverteilung der Staatsregierung ist die Landesplanung dem Wirtschaftsministerium zugeordnet.

Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Nach Artikel 21 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes vom 27.12.2004 sind Raumordnungsverfahren für die in der Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990

bestimmten Vorhaben sowie für weitere Vorhaben, wenn der Träger des Vorhabens die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt, durchzuführen, soweit die Vorhaben konkret und von überörtlicher Raumbedeutsamkeit sind.

Das oben genannte Vorhaben ist in der Raumordnungsverordnung des Bundes, zuletzt geändert am 18. Juni 2002, nicht aufgeführt. Seitens des Projektträgers wurde bei der höheren Landesplanungsbehörde auch kein Antrag auf Durchführung eines entsprechenden Raumordnungsverfahrens gestellt. Die Regierung von Oberbayern wird deshalb als zuständige höhere Landesplanungsbehörde kein Raumordnungsverfahren durchführen. Diese Auffassung ist deshalb unsererseits auch nicht zu beanstanden.

Die Frage nach Umfang und Verhältnis von Ausgleichsfl ächen ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Landsberg zu prüfen. Größe und Qualität der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind derzeit noch nicht abschätzbar.

Herr Staatssekretär, die Antwort ist so, wie ich es befürchtet habe. Deswegen frage ich Sie: Angesichts dieses Planungswerkes, das sowohl wirtschaftlich überörtlich raumbedeutsame Auswirkungen beispielsweise auf die Sägewerksbesitzer, auf die Waldbesitzer und auf die Struktur des Waldes in Bayern hat und angesichts der Zusage des bayerischen Staatsforstes bei der Holzlieferung Sonderkonditionen zu geben, stelle ich sehr wohl fest, dass dieses Vorhaben überörtlich raumbedeutsam ist. Insofern kann ich die Einschätzung der Regierung von Oberbayern nicht teilen und frage Sie, warum die Staatsregierung hier nicht auf der rechtlichen Grundlage ein Raumordnungsverfahren einfordert.

Ich darf ergänzend folgende Frage anfügen, da Sie auch diese nicht beantwortet haben: In welchem Verhältnis müssen hier angesichts eines Erholungswaldes Ausgleichsfl ächen zur Verfügung gestellt werden?

Frau Kollegin, höre ich, dass das gerade zwei Zusatzsatzfragen waren?

Eine Zusatzfrage.

Frau Kollegin, ich darf zu dem in Ihrer Frage enthaltenem Koreferat detailliert Stellung nehmen, soweit es meine Verantwortung betrifft. Ich sage nochmals: Es geht hier um die Frage: Soll ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden oder nicht? Hier haben wir in Deutschland durch die so genannte Raumordnungsverordnung des Bundes Rahmenrichtlinien geschaffen. Auf diesem Gebiet sind in den letzten Jahren viele Dinge eingehend diskutiert worden. Meines Wissens ist – insbesondere durch entsprechende Verfahren in den neuen Bundesländern, also auch in anderen Ländern – auch die Frage diskutiert worden, ob jetzt auch für solche Großsägewerke, die natürlich unbestritten wirtschaftliche Auswirkungen haben, Raumordnungsverfahren durchzuführen sind. Bei der Novellierung im Jahr 2002 war es die einhellige Mei

nung aller Länder und des Bundes, hier keinerlei Änderungen vorzunehmen, sondern es wie bisher zu belassen. Daran hält sich die Regierung von Oberbayern in Übereinstimmung mit der Handhabung in allen anderen Ländern, und daran halten auch wir uns.

Die Zusatzfrage ist noch nicht beantwortet.

Frau Kollegin, über die genannten Ausgleichsmaßnahmen kann ich keine Entscheidung treffen. Das ist letzten Endes keine Frage von uns. Ich sage nochmals: Diese Frage ist im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu prüfen. Sie wissen, bei Bauleitplanverfahren wird sehr genau geprüft, wo welche Ausgleichsmaßnahmen qualitativ und quantitativ geschaffen werden müssen. Das ist letzten Endes auch durch das Bauleitplanverfahren der Stadt Landsberg gesichert.

Herr Staatsekretär teilen Sie meine Einschätzung, dass über die Notwendigkeit der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens grundsätzlich das Innenministerium als oberste Behörde zu entscheiden hat? Und teilen Sie meine Einschätzung, dass über Umfang und Qualität der Ausgleichsfl ächen grundsätzlich das Umweltministerium zu entscheiden hat, dass somit Ihre Zuständigkeit heute nicht relevant ist?

Ich sage klar und deutlich: Wir haben hier einschlägige, rechtlich saubere Verfahren und entsprechende Abläufe dieser Verfahren. All die Aspekte, die Sie moniert haben, werden in den jeweiligen Verfahren genau beachtet und geprüft. Dementsprechend wird entschieden, unabhängig davon, welches Ministerium konkret zuständig ist.

Herr Staatssekretär, vielen Dank. Ich rufe den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen auf. Herr Staatssekretär Meyer, bitte. Nächster Fragesteller: Herr Kollege Dupper.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, einen wunderschönen guten Morgen. Mit welcher Personalstärke soll das mitten im Amtsgebiet liegende Vermessungsamt Passau, das im Zuge der Verwaltungsreform zur Außenstelle degradiert wurde, erhalten bleiben, und wie soll dieses Amt im staatseigenen Gebäude dauerhaft gesichert werden?

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Verehrter Herr Kollege Dupper, von einem „Degradieren“ kann im Zusammenhang mit der Umwandlung einzelner Vermessungsämter zu Außenstellen nicht die Rede sein. Das Reformkonzept der Vermessungsverwaltung ist ausgewogen und berücksichtigt sowohl eine schlanke Verwaltungsstruktur als auch den Verbleib in der Fläche. Der Beschluss der CSU-Fraktion vom 17. November 2004 sieht daher ausdrücklich eine dauerhafte Sicherung der 22 künftigen Vermessungsamtaußenstellen vor. Das habe ich auf Anfrage auch Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler bereits mit Schreiben vom 17. November 2004 bestätigt.

Der Standort Passau wird im Vollzug des Konzepts „Vermessung 21“ auf lange Sicht auch dadurch gesichert, dass die bisher vom Vermessungsamt Simbach am Inn im Landkreis Passau betreuten Gemeinden künftig von den beiden Standorten Vilshofen und Passau betreut werden. Für die künftige Außenstelle Passau des Vermessungsamts Vilshofen ist zum Stichtag 1. Januar 2010 eine Personalstärke von circa 32 Bediensteten vorgesehen. Die Umsetzung wird sozial verträglich erfolgen.

Ist es richtig, dass die derzeitige Personalstärke bei über 50 liegt?

Verehrter Kollege, die derzeitige Personalstärke beträgt nach den mir vorliegenden Informationen 47. Tatsache ist, dass die Vermessungsämter Vilshofen und Passau dann für die gesamte Region Passau zuständig sind, das heißt für die Stadt Passau und den gesamten Landkreis Passau. Der südliche Landkreis Passau, der bisher vom Vermessungsamt Simbach betreut wurde, fällt dann in das Betreuungsgebiet der Vermessungsämter Vilshofen und Passau.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, ist meine Annahme richtig, dass die künftige Außenstelle des Vermessungsamts Vilshofen ein aktiver Beitrag der Staatsregierung zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Verkehrsentfl echtung in Verdichtungsräumen wie der Stadt Passau ist?

Verehrter Kollege Kobler, Tatsache ist, dass wir mit der Reform der Vermessungsverwaltung, wie Sie richtig zum Ausdruck gebracht haben, erreicht haben, dass die Vermessungsverwaltung auch in der Fläche des Landes verbleibt – dies auch unter strukturpolitischen Gesichtspunkten.

Herr Staatssekretär, wie viele Stellen bringt denn die Eingliederung des Betreuungsgebiets des Vermessungsamtes Simbach für die beiden Vermessungsämter Vilshofen und Passau?

Verehrter Kollege Dupper, bei der Vermessungsverwaltung, die eine sehr effi ziente Verwaltung ist – Sie wissen das aus persönlichen Gesprächen vor Ort –, ist in den vergangenen Jahren ein Personalabbau erfolgt. Dieser Personalabbau wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Ich habe heute schon gesagt, dass der Personalabbau insgesamt sozial verträglich geregelt wird.

Meine Frage ist aber, wie viele Stellen – –

Nein, Herr Kollege, wir hatten schon drei Zusatzfragen: eins, zwei, drei.

(Jürgen Dupper (SPD): Sie war aber nicht beantwortet!)

Ich rufe nun die Anfrage des Kollegen Hallitzky auf.

Lieber Herr Präsident, lieber Herr Staatssekretär! Wann und in welcher Form soll das im Besitz der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung befi ndliche Grundstück am Starnberger See ausgeschrieben werden, über dessen Verwendung für ein Seehotel in der Öffentlichkeit fl eißig spekuliert wird?

Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege Hallitzky! Das so genannte Werftgrundstück in Starnberg bzw. ein Teil davon mit einer Fläche von rund 14 000 qm wurde von der Bezirksfi nanzdirektion München am 5. Dezember 2003 in der „Süddeutschen Zeitung“ und in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und am 6. Dezember 2003 in der „Welt am Sonntag“ zum Verkauf ausgeschrieben mit dem Ziel, entsprechend den Vorstellungen der Stadt Starnberg auf diesem Grundstücksteil ein Konferenz- und Wellnesshotel zu errichten. Daneben wurde es im Internet unter „www.i mmobilien.bayern.de“ zum Kauf angeboten.

Auf dieses Angebot meldeten sich bei der Bezirksfi nanzdirektion München insgesamt 33 Interessenten, von denen 11 die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen, die auch eine Hotelstudie umfassen, angefordert haben. Zwei dieser Bewerber gaben belastbare Angebote ab. Der notarielle Kaufvertrag mit dem letztlich verbleibenden Bewerber DCM – Deutsche Capital Management AG – ist derzeit in der Endabstimmung. Vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird der Vorgang dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden.

Vor der Ausschreibung dieses Grundstücks wurden umfangreiche planerische Veränderungen vorgenommen; so wurde das Baurecht deutlich erhöht. Müsste diese Ausschreibung daher denn nicht mit dem veränderten Baurecht neu erfolgen, weil sich der Wert des Grundstücks durch die Schaffung des Baurechts sehr verändert hat?

Frau Kollegin, ich habe dargestellt, dass das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben wurde, dass sich Interessenten gemeldet haben und der laufende Veräußerungsprozess durch das Finanzministerium koordiniert wird, das auch die Verhandlungen mit der Stadt Starnberg als der für die Bauplanung zuständigen Stelle führt.

Entschuldigung, meine Frage ist nicht beantwortet worden. Ich wollte wissen, ob sich der Wert des Grundstücks nach der massiven Schaffung von Baurecht so verändert hat, dass dieses Grundstück neu ausgeschrieben werden muss.

Ich sehe diese Situation nicht.

Damit sind die Fragen betreffend den Geschäftsbereich