Für die Forschung gilt: So viel Freiheit wie möglich. Das bedeutet für das neue Hochschulrecht vor allem, Strukturen zu schaffen, die fakultäts-, hochschul- und hochschulartübergreifende Kooperation zu fördern und fl exible Lösungen zu ermöglichen. Die Hochschulen müssen untereinander besser kooperieren. Außerdem müssen sie die Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung forcieren.
Lassen Sie mich noch etwas hinzufügen, das nicht direkt zum heutigen Thema gehört, aber nicht aus den Augen gelassen werden darf. Wir werden in den nächsten Jahren intensiv daran arbeiten müssen, dass die außeruniversitäre Forschung in Deutschland nicht nur ein Eigenleben entfaltet, sondern auch den Universitäten zugute kommt. In internationalen Vergleichen fallen wir immer zurück, weil in Deutschland andere Forschungsmodalitäten gelten. Wir können nicht nach vorn kommen, wenn nicht mitgerechnet wird, dass hervorragende Sonderforschungsbereiche zum Beispiel in Würzburg bestehen. Das Gleiche gilt für Erlangen und München. Es wird auch für die Universitäten interessanter, sich einem Sonderforschungsbereich zu widmen, wenn dieser nicht als eigener Standort außerhalb der Universität gerechnet wird.
In der Organisation erhalten die Hochschulen umfassende Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung. Der Staat wird sich aus der Detailsteuerung weiter zurückziehen. Der Hochschulrat wird völlig neu gestaltet. Dabei orientieren wir uns am Verwaltungsrat der Technischen Universität München, der sich auch in der Evaluierung bewährt hat. Dem neuen Hochschulrat sollen künftig die gewählten Mitglieder des Senats und externe Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft angehören. Es erfolgt also eine paritätische Besetzung. Die Zahl der Gremien wird reduziert, die Hochschulleitung und mit ihr die Dekane gestärkt. Der Senat wird verkleinert. Auf die Genehmigung von Satzungen der Hochschulen verzichten wir in Zukunft so oft wie möglich.
Es gibt aber ein paar Satzungen, deren Erlass aus grundgesetzlichen Erwägungen nicht an die Hochschulen delegiert werden kann.
Die Hochschulen können von gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichen, um die für sie jeweils beste Organisationsform auszuwählen. Gestern Abend fragte mich ein Hochschulrektor, ob die Zusammensetzung der Hochschulleitung kleiner als insgesamt 2 mal 8 betragen könne. Ich meine, dass in einer kleinen Hochschule darüber geredet werden kann, ob das Gremium verkleinert werden kann. So etwas werden wir künftig zu bedenken haben; denn wenn schon die Hälfte der Professorenschaft zur Leitung gehört, ist das nicht produktiv. Ich appelliere also an die Hochschulen, von ihren Gestaltungsspielräumen mehr als bisher Gebrauch zu machen. Bisher hat nur die TU München Anträge im möglichen Umfang gestellt.
Globalhaushalte sollen im Rahmen von Modellprojekten eingeführt werden können; die Möglichkeit dazu wird eröffnet.
Ein Universitätsklinikagesetz soll die rechtliche Verselbstständigung der Universitätsklinika zu Anstalten des öffentlichen Rechts regeln. Vorbild ist der erfolgreich verlaufende Modellversuch beim Klinikum rechts der Isar.
Das dritte zentrale Element unserer Reformen ist die hochschulübergreifende Optimierung des Fächerspektrums. Sie ist integraler Bestandteil des Innovationsbündnisses. Wir wollen durch eine konsequente Schwerpunktbildung in leistungsstarken Bereichen die Profi le der einzelnen Hochschulen weiter schärfen. Nur durch eine Konzentration auf ihre Stärken werden die Hochschulen internationale Spitzenklasse erreichen oder halten. Entscheidend für die Zukunft ist nicht, ob jeder alles anbietet. Entscheidend wird vielmehr sein, dass die bayerischen Hochschulen in den angebotenen Fächern international attraktiv sind. Keine Hochschule – dies gilt auch für die „ganz Großen“ Harvard und Stanford – ist in allen Bereichen Spitze. Deshalb geht es darum, dass die Hochschulen ihre Stärken ausbauen und schwache Bereiche kritisch hinterfragen, gegebenenfalls beseitigen. Strahlkraft haben nur Angebote mit einer soliden Mindestausstattung. Isolierte, nicht vernetzte Institute geben keinen Sinn.
Denn: „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.“ Dieser altberühmte Satz von Aristoteles trifft den Kern moderner Forschungs- und Hochschulpolitik. Vernetzung und Zusammenarbeit sind die Schlüssel zur Zukunft. Die Fragen der modernen Wissenschaft verlassen die Grenzen einer wissenschaftlichen Disziplin im klassischen Sinn. – So zum Beispiel in der hoch innovativen Nano-Bio-Technologie. Beurteilungsmaßstab für das Fächerangebot der Hochschulen ist deshalb nicht mehr der einzelne Standort, sondern der Wissenschaftsraum Bayern insgesamt. Wir werden ein bayernweites Gesamtkonzept erstellen, das die Angebote der einzelnen Hochschulen stärker aufeinander abstimmt. Eine solche Optimierungsstrategie ist eine nachhaltige Aufgabe, die wir mit den Hochschulen in den nächsten Jahren vorantreiben wollen. In diesen Pro
Das Optimierungsgesetz wird dem Ministerrat zur Beschlussfassung und dem Bayerischen Landtag zur Billigung vorgelegt werden. Die Optimierung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist keine auf einmal zu bewältigende Aufgabe. Sie ist ein andauernder Prozess, den wir immer wieder auf den Prüfstand stellen und nachjustieren müssen. Das Konzept wird in den nächsten Jahren kontinuierlich durch Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen konkretisiert und verbindlich festgelegt werden. Ich will das festhalten: Die Hochschulen haben zum Teil im Frühjahr letzten Jahres die Eckpunkte festgeschrieben, die am 18. Juli 2004 an die MittelstraßKommission gingen. Acht Wochen später war durch eine neue Entwicklung schon wieder alles ganz anders in der Wissenschaftslandschaft. Wer in fünf Jahren das Wissen auf der Welt verdoppelt, muss beweglich und fl exibel sein. Wer will, dass die neuesten Erkenntnisse bei der nächsten Generation der Wissenschaftler ankommen, muss diesen jungen Leuten im Studienangebot Veränderungen anbieten. Deshalb sind Spitzenleistungen an den einzelnen Standorten erforderlich und ist die Konzentration auf einzelne Fachgebiete wichtig. Nur so bringt man die unterschiedlichen Sichtweisen an einem Ort zusammen, wodurch der Einblick in die weltweite Forschung möglich gemacht wird.
Meine Damen und Herren, das Innovationsbündnis ist der erste große Sprung unseres „hochschulpolitischen Dreisprungs“. Wir haben beim Anlauf ein hohes Tempo vorgelegt. Heute kommen wir zum Sprung. Als zweiter und dritter folgen dem Innovationsbündnis das neue Hochschulgesetz und das bayernweite Optimierungskonzept. Wir wollen bei einer neuen Bestmarke landen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Antrag der Staatsregierung: „Abschluss eines Innovationsbündnisses zwischen den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen und dem Freistaat Bayern zur Sicherung und Optimierung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschullandschaft“ auf der Drucksache 15/3015.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, würde man das Interesse Ihrer beiden Fraktionen an der Entwicklung der Hochschulen und der Wissenschaft und Forschung in unserem Land an der Anwesenheit am heutigen Vormittag messen, wäre es besser, dass Sie schweigen und mit uns eine vernünftige Entwicklung in die Wege leiten.
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Außerdem wurde vereinbart, dass eine längere Redezeit der Staatsregierung sofort bekannt gegeben wird. Der Staatsminister hat 37 Minuten gesprochen, also kann – muss nicht – sich die Redezeit der Fraktionen um jeweils sieben Minuten verlängern. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Vogel.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick ist man als Hochschulpolitiker der Opposition in diesen Tagen hin- und hergerissen zwischen einerseits der Wut und Verzweifl ung über die fadenscheinigen, durchsichtigen und inhaltlich falschen, die Universitäten und Fachhochschulen übervorteilenden Pseudomaßnahmen, mit denen über die aktuellen Probleme unserer bayerischen Hochschullandschaft hinweg regiert wird, und andererseits der uneingeschränkten Anerkennung Ihrer nahezu meisterhaften Selbstinszenierungskunst höchster circensischer Qualität, in der jedes noch so fragwürdige und problematische Pseudomaßnähmchen in der Öffentlichkeit zelebriert wird.
Bei einem klareren analytischen zweiten Blick muss man allerdings feststellen, dass hier und heute lediglich wieder einmal die „Chefmärchenerzähler“ Goppel und Stoiber am Werk sind. Denn was uns bis auf den heutigen Tag unter dem schönfärberischen Begriff „Innovationsbündnis“ auf der Zirkusbühne Ihrer Hochschulpolitik präsentiert wurde und heute wieder präsentiert wird, ist doch letzten Endes nichts anderes als ein neues Kapitel aus dem immer wieder aufgeschlagenen bayerischen Märchenbuch, aus dem die Staatsregierung allzu gerne vorliest, um ihre Landeskinder in seligen Träumen zu wiegen.
Weil sich 2005 der Geburtstag von Hans Christian Andersen zum zweihundertsten Male jährt, haben Sie, Herr Goppel, als Kulturpolitiker auf „Des Kaisers neue Kleider“ zurückgegriffen. „Des Ministers Goppel neue Hochschulkleider“ heißt das Stück, das Sie immer wieder in leicht variierter Form aufs Neue aufführen.
Wir hören aus dem Märchen: In unserer Zeit, in der es den Hochschulen an fi nanziellen Mitteln in vielen wesentlichen Bereichen gebrach, regiert ein Minister, der sich recht anstrengt, immer geputzt zu sein. Seine Hochschulen wollen endlich Klarheit über den Kurs der Politik, und schon kündigt er ihnen einen neuen Rock in Form eines Hochschulgesetzes an. Die Hörsäle sind überfüllt und die Lehrenden überfordert, und er verspricht ihnen ein Studiengebühren-Wams. Immer wenn Sie nachfragen, wann denn nun endlich geliefert wird, heißt es: „Der Minister schneidert noch in seiner Werkstatt.“ In Wirklichkeit fühlt er sich selbst am wohlsten in all seinen Kleidern und betrachtet sich eitel im Spiegel seiner Garderobe. Und dann, als seine Rektoren und Präsidenten verzweifelt nach fi nanzieller Planungssicherheit rufen, malt er ihnen in schönsten Farben und Formen ein Kleid in Form eines Innovationsbündnisses. Er behauptet, dass es aus feinster Seide und von prächtigstem Gold gewebt werden würde; keine Hochschulkleider des Ministers würden je solches Glück machen, wie dieses Bündniskleid. Doch als es sich die Hochschulen überstreiften, stellen die Lehrenden und Forschenden, die Dozierenden und die nicht wissen
schaftlichen Arbeitskräfte fest: „Unsere Universitäten und Fachhochschulen haben ja gar nichts an.“ Und die Abgeordneten der CSU gingen und trugen die Schleppe des Innovationskleids, die gar nicht da war.
Soweit dieses hochschulpolitische Märchen, das, wie alle Märchen – das scheinen Sie, Herr Goppel, vergessen zu haben – eine wahre Moral besitzt: Es ist nichts da! Unsere Hochschulen haben nichts an, und wohlfeile Worte wärmen und kleiden auf Dauer nicht.
Dieses Innovationsbündnis ist eine lyrisch verbrämte, juristisch fragwürdige hochschulpolitische Mogelpackung, die unsere bayerischen Hochschulen in eine äußerst fragwürdige Zukunft führt. Der Ausschussvorsitzende, mein persönlich sehr geschätzter Kollege Spaenle, hat für dieses Vorgehen den Begriff des Paradigmenwechsels bemüht. Paradigma: Beispiel, Muster, Denkweise. Tatsächlich verlässt die Staatsregierung mit diesem so genannten „öffentlichen Vertrag“ endgültig das zumindest immer noch ansatzweise aufrecht erhaltene Muster einer soliden, glaubwürdigen und zuverlässigen staatlichen Hochschulpolitik.
Wir lehnen dieses fragwürdige Konstrukt, diesen verquasten Wust aus juristisch problematischen, inhaltlich völlig unzureichenden und politisch nicht vertretbaren Euphemismen und Scheinversprechungen ab.
Diese unsere Ablehnung begründe ich mit drei Argumenten, die auch in zwei intensiven Beratungssitzungen des Hochschulausschusses und in einer äußerst kritischen Auseinandersetzung im Haushaltsausschuss nicht entkräftet werden konnten, drei Argumente, die uns in unzähligen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Hochschulen, Vertreterinnen und Vertretern aller Ebenen, von der Leitung über den Mittelbau und die Studierenden bis hin zum nicht wissenschaftlichen Personal, nachhaltig bestätigt wurden.
Die drei Argumente lauten: Erstens. Das ist kein Vertrag, der auf Augenhöhe geschlossen wurde. Zweitens. Ihm fehlen die rechtliche Fundierung und die juristische Verbindlichkeit. Drittens. Die staatlichen Finanzzusagen sind unverbindlich und unzulänglich, obgleich verbindliche Gegenleistungen von den Hochschulen eingefordert werden.
Zum ersten Punkt. Es fehlt die gleiche Augenhöhe zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung. Verträge, Herr Goppel, schließt man unter Gleichen. Schon die Präambel ist aber hier entlarvend. In wohlgesetzten Worten werden die Aufgaben der Hochschulen umschrieben, von ihrer Schlüsselfunktion für die Sicherung des Wissenschaftsstandorts Bayern im weltweiten Wettbewerb über die Lehr- und Forschungsaufgaben bis hin zur notwendigen Profi lbildung. Einige Formulierungen müsste man im Detail hinterfragen, zum Beispiel: Warum muss man die Geisteswissenschaften bei all diesen Betrachtungen lediglich „berücksichtigen“? Ist damit ihr
Stellenwert in der bayerischen Hochschullandschaft wirklich hinreichend defi niert? Haben sich nur die Universitäten und nicht auch die Fachhochschulen im internationalen Wettbewerb zu behaupten? Was sind die Maßstäbe, an denen ein erfolgreicher Profi lierungsprozess gemessen wird? Abgesehen von diesen inhaltlichen Defi ziten und offenen Fragen wird an fast keiner Stelle in der Präambel die Rolle des Staates in der Hochschulpolitik festgeschrieben bzw. ansatzweise angedeutet.
Heißt dies eventuell, dass man sich in der Formulierung des Innovationsbündnisses schon auf eine Position aus dem Mittelstraß-Bericht einlässt, die da lautet – ich zitiere –: „Idealerweise sollte sich der Staat auf rechtliche Aufsichts- und fi nanzielle Gewährleistungsfunktionen zurückziehen“? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass wir parteiübergreifend den Konsens haben, dass es vor allem auch staatliche Aufgabe sei, inhaltliche und strukturelle Rahmenbedingungen für den Forschungs- und Lehrprozess an unseren Hochschulen zu setzen. Klärende Sätze in dieser Richtung hätten gerade in einer Präambel große Bedeutung gehabt. Man sucht sie jedoch vergebens.
Ich glaube aber nicht, dass das Fehlen einer Klarstellung dahingehend zu interpretieren ist. Nein, ich befürchte sogar das Gegenteil. Da sich die Präambel fast ausschließlich auf die Pfl ichten und Aufgaben der Hochschulen und nicht auf die des Staates bezieht, heißt das doch nur: Man will die Fachhochschulen und Universitäten weiter am Gängelband führen. Die wenigen und unverbindlichen Allgemeinplätze wie „Planungssicherheit“ und „ausreichende Finanzausstattung“ werden durch die konkrete Paragraphenformulierung in der Folge in ihrem wahren Charakter bloßgestellt, nämlich als inhaltsleere Worthülsen. Der Staat verpfl ichtet die Hochschulen zu viel und sich zu nichts. Das ist doch die wahre Kernaussage der Präambel.
Nun spiegeln Verträge nicht allein durch ihre inhaltliche Formulierung die Absichtserklärung der Vertragspartner wider. Sie sind zugleich auch Ausdruck der Verhandlungsstärke der beteiligten Parteien. Herr Minister Goppel, wie haben Sie sich im Ausschuss gebrüstet, dass dieses angeblich bedeutendste Projekt der bayerischen Hochschulpolitik das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule auf eine neue partnerschaftliche Grundlage stelle. Während in anderen Bundesländern ähnliche Bündnisse die Hochschulen zu einem Abzug von jährlich 1 % bis 2 % Haushaltsmitteln verpfl ichteten, garantiere Bayern nun bis 2008 eine Planungssicherheit auf einer klar fi xierten Haushaltsposition. Von gesicherten 10 % bis 14 % des Staatshaushalts war sogar bei manchen CSUKollegen die Rede, und der Zuwachs wird weiterhin in Aussicht gestellt. Damit verschweigen Sie aber mehrere Wahrheiten, die diese Aussagen als das entlarven, was sie tatsächlich sind, nämlich als trügerische Falschaussagen.
Die Zeiten des Zuwachses sind längst vorbei. Zwar sind nominal die Haushaltswerte von Anfang der Neunzigerjahre bis zum Doppelhaushalt 2003/04 noch gestiegen, ihr relativer Anteil am Budget hat sich jedoch in dieser Zeit von ca. 8,5 % auf 7,7 % reduziert, trotz gestiegener Studierendenzahlen, trotz des erforderlichen Ausbaus der Hochschulen. Im Nachtragshaushalt 2004 fand nun eine
einschneidende Nettokürzung statt, die die Hochschulen vor allem in der Sachmittelausstattung in Bibliotheken und bei befristeten Verträgen für die Lehre massiv strangulierte.
Dieses Kürzungsjahr 2004 schreiben Sie nun als verlässliche Ausgangssituation für die vermeintliche Planungssicherheit fest. Sie versprechen einem Dürstenden, der gerade noch überlebt und lebensnotwendig nach Wasser ruft: Du bekommst nicht mehr Trinkwasser, aber ich verspreche dir: Ich nehme dir auch keines mehr weg. Und das unterschreibst du mir nun.
Ich habe mehrere Male auf der Ebene der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten nachgefragt, warum man dieses Bündnis unterschreiben will, und die lapidare Antwort lautete: Wenn wir nicht unterschreiben, dann können wir doch nicht sicher sein, dass uns Faltlhauser in den Folgejahren den Haushalt nicht noch weiter zusammenstreicht. – Das ist die angebliche Augenhöhe, von der wir reden.
Zum zweiten Punkt. Das Innovationsbündnis hängt ohne hochschulgesetzliche und rechtliche Fundierung im luftleeren Raum. Ihm fehlt letztendlich die juristische Verbindlichkeit. Seit Beginn dieser Legislaturperiode kündigen Sie gebetsmühlenartig die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes an: Frühjahr 2004, Sommer 2004, Winter 2004, Sommer 2005 und jetzt Herbst 2005. Nichts ist bisher geschehen. Nur immer wieder die gleichen Beteuerungen.
Da glauben Sie in der Arroganz Ihrer Zweidrittelmehrheit im gestrigen Plenum, unseren Gesetzentwurf schlechtreden zu können, und dabei haben Sie die eigenen Hausaufgaben nicht gemacht.
Wir zeigen – darauf hat meine Kollegin Adelheid Rupp gestern zu Recht hingewiesen – ohne Ihren überbordenden Apparat der Bürokratie und einer personell satt ausgestatteten Fraktion den Hochschulen Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung auf, in autonomen und demokratischen Strukturen, in Anerkennung ihrer Nöte und Bedürfnisse. Sie haben bis auf den heutigen Tag nichts vorzuweisen. Anstatt sich aber hinzusetzen und nachzuarbeiten, was bisher verbummelt wurde, anstatt also endlich das zu tun, wofür Sie gewählt wurden und bezahlt werden, verpfl ichten Sie die Hochschulen heute in einem Vertrag auf ein Gesetz von morgen, ein Gesetz, von dem niemand rechtsverbindlich wissen kann, was es beinhaltet.
Ich würde einen solchen Blankoscheck eines Schuldners, der immer wieder säumig wurde, nicht unterschreiben. Aber über die Machtverteilung in diesem einseitigen Spiel haben wir ja schon gesprochen.
Ihre in § 4 formulierten Zielvereinbarungen mögen zwar noch weitgehend richtig sein, ohne eine gesetzliche
Herr Goppel, ich habe nicht nur die sprichwörtlichen Pferde vor der Apotheke gesehen. Ich habe gerade in den letzten drei Jahren schon oft erlebt, dass diese Staatsregierung im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ihr Wort gebrochen hat, sodass hier Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist.