Protokoll der Sitzung vom 11.05.2005

Die Jugendlichen in unserem Lande, die in ihrer Bildungskarriere ohnehin schon unerträglichen sozialen Ausleseprozessen unterworfen sind, und ihre Eltern werden darüber nicht unglücklich sein, aber Ihr Vorgehen ist durchschaubar. Bis zur Bundestagswahl 2006 können Sie es sich nicht leisten, der bayerischen Bevölkerung reinen Wein über die Höhe der Gebühren und die damit einhergehenden enormen sozialen Belastungen einzuschenken. Außerdem scheint sich unser schlagkräftiges Gegenargument gegen Studiengebühren zu bewahrheiten. Es gibt kein Gebührenmodell, das die soziale Abfederung sichert und gleichzeitig fi nanzierbar ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn Sie auf Ihre Veranstaltung in Augsburg Bezug nehmen, dann Folgendes: Kollegin Gote und ich waren vor knapp zwei Wochen in Augsburg bei einer Veranstaltung der Studierendenvertretung, zu der Vertreter aller Parteien geladen waren. Herr Goppel, entgegen Ihrer Behauptung hier in diesem Hohen Hause hatte die CSU bis zum Tag vorher Ihre Teilnahme zugesagt, aber dann haben Sie sich der Diskussion entzogen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Hört, hört! – Weitere Zurufe)

Das muss man einmal festhalten. So wird draußen diskutiert. Zu RCDS-Veranstaltungen können Sie genauso gehen, wie ich zu Veranstaltungen meiner Juso-Hochschulgruppe gehe.

(Zuruf von der CSU)

Aber die wahre Auseinandersetzung fi ndet nicht unter Parteifreunden, sondern außerhalb statt.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Genau! – Beifall bei den GRÜNEN)

Abgesehen von all diesen Punkten bedeutet Ihr Vorgehen auch unter diesem Aspekt, für 2007 werden Finanzmittel für die Hochschulen in Aussicht gestellt, ab sofort aber haben sie Vorleistungen zu erbringen. Was den Universitäten und Fachhochschulen in Aussicht gestellt wird, ist wiederum mit vielen Pferdefüßen versehen. Zwar wird im Bündnistext zunächst einmal festgestellt: künftige Studienbeiträge gehen zu 100 % an die Hochschulen, aber die damit verbundenen Belastungen wie zum Beispiel die Kosten für hochschulinterne Stipendien, sozialverträgliche Darlehen, die Erhebungskosten und anderes mehr müssen die Hochschulen ebenfalls tragen. So werden aus

den versprochenen 100 % schnell einmal nur noch 80 %, 70 % oder gar nur 60 %. Das ist wieder ein Beleg für die zweifelhafte Zuverlässigkeit der Versprechungen des Vertragspartners Staatsregierung.

Lassen Sie mich abschließend nur noch kurz auf die Stellenumschichtungen in den Innovationsfonds zu sprechen kommen. In den Jahren 2005 und 2006 verlagern die Universitäten je 100 Stellen, in den Jahren 2007 und 2008 je 200 Stellen in den Innovationsfonds; mithin 600 Stellen insgesamt. Bis heute weiß aber keine der abgebenden Hochschulen, nach welchen Kriterien ihr wann wieder Stellen aus diesem Fonds zufl ießen. So kenne ich genügend Beispiele, wie vor Ort, um der Aufl age genüge zu tun, gerade durch Emeritierung oder auf anderem Weg frei werdende Stellen abgezogen werden, die letzten Endes aber bitter fehlen und die sich öfter auch nicht mit der Grundbedarfssicherung in der Lehre oder mit vernünftigen Profi lbildungsprozessen in Einklang bringen lassen. Fach- und sachfremde Entscheidungen werden den Hochschulen aufgenötigt, ohne dass sie die Gewissheit haben, von diesen Spielchen auch wieder zu profi tieren. Ich befürchte, dass kleine Universitäten generell darunter leiden werden, dass ungeliebte Lehr- und Forschungsaufgaben, die sich nicht dem aktuellen marktorientierten Profi lierungszwang unterordnen lassen, gerade in den Geisteswissenschaften oder bei der Lehrerbildung bluten müssen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesen drei ausführlichen Argumenten schließt sich der Kreis und wir sehen: Goppels neue Hochschulkleider kleiden und wärmen nicht, obwohl sie immer prächtiger und schöner geredet werden. Bei Ihrer Präsentation wird deutlich, die Hochschulen bleiben unbekleidet zurück. Für sie sind diese neuen Kleider untragbar und nicht tragfähig, unverträglich. Für die Studierenden, für die Lehrenden und für die Forschenden wie für alle Beschäftigten sind sie im wahrsten Sinne des Wortes unerträglich. Aber Eines wird auch deutlich: Die Staatsregierung hat sich – wenn auch in einem ganz anderen Sinne – die Blöße gegeben. Ich hätte mir manchmal gewünscht, die Hochschulen hätten deutlicher öffentlich ihre Bedenken artikuliert und mutiger das eingefordert, was vonnöten ist, gerade weil an den bayerischen Hochschulen trotz der vielfach angesprochenen Probleme im Rahmen der Möglichkeiten Hervorragendes geleistet wird. Dafür danken wir den Hochschulen ausdrücklich. Wir sichern Ihnen heute zu, dass wir nicht nachlassen werden, immer wieder argumentativ auf diese Blöße der bayerischen Hochschulpolitik zu zeigen und alle falschen Weber und Schneider zu entlarven, die vorgaukeln, sie könnten mit solch untauglichen und zum Teil unredlichen Mitteln der bayerischen Hochschullandschaft zukunftsfähige Wege weisen.

(Beifall bei der SPD)

Dazu gehört, dass wir heute konsequenterweise diesen Antrag auf ein Innovationsbündnis ablehnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Spaenle.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Der verehrte Kollege Wolfgang Vogel hat zwar viel gesagt, aber doch wenig. Er kommt mir so vor wie ein Angehöriger einer Baufi rma, deren Chef das Haus ruiniert, und der stinksauer ist, weil es nebenan eine andere Baustelle gibt, an der konsequent fortentwickelt, renoviert und ein vernünftiger Bauplan umgesetzt wird.

Hochschulpolitik ist im Freistaat Bayern Kernstück der Landespolitik. Hochschulpolitik ist Querschnittspolitik, Hochschulpolitik ist Wirtschaftspolitik. Wir brauchen die besten Köpfe und wir brauchen den Fortschritt in Wissenschaft und Forschung, um ein Flächenland mit 12 Millionen Einwohnern an der Spitze der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung zu halten. Hochschulpolitik ist Bildungspolitik, sie schöpft die Bildungsreserven in einem Flächenstaat mit optimalen Chancen für alle, die den Zugang zum Hochschulsystem für ihre Ausbildungsbiographie wählen, aus.

Hochschulpolitik ist Regional- und Strukturpolitik. Wir haben mit einer bundesweit kaum vergleichbaren Welle von Hochschulgründungen die Chancen für die jungen Menschen in unserem Land, in allen Teilen des Landes eine akademische Ausbildung erhalten zu können, optimal verbessert. Hochschulpolitik ist Investitionspolitik, ist Wirtschaftspolitik. Die Initiativen aus den Privatisierungserlösen im Umfang von mehreren Milliarden Euro haben die Wissenschaftslandschaft in Bayern im bundesweiten Vergleich an die Spitze rücken lassen. Hochschulpolitik ist aber auch ein wichtiger Beitrag zur Gesellschaftspolitik. Hochschulen stehen an der Front der Wissensmehrung; sie geben nach dem Humboldtschen Ideal das Wissen in unmittelbarer Umsetzung in der Lehre weiter.

Hochschulen sind vor allem der Ort des wissenschaftlichen Dialogs mit Gesellschaft, Kultur und allen Gruppen in unserem Land, um wichtige Probleme der Zukunft zu lösen. Diese Aufgabenstellung für die Wissenschaftspolitik ist das Grundmuster für die Fortentwicklung der Hochschulpolitik in Bayern. Wir haben uns den Herausforderungen zu stellen: Zum einen geht es um die Notwendigkeit, eine adäquate akademische Ausbildung für die letzten starken Jahrgänge zur Verfügung zu stellen. Der Herr Staatsminister hat die Zahlen ja angesprochen.

Es geht auch um die strategische Aufgabe, mit dem demographischen Abschwung verantwortlich umzugehen. Bei geringer werdenden Jahrgangs- und Abiturientenzahlen müssen wir auf lange Frist einen höheren Anteil an akademisch vorgebildeten Arbeitskräften für den Freistaat sichern. Die Herausforderungen für unsere Hochschulen sind durch den internationalen Wettbewerb schärfer geworden. Die Herausforderungen in den einzelnen Fachdisziplinen nehmen massiv zu. Unter diesen Rahmenbedingungen müssen und wollen wir die Hochschulen in Bayern fortentwickeln.

Beim neuen Hochschulrecht sind wir weit vor Ihnen, verehrte Kollegen von der SPD. Bereits im Januar 2004 haben wir ein erstes Grundlagenpapier zur Fortentwick

lung des Hochschulrechts vorgelegt, das wir in einem intensiven Dialog mit allen Betroffenen im vergangenen Jahr zu einem Grundsatzbeschluss der Landtagsfraktion in unserer Klausurtagung im Kloster Banz gemacht haben. Wir pfl egen eben mit denen zu reden, die es betrifft, und nicht über sie, wie wir es heute erlebt haben.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Wie der Erwin Huber auch!)

Die beiden wichtigsten Parameter für das neue Hochschulrecht sind: so viel operative Kompetenz wie möglich für die einzelne Hochschule und in die einzelne Hochschule, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um die Option, ihren eigenen Kurs zu bestimmen und ihr wissenschaftliches Profi l, ihre Leistungsfähigkeit in der Lehre optimal ausgestalten zu können, leistbar zu machen. Auf der anderen Seite muss es so viel landesplanerische strategische und wissenschaftspolitische Kompetenz wie nötig in der Hand des Staatsministeriums und des zuständigen Fachministers geben.

Hochschulpolitik braucht Verlässlichkeit und Stetigkeit. Hochschule und die darin Verantwortlichen, Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus und alle, die sich in den Hochschulen in vorbildlicher Weise um Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten und vor allem darum bemühen, Forschung und Wissenschaft exzellent voranzutreiben, verdienen unseren Dank. Diese Aktiven brauchen längerfristige Planungshorizonte. Das ist der erste wichtige Meilenstein, den wir heute mit dem Innovationsbündnis zu einem guten Abschluss bringen. Wer diesem Hause schon länger als einen Monat angehört, sollte das politische Mittel der Selbstbindung einer parlamentarischen Körperschaft kennen. Wem das entgangen ist, der muss sich fragen lassen, was er in den vergangenen Jahren hier getrieben hat.

Die Selbstbindung des Bayerischen Landtags über einen Doppelhaushalt hinaus ist eine klare politische Entscheidung dieses Hauses. Der Bayerische Landtag legt sich in einer ersten Stufe bis zum Jahr 2008 fest. Darüber hinaus kann er sich nicht festlegen, weil dann in den nächsten Landtagswahlen ein neues Parlament bestimmt wird. Bis 2008 legt sich der Bayerische Landtag darauf fest, den Hochschulen einen entsprechenden Finanzierungsrahmen zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass dieses Instrument, so es sich bewährt, auch in der kommenden Legislaturperiode wieder greift, sodass wir insgesamt von einem überschaubaren Planungshorizont von einem knappen Jahrzehnt für die Hochschulen in Bayern ausgehen können.

Dieser längerfristige Planungshorizont hat zwei Stoßrichtungen, nämlich zum einen die Planungssicherheit in fi nanzieller Hinsicht. Hier geht Bayern einen anderen Weg als alle anderen Länder bisher: Entsprechende Rahmenverträge wurden bisher von den Hochschulen in anderen Bundesländern durch ein festgelegtes Abschmelzen der Hochschulhaushalte erkauft, oder durch den Einzug von Stellen. Bayern geht hier anders vor: Wir garantieren den Hochschulen einen fi nanziellen Rahmen, der nicht abgeschmolzen wird und der keinen Stelleneinzug vorsieht.

Die zweite Stoßrichtung ist eine längerfristige Planungssicherheit für den strategisch inhaltlichen Bereich mit dem Instrument der Zielvereinbarung. Diese Zielvereinbarung geht aus vom Nukleus des wissenschaftlichen Geschehens, nämlich der einzelnen Professur. Wissenschaftliche Ziele werden in Forschung und Lehre in Selbstdefi nition der einzelnen Hochschule und zwischen Hochschule und Wissenschaftsadministration über einen längerfristigen Planungszeitraum festgelegt. Es ist ein zentrales Petitum der Hochschulen, diese strategische Politik im Haushalt, im strategisch inhaltlichen Bereich und im Personalbereich vollziehen zu können.

Dieses Kernstück einer zukunftsorientierten und stabil aufgebauten Wissenschaftspolitik legen wir heute dem Hohen Hause vor. Zentraler Ansatzpunkt ist zum einen die Garantie durch die Selbstbindung des Parlaments, dass wir den bayerischen Hochschulen neben einer fi nanziellen Grundausstattung entsprechende Schwerpunkte auch im Investitionsbereich der kommenden vier Jahre zusagen. Es gibt eine Fülle von Einzelmaßnahmen, etwa die Erklärung und damit Selbstbindung des bayerischen Finanzministers, aus entsprechenden Erlösen aus Immobilienveräußerungen eine Reinvestition im Wissenschaftsbereich bereits heute fest zuzusagen. Auch dies ist ein wichtiges Moment der strategischen Planung für unsere Hochschulen.

Der Innovationsfonds ist ein weiterer wichtiger Punkt. Er dient einer strategie- und wettbewerbsorientierten Personalentwicklung an unseren Hochschulen. Keine einzige Planstelle, die in diesen Innovationsfonds eingebracht wird, geht den bayerischen Hochschulen verloren, im Gegenteil: Im Innovationspakt bringt der bayerische Finanzminister weitere zehn Millionen Euro unmittelbar ein. Das ist ein Stellenäquivalent von 200 Stellen. Wie Sie heute gehört haben, werden aus dem Wissenschaftsministerium weitere Stellenäquivalente dazukommen, sodass wir den Hochschulen eine deutliche Mehrung des zur Verfügung stehenden Stellen- und Mittelpotenzials im Innovationsfonds als dem Instrument zur strategischen Hochschulplanung zusagen können.

Eine weitere wichtige Komponente, die in diesem Rahmenvertrag in Qualität und Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit gegenseitigen Leistungen und Gegenleistungen widerlegt wird, ein gängiges Instrument zwischen Körperschaften und staatlichen Einrichtungen, ist die Festlegung, dass sich die Hochschulen über ihr Profi l, das heißt über ihr Fächerangebot und die Qualitätsorientierung sowie die qualitätsorientierte Weiterentwicklung ihres Fächerspektrums, in einem geordneten und strukturierten Prozess Gedanken machen. Die einzelne Hochschule legt Schwerpunkte in Bereichen fest, in denen sie eine höhere Leistungsfähigkeit erwartet. Sie defi niert aber auch Felder – das ist die andere Seite der Medaille –, in denen man selbstkritisch sagen muss: Hier kommen wir erkennbarerweise über einen längeren Planungszeitraum mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen über einen gewissen Leistungsstandard nicht hinaus.

Wir sind also auch bereit – wir wissen, dass das ein schmerzlicher Prozess ist, den wir unseren hohen Schulen zumuten müssen –, öffentlich zu machen, dass diese

Hochschule sich aus bestimmten Fächern und Feldern zurückzieht,

nicht weil man das Fach nicht weiter im Angebotsspektrum haben wollte, sondern weil wir sehen, dass wir in der wettbewerblichen Situation, der wir uns in Zukunft noch mehr als bisher ausgesetzt sehen, auf diesem Wissenschaftsfeld nicht das erreichen, was wir unseren Studierenden anbieten und was wir an Forschungsintensität und Ergebnissen erreichen möchten. Das ist verantwortungsvolle Profi lbildung. Sie ist organischer Teil dieses Rahmengebäudes, das wir heute dem Hohen Hause zur Abstimmung vorlegen und das heute, so es Ihre Zustimmung fi ndet, gemeinsam mit den Hochschulen unterschrieben werden soll.

Es geht auf der einen Seite um Profi lbildung, auf der anderen Seite um eine konkrete Festlegung über einen längeren Zeitraum in der Frage mit welchen sachlichen Schwerpunkten unsere Hochschulen nach vorne kommen wollen. Es geht um eine entsprechende Vereinbarung mit dem Staat über die Haushalts-, Personal- und inhaltlichen Fragen über einen langen Planungszeitraum mit dem Mittel der Selbstbindung des bayerischen Parlamentes. Es fragt sich, was es daran zu bekritteln gibt; man hat sie vielleicht nicht begriffen. Aber das ist natürlich ein individuelles Problem. Die Selbstbindung des Parlaments ist eine klare politische Weichenstellung über einen Doppelhaushalt hinaus, eine strategische Festlegung.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Neben den Zusagen im Bereich des Haushalts und der Stellenentwicklung ist die Fortentwicklung des entsprechenden hochschulrechtlichen Rahmens der dritte wichtige Punkt; ich habe ihn kurz angerissen. Dieses Thema in einem organisch verwobenen Prozess bis zur Hälfte der Legislaturperiode unter Dach und Fach gebracht zu haben, ist angesichts der Maxime der Hochschulpolitik „Qualität vor Zeit“ der richtige Ansatz. Wir werden in diesen Wochen den Grundentwurf in die entsprechenden Abläufe, Verbandsanhörungen usw. bekommen, sodass wir im Bayerischen Landtag im Herbst dieses Jahres mit den Beratungen über die neuen Hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen beginnen können.

Die Frage ist, ob angesichts der vernichtenden Beurteilungen der Hochschulpolitik des Bundes durch das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit besteht, von den Studierenden Eigenbeiträge für ihr Studium zu verlangen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

sicher, intellektuelle Zuständigkeit ist auch etwas.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das können Sie am besten beurteilen, nicht wahr?)

So ist es.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Es ist wahr, das Privileg und Vergnügen, Sie zu beobachten, habe ich schon mehrere Jahre. Dieses Privileg genieße ich auch – jede Woche.

Die vom Bundesverfassungsgericht eröffnete Möglichkeit, den Studierenden Eigenbeiträge für die Kosten ihres Studiums aufzuerlegen, befürworten wir. Wir halten die Einführung von Eigenbeiträgen für Studierende wissenschaftspolitisch für geboten und sozialpolitisch für vertretbar. Wir wissen, dass es hier um einen gesellschaftspolitischen Wechsel geht. Bisher herrschte die Grundüberzeugung, dass das erste berufsbefähigende Studium von Kosten freigestellt sein soll.

Wenn wir unter aller Anstrengung der öffentlichen Haushalte angesichts der Rahmenbedingungen, für die Sie seit nunmehr sechs Jahren auf Bundesebene die Verantwortung tragen – ich brauche mich nicht zu wiederholen –, über einen mittelfristigen Zeitraum hinweg mit einem überschaubaren Zuwachs rechnen können, stellt sich die Frage, wie die Bedeutung der Lehre deutlicher in den Mittelpunkt der Hochschule gerückt werden kann. Verknüpft damit ist die Frage, ob dieses Begehren mit einem Eigenbeitrag der Studierenden ein Stück weit nach vorne gebracht werden kann; wir meinen, unter folgender wissenschaftspolitischer strategischer Grundausrichtung, ja.

Der Eigenbeitrag von Studierenden muss dazu führen, dass die Bedeutung der Lehre im Bewusstsein der Hochschule und aller ihrer Beteiligten – vor allem derjenigen, die für die Lehre Verantwortung tragen – deutlich nach vorne rückt, damit es sich lohnt, sich – im wahrsten Sinne des Wortes – in der Lehre zu engagieren. Eine sehr große Anzahl von Professoren engagiert sich bereits heute sehr vorbildlich. Aber etwa auf dem Gebiet der Eliteförderung und der Betreuung von Stipendiaten tun dies Professorinnen und Professoren vor allem nicht aus fi nanziellen Gründen, da geht es auch um die Bewertung ihrer Tätigkeit. Sie alle kennen hier eine schwäbische oder fränkische Kuhstalltüre, dort gibt es für die besten „Rindviecher“ Plaketten. Das heißt, da lohnt sich das Engagement, um in die Auswahl der Besten zu kommen. Das fi ndet Anerkennung. Aber das fi ndet im Hochschulsystem nicht statt.

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Dabei habe ich wiederum die bewusste Atempause eingelegt,