Am 14.06.2005 werden wir die Frage im Kabinett vorberaten. Wir wollen – das kann ich Ihnen verbindlich mitgeben – wenn irgendwie möglich, noch im Juni 2005 den Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“ einberufen, damit wir die Angelegenheit auf den Weg bringen können. Erfahren werden Sie es – Sie haben das Recht, neugierig zu sein – Mitte Juli 2005; so hoffe ich.
Für den Fall, dass der Unterausschuss dem Weiterbau ebenfalls Priorität einräumt: In welchem Zeitrahmen ist es möglich, mit dem Weiterbau zu beginnen?
Das kommt darauf an, ob ein vorzeitiger Baubeginn gewünscht und beantragt ist. Dass der Bauantrag genehmigt wird, sehe ich – ohne irgendjemandem vorgreifen zu wollen – als durchaus möglich an. Zur Finanzierung, um die es eigentlich geht, kann ich Ihnen heute aber noch keine Erklärung abgeben. Dazu muss ich wissen, wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird.
Das kann ich genauso wenig beantworten. Es kommt darauf an, wie viel Geld der Landtag insgesamt für den Krankenhaus-Finanzierungsetat bewilligt. Es liegt eine Reihe von Anträgen vor. Es kommt darauf an, wie die einzelnen Anträge gewichtet werden. Das Geld wird ratenweise zur Auszahlung kommen. Das wird aber nicht im nächsten Jahr sein; das sage ich gleich noch dazu.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Nachdem nach einer Mitteilung des Sozialministeriums im Jahr 2004 in Bayern 15 996 legale Schwangerschaftsabbrüche gezählt wurden, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 3 % bedeutet, und Bayern im Bundesvergleich zu den Ländern mit den niedrigsten Abbruchquoten gehört, frage ich die Staatsregierung, wie hoch 2004 die Anzahl der legalen Schwangerschaftsabbrüche in ganz Deutschland war, welche Anzahl illegaler Abbrüche in Bayern und in ganz Deutschland für 2004 hinzuzuzählen ist und welche Steuermittel nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern und in Deutschland insge
Frau Präsidentin, Herr Kollege Nöth! Das Statistische Bundesamt hat für Deutschland im Jahre 2004 129 650 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Erkenntnisse über die Anzahl illegaler Abbrüche in Bayern beziehungsweise in Deutschland liegen der Staatsregierung – aus verständlichen Gründen – nicht vor.
Für das Jahr 2003 wurden in Bayern in 11 089 Fällen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch erstattet. Die Gesamtausgaben inklusive der Verwaltungskosten betrugen hierfür 3 984 872,54 Euro.
Zahlen für 2004 liegen der Staatsregierung noch nicht vor, ebenso wenig wie die Höhe der Ausgaben in anderen Bundesländern. Das wäre nur durch eine Länderumfrage zu ermitteln; die aber wäre sehr umfangreich und kostenintensiv.
Angaben zur Gesamthöhe der jeweiligen Kostenerstattung in den einzelnen Bundesländern im Zeitraum 1996 bis 2002 bzw. 2003 sind dem Staatsministerium lediglich aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel vom 10.09.2003 auf Anfrage des Abgeordneten Hubert Hüppe bekannt. Ich stelle Ihnen diese Unterlagen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch fragen, welche Maßnahmen die Bayerische Staatsregierung bereits ergriffen hat und welche Maßnahmen sie weiterhin ergreifen wird, um diese auch in Bayern hohen Zahlen nach unten zu drücken.
Herr Kollege, wir setzen uns in Bayern massiv für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Dabei setzen wir auf qualifi zierte Beratung und fi nanzielle Hilfe für schwangere Frauen. Wir haben 122 staatlich anerkannte Beratungsstellen, die kompetente psychosoziale Beratung und umfassende Hilfsangebote aus einer Hand anbieten. Der Erfolg des Beratungssystems zeigt sich darin, dass Bayern bundesweit nach wie vor zu den Ländern mit den niedrigsten Abbruchquoten zählt. Finanzielle Unterstützung wird schwangeren Frauen in Not vor allem von der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gewährt, die allein im Jahr 2004 20 468 schwangeren Frauen und Müttern Unterstützung mit rund 17,5 Millionen Euro zuteil werden ließ. Der Freistaat Bayern gewährte der Landesstiftung für Schwangere in Not im Jahre 2004 immerhin einen Zuschuss in Höhe von 3,3 Millionen Euro.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Abbrüchen ist die Präventionsarbeit der staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen, die Einzelberatung und präventive Aufklärungsarbeit vor allem an Schulen und an Einrichtungen der Jugendhilfe anbieten. Zur Sensibilisierung für die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens haben wir außerdem im Jahr 2003 DVDs mit den Titeln „Faszination Liebe – das Wunder des Lebens“, „Über die Entstehung menschlichen Lebens“ und „Schwanger mit 16 – zu Teenagerschwangerschaften“ herausgebracht. Diese DVDs können bayerische Schulen und Einrichtungen zum Selbstkostenpreis in Höhe von je 10,00 Euro beziehen.
Darüber hinaus wurde der interaktive Internet-Auftritt „www.herzensdinge.de“ entwickelt, der Jugendlichen eine verantwortungsvolle Partnerschaft und Sexualität vermitteln soll. In Zukunft soll vor allem die psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik und die interdisziplinäre Zusammenarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Das Angebot qualifi zierter psychosozialer Beratung durch die staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen ist einerseits wegen der schwerwiegenden seelischen Konfl ikte, zu denen die medizinischen Möglichkeiten der Pränataldiagnostik führen können, andererseits auch vor dem Hintergrund des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes dringend notwendig.
Liegen dem Staatsministerium Erkenntnisse darüber vor, aus welchen sozialen Schichten die betroffenen Frauen stammen und aus welchen Gründen abgetrieben wird, also nach welchen Indikationen?
Nach der beim Statistischen Bundesamt geführten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche wurden im Jahr 2004 97,4 % der Abbrüche aufgrund der Beratungsregel vorgenommen. 2,6 % waren medizinisch indiziert. Der Anteil der Abbrüche aufgrund kriminologischer Indikation beträgt aufgrund der geringen Fallzahlen 0 %. Ähnlich stellt sich das Verhältnis auch in Bayern dar: 96,4 % nach der Beratungsregel; 3,6 % medizinisch indiziert; 0 % kriminologisch. Diese Zahlen sind seit Jahren konstant.
Die genannte Statistik unterscheidet zum Beispiel Methoden des Abbruchs, den Ort des Eingriffs, Familienstand und Alter der Frau sowie die Zahl der vorangegangenen Geburten. Etwaige Anhaltspunkte und Angaben, aus welchen sozialen Schichten die betroffenen Frauen stammen, werden nicht erfasst.
Keine weitere Zusatzfrage. Damit ist die Frage beantwortet. Nachdem Frau Kollegin Bause noch da ist, würde ich vorschlagen, dass wir ihre Frage noch drannehmen und die Frage
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, wie ist der Sachstand im Prozess der Neuordnung der Landesversicherungsanstalten in Bayern, wird die Staatsregierung in diesen Prozess gegebenenfalls eingreifen, und welche Position vertritt sie hinsichtlich zukünftiger Struktur und Standorte der Landesversicherungsanstalten?
Frau Präsidentin, verehrte Frau Kollegin Bause! Die bayerischen Landesversicherungsanstalten haben das Institut für Organisation und Software in Bremerhaven – BIOS – mit der Erstellung eines Gutachtens über die Strukturentwicklung der bayerischen Landesversicherungsanstalten beauftragt. BIOS hat am 19.04.2005 ein Gutachten der Selbstverwaltung aller bayerischen Landesversicherungsanstalten präsentiert.
Sie wissen das sicherlich, doch zur Genauigkeit möchte ich es nochmals sagen: Das Institut empfi ehlt die Fusion zu künftig zwei Landesversicherungsanstalten im Freistaat. Aus Sicht des Gutachters kommt nachrangig auch die Möglichkeit zur Fusion zu einer bayerischen Landesversicherungsanstalt in Betracht. Die fünf Standorte als solche werden davon jeweils nicht berührt. Einem so genannten Kooperationsmodell, nach dem weiterhin fünf eigenständige Landesversicherungsanstalten bestehen und lediglich durch Aufgabenbündelung Einsparungen ermöglicht werden, erteilt das Gutachten eine deutliche Absage.
Hinsichtlich der Hauptsitzfrage nennt das Gutachten zwar eine Reihe von Entscheidungskriterien, aber im Hauptgutachten selbst wird keine Empfehlung abgegeben. Untersuchungen in einem von BIOS in Auftrag gegebenen Ergänzungsgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei einer Standortpriorisierung unter ausschließlich regionalwirtschaftlichen und strukturpolitischen Aspekten zwei Standorte, jeweils einer in Nord- und in Südbayern, zu empfehlen wären.
Die Selbstverwaltung der bayerischen Landesversicherungsanstalten ist nun gefordert, bis zur Sommerpause ein Konzept zur künftigen Organisationsstruktur zu erarbeiten.
Die bayerischen Landesversicherungsanstalten arbeiten sehr erfolgreich. Eine Zusammenlegung dieser fünf Landesversicherungsanstalten kommt gleichwohl zur weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit in Betracht. Der Selbstverwaltung kommt dabei allerdings eine Einschätzungsprärogative zu; sie, die Selbstverwaltung, hat ein vorrangiges Gestaltungsrecht bei der Zusammenlegung. Dies gilt auch für die Frage der Festlegung des Hauptsitzes. Nur dann, wenn die Selbst
Macht sich denn Ihr Ministerium die Position, die in dieser Studie beschrieben wird, zu Eigen, oder haben Sie eine eigene Position dazu?
Frau Kollegin, wir stehen dazu auf dem Standpunkt, dass es wirklich Aufgabe der Selbstverwaltung ist und dass wir hier nicht hineinzureden haben, solange der Abstimmungsprozess noch läuft. Wir werden, solange diese Fragen von der Selbstverwaltung noch eruiert und erörtert werden, nicht eingreifen.
Es ist löblich, dass Sie nicht eingreifen. Gibt es denn einen Zeitpunkt, von dem Sie sagen: Bis dahin muss eine Entscheidung getroffen sein; falls nicht, würde dann doch das Staatsministerium tätig werden?