Margarete Bause
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Guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen und Herr Präsident! Bei diesem Antrag geht es um ein Thema, das insbesondere die Menschen in München betrifft, und zwar diejenigen, die nicht das Glück haben, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu besitzen, sondern hier zur Miete wohnen. Es geht um die immer dramatischer werdende Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in München. Wir verzeichnen bei den Mieten mittlerweile Rekordhöhen. Viele Menschen leiden unter der zunehmenden Belastung der immer weiter steigenden Mieten.
Wir verzeichnen Rekordmarken bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Für immer mehr Menschen in München ist die Miete nicht mehr bezahlbar. Wir müssen also etwas tun.
Es gibt eine Handlungsmöglichkeit. Die CSU widersetzt sich ihr seit 10 Jahren. Die Handlungsmöglichkeit gibt der Bundesgesetzgeber im Bundesbaugesetz vor. Das Land hat nämlich die Möglichkeit, den Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt bei einer geplanten Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen zu geben. In unserem Antrag geht es darum, dass man der Kommune, hier also der Stadt München, die Handlungsmöglichkeit gibt. Weiteres muss man da nicht tun, und es kostet auch nichts. Dafür ist kein Geld erforderlich. Aber man muss die Stadt München in die Lage versetzen, in bestimmten Einzelfällen zu prüfen, ob es vertretbar und rechtlich zulässig ist, dass Miethäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Dies ist eine Möglichkeit, die, wie gesagt, das Bundesbaugesetz zur Verfügung stellt. Sie konnten sich 10 Jahre lang hierzu nicht durchringen, obwohl hier verschiedentlich über das Thema diskutiert wurde.
Vor zwei Jahren haben sich aus der Not heraus alle Münchener Mieterorganisationen zusammengeschlossen und beim Landtag eine Petition eingereicht mit der Bitte, auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes eine Verordnung zu erlassen, um der Stadt München endlich eine Handlungsmöglichkeit zu geben.
Die Petition wurde in dem zuständigen Ausschuss mehrfach beraten. Die Petentin war vertreten. Sie konnte anders als bei den Petitionen, um die es gestern ging – die betrafen das Versammlungsrecht –, im Ausschuss das Wort nehmen. Sie hat deutlich gemacht, wie dramatisch die Lage ist.
Die Mehrheit wird also die Redezeit begrenzen. Aber wir lassen das einmal offen. Seien Sie zufrieden, wenn die Geschäftsordnung, die wir heute beschließen, in der nächsten Legislaturperiode so bleibt. Wir müssen dem neuen Landtag ab der ersten Sitzung eine Grundlage an die Hand geben. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesen Vereinbarungen, die wir zunächst einvernehmlich getroffen haben. Bei Ihnen liegt der Hase darin im Pfeffer, dass Sie zwar eine kleine Fraktion sind, aber Sie sich über nichts einigen können. Sie werden sich auch nie darüber einigen können, wie dieses Land in die Zukunft geführt werden soll.
Kolleginnen und Kollegen! Herr Obermeier, Ihre billige Polemik fällt auf Sie selbst zurück. Mich trifft es nicht,
aber es zeigt den Betroffenen, welche Bedeutung Sie ihrem Anliegen beimessen.
Sie sagen, unser Vorgehen würde den Interessen der Petentin zuwiderlaufen. Das ist wirklich absolut lächerlich. Die Petentin hat seit Jahren Gespräche geführt, verhandelt, Sie informiert, worum es geht. Sie hat gesagt: Die meisten wissen ja gar nicht, wie dramatisch die Situation auf dem Münchener Mietwohnungsmarkt ist. Sie hat Aufklärungsarbeit betrieben. Sie war bei Gesprächskreisen und in Runden dabei, bei denen man nach einer besseren Lösung gesucht hat. Sie hat wirklich, sehr, sehr viel Zeit investiert. Sie wurde aber immer wieder vertröstet; das Thema wurde immer wieder vertagt, es wurde immer wieder verschoben. Nach zwei Jahren hat sie gesagt: Jetzt muss endlich eine Entscheidung her. Genau darüber habe ich mit ihr gesprochen.
Deswegen haben wir jetzt diesen Antrag gestellt: weil es nicht angehen kann, dass Sie immer wieder sagen: Wir müssen erst noch einmal prüfen. Gegen Ihren wunderbaren Antrag, Herr Unterländer, ist nichts zu sagen, aber Sie können doch nicht jahrelang prüfen, während in der Zwischenzeit eine Wohnung, ein Mietshaus nach dem anderen in München umgewandelt wird. Wo bleiben denn in der Zwischenzeit die Mieter?
Sie können doch nicht so lange überprüfen und überlegen und tun und machen, bis wir überhaupt keinen Milieuschutz mehr brauchen, weil sich das Thema von allein
Sie haben hier eine Geschichte aufgezogen, der eine Petition zugrunde liegt. Die CSU hat nämlich recht: Sie stammt vom 10.03.2006; diese Petition gibt es also seit über zwei Jahren. Jetzt, ausgerechnet im Wahlkampf, kommt diese Frage plötzlich wieder auf. Das fällt auf!
Ich sage Ihnen noch etwas dazu, was mich bei dieser ganzen Diskussion sehr überrascht hat: Offensichtlich ist nicht bekannt, dass die Wohnraumförderung bei uns in Bayern sehr hoch angesiedelt ist. Wir haben heuer fast 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Den Hauptanteil dieses Betrags nämlich 38 Prozent, erhält die Landeshauptstadt München, gerade für die Gebiete im Geltungsbereich der von der Petentin und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begehrten Verordnung. – Meine Damen und Herren, das ist kein Pappenstiel, das sind keine Peanuts. Der Bevölkerungsanteil würde mit Sicherheit diese 38 Prozent nicht erreichen. Wir werden uns außerdem, das hat der Kollege Unterländer schon sehr deutlich gesagt, in diesen Fragen weiterhin, auch mit der Petentin zusammensetzen. Wir wollen eine Verbesserung der Wohnraumbilanz durchsetzen,
da können Sie noch so schreien, Frau Scharfenberg – und wir werden das zu einer vernünftigen Lösung, nicht zu einer Bürokratisierung führen.
Eines möchte ich Ihnen auch sagen: Was passieren kann, wenn Ihre bürokratischen Ideen durchgesetzt werden, ist, dass wir in Teilen unserer Stadt München eine Situation bekommen, die wir alle nicht wollen, dass dort nämlich nichts mehr gemacht wird. Das wäre genau der falsche Weg, den wir hier mit Sicherheit auch nicht wollen.
Noch einen letzten Satz: Eigentum ist bei uns im Grundgesetz geschützt. Das Eigentum werden wir weiterhin sehr hoch achten.
Herr Heike, ich mache es Ihnen nicht zum Vorwurf, dass Sie keine Ahnung von München haben.
Aber wenn Sie als Staatssekretär hier zu der Materie reden, hätten Sie sich vorher zumindest in den Grundzügen einmal informieren sollen.
Sie hätten sich darüber informieren sollen, was der Unterschied zwischen einer Erhaltungssatzung und einer Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt ist.
Wir machen keine Mittagspause. Wir haben im Ältestenrat vereinbart, durchzuziehen, wenn das Ende zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr abzusehen ist. Das ist zwar eine leichte Zumutung für die Bediensteten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamtes, aber wenn dann anschließend Schluss ist, besteht sicherlich Einverständnis, es so zu machen.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Saales ausgezählt und später bekannt gegeben.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Georg Schmid u.a., betreffend die Änderung der Geschäftsordnung, Drucksache 15/10700, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 81 Abgeordnete, mit Nein 35 und es gab 5 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes angenommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 41 bis 44 zur gemeinsamen Beratung auf.
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mittagessen für alle Kinder – ohne Kürzung des Lebensunterhalts (Drs. 15/9459)
Antrag der Abg. Joachim Unterländer, Prof. Dr. Gerhard Waschler, Renate Dodell u. a. (CSU) Mittagessen für alle Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf sicherstellen (Drs. 15/9689)
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9528 in namentlicher Form abzustimmen.
Im Ältestenrat wurden zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung der Kollege Wahnschaffe.
SPD. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 15/10876; das ist der Tagesordnungspunkt 39. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 15/10989 die unveränderte Annahme. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion und es sind Stimmen aus der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Zwei Gegenstimmen aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Weitere Stimmenthaltungen aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dem Antrag zugestimmt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Eingabe – Tagesordnungspunkt 40 –, die auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen soll.
Nach der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2008 beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen.
Wir beginnen mit der Abstimmung. Die Urnen sind aufgestellt. Es stehen dafür vier Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Pause nutzen, den Versuch einer zeitlichen Orientierung zu machen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Aufmerksamkeit und hoffe, dass es Sie interessiert. Wenn nicht, dann ist das nicht mein Problem.
Wenn wir die Redezeiten addieren und davon ausgehen, dass diese ausgeschöpft werden, werden wir frühestens um 15.00 Uhr bei der Einsetzung des Zwischenausschusses sein. Anschließend ist noch rund eine Stunde für die Schlussrunde zu veranschlagen. Es liegen mir aber fünf oder sechs namentliche Abstimmungen zusätzlich vor, die Zeit kosten, wenn es dabei bleibt. Dann wären wir frühestens gegen 16.00 Uhr damit fertig. Sie sollten sich jedenfalls auf eine solche Zeitspanne einstellen, auch wenn es eventuell etwas früher sein könnte aber auch etwas später werden könnte, aber jedenfalls werden wir es nicht gegen 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr schaffen. Das ist eher unrealistisch.
Soweit unverbindlich und ohne Gewähr der Versuch, bei der zeitlichen Orientierung etwas hilfreich zu sein.
weil wir hofften, dass der Groschen oder der Cent endlich gefallen sei. Was kam dann heraus? Am 16.06.2008 hatten wir im sozialpolitischen Ausschuss eine Sitzung, in die aber nicht, wie zunächst angekündigt, die Frau Ministerin, sondern eine Dame aus deren Ministerium kam. Diese Dame teilte dem Ausschuss die wirklich wegweisende Offenbarung mit, dass sich die Staatsregierung darum bemühe, die Regelsätze nach SGB XII für Kinder zu erhöhen und dafür eine Sonderleistung zu erreichen. Welche Erkenntnis und welcher Fortschritt!
Wir hatten bei dieser Beratung auch eine Petition vorliegen. Es wäre eigentlich sinnvoll gewesen, diese Petition auch heute zum Gegenstand der Beratung zu machen, aber ich wollte den Petenten nicht in den Mittelpunkt zerren. In dieser Petition wurde berichtet, dass in Nürnberg eine alleinerziehende Mutter, die acht Kinder zu versorgen hat und deren eine Tochter in Nürnberg ein musisches Gymnasium besucht, das Geld für das Mittagessen in diesem musischen Gymnasium nicht aufbringen kann. Das ist ein ganz konkreter Fall.
Da sagt nun die Staatsregierung: „Der Frau kann geholfen werden.“
„Wir machen eine Bundesratsinitiative, indem wir die Bundesregierung auffordern, doch endlich Abhilfe zu schaffen.“ Was für ein Fortschritt!
Das kann man doch ganz pragmatisch sehen. Sie sind doch angeblich immer für Entbürokratisierung.
Frau Staatsministerin, die Verantwortung besteht nicht darin – ich darf Ihnen das zum Abschied noch auf den Weg geben –, mit dem Finger auf andere zu zeigen und zu sagen, du bist verantwortlich, sondern Verantwortung zeigt sich darin, wenn man sie ernst nimmt, dass man erst einmal mit dem Finger auf sich selber zeigt und sich fragt, was kann ich tun, um Menschen zu helfen, die sich selber nicht helfen können.
Denn das sind Menschen, die am Beginn ihres Lebens stehen und die traurige Erfahrung machen müssen, dass sie nicht einmal ein Frühstück oder ein warme Mahlzeit am Tag bekommen. Sie geben ihnen Steine statt Brot, und das ist beschämend.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schon der Anfang dieser Debatte zeigt, um welch wichtiges Thema und um welche Herausforderung es geht. Herr Welnhofer, Sie haben eben einen großen Fehler gemacht.
Sie haben die Chance vertan, hier in aller Ruhe zu beraten, welches die sinnvollen Konzepte im Kampf gegen Rechts und gegen Neonazi-Aufmärsche sind.
Wir haben nicht erörtert, was wirklich wirksam ist und was nur als Vorwand gelten kann. Sie haben die Chance vertan, wirklich verfassungsrechtlich konforme Lösungen zu suchen und zu finden, und Sie haben die Chance vertan, in einem Konsens zu Lösungen zu kommen, die wirksam sind und unsere Grundrechte nicht beschneiden. Das ist sehr sehr schade und wird Ihnen auf die Füße fallen, insbesondere Ihre Arroganz der Macht, die Sie hier wieder einmal gezeigt haben.
Herr Welnhofer, Sie haben gesagt, der Landtag hätte jetzt die Kompetenz – Sie haben gesagt: Wir haben die Kompetenz. Ich weiß nicht, was Sie damit gemeint haben. Haben Sie damit die inhaltliche Kompetenz der CSU oder der Staatsregierung gemeint? Damit kann es angesichts der vielfältigen Einwände von Rechtsanwaltsorganisationen, von Richtern, Verteidigern und anderen nicht sehr weit her sein.
Die inhaltliche Kompetenz haben Sie bei den Beratungen auf jeden Fall nicht unter Beweis gestellt.
Der Landtag hat natürlich die gesetzgeberische Kompetenz, eine Regelung auf Landesebene zu finden. Er muss es aber nicht regeln. Bayern ist bisher das erste und einzige Bundesland, das meint, hier ein Zeichen setzen zu müssen. Es ist allerdings ein negatives Zeichen. Es ist ein Zeichen gegen die Demokratie und nicht für mehr Demokratie.
Weiter zum Verfahren: Sie hatten Angst vor der Meinung von Fachleuten und Verbänden. Wir haben eine Anhörung beantragt und wollten die Organisationen, Verbände und Fachleute in den Landtag einladen und befragen, wie sie zu diesem Vorhaben stehen. Sie haben in der vorgeschriebenen Verbändeanhörung lediglich die Kommunalen Spitzenverbände anhören wollen und die anderen nicht, weil Sie schon wussten, dass Ihnen dieses Machwerk dabei um die Ohren geschlagen würde.
Sie haben also darauf verzichtet, das übliche Verfahren durchzuführen. Sie haben nur wenige beteiligt und einen Antrag von uns, eine umfassende Anhörung durchzuführen und die Fachleute, Organisationen und Verbände zu beteiligen, vom Tisch gefegt. Das ganze Drama ging jedoch noch weiter: Die Bürger haben sich trotzdem nicht ruhigstellen und den Mund verbieten lassen. Sie haben sich trotzdem geäußert, jede Menge Stellungnahmen ans Innenministerium geschickt und zahlreiche Petitionen an den Bayerischen Landtag gerichtet. Die Bürger haben damit von ihrem Recht auf Petition Gebrauch gemacht. Sehr geehrter Herr Welnhofer, dieses Recht können Sie nicht zur Disposition stellen, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Die Bürger haben nur von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Mittlerweile liegen dem Landtag bereits 600 Petitionen vor. Es werden stündlich mehr, weil immer mehr Menschen begreifen, was auf dem Spiel steht. Die Art und Weise, wie Sie in der letzten Woche im Rechtsausschuss mit diesen Bürgerrechten, nämlich dem Recht auf Anhörung, dem Recht auf Eingaben und dem Recht auf Behandlung dieser Eingaben umgegangen sind, ist wirklich mies.
Die anwesenden Petenten waren zu Recht empört und erbost. Ich glaube nicht, dass das ein Ausweis Ihrer Demokratiefähigkeit und Ihres positiven Demokratieverständnisses ist. Sie haben mit einem miesen Trick die berechtigten Einwände und Bedenken besorgter Bürgerinnen und Bürger abgebügelt. Das wird Ihnen auf die Füße fallen.
Wir haben deshalb heute diese Debatte beantragt. Wir haben alle Petitionen, die in der letzten Woche im Rechtsausschuss auf der Tagesordnung standen, in dieses Plenum gezogen. Wir haben außerdem die Petentinnen und Petenten in den Landtag eingeladen.
Herr Kollege Welnhofer, wir haben die Petenten eingeladen. Das ist keine Kampagne. Wir wahren damit lediglich
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit soll durch einen Genehmigungsvorbehalt ersetzt werden. Es soll durch eine von den Behörden gewährte Gnade, dass man sich versammeln darf, wenn es den Behörden recht und der CSU genehm ist, ersetzt werden. Das ist das Gegenteil von freier und offener Demokratie.
Ihr Gesetzentwurf ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken und von einem antidemokratischen Geist geprägt. Mündige und kritische Bürger gelten Ihnen grundsätzlich erst einmal als suspekt und als Sicherheitsrisiko. Die freie Meinungsäußerung passt Ihnen überhaupt nicht. Freie Versammlungen passen Ihnen auch nicht, wenn dort Kritik an Ihrem Vorgehen geäußert wird. Freie Versammlungen gelten Ihnen in erster Linie als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und nicht als Grundrecht in unserer Demokratie.
Ihr sehr zweifelhaftes Demokratieverständnis haben Sie mehrfach bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Bayerischen Landtag unter Beweis gestellt. Zuerst – das ist schon zwei Jahre her – hat der damalige Innenminister Dr. Beckstein verkündet: Jetzt macht Bayern von seinem Recht Gebrauch. Jetzt wird Bayern ein Versammlungsgesetz auf den Weg bringen. Daraufhin wurde im Innenministerium „intensiv“ und „kompetent“ gearbeitet.
Was dabei herauskam, ist jedenfalls schon bei der ersten Durchsicht von Juristen durchgefallen.
Die CSU-Fraktion hat dies nach einiger Zeit selbst gemerkt, als Bedenken und Einwendungen vorgebracht wurden und sie zu Gesprächen aufgefordert wurde. Deshalb hat sie sich genötigt gefühlt, einen eigenen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf des Innenministeriums vorzulegen. Kolleginnen und Kollegen, das kommt so häufig nicht vor. Meistens nicken sie alles, was von der Staatsregierung kommt, brav ab.
In diesem Fall haben sie gemerkt, dass allerhand Zunder drin ist und das konnten sie so nicht durchwinken. Sie haben deshalb einen Änderungsantrag mit zehn Punkten vorgelegt. Das Problem ist nur, dass die CSU-Fraktion auch mit diesen Änderungen das Grundübel dieses Gesetzentwurfs nicht heilen kann.
Dieser ganze Vorgang ist peinlich. Das Grundübel, der antidemokratische Geist, ist leider auch in diesem geänderten Gesetzentwurf nach wie vor vorhanden.
ern wissen nämlich sehr genau, dass ihre fantasievollen Aktionen morgen mit diesem Versammlungsgesetz verboten werden könnten.
Herr Ettengruber, wenn Sie glauben, dieses Thema sei Kabarett, ist Ihnen wirklich nicht zu helfen. Damit haben Sie sich selbst disqualifiziert.
Jetzt komme ich zu Ihrem Hauptargument, wonach dieses Gesetz im Kampf gegen den Rechtsradikalismus nötig wäre. Dieses Argument wiederholen Sie gebetsmühlenartig. Das ist der Hauptgrund, weshalb Sie sagen, dieses Gesetz sei gut, dieses Gesetz sei sinnvoll und dieses Gesetz bräuchten wir.
Meine Damen und Herren, könnten Sie bitte diese Gespräche an der Regierungsbank unterlassen?
Vielen Dank. Da stehen zwei zusammen; das ist schon wieder verdächtig.
Herr Beckstein, Sie waren auch einmal Innenminister. Auch Ihnen müsste daran gelegen sein, zu einer rechtsstaatlich vertretbaren und zu einer verfassungskonformen Lösung zu kommen, anstatt ein Gesetz durch den Landtag zu peitschen, das vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Form mit Sicherheit nicht Bestand haben wird.
Oder wollen Sie noch einmal eine solche Blamage und eine solche Niederlage erleben wie bei dem von Ihnen inszenierten Verbot der NPD? Da sind nämlich Sie ganz schön auf die Nase gefallen. Wer hat davon profitiert? – Die Rechtsradikalen und die NPD.
Deswegen sollten wir mit diesen Sachen sehr, sehr vorsichtig sein, weil Nutznießer am Ende diejenigen sein könnten, die wir alle miteinander nicht haben wollen, Herr Beckstein.
Ihre Aussage, es ginge hier um einen Kampf gegen den Rechtsradikalismus und darum, rechtsradikale Aufmärsche und Kundgebungen zu unterbinden, ist völlig un
die Rechte und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und wehren uns dagegen, dass Sie sie mit Füßen treten.
Herr Welnhofer, wenn es hier eine Kampagne gibt, ist das die Kampagne der CSU gegen die Grundrechte und die Bürgerrechte, die seit Jahren anhält und an Schärfe zunimmt.
Wie viel Angst müssen Sie vor den Bürgerinnen und Bürgern haben, wenn Sie deren Computer durchsuchen, den Wohnraum und die Telefone abhören und die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen scannen wollen. Wie viel Angst müssen Sie vor mündigen und unabhängigen Bürgern haben, wenn Sie immer mehr versuchen, die Freiheits- und die Bürgerrechte einzuschränken.
Wir haben die Petenten und Petentinnen in den Landtag eingeladen, damit sie diese Debatte mitverfolgen können. Sie sollen sehen, wie Sie mit der Kritik, mit den Einwänden und mit den Bedenken umgehen. Herr Welnhofer, es handelt sich dabei übrigens nicht um die üblichen Verdächtigen, die sich dagegen geäußert haben. An erster Stelle haben sich die Rechtsanwaltskammern geäußert. Das ist keine Vereinigung ausgewiesener Staatsgegner oder Verfassungsfeinde. Die Rechtsanwaltskammern haben sich mit einer sehr klaren, deutlichen und ausführlichen Stellungnahme geäußert. Außerdem haben sich die Initiative der bayerischen Strafverteidiger oder die Neue Richtervereinigung geäußert. Diese Organisationen haben wohl alle keine Ahnung, im Gegensatz zu Ihnen? Sagen Sie doch einmal diesen ausgewiesenen Experten, wer hier Ahnung und wer keine Ahnung hat.
Es haben sich die Gewerkschaften engagiert, allen voran Verdi, die IG Metall und der DGB. Verdi organisiert seit Freitag vor dem Landtag außerhalb der Bannmeile eine Mahnwache, um für das Versammlungsrecht und für die Versammlungsfreiheit zu kämpfen. Sind diese Organisationen alle fehlgeleitet? Haben diese Organisationen alle keine Ahnung oder warum glauben Sie, dass die sich Tag und Nacht um die Ohren schlagen und eine Mahnwache organisieren, damit ein Grundrecht erhalten wird? Diesen Organisationen sollten Sie danken und nicht mit Ihrer Arroganz begegnen.
Der Bund Naturschutz hat sich in einer ausführlichen und guten Stellungnahme zu Wort gemeldet. Soweit ich weiß, gibt es beim Bund Naturschutz auch Mitglieder der CSU. Außerdem haben sich Tierschutzorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der bäuerlichen Landwirtschaft mit Petitionen an den Landtag gewandt. Auch Teile des Bauernverbandes haben sich mit einer Stellungnahme gegen Ihre Einschränkungsmaßnahmen gewandt. Die Milchbau
Im Bierzeltpopulismus sind Sie ja ganz groß. Wenn die Stimmung schlecht wird oder wenn es langweilig wird und Sie meinen, Sie müssten noch zu einem Stammtischargument greifen – wozu greifen Sie dann gerne? Was sagen Sie denn dann über Ausländer, die angeblich in unsere Sozialsysteme zuwandern? Was sagen Sie denn dann zu den Minderheiten in unserer Gesellschaft, Herr Ettengruber? Wieso ist denn dann eine Love-Parade oder eine Schwulenparade ein unappetitliches Ereignis?
Das Einzige, was dabei unappetitlich ist, Herr Ettengruber, ist Ihre Äußerung dazu.
Warum haben Sie nicht längst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ihnen die rot-grüne Bundesregierung noch an die Hand gegeben hat, dass Sie nämlich auf Landesebene regulieren können, an welchen Orten Neonazis demonstrieren dürfen und an welchen nicht? Das Bundesgesetz lässt zu, dass Sie in einem Landesgesetz zum Beispiel bestimmen, dass an Holocaust-Gedenkstätten und -Gedenktagen Demonstrationen, die die Opfer verhöhnen, verboten sind. Warum haben Sie denn all die Jahre von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht?
Die Erweiterung des Strafgesetzbuches beim Thema Volksverhetzung hat dazu geführt, dass vor Kurzem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des RudolfHeß-Gedenkmarsches in Wunsiedel bestätigt hat. Wir brauchen also keine weiteren Gesetzesverschärfungen, sondern aktive und engagierte Demokraten, die unsere Demokratie verteidigen. Wir brauchen nicht Ihre Gesetze, die diese Demokraten bei ihrer Aufgabe behindern.
Was passiert mit all diesen Vorschriften, bürokratischen Auflagen, Hindernissen und Sanktionen, die Ihr Gesetzentwurf enthält? – Damit werden doch nicht Nazi-Aufmärsche verhindert. Die Nazis gehen ganz schnell vor Gericht und versuchen, ihre Rechte durchzusetzen. Sie verhindern damit nur den bunten, spontanen und zivilen Widerstand gegen diese Aufmärsche.
Es muss Ihnen doch zu denken geben, dass ausgerechnet das Bürgerforum Gräfenberg, das seit Monaten von widerlichen Nazi-Aufmärschen heimgesucht wird, nicht sagt, wunderbar, jetzt haben wir endlich ein Gesetz, das uns von diesem braunen Spuk befreit, sondern dass das Bürgerforum sagt: Bitte lasst dieses Gesetz in der Schublade, bitte verabschiedet dieses Gesetz nicht, weil es uns als kritische Bürger bei unserem Widerstand und bei unseren Protestaktionen gegen diese braunen Aufmärsche
glaubwürdig. Das ist ein doppelter Vorwand. Zum einen reiht sich dieser Gesetzentwurf – ich habe es vorhin schon erwähnt – in eine Vielzahl von in letzter Zeit erlassenen Überwachungs- und Kontrollgesetzen, in denen Misstrauen gegenüber kritischen und mündigen Bürgern zum Ausdruck kommt. Mich hat vor Kurzem eine Journalistin gefragt, ob dieses Gesetz vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht wäre. Nein, nein, wenn man sich den ganzen Kontext und Ihre Argumentation dazu anschaut, dann stellt man fest, dass dieses Gesetz schlecht gemacht und schlecht gedacht ist, meine Damen und Herren.
Zum anderen: Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen der Kampf gegen Rechts, gegen die Nazis so wichtig ist: Was tun Sie denn, was haben Sie in all den Jahren bisher wirklich getan, um Aufmärsche von Neonazis zu verhindern, um diejenigen in der Gesellschaft zu unterstützen, die sich gegen Rechts engagieren, was haben Sie getan, um die Prävention schon in den Schulen auszubauen?
Ich habe vorhin schon erwähnt: Das NPD-Verbotsverfahren war eine riesige Blamage und hat der NPD genutzt und nicht den Nazis geschadet. So etwas dürfen wir uns nicht wieder leisten. Herr Beckstein trägt dafür die Verantwortung.
Was geschah vor Kurzem in Nürnberg, wir haben dazu einen Antrag im Innenausschuss gestellt? – Polizeiliche Behörden, staatliche Behörden haben sich Informationen aus Websites von Neonazis gegen Antifaschisten beschafft. Informationen über Demonstranten, die gegen Nazidemonstrationen auf die Straße gegangen sind. Halten Sie das für den richtigen Kampf gegen Rechts, wenn sich Behörden auf Internetseiten von Neonazis informieren und diese Informationen gegen kritische Bürgerinnen und Bürger verwenden?
Wir haben in den letzten Jahren hier wiederholt Haushaltsanträge und Anträge auf Programme gegen Neonazis eingebracht, Anträge auf die Einführung von Programmen für Demokratieerziehung schon in der Schule.
Was haben Sie mit all diesen Anträgen gemacht? – Sie haben sie abgelehnt und gesagt, das wäre schon alles erledigt, das bräuchten wir alles nicht. Es ist wirklich nicht glaubwürdig, wenn Sie sich hier herstellen und sagen, Ihnen sei der Kampf gegen Rechts ein besonders wichtiges Anliegen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Wenn das so wäre, hätten Sie unseren Anträgen zustimmen müssen.
gerne einen zentralen Satz, den er da gesagt hat: Die eigentliche Gefahr für unsere Demokratie sind nicht die erklärten Verfassungsfeinde; die eigentliche Gefahr für die Demokratie ist die Gleichgültigkeit der Demokraten. – Schreiben Sie sich das bitte hinter die Ohren!
Mit diesem Gesetzentwurf befördern Sie doch die Gleichgültigkeit, befördern Sie das Wegsehen, befördern Sie das Nicht-Einmischen, weil es einfacher ist, wenn man nichts mit den Behörden zu tun kriegt, wenn man keine Sanktionen befürchten muss, wenn man keine Aufzeichnung befürchten muss, wenn man nicht auf Demonstrationen geht und wenn man Demonstrationen gar nicht erst anmeldet. Sie unterstützen also die Gleichgültigkeit, das Wegschauen und das Wegsehen, das Sich-nicht-einmischen. Und das ist die Gefahr für unsere Demokratie.
Deswegen hat die grüne Landtagsfraktion ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Wir wollen zeigen, was es bedeutet, den Artikel 113 der Bayerischen Verfassung wirklich ernst zu nehmen und ihn in ein Versammlungsfreiheitsgesetz umzusetzen. Das bedeutet nämlich, dass man sich ohne Anmeldung versammeln darf und dass auch die strafbewehrte Anmeldepflicht aufgehoben wird. Im Sinne eines umfassenden Schutzes insbesondere kleiner Versammlungen ist eine allgemeine Anmeldepflicht aller Formen von Versammlungen schädlich und wird in unserem Gesetzentwurf daher aufgehoben. Unser grünes Versammlungsfreiheitsgesetz stellt den Schutz der Versammlungen in den Vordergrund. Versammlungen bekommen umfassende Rechte, die Behörden und die Polizei werden verpflichtet, diese Rechte zu schützen und zu gewährleisten, dass die Versammlungen stattfinden können. Das ist die Umkehrung Ihres Vorgehens, die Umkehrung Ihres Verhaltens. Wir müssen diejenigen, die sich frei und friedlich versammeln wollen, unterstützen und schützen, anstatt sie zu behindern und einzuschränken.
Auf die einzelnen Kritikpunkte in Ihrem Gesetzentwurf werden nachher noch meine Kolleginnen und Kollegen eingehen. Sie bauen einen Wust von zusätzlichen und unnötigen und abschreckenden bürokratischen Hürden und Hindernissen auf. Sie wollen die Ordner angemeldet haben, Sie wollen eine Durchleuchtung derjenigen Personen, die politische Versammlungen anmelden. Sie wollen schauen, welche Personen zuverlässig sind, welche nicht zuverlässig sind. Das wollen Sie entscheiden können. Sie wollen noch mehr Aufnahmen von Versammlungsteilnehmern. Die Vorschriften für die Löschung der Daten sind völlig unbestimmt. Manche Daten werden gar nicht gelöscht, und auch das führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger von ihrem Versammlungsrecht vielleicht nicht mehr in dem Maße Gebrauch machen, wie wir es für eine lebendige Demokratie nötig haben.
behindert. Hören Sie doch bitte auf dieses Bürgerforum, wenn Sie schon nicht auf uns hören!
An unserer Anhörung, die unsere GRÜNEN-Fraktion zu Ihrem Vorhaben durchgeführt hat, hat auch Max Mannheimer teilgenommen, ein Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau. Sie alle kennen ihn. Er hat erst vor Kurzem den Hoegner-Preis verliehen bekommen. Ich glaube, die meisten der CSUFraktion kennen, schätzen und achten ihn für das, was er tut, für die Aufklärung, die er betreibt, und für die Art und Weise, wie er unermüdlich gegen Nazis vorgeht, wie er in Schulklassen versucht, die Demokratie zu festigen und auch weiterhin den Widerstand gegen antidemokratische Gesinnungen und Vorhaben zu ermöglichen. Max Mannheimer, der auch vor Kurzem bei einer Demonstration der Gewerkschaften gegen Ihr Versammlungsgesetz hier in München geredet hat, hat bei unserer Anhörung Folgendes gesagt:
Das Versammlungsrecht ist das eine. Die Zivilcourage und das beherzte Auseinandersetzen mit Rechtsextremismus und Neonazis ist das andere. Neben allen polizeilichen, gesetzlichen und strafrechtlichen Maßnahmen ist es für mich als überzeugten Demokraten sehr entscheidend, dass wir die Öffentlichkeit selbstbewusst für uns als freie Gesellschaft in Anspruch nehmen können. Das Wichtigste ist, dass Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft frei und ungehindert auf ihren Straßen und Plätzen artikulieren dürfen, was ihnen Rechtsstaat und Demokratie wert sind, ohne Einschüchterungen und erneute Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Da hat Max Mannheimer den Kern getroffen.
Das Ziel der Bekämpfung der Nazis kann nicht nur durch politische Vorgaben erreicht werden. Man kann bestimmte Gesinnungen leider nicht verbieten.
Das Einzige, was sinnvoll ist, das Einzige, was hilft, sind engagierte Demokratinnen und Demokraten, die es sich nicht gefallen lassen, dass ihnen ihre Plätze weggenommen werden, dass ihnen ihre Straßen weggenommen werden, dass ihnen ihre Dörfer besetzt werden, die sich zur Wehr setzen und sagen: Wir verteidigen unsere Demokratie. – Das müssen Sie unterstützen anstatt es zu behindern.
Ich will Ihnen hier noch ein Zitat vorlesen. Der ehemalige Beauftragte für die Aufarbeitung des Stasiunrechts, Herr Joachim Gauck, war einmal hier im Bayerischen Landtag. Herr Glück hat ihn eingeladen. Herr Glück zitiert ganz
Wir GRÜNE nehmen diese Auseinandersetzung auf; sie ist überfällig und sie ist bitter nötig.
Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNE schützen die Versammlungsfreiheit.
Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNE schützen die Versammlungsfreiheit und wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die Wahl im Herbst ist auch eine Entscheidung darüber, wie es in Zukunft mit den Freiheits- und Bürgerrechten in Bayern weitergehen soll.
zei einschreitet – vielleicht etwas zu heftig einschreitet –, dann haben Sie wiederum einen Grund, die von Ihnen ungeliebte Polizei an den Pranger zu stellen. Das ist ein Spiel, das wir nicht mitmachen werden.
Verantwortlich für den Ablauf einer Demonstration ist nicht die Polizei, sondern der Veranstalter. Deshalb gilt auch beim Versammlungsgesetz der Grundsatz, der überall gilt: Wer eine Veranstaltung abhalten will, ist für die Durchführung dieser Veranstaltung auch verantwortlich. Aus diesem Grund steht die CSU-Fraktion zu dem Vorschlag, dass jede Versammlung einen Leiter hat, dem auch verschiedene Pflichten obliegen. Die Opposition sieht hier einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit, weil den Versammlungsleitern zu viele Pflichten auferlegt werden. Dann schauen wir uns einmal an, wie das bisher geregelt war und wie es künftig sein soll. Ich denke, wir sind uns einig, dass auch im jetzt geltenden Versammlungsgesetz das Vorhandensein eines Leiters vorgeschrieben war. Wie sind denn die Pflichten des Leiters im derzeit gültigen Versammlungsgesetz geregelt? In § 8 des Versammlungsgesetzes steht:
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.
Das ist die derzeit gültige Rechtslage. Jetzt schauen wir einmal, was in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzentwurfes der Bayerischen Staatsregierung steht:
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung, insbesondere durch Erteilung und Entziehung des Worts, hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen, kann die Versammlung jederzeit schließen und
das ist der einzige Punkt, der neu eingefügt ist –
muss während der Versammlung ständig anwesend und für die zuständige Behörde erreichbar sein.
Das ist jetzt nämlich nichts anderes als das geltende Recht. Sie behaupten, das sei verfassungswidrig. Da sind Sie wahrscheinlich die Einzigen, die dies glauben.
Jetzt wird behauptet, das ginge ja noch, aber man müsse ja auch für Sicherheit und Ordnung sorgen und dafür Sorge tragen, dass die Versammlung ordnungsgemäß läuft. Wie schaut es jetzt aus? Die derzeitige Rechtslage – § 10:
Alle Versammlungsteilnehmer sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen des Leiters oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen.
Anders ausgedrückt: Der Leiter der Veranstaltung ist dafür verantwortlich, dass diese Veranstaltung in geord
haben. Dann schreiben Sie von uns ab, wie es in der Vergangenheit oftmals der Fall war.
Lassen Sie mich einige Worte zum Gesetzentwurf der GRÜNEN sagen: Dieser Gesetzentwurf ist eine Aufforderung, in Bayern Randale zu machen. Jeder darf demonstrieren, wie er gerade lustig ist, und erst dann, wenn etwas passiert, darf die Polizei einschreiten. Das ist die Maxime, die Ihrem Gesetzentwurf zugrunde liegt. Dieser Entwurf stammt von einer Partei, die überall – mit Ausnahme des Sicherheitsbereichs – die Prävention bei uns in Bayern hoch hält. Eine geradlinige Politik schaut anders aus.
Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass das Kooperationsgebot auf eine einseitige Pflicht der Behörden reduziert wird. Wir werden es nicht zulassen, dass das Schusswaffen- und Vermummungsverbot aufgehoben wird. Wir werden es nicht zulassen, dass Versammlungen noch weitergehender durch eine Begrenzung der Beschränkungsbefugnisse privilegiert werden. Wir werden es nicht zulassen, dass das Uniformierungsverbot entgegen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gelockert wird. Ein derartiger Gesetzentwurf, wie er von den GRÜNEN vorgelegt wurde, ist unserer Bevölkerung in Bayern nicht zuzumuten und deshalb werden wir diesen ablehnen.
Im Gegensatz dazu gewährt der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf denen ein umfassendes Versammlungs- und Demonstrationsrecht, die im Rahmen unserer Rechts- und Verfassungsordnung friedlich für ihre Interessen demonstrieren wollen. Wer allerdings glaubt, unter dem Vorwand der Versammlungsfreiheit verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten oder Gewalt ausüben zu können, dem wird dies verboten und das ist gut so. Chaoten und Krawallmacher wollen wir in Bayern nicht und deshalb wollen wir alles unternehmen, Zusammenkünfte solcher Personen bereits im Vorfeld zu verhindern.
Wer sich gegen diese Vorgehensweise ausspricht, so wie es die Opposition in Bayern macht, gibt Chaoten und Randalierern eine Plattform, die diesen nicht zusteht und nimmt in Kauf, dass Ereignisse wie Chaostage auch in Bayern stattfinden. Wenn Frau Stahl letzte Woche im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen es bedauert hat, dass Krawallmacher in Hamburg bereits daran gehindert werden nach Bayern zu kommen, dann zeigt das, welch Geistes Kind Sie sind. Anders ausgedrückt, bedeutet das nichts anderes, als dass Sie sehenden Auges in Kauf nehmen, dass solche Chaoten unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit erhebliche Schäden am Eigentum unbeteiligter Personen verursachen. Ich halte diese Auffassung, gelinde gesagt, für einen Skandal.
Das Einzige, was Sie damit bezwecken ist, dass Sie die Verantwortung, wie eine Versammlung abläuft, auf die Polizei abwälzen und dieser dann die Verantwortung zuschieben, wenn etwas passiert. Wenn dann die Poli
oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.
Damit ist eins zu eins der derzeitige Gesetzeswortlaut übernommen. Eine Verfassungswidrigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Komplex noch nie festgestellt. Mir konnte bis heute keiner überzeugend erklären, warum diese Formulierung verfassungswidrig sein soll.
Richtig ist, dass ein so genanntes Militanzverbot neu eingeführt werden soll. Lesen Sie sich diesen Entwurf doch einmal richtig durch. Sie haben den Gesetzentwurf noch nie gelesen. Anders kann ich mir solche Ausführungen, wie ich sie heute oder auch in den Ausschüssen gehört habe, nicht erklären. Erkennen Sie doch endlich, dass das Militanzverbot nicht bei gleichartiger Kleidung eingreift, sondern nur bei paramilitärischen und gewaltinszenierenden Demonstrationen. Anders ausgedrückt: Würde Ihre Rechtsauslegung des vorliegenden Gesetzentwurfes, so wie Sie sie heute, Frau Bause – die ist schon wieder weg, weil Sie es sich nicht anhören will; es interessiert Sie ja nicht –, vertreten und in den Ausschussberatungen vertreten haben, zutreffen, der der derzeit gültigen Rechtslage entspricht, so hätte jede Versammlung der Gewerkschaften in der Vergangenheit verboten werden müssen.
Wollen Sie das wirklich behaupten? Wollen Sie wirklich behaupten, dass Demonstrationen zum 1. Mai aufgrund des Bayerischen Versammlungsgesetzes nunmehr verboten sind, obwohl die Formulierung im vorliegenden Gesetzentwurf mit der im Bundesversammlungsgesetz übereinstimmt? Oder wollen Sie behaupten, dass die Behörden in der Vergangenheit falsch entschieden haben? Egal, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, in der Bevölkerung wird Sie in diesem Punkt keiner mehr ernst nehmen.
Kommen wir zum nächsten Punkt. Es wird behauptet, es dürften nunmehr Daten erhoben und Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt werden. In einigen Petitionen steht, dass die Polizei nunmehr aufgrund des neuen Gesetzes entsprechende Aufzeichnungen machen dürfe. Schauen wir uns auch hier das geltende Gesetz an. Seit 1989 ist § 12 a des Versammlungsgesetzes gültig. Dort heißt es:
Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen,
wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
neten Bahnen läuft. Was steht in Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung? Dort steht:
Der Leiter hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden.
Das ist nichts anderes als die Konkretisierung des derzeit gültigen Gesetzeswortlauts. Wenn Sie behaupten, dass diese Formulierung verfassungswidrig ist, dann weiß ich nicht, wo Sie leben.
Zur Problematik der Ordner: In diesem Punkt wurden durch den Änderungsantrag der CSU einige Erleichterungen für die Veranstalter eingeführt, wobei Sie das nicht daran hindert, weiterhin zu behaupten, es liege eine Verfassungswidrigkeit vor. Schauen wir uns wieder die geltende Rechtslage an. In § 9 des Versammlungsgesetzes steht:
Der Leiter kann sich bei der Durchführung seiner Rechte… der Hilfe einer angemessenen Zahl ehrenamtlicher Ordner bedienen. Diese dürfen keine Waffen oder sonstige Gegenstände… mit sich führen, müssen volljährig und ausschließlich durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung „Ordner“ tragen dürfen, kenntlich sein.
Was steht in Artikel 4 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung? Dort steht:
Der Leiter kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Hilfe einer angemessenen Anzahl volljähriger Ordner bedienen. Die Ordner müssen weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“ oder „Ordnerin“ tragen; zusätzliche Kennzeichnungen sind nicht zulässig. Der Leiter darf keine Ordner einsetzten, die Waffen oder sonstige Gegenstände mit sich führen…
Was ist daran verfassungswidrig, wenn letztlich nur der Gesetzestext des derzeit gültigen Bundesgesetzes konkretisiert wird?
Uniformierungsverbot, Militanzverbot – damit zur nächsten Märchenstunde: Was wird hier nicht alles konstruiert, um in der Bevölkerung Ängste zu schüren? Mit diesem Verbot sei es möglich, das Tragen einheitlicher Schals, einheitlicher Anstecker usw. zu verbieten und dadurch Versammlungen zu untersagen. Wie schaut die derzeitige Rechtslage aus? In § 3 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes steht:
Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Das ist die derzeitige Rechtslage. Wie ist es in Artikel 7 des Gesetzentwurfes der Staatsregierung formuliert? Dort ist festgelegt:
Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile
Der Kernpunkt des Gesetzes – und darüber wurde heute schon diskutiert – sind die Möglichkeiten, Versammlungen mit nationalsozialistischem Hintergrund zu verhindern. Versammlungen an einem bestimmten Ort oder an einem bestimmten Tag, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen, oder Versammlungen, bei denen die nationalsozialistische Herrschaft verherrlicht werden soll, sollen künftig von Anfang an verboten werden können. Ich sage, das ist gut so. Dieser Gesetzentwurf wird die verantwortlichen Gemeinden in diesem Punkt erheblich unterstützen und ihnen ein Verbot solcher Versammlungen erheblich erleichtern. Die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat gezeigt, dass die verantwortlichen Personen dringendst eine derartige Regelung im Gesetz wünschen und für nötig erachten. Diesen Wünschen trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zu den Petitionen sagen. Kollege Welnhofer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Behandlung dieser Gesetzespetitionen den Gepflogenheiten dieses Hauses entspricht.
So sind wir mit Petitionen zu Gesetzgebungsverfahren immer umgegangen.
Solche Petitionen werden dergestalt behandelt, dass zuerst das Gesetz unter Einbeziehung der Petitionen behandelt und beschlossen wird. Danach wird über die Petitionen abgestimmt. Das war der Fall, als wir vor einigen Wochen das Verfassungsschutzgesetz behandelt haben. Es war auch der Fall bei allen anderen Gesetzgebungsverfahren, zu denen Petitionen eingereicht wurden. Wenn Sie heute irgendetwas anderes behaupten, ist es nachweislich und wissentlich falsch.
Sie erwecken bei den Personen draußen den Eindruck, dass Sie in der Vergangenheit die Hüter der Petitionen waren. Ich sage, das ist falsch. Ich denke an die Sitzung vom letzten Donnerstag zurück. Haben Sie sich schon überlegt, was Sie eigentlich den Petenten antaten, die die ganze Zeit hinten saßen und Petitionen eingereicht haben, die nichts mit dem Versammlungsgesetz zu tun hatten?
Haben Sie sich überlegt, was Sie denen antaten, damit Sie die Inszenierungen, die Sie an den Tag gelegt haben, auch tatsächlich durchführen konnten?
Artikel 9 Absatz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes lautet:
Die Polizei darf bei oder im Zusammenhang mit Versammlungen Personenbezogene Daten von Teilnehmern erheben und Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
Damit haben wir den Text des Bundesgesetzes größtenteils übernommen. § 12 a wurde bisher nicht für verfassungswidrig erklärt. Darum kann mir auch niemand erklären, warum die entsprechende Regelung im Bayerischen Versammlungsgesetz nunmehr verfassungswidrig sein soll.
Darüber hinaus ist in dieser Regelung klargestellt, dass Übersichtsaufnahmen von Versammlungen nur offen erfolgen dürfen und dass eine Speicherung unzulässig ist. Verdeckte Aufnahmen oder das Speichern von Aufnahmen sind nur ausnahmsweise zulässig. Entsprechend dem Änderungsantrag der CSU müssen die gespeicherten Aufnahmen spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. Die Einwendungen, die die Opposition gegen diesen Punkt vorbringt, sind meines Erachtens nicht nachvollziehbar. Sie gehen vollkommen am Gesetzestext, den die Staatsregierung vorgelegt hat, vorbei.
Kommen wir zur Anmeldepflicht und zu den Fristen. Es ist richtig, dass die Anmeldefrist auf 72 bzw. 96 Stunden für Großdemonstrationen ausgeweitet wurde. Das ist aber auch wichtig, damit die Behörden vor Ort ausreichend Möglichkeiten haben, sich auf die Demonstrationen einzustellen. Wenn Sie sich immer auf die Anhörung berufen, müssen Sie auch das akzeptieren, was die Verantwortlichen von den Landratsämtern und der Polizei gesagt haben. Die 48 Stunden seien oftmals zu kurz, und deswegen wurde die Frist auf 72 bzw. 96 Stunden ausgeweitet.
Eines werfe ich Ihnen vor: Sie verschweigen, dass mit diesen verlängerten Fristen gleichzeitig die Fristen für sogenannte Eildemonstrationen verlängert werden. Sie verschweigen es, weil es nicht zu Ihrer vorgefassten Meinung passt. Sie machen auch keine Anmerkungen dazu, dass Eilversammlungen künftig telefonisch gegenüber der Versammlungsbehörde oder der Polizei angemeldet werden dürfen und dass eine Anmeldung in Ausnahmefällen sogar komplett entfallen darf. Anders ausgedrückt heißt dies, die Durchführung und Organisation solcher Demonstrationen ist leichter, als es bisher der Fall war.
Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie dagegen sind. Das genau wollen Sie doch auch.
die entsprechenden Vorlagen könnten sie im Internet herunterladen; worum es geht, wussten die meisten Petenten aber überhaupt nicht.
Haben Sie schon einmal etwas von Datenschutz gehört, Herr Kollege?
Sie missbrauchen hier das Petitionsrecht unserer Bevölkerung und ich halte das für einen Skandal!
Ich frage mich auch, warum jede Kopie der Petitionen an die Geschäftsstelle der SPD-Fraktion und an die Geschäftsstelle der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu schicken ist. Es würde mich interessieren, seit wann diese Geschäftsstellen dafür zuständig sind, dass Petitionen eingereicht werden. – Das ist mir neu.
Wir haben uns alle Petitionen angeschaut und mussten feststellen, dass 56 Petitionen gar keine Begründung haben, sondern dass nur drin steht: Ich bin / Wir sind gegen das Versammlungsgesetz, weil es verfassungswidrig ist.
18 Petitionen gehen überhaupt nicht auf den Gesetzentwurf ein, sondern machen nur allgemeine Ausführungen, wie das heute auch Frau Bause gemacht hat.
Ich habe nicht behauptet, dass das unzulässig ist. Das habe ich nicht behauptet, Herr Kollege, Sie müssen schon zuhören, was ich sage.
Aus der Vielzahl der Petitionen stechen insbesondere die Petition der Anwaltskammern und die Petition des Regensburger Stadtjugendringes heraus. Diese Petitionen haben sich sehr ernsthaft und intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt. Diese Eingaben machen ausführliche, eigenständige Ausführungen. Doch auch diese Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden die CSU-Fraktion nicht dazu bewegen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und sie werden auch nicht die Staatsregierung bewegen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Ich sage Ihnen, Sie missbrauchen das Petitionsrecht. Sie täuschen die Bürger draußen darüber, wie die Verfahren im Landtag tatsächlich ablaufen.
Nicht nur Sie, sondern auch ich habe mir die bis zum letzten Donnerstag eingereichten 253 Petitionen durchgesehen. Kollege Welnhofer hat schon darauf hingewiesen, was an diesen Petitionen auffallend ist. Weit über die Hälfte der Petenten verwenden Vorlagen, die ihnen Verdi auf der Internetseite zur Verfügung stellt.
Sie verwenden diese Petitionen, ohne sie in irgendeiner Form zu verändern. Sie drucken sie nur aus, setzen den Namen drauf, und fertig ist es.
Wenn vorhin der Ministerpräsident gebeten wurde, ruhig zu sein, kann ich das auch von der Fraktion der GRÜNEN verlangen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN-Fraktion begrüßt die Initiative der SPD zur Stärkung der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern und unterstützt sie auch. Die Lage der wissenschaftlichen Bibliotheken ist in der Tat dramatisch, insbesondere durch drei Entwicklungen. Zum einen sind dies die steigenden Studierendenzahlen, zum anderen die Aufgabenveränderung und die Aufgabenerweiterung der Bibliotheken. Es wurde schon gesagt, dass sich die Bibliotheken zu Informationszentren umgestalten, die nicht nur von den Studierenden genutzt werden, sondern zum Glück von immer breiteren Bevölkerungsschichten, sodass immer mehr Menschen Zugang zu Informationen haben. Drittens ist die Lage durch den unsinnigen Sparkurs der Landesregierungen und durch den jahrelangen Stellenabbau dramatisch.
Wie dramatisch die Lage ist, hat das Wissenschaftsministerium in dem von Herrn Rabenstein zitierten Bericht selber eingestanden. Darin wird ausgeführt, die Lage sei so angespannt, dass eine weitere adäquate Wahrnehmung der Versorgungsfunktion gefährdet sei. Die chronische Unterfinanzierung wird noch einmal herausgestellt und die Tatsache betont, dass die Situation der Bibliotheken seit Langem durch gegenläufige Entwicklungen beim Ressourcenbedarf und bei der Ressourcenausstattung gekennzeichnet sei. Dem ist nichts hinzuzufügen, und insoweit besteht dringender Handlungsbedarf.
und wir könnten sagen: Wir haben einen Haushaltsausschuss, der bestimmt alles, da wird alles, was finanzrelevant ist, besprochen und diskutiert, und die anderen können die Diskussionen einstellen.
Ich habe zum Beispiel hier einen Antrag der CSU, der auch im Hochschulausschuss besprochen wurde. Da geht es um die Erhaltung der Bestände der wissenschaftlichen Bibliotheken, und es heißt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Konzept vorzulegen…“. Der wurde einstimmig von allen Ausschüssen durchgewinkt, auch im Plenum einstimmig so beschlossen. Die Anträge der SPD werden in der gleichen Formulierung – deswegen haben Sie auch zugestimmt, dass sie umformuliert werden – mit der gleichen Argumentation abgelehnt. – Also: So kann man nicht mit uns verfahren!
Ich komme zum Schluss und zurück zu den Bibliotheken. Einmal muss ich sagen: Die Arbeit hat sich trotz alledem rentiert. Es ist einiges auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel auch bei der Bayerischen Staatsbibliothek. Das ist ganz gut. Aber ansonsten muss ich sagen: Es bleibt zu hoffen, dass sich – erstens – die Mehrheitsverhältnisse im Herbst ändern und wieder Sachpolitik und weniger Parteipolitik im Hohen Haus eine Rolle spielen, und zweitens, dass dann entsprechend den Anträgen die dringend notwendigen Verbesserungen in diesem Bereich eingeleitet werden.
Noch besser, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wäre es natürlich, das Hohe Haus schließt sich schon heute dem Votum des federführenden Hochschulausschusses an und stimmt den Anträgen der SPD zu. Darum bitte ich Sie.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu dem Thema, das bei Ihnen die Hütte brennen lässt und das angeblich an Ihrem Wahldebakel bei der Kommunalwahl schuld ist, nämlich zum Nichtraucherschutz bzw. zum Gesundheitsschutz. Ich frage mich, wie Sie das nur schaffen: Jeden Tag denkt man, dass die CSU ihr Limit an Peinlichkeit,
an Blamage, an Kopfl osigkeit und Chaos erreicht hat. Und dann toppen Sie das am nächsten Tag noch mühelos.
Was Sie hier liefern, ist wirklich eine satte Leistung. Das Gesundheitsschutzgesetz ist noch nicht einmal 100 Tage alt. 100 Tage gibt man einem Regierungschef, um zu beweisen, dass er seinen Job kann. 100 Tage sind eine Bewährungsfrist. Das Gesetz zum Gesundheitsschutz ist noch nicht einmal 100 Tage alt, da wollen Sie es schon wieder aushebeln. Sie haben sich in den letzten Tagen mit Änderungsforderungen, Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und mit Eingeständnissen von Vollzugsdefi ziten, mit Umgehungsvorschlägen und Aushebelungsversuchen überschlagen. Das zeigt, in welchem Chaos Sie stecken, seitdem Sie bei der Kommunalwahl einen Denkzettel bekommen haben.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, gegen Ihr Auftreten und Ihr Erscheinungsbild ist ein Hühnerhaufen eine hoch disziplinierte Versammlung.
Der Ministerpräsident, der heute das Fernbleiben vorzieht, hat das spanische Modell für Bayern vorgeschlagen.
Ich frage mich, was er damit meint. Meint er eine sozialistische Regierung in Bayern? Das wäre auch eine Möglichkeit.
Da werden die Genossen wieder wach.
Der Ministerpräsident meinte natürlich die spanische Regelung des Nichtraucherschutzes. Was bedeutet das in der Realität? Die spanische Regelung bedeutet, dass unter dem Strich nach der Einführung des Rauchverbots in den Kneipen mehr geraucht wird als vorher. Herr Ministerpräsident, wenn Sie das wollen, sagen Sie es klipp und klar. Hören Sie aber bitte mit den Vernebelungsversuchen auf.
Der CSU-Vorsitzende Huber hat am Tag nach der Kommunalwahl gefordert, dass am Rauchverbot etwas geändert werden müsste. Herr Kollege Spitzner, angeblich hat ja die Debatte um das Rauchverbot überhaupt nichts mit
der Kommunalwahl zu tun. Herr Huber hat damit deutlich gemacht, welch großer Provinzstratege er ist undvor allem, welchen Stellenwert der Gesundheitsschutz bei ihm hat.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU, der es heute auch vorzieht, nicht zu erscheinen,
hat tagelang bei seinen Fraktionskollegen herumtelefoniert, die sich auf diversen Ausschussreisen befanden, und hat sie auf seine Linie eingeschworen, damit er als Fraktionsvorsitzender nicht beschädigt und nicht zum Sündenbock gemacht wird. Er wollte Konsequenz und Standhaftigkeit beweisen.
Das Chaos treibt täglich neue Blüten. Es werden mal mehr und mal weniger Ausnahmen gefordert. Es wird gefordert, alles so zu lassen oder alles zu ändern. Und es gibt fast jede nur denkbare Position dazwischen. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, das ist ein Spiegel für Ihren Zustand. Sie sind dilettantisch, orientierungslos, kopfl os und völlig unfähig zum Krisenmanagement.
Und dann Ihr Beschluss von heute. Er ist absolut genial. Das Gesetz gilt, aber es gilt nicht; zumindest nicht in Bierzelten und in Hallen, zumindest nicht in diesem Jahr. Wer weiß, wann es überhaupt gilt. Was ist das? Das ist nicht das Festhalten an einem konsequenten Nichtraucherschutz. Das ist der Anfang vom Ende des Nichtraucherschutzes.
Was passiert jetzt? Vielleicht haben Sie heute die Äußerung des Präsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Herrn Gallus, gelesen. Ich kann ihn gerne zitieren. Meldung von heute: Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband kritisiert die von der CSU beschlossene Aussetzung des Rauchverbots in Festzelten für dieses Jahr als „Wahnsinn“ und „grobe Wettbewerbsverzerrung“. „Unter unseren Mitgliedern gibt es Riesenunmut“, sagte Verbandspräsident Gallus. „Diese Entscheidung kann ich niemanden erklären. Wir sind jetzt die Dummen“, beklagte der Wirte-Vertreter. „Die Aussetzung bis zum 1. Januar 2009 muss für alle gelten und nicht nur für die Festzelte.“
Und weiter: In Bayern gebe es pro Jahr 65 000 genehmigte Volksfeste. Das sei eine direkte Konkurrenz zu den örtlichen Lokalen, in denen weiterhin nicht geraucht werden darf. Herr Gallus könne seinen Verbandskollegen nur raten, sich jetzt selbst zu helfen und einfach Partyzelte oder Disco-Zelte auf ihrem Gelände aufzubauen. So wird es jetzt weitergehen. Da wünsche ich Ihnen viel Vergnügen!
Sie werden mit einer Flut von Klagen zu rechnen haben, weil jeder, der keine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, versuchen wird, diese auf dem Klageweg durchzusetzen. Ich wünsche Ihnen auch dabei viel Vergnügen. Das Schlimmste an dieser Diskussion ist aber, dass Sie damit das Signal geben, es gibt hier zwar ein Gesetz, aber die Leute dürften es ohne weiteres missachten, weil die Durchsetzung dieses Gesetzes die CSU nicht interessiert. Das Nichtraucherschutzgesetz, das Gesundheitsschutzgesetz, ist offenbar das unbeliebteste Gesetz, das Sie hier je verabschiedet haben. Das machen Sie Tag für Tag mit all Ihren vielfältigen Äußerungen deutlich.
Sie haben gesagt, das Münchner Kreisverwaltungsreferat habe Ihnen in einem dramatischen Brief Sicherheitsbedenken und Sicherheitsschwierigkeiten genannt, sodass das Gesetz leider nicht umgesetzt werden könnte. Ich fi nde es gut, wenn Sie derart schnell auf Briefe aus der Landeshauptstadt oder auf Briefe des Herrn Oberbürgermeisters reagieren. Ich werde Herrn Ude sagen, dass er einen Brandbrief an den Herrn Ministerpräsidenten schicken soll, in dem er große Sicherheitsbedenken beim Transrapid nennt. Dann wäre dieses Projekt übermorgen schon beerdigt.
Ich halte es für bodenlos, dass Ihr Fraktionsvorsitzender auf die Frage in der Pressekonferenz, warum er dieser Ausnahme zustimmt, erklärte, dass die Sicherheitsbedenken auf der Wiesn gravierend seien und als Beispiel dafür das Attentat auf der Wiesn aus dem Jahr 1981 genannt hat. Das halte ich für absolut bodenlos und unsäglich. So etwas ist nicht tragbar.
Das zeigt, in welch verheerender Lage sich Ihr Fraktionsvorsitzender befi ndet.
Wir haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem drei Dinge festgestellt werden:
Erstens. Das Gesetz gilt. Es wird umgesetzt und es wird vollzogen. Es gibt Kontrollen und Verstöße werden geahndet. Meine Damen und Herren von der CSU, das sind Selbstverständlichkeiten in einem Rechtsstaat, die wir Ihnen wieder ins Bewusstsein rufen müssen.
Zweitens. Die Rechtsunsicherheit wird durch klare und eindeutige Vollzugshinweise beseitigt. Es gibt keine weiteren Ausnahmeregelungen.
Drittens. Es gibt keinen Anlass und keinen Spielraum für die Vollzugsbehörden, den Vollzug für bestimmte Zeiträume oder Orte auszusetzen.
Das steht in unserem Antrag. Dieser Antrag bekräftigt das Gesundheitsschutzgesetz, das Sie, die SPD und die GRÜNEN, im Dezember gemeinsam beschlossen haben.
Wenn Sie diesem Gesetz im Dezember 2007 zustimmen konnten, gibt es keinen Grund, unserem Dringlichkeitsantrag im März 2008 nicht zuzustimmen. Wenn Sie heute die erste Ausnahme beschließen, dann werden weitere Ausnahmen folgen. Der Nichtraucherschutz würde damit Zug um Zug eingeäschert. Am Ende wird das Gesundheitsschutzgesetz das Papier nicht mehr wert sein, auf dem es steht. Wenn Sie sich nicht endgültig lächerlich machen und den Gesundheitsschutz nicht vollends in der Pfeife rauchen wollen, dann stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident Beckstein! Wir haben ohnehin nur sehr geringe Erwartungen an Ihre heutige Regierungserklärung gehegt. Aber was Sie uns gerade abgeliefert haben, war schon wirklich mehr als ernüchternd.
Ihre Rede, Herr Beckstein, war altbacken, altväterlich und provinziell.
Inhaltlich war sie dünn, intellektuell seicht und, was das Gesellschaftsbild angeht, absolut spießig.
Im Vergleich zu Ihrem angestaubten Weltbild war Ihr Vorgänger, Herr Stoiber, geradezu ein junger Wilder. Das muss man im Rückblick so feststellen.
Sie haben keinerlei Aufbruch, keinerlei Visionen für ein Bayern des 21. Jahrhunderts entwickelt. Sie haben nur die alten Rezepte aus den 50er-Jahren aus der Mottenkiste geholt.