Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Frak
tion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich bitte um Beteiligung an der Abstimmung! Ich bitte nochmals um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist dem einstimmig so entsprochen. Der Landtag übernimmt diese Voten.
Wahl von Vertrauensleuten und deren Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg
Mit Schreiben vom 18. Februar 2005 hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser mitgeteilt, dass die 10. Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg am 31. Dezember 2005 abläuft und für die Neuwahl bei beiden Gerichten ein Wahlausschuss zu bestellen ist.
Gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung hat der Landtag jeweils sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter für diese Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg zu wählen. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach dem d’Hondtschen Verfahren steht der Fraktion der CSU das Vorschlagsrecht für jeweils sechs Vertrauensleute und der Fraktion der SPD für jeweils eine Vertrauensperson und deren Vertreter je Wahlausschuss zu.
Die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Liste entnommen werden.
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Wahl der vorgeschlagenen Vertrauensleute sowie deren Vertreter soll in einfacher Form und gemeinsam durchgeführt werden. Wer mit der Bestellung der von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten zu Vertrauensleuten bzw. zu deren Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten zu Vertrauensleuten bzw. zu deren Vertretern für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg gewählt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bericht über Ausschreibung und Vergabe eines „Imagefilms“ über Bayern International an die mbw
Herr Dr. Runge, Sie werden soeben aufgerufen zum Antrag „Bericht über Ausschreibung und Vergabe eines Imagefi lms“. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Reihenfolge der Tagesordnung bin ich nicht einverstanden. Das werde ich aber noch mit der Fraktion besprechen. – Zu dem dummen Spruch, den ich soeben gehört habe, Herr Kollege Sackmann, kann ich nur sagen: Manchmal kommt es ganz schnell zurück. Herr Sackmann, wir haben heute Vormittag bei Ihnen moniert, dass Sie eine Debatte eröffnen und sich sofort schleichen, kaum dass Sie mit Ihren wüsten Angriffen fertig sind. Zum Schlusswort kommen Sie dann wieder. Das haben wir bei Ihrer hetzerischen Rede zu Recht moniert.
Bringen Sie mich nur recht in Rage; dann werde ich das auch beim Thema „Imagefi lm“ würdigen. Zum Imagefi lm. Wir wollten mit unserem Antrag auf zwei Schiefl agen und Missstände aufmerksam machen.
Diese Missstände wollen wir beseitigt wissen. Das eine sind generell die Vergaben durch die Staatsregierung bzw. durch deren Sateliten. Es ist kein Geheimnis und erst jüngst vom Rechnungshof wieder gewürdigt worden, beispielsweise im Bereich der EDV, dass das, was die Regel sein müsste, die Ausnahme ist, und das, was die Ausnahme sein sollte, die Regel ist, nämlich die freihändige Vergabe. Sie hat nur in besonderen Fällen stattzufi nden; in der Regel wird aber das meiste freihändig vergeben, obwohl es nach allen Regularien anders sein sollte, angefangen vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in das auch das europäische Vergaberecht eingearbeitet ist, bis hin zur freistaatlichen Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption. Trotzdem dominiert die freihändige Vergabe. Dieses Mal – das müssen wir zugestehen und darüber haben wir uns auch sehr gefreut –, ist es wenigstens im Ansatz korrekt gelaufen. Das heißt: Es gab eine Vergabebekanntmachung, es gab eine Aufforderung in der „Bayerischen Staatszeitung“, es wurde ausgeschrieben, und es gab auch jede Menge Bewerber. Allerdings ist es im Verlauf der Vergabe doch zu etwas seltsamen und kritikwürdigen Ereignissen gekommen bzw. zu Ereignissen, die man zumindest nachfragen musste. Darauf werde ich noch eingehen.
Ich skizziere jetzt nur noch den zweiten großen Kritikpunkt, nämlich den ordnungspolitischen Aspekt. Im Hinblick darauf ist es sehr erfreulich, Herr Minister, dass Sie da sind. In unseren Augen ist es ein unhaltbarer Zustand,
dass Kammern bzw. deren Tochterunternehmen ihre Zwangsmitglieder bzw. ihre Zwangszahler konkurrenzieren, in manchen Fällen sogar kannibalisieren.
Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Missstand auch noch von der Staatsregierung, nämlich vom Wirtschaftsministerium, unterstützt und gefördert worden ist. Damit bin ich beim konkreten Fall: Ende Dezember wurde der Imagefi lm durch die freistaatliche Bayern International GmbH in und nach europaweiter Ausschreibung im Verhandlungsverfahren vergeben. Den Zuschlag bekam die mbw Medienberatung der Wirtschaft GmbH. Angesichts der Debatte, die von Ihrer Seite immer wieder angestoßen wird, sich doch der deutschen Sprache zu bedienen und die Anglizismen sein zu lassen, ist bereits der Ausschreibungstext ein bisschen pikant. Konkret beinhaltete der Auftrag die Konzeption, Drehbucherstellung und Produktion eines Films zum bayerischen Standortmarketing, unter anderem Sequenzen- ich zitiere – „zu einzelnen Wirtschaftsbranchen/High-Tech-Clustern, Sequenzen zu Lakes and Mountains, Cities/Shopping/ Tradition, Sport/Outdoor“ – das ist aus dem Originaltext auf Englisch-Deutsch-Bayerisch. Die mbw ist eine Tochtergesellschaft der ibw Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft und deren Mitglieder und Träger, die auch bekannt sind: unter anderem die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Handwerkstag, der Bayerische Bankenverband und der Handelskammertag.
Mehrere Mitbewerber haben schwere Vorwürfe erhoben, bei der Vergabe sei es nicht korrekt zugegangen. Konkret war es so, dass die Jury einem Bewerber ganz klar die Präferenz gegeben hat. Die Jury sagte: Die seien mit Abstand die Besten gewesen. Es gab ein ganz eindeutiges Votum in der Jury. Bei der Verhandlung des Falles in der Jury ist sehr wohl schon über Bild- und Tonrechte debattiert worden, auch über diesbezügliche Unsicherheiten. Im Nachhinein ist dieses Thema als Ausschlusskriterium bemüht worden. Es gab auch etwas ungewöhnliche Recherchen bei der Filmhochschule beispielsweise, die mit Sicherheit noch ein Nachspiel haben werden. Ergebnis war, dass mit der Begründung, es gebe Unsicherheiten bei den Rechten, der Zuschlag an die mbw gegangen ist, die zugegebenermaßen von der Jury auch relativ eindeutig auf Platz 2 in der Bewertung gesetzt worden war.
Wir hätten gerne Aufklärung gehabt über die Vorgänge bei der Vergabe. Diese Aufklärung konnte uns bisher nicht zufriedenstellend gegeben werden. Ich blicke auf den Herrn hinter Ihnen, Herr Minister Wiesheu.
Der zweite Punkt ist die Vergabe des Imagefi lms durch die freistaatliche Gesellschaft Bayern International an die mbw. Ich habe mich über den unerträglichen Zustand ausgelassen, dass hier wirklich den Unternehmen, die Zwangsmitglieder sind, beispielsweise in der IHK München und Oberbayern, Aufträge durch eine Gesellschaft weggeschnappt werden, die allein von den genannten Organisationen getragen wird. Das bayerische Wirtschaftsministerium, dem der Vergeber unmittelbar zuge
ordnet ist, spielt dabei eine maßgebliche Rolle; das halten wir für noch kritikwürdiger. Wir meinen: Die Staatsregierung sollte endlich dafür sorgen, dass die Kammern ihren Mitgliedern keine Konkurrenz mehr machen und keine Konkurrenz mehr machen dürfen.
Herr Minister Wiesheu, wir kennen ja die Debatten. Wir kennen beispielsweise die Auseinandersetzung zur Subsidiarität und über das Verhältnis zwischen den kommunalen Unternehmen auf der einen Seite und den privaten Erwerbsunternehmen auf der anderen Seite. Herr Traublinger ist erfreulicherweise auch da. Sie müssten ja völlig gespalten sein, weil Sie über das Handwerk wieder in der mbw sind. Wir kennen die Debatte und sagen ganz klar: Die Subsidiarität darf nicht immer nur allenfalls ein Papiertiger sein. Wir wissen dazu dann von dem einen oder anderen Fall, wo das Innenministerium das Wirtschaftsministerium ganz gehörig bremst. Man muss auch sagen: Der Film und die mbw GmbH sind nicht das einzige Beispiel. Es gibt kommerzielle Bildungsveranstaltungen der Kammern, es gibt kommerzielle Beratungen, es gibt fragwürdige Tätigkeitsfelder. Ich denke zum Beispiel daran, dass die IHK München und Oberbayern Mitgesellschafter der Betreibergesellschaft des Flugplatzes Fürstenfeldbruck für die Allgemeine Luftfahrt ist. Die Staatsregierung nimmt es da dann doch eben nicht so genau, wie wir es uns wünschen. Deswegen haben wir die Thematik heute hochgezogen.
Konkret wollten wir eigentlich einen Bericht haben. Das lief dann wunderschön: Zwei Vertreter der Staatsregierung kamen, von denen einer mittlerweile übrigens auf der anderen Seite sitzt, also bei mbw bzw. bei vbw. Er macht diese üblichen Laufbahnfortschritte. Die Zwei haben drei, vier Sätze zur Thematik gesagt, haben sich darüber gefreut und dafür bedankt, dass wir gesagt haben, bei der Ausschreibung sei alles korrekt gewesen. Dann haben sie gesagt: Im Verfahren gab es nichts Kritikwürdiges.
Die CSU hat erklärt, der Bericht werde jetzt gegeben, und danach sei der Antrag erledigt; die CSU erkläre den Antrag für erledigt, und wenn wir dem nicht zustimmen würden, dann werde sie den Antrag ablehnen. Eine solche Vorgehensweise halten wir ganz eindeutig für eine Missachtung des Parlaments. Dies hat uns veranlasst, den Antrag heute noch einmal hochzuziehen.
An der Stelle könnte man noch weitere fragwürdige Punkte aufgreifen, was ich hiermit auch tue. Einmal könnte man generell die Notwendigkeit und die Ziele dieses Films ansprechen oder die Tätigkeit der Task Force WM erwähnen. Ansprechen könnte man auch die Doppelarbeit, die fehlende Einbindung bestehender Produktionen in neue Internetseiten. Ich fasse es jetzt zusammen: Zwei Punkte sind immer noch zu erklären. Das eine sind die Schiefl agen und Unklarheiten bei der Vergabe. Nach Aussage von mehr als der Hälfte der Bewerber, die in der letzten Runde waren, wurde die Problematik der Rechte in der Jury schon debattiert. Das ist der eine kritikwürdige Punkt. Warum ist es im Nachhinein wieder zu der Verschiebung gekommen?
Der zweite Punkt ist der ordnungspolitische Aspekt. Wir meinen, dass es ordnungspolitisch nicht tragbar ist, dass
die mbw als eine Gesellschaft der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und vor allem als eine Gesellschaft der Kammern privaten Erwerbsunternehmen Konkurrenz machen darf. Dass dann auch noch der Freistaat Bayern einen solchen Auftrag vergibt, darf eigentlich nicht dem Selbstverständnis der Wirtschaftspolitik des Freistaates entsprechen. Deswegen fordern wir Sie auf, künftig mit einer solchen Praxis Schluss zu machen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Dringlichkeitsantrag ist zeitlich überholt. Zu diesem Thema gibt es zwei Schriftliche Anfragen, die jeweils ausführlichst beantwortet sind. Außerdem haben wir das Thema ausführlichst in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 17. April behandelt. Deswegen möchte ich es jetzt Ihnen und mir ersparen, alle Anwürfe des Herrn Kollegen Dr. Runge zu widerlegen. Die Schriftlichen Anfragen, die den gleichen Hintergrund hatten, sind alle detailliert auf den Drucksachen 15/3205 und 15/3203 beantwortet worden.
Auf die Monita, die Herr Dr. Runge hier angeführt hat, möchte ich ganz kurz eingehen, auch wenn sie bereits beantwortet sind. Die Ausschreibung wird wohl nicht angegriffen. Auch die Art und Weise der Ausschreibung wird nicht angegriffen. Zutreffend wird gesagt, dass das Problem offensichtlich bei den Rechten lag. Die Firma, die zunächst die Nase vorn hatte, konnte letztendlich nicht glaubhaft machen, dass sie auch die Rechte an ihrem Material hatte. Das ist aber ein wichtiger Punkt. Ich möchte nicht wissen, wie Sie reagiert hätten, wenn dieser Firma der Zuschlag erteilt worden und es hinterher zu Problemen gekommen wäre, weil diese Firma die Rechte nicht hatte. Ich möchte nicht wissen, wie wir, oder in diesem Fall die Jury, mit Vorwürfen von Ihnen überzogen worden wären.
Das nächste Thema ist die ordnungspolitische Diskussion, die Sie immer wieder mit diesen Anträgen und Anfragen hochziehen möchten. Wir haben im Ausschuss bereits gesagt, dass wir nicht bereit sind, uns auf eine allgemeine ordnungspolitische Diskussion einzulassen, die letztendlich in der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern endet. Auch die SPD war übrigens der Meinung, dass dieser Antrag nicht den Zweck haben könne, eine solche allgemeine ordnungspolitische Diskussion auszulösen. Aber auch zu diesem Punkt ist in der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfragen ausdrücklich Stellung genommen worden. Vollkommen klar ist – und dies entspricht auch dem Sinn und Zweck von Kammern, die an der mbw beteiligt sind –, dass die Kammern Wirtschaftsinformationen verbreiten. Das ist ein Teil ihres Förderauftrags, und deswegen ist dies nicht zu beanstanden.
Sie sagen, die Vergabe dürfe nicht an die mbw erfolgen, weil dort Kammern beteiligt sind. Dann müssten Sie aber auch beantragen, dass es bei einer freien Ausschreibung der mbw verboten wird, sich überhaupt zu bewerben. Sie
müssten im Prinzip das Recht der mbw, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen, beschränken. Wenn sie aber letztlich so gut ist und auch die Rechte hat, um den Auftrag zu bekommen, ist daran nichts zu kritisieren.
Sie haben jetzt wie schon zuvor keine neuen Aspekte gebracht, die auf irgendeine Art und Weise durch die Beantwortung Ihrer Anfragen nicht abgedeckt wären. Sie haben letztendlich die gesamten Vorgänge bestätigt und für in Ordnung befunden. Sie erheben eigentlich nur einen unsubstantiierten Vorwurf, weil sich einige beschwert haben, die den Zuschlag nicht bekommen haben. Das ist aber bei Ausschreibungen gang und gäbe. Mehr konnten Sie uns hier nicht bieten. Deswegen möchte ich meine Stellungnahme auch so kurz halten.
Für uns ist der Antrag erledigt, weil Ihre Fragen durch die Beantwortung der Staatsregierung Ihrer zwei Schriftlichen Anfragen und durch die Behandlung des Antrags im Wirtschaftsausschuss ausreichend beantwortet worden sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben mit diesem Antrag die Vergaben durch die Staatsregierung und ganz speziell die Vergabe des „Imagefi lms“ kritisiert. Ich fi nde es richtig und notwendig, dass wir darüber auch hier reden.
Frau Kollegin Haderthauer, die Informationen, die ich bekommen habe, stammen aus der Jury und nicht von irgendwelchen nicht zum Zuge gekommenen Unternehmen. Das sei festgehalten. Darüber hinaus sei festgehalten, dass wir im Ausschuss über dieses Thema zwar diskutiert haben. Aber unter „ausführlich“ verstehe ich etwas anderes. Bei einer ausführlichen Debatte sollte breit erläutert werden, was das Thema war, und für uns müsste es transparent nachvollziehbar sein, wie dieses Vergabeverfahren gelaufen ist. Insofern haben wir nach wie vor Aufklärungsbedarf.