Frau Kollegin Haderthauer, die Informationen, die ich bekommen habe, stammen aus der Jury und nicht von irgendwelchen nicht zum Zuge gekommenen Unternehmen. Das sei festgehalten. Darüber hinaus sei festgehalten, dass wir im Ausschuss über dieses Thema zwar diskutiert haben. Aber unter „ausführlich“ verstehe ich etwas anderes. Bei einer ausführlichen Debatte sollte breit erläutert werden, was das Thema war, und für uns müsste es transparent nachvollziehbar sein, wie dieses Vergabeverfahren gelaufen ist. Insofern haben wir nach wie vor Aufklärungsbedarf.
Jetzt noch einmal kurz zu Ihrem Einwand, wir würden nicht kritisieren, dass der „Imagefi lm“ öffentlich ausgeschrieben wurde. Wir sind doch dafür, dass das EU-Recht eingehalten wird. Hier musste bei der Ausschreibung EURecht angewandt werden. Ich kann mich jetzt auf die Darstellung des Kollegen Runge beziehen. Er hatte das Verfahren dargestellt, warum die von der Jury zunächst ausgewählte Firma dann doch nicht zum Zuge kam. Dem stimme ich zu. Festgehalten sei aber, dass der Antrag im Ausschuss noch nicht erledigt war. Letztlich ist er auch jetzt noch nicht erledigt. Bis jetzt hatte ich die stille Hoffnung, dass Minister Wiesheu hier darstellen würde, was bei dieser Ausschreibung und bei der Vergabe abgelaufen ist. Damit würde er doch dem Eindruck entgegentreten, dass hier Connections bestimmten, an wen der Film vergeben wurde.
Sie haben darauf hingewiesen, dass Schriftliche Anfragen gestellt und auch beantwortet worden seien. Deshalb war
ich nach der Ausschusssitzung sehr neugierig darauf, was in diesen Antworten wohl stehen würde. Angesichts der Tatsache, dass Sie drei Monate gebraucht haben – nämlich vom 27. Januar bis zum 14. April –, um eine Anfrage zu beantworten, habe ich mich gewundert, wie wenig letztlich in den Antworten stand. Für mich war das Fazit aus diesen Beantwortungen: Die Auskunftsfreudigkeit der Staatsregierung ist in dieser Sache gleich Null.
Herr Minister, ich würde mir wünschen, dass Sie uns hier, im Ausschuss oder bei sonstiger Gelegenheit die Protokolle über die Jurysitzungen zur Verfügung stellen, damit wir nachvollziehen können, was abgelaufen ist. Ich möchte hier auch anfügen, dass mich eine Unternehmerin angerufen hat – ich habe mich nicht bei ihr gemeldet – und mir als Fazit erklärt hat: Wir werden uns bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr beteiligen.
Ich denke, hier ist eine Aufklärungspfl icht gegeben. Wir stellen Mängel bei Vergabeverfahren immer deutlicher fest. Herr Dr. Runge hat ein paar Punkte angesprochen, die vom Obersten Rechnungshof kritisiert wurden. Wir haben neulich auch Hinweise bekommen, dass Verfahren für Vergaben an private Bahnunternehmen – nicht an die Bundesbahn – nicht transparent sind. Es ist nicht nachvollziehbar, wer zum Zuge kommen konnte. Wir haben hier den Eindruck gewonnen, dass man sagt, wir erfüllen zwar die Formalien, aber hinterher wird anders entschieden, und zwar vom Minister. Herr Minister, ich würde Sie bitten, dass Sie zu diesem Punkt Stellung nehmen und Ihre Sicht öffentlich darstellen.
Frau Kollegin Haderthauer, Sie haben behauptet, wir hätten im Ausschuss keine Diskussion zu Punkt 2, also zu dem ordnungspolitischen Aspekt, den Herr Kollege Dr. Runge angesprochen hat, gewollt. Das stimmt nicht. Ich fi nde, dass diese Diskussion möglich ist. Wir als SPD nehmen hier gegenüber den GRÜNEN eine sehr modifi zierte Position ein. Für mich zählen in erster Linie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Objektivität. In meinen Augen soll es grundsätzlich möglich sein, dass sich auch Unternehmen, an denen Kammern beteiligt sind, wirtschaftlich betätigen. Ich weiß, in diesem Punkt gibt es auch andere Einschätzungen. Aber es muss gelten: Wenn eine Beteiligung besteht, dann ist Transparenz notwendig, dann muss für alle anderen Unternehmen nachvollziehbar sein, dass der Leistungsfähigste zum Zuge gekommen ist und nicht das Unternehmen, das auf gute persönliche Verbindungen zurückgreifen kann.
Ich denke, insofern schadet diese ordnungspolitische Diskussion nicht, im Gegenteil: Wir sollten sie führen, weil wir damit auch intensiv darüber diskutieren, wo ist Wettbewerb, was macht Wettbewerb aus und besteht Gleichheit im Wettbewerb für alle Unternehmen, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist.
Ich denke, ich habe mit meiner Darstellung signalisiert, was uns wichtig ist. Grundsätzlich werden wir dem Antrag mit der bekannten Einschränkung zustimmen, weil wir
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Zur ordnungspolitischen Diskussion frage ich Rot-Grün: Sollen wir in Zukunft mit Unternehmen, an denen der Staat oder die öffentliche Hand beteiligt ist, nicht mehr verhandeln und nicht mehr an sie vergeben, wenn an Zusammenschlüsse von Wirtschaftsorganisationen oder deren Tochtergesellschaften nicht mehr vergeben werden darf?
Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die VBW eine Organisation ist, bei der es keine Pfl ichtmitgliedschaft gibt. Wenn Kammern dort Mitglieder sind, sind sie es freiwillig. Die Frage ist, wo zieht man die Grenze. Dürfen wir in Zukunft noch mit Unternehmen verhandeln oder ihnen Aufträge geben, die dem Staat zum Teil oder gar zu 100 % gehören? Wo ziehen Sie ordnungspolitisch die Grenze? – Das war der erste Punkt.
Zweitens. Sie zitieren Firmen, die Sie angerufen haben. Entschuldigung, wir haben seit ein paar Jahren bei Vergabeverfahren die rechtliche Regelung, dass derjenige, der meint, er wäre benachteiligt worden, vor die Vergabekammern gehen kann. Er kann das innerhalb bestimmter Fristen tun. Das hat aber keiner getan.
Nein. Es hat jeder die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen; dann muss das objektiv überprüft werden. Es hat aber keiner Einspruch eingelegt. Wenn die Leute mit Ihnen telefonieren, ist das schön, aber nicht relevant. Es kommt darauf an, Fakten auf den Tisch zu legen und nicht Ansichten, die telefonisch mitgeteilt werden. Wenn sich einer der Beteiligten nachträglich mit einer Beschwerde bei uns meldet und sagt, er hat erst warten müssen, bis die Antwort auf eine schriftliche Anfrage eingetroffen ist, dann weiß ich nicht, was schriftliche Anfragen für eine Bedeutung haben. Haben Sie die Bedeutung, bestimmten Teilnehmern am Rechtsverkehr, die sich beschweren können und entsprechende rechtliche Mittel haben, Material zu liefern, oder haben Sie die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle? – Das Thema haben wir schon einmal gehabt. Wenn uns jemand schreibt, er konnte sich erst später beschweren, weil die Antwort auf die schriftliche Anfrage vorher noch nicht vorlag, dann frage ich mich: Wer kontrolliert wen in wessen Auftrag? – Für den Beteiligten am Prozess gibt es Fristen, und innerhalb der Fristen ist keine Beschwerde eingegangen. Damit ist das Thema erledigt.
Entschuldigung, dann müssen Sie sich bei mir melden. Anders geht es nicht. Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Herr Minister, meine Damen und Herren! Herr Minister, es geht uns um Folgendes: Wir haben einen Punkt infrage gestellt, über den wir uns ein wenig ausgetauscht haben. Es handelt sich um den ordnungspolitischen Aspekt, den die SPDFraktion beispielsweise etwas anders sieht als wir. Daneben haben wir in einem anderen Punkt um Aufklärung gebeten. Ich halte es durchaus für reell, wenn Betroffene bzw. Interessierte sagen, wir warten erst einmal ab, was die Beantwortung der Anfragen ergibt, und gehen dann weiter vor. Das ist das richtige Spiel.
Ich sage noch einmal ganz klar: Die Informationen sind zuerst aus der Jury gekommen, und zwar nicht nur von einem Mitglied und nicht von zwei Mitgliedern, sondern von etlichen Mitgliedern der Jury. Es gab dann auch die ersten Zeitungsartikel. Eine Münchner Tageszeitung ist sehr gut präpariert gewesen, und selbstverständlich haben wir diese Informationen auch bekommen. Diese sind von Mitgliedern der Jury gekommen, die sich über das Verfahren, das hier durchgeführt worden ist, sehr gewundert haben.
Leider habe ich hier immer noch keine zufriedenstellende Antwort betreffend den ordnungspolitischen Aspekt bekommen: Die Mutter der MBB ist die IBB. Träger der Mitglieder der IBB sind unter anderem die Kammern. Frau Haderthauer, wir haben nicht über die Zwangsmitgliedschaft diskutiert, das tun wir an anderer Stelle. Ich sage Ihnen klipp und klar: Ich halte es für ein Unding, wenn die privaten Unternehmen auf der einen Seite mit Zwangsbeiträgen die Kammern füttern und auf der anderen Seite die Kammern ihnen die Aufträge wegnehmen. Das halte ich für ordnungspolitisch unsauber, und da müssen wir in der Debatte weit vorher ansetzen. Ich gebe Ihnen Recht, es gibt bis jetzt keine Rechtsgrundlage dafür, die Unternehmen mit Kammerbeteiligung von der Ausschreibung auszuschließen. Das ist überhaupt keine Frage. Sie dürfen sich nach dem derzeitigen Rechtsstand beteiligen wie jeder andere.
Herr Minister, ich halte das im Vorfeld für diskussionswürdig. Das ist genau die gleiche Geschichte wie die mit den Vieranten auf dem Oktoberfest, bei denen die Stadt gesagt hat, die Stadtwerke müssen anschließen, das darf kein privater Elektriker machen. Das ist genau die gleiche Debatte. Ich möchte Sie noch einmal auffordern, hier genauer hinzusehen. In der anderen Sache erwarten wir uns immer noch eine bessere Aufklärung.
Herr Minister, Frau Kollegin Dr. Kronawitter hat sich vor Ihnen gemeldet. Wollen Sie ihren Beitrag noch abwarten? – Gut. Dann können Sie anschließend zusammenfassend Stellung nehmen. Frau Kollegin Dr. Kronawitter, Sie haben das Wort.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu, das, was Sie vorhin wieder gemacht haben, war Ihre berühmte Vernebelung. Sie nehmen ein Argument, drehen es um und hoffen dann, dass man nicht die Möglichkeit hat, es richtig zu stellen. Mein Argument war keineswegs, dass man Unternehmen verbieten soll, sich zu beteiligen. Ich habe auch deutlich gemacht, dass ich in diesem Punkt eine andere Auffassung vertrete als Herr Kollege Dr. Runge.
Wenn das der Fall ist, liegt die Offenlegungspfl icht bei Ihnen. Dann darf nicht der Eindruck stehen bleiben, hier gebe es ein Gemauschel. Das ist der Grund.
Ein weiteres Beispiel für Ihre berühmte Vernebelung liegt darin, dass Sie sagen, wir wollten keine parlamentarische Kontrolle, wenn wir Anfragen stellen. Ich habe gesagt, die Antwort war völlig unbefriedigend. Das ist etwas völlig anderes. Im Sinne der parlamentarischen Kontrolle habe ich Ihre Antwort als unbefriedigend bewertet. Darum bitte ich Sie: Legen Sie uns die Protokolle vor. Dann können wir uns ein klares Bild machen.
Herr Kollege, Sie können gut brüllen, aber ein Argument ist das deswegen noch lange nicht. Ich sage Ihnen: Schaffen Sie Transparenz. Dann können wir eine andere Bewertung vornehmen. Ohne diese Transparenz wird bei uns der Eindruck bestehen bleiben, dass es hier ein Gemauschel gab.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich muss es noch einmal sagen: Wenn das Parlament eine Kontrollbefugnis hat, dann wird kontrolliert, ob wir gesetzliche Bestimmungen einhalten oder nicht. Wenn sich im Rahmen einer Ausschreibung Firmen bewerben, an denen Kammern, die vbw oder der Staat beteiligt sind, können wir keine Vorsortierung im Hinblick auf diese Beteiligung vornehmen.
Okay. Dann dürfen Sie es aber auch nicht uns gegenüber kritisieren, sondern Sie müssen dann zunächst einmal zur Kammer oder zur vbw gehen und sagen: Bitte löst eure Firma auf. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies
Der Staat ist gebunden, derartige Anträge oder Angebote zuzulassen. Herr Kollege Dr. Runge, ein kritikwürdiger Punkt wäre zum Beispiel, wenn wir die Beschwerdefristen aufheben oder verlängern würden, weil eine Schriftliche Anfrage läuft. Die Beschwerdefristen für Teilnehmer an der Vergabe sind gesetzliche Fristen, die wir einzuhalten haben. Derjenige, der den Zuschlag bekommen hat, hat einen Anspruch darauf, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Rechtssicherheit herrscht. Ich kann doch nicht par ordre de mufti sagen, ich verlängere die Frist, weil irgendjemand eine Schriftliche Anfrage gestellt hat. Wo kämen wir da hin? Das wäre rechtswidrig. Das könnten Sie kritisieren.
Sie sagen, Sie wollen die Offenlegung dieser Vorgänge, weil hier gemauschelt worden sei. Dazu muss ich sagen: Das ist ein sehr interessantes Spiel. Wenn Sie die Behauptung aufstellen, es sei irgendwo gemauschelt worden, müssen wir offen legen. Ich kann Ihnen sagen: Da ist nichts gemauschelt worden. Nur Sie unterstellen das.
Geben Sie es doch zu. Einige Leute haben probiert, daraus einen Skandal zu machen. Diese Leute sind bei einigen Presseorganen rummarschiert und wollten Schlagzeilen machen. Die Dinge sind ordnungsgemäß abgelaufen. Dies ist auch im Ausschuss dargelegt worden, neben der Antwort auf die Schriftlichen Anfragen, die nach Ihrer Meinung unbefriedigend war. Sie hatten im Ausschuss die Gelegenheit, Ihre Nachfragen zu stellen. Das haben Sie auch getan.
Natürlich kann es sein, dass Sie andere ordnungspolitische Vorstellungen haben. Wir sind an das Recht gebunden. Hier endet auch das Kontrollrecht. Alles andere ist eine Diskussion, die Sie woanders führen müssen. Deswegen frage ich mich, warum das Plenum mit diesem Thema beschäftigt wird.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache endgültig geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbot der Anbindehaltung von Pferden (Drs. 15/2896)