Sind die Stimmzettel abgegeben? – Dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen, auch dort hinten. Das kann so nicht gehen.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den SPD-Antrag auf Drucksache 15/3051. Mit der Abstimmung kann begonnen werden.
Sind alle Stimmzettel abgegeben? – Das ist der Fall. Dann ist der Wahlgang geschlossen. Die Karten können abtransportiert werden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entscheidungen des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zu den mitberatenen Eingaben. Der Ausschuss hat die Eingaben am 02.06. bzw. am 23.06. aufgrund seiner vorab bereits beschlossenen Zustimmung zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt erklärt. Diese beiden Entscheidungen des Ausschusses zu den Eingaben sind gemäß § 126 Absatz 7 Satz 1 der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde zu legen.
Über das Geschäftsordnungsverfahren haben wir vorher bereits eine Entscheidung getroffen. Nun lasse ich die in der Geschäftsordnung vorgesehene Abstimmung über die Entscheidung des Ausschusses vom 02.06.2005 über die Eingaben, die in dieser Sitzung beraten wurden, durchführen. Ich denke, es wird darauf verzichtet, dass ich alle Geschäftszeichen einzeln aufführe. Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Wer dem Votum des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zustimmen will, den bitte ich, die blaue Ja-Karte zu benutzen, für Gegenstimmen die rote Nein-Karte, für Stimmenthaltungen die weiße Karte. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden.
Nun lasse ich, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, über die Eingaben, die in der Sitzung vom 23. Juni behandelt wurden, in namentlicher Form abstimmen. Auch für diese Abstimmung gilt dieselbe Kartenzuordnung wie vorhin. Wir beginnen mit der Abstimmung.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf; das ist Tagesordnungspunkt 13. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2479, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/3067 und 15/3187 bis 15/3190 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/3626.
Ich lasse nun vorweg über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/3067 abstimmen. Diese Abstimmung soll ebenfalls in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgaben sind die Urnen wieder bereitgestellt.
Sind alle Stimmzettel abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann wird die Stimmabgabe geschlossen. Zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses muss ich nun die Sitzung kurz unterbrechen. Wir können erst weiterfahren, wenn das Ergebnis vorliegt. Jetzt ist eine Ratsch- und Entspannungsphase möglich. Ich darf aber darauf hinweisen, dass es nicht lange dauern wird, bis wir wieder fortfahren.
Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen 134. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Annahme mit der Maßgabe von verschiedenen Änderungen. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmt dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen in Artikel 27 des Gesetzes. Bei seiner Endberatung hat der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt, ebenfalls mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise auf die Drucksache 15/3626.
Die CSU-Fraktion hat gemäß § 126 Absatz 3 der Geschäftsordnung beantragt, der Abstimmung das Votum des endberatenden Ausschusses unter gleichzeitiger Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zugrunde zu legen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich lasse so abstimmen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter gleichzeitiger Berücksichtigung der vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der
CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist so beschlossen.
sofort die Schlussabstimmung durch. Diese soll, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter Berücksichtigung der vorher genannten Bedingungen und Änderungen des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde. Für die Stimmabgaben sind die Urnen bereitgestellt; die Stimmabgabe kann beginnen.
Sind alle Stimmen abgegeben? – Das ist der Fall. Dann kann ausgezählt werden. Dafür unterbreche ich die Sitzung.
Meine Damen und Herren! Die beiden Fraktionsvorsitzenden haben sich gerade gerühmt, dafür gesorgt zu haben, dass die Sitzung noch vor Mitternacht beendet sein könnte. Wenn aber einer der beiden dazu beiträgt, dass wir sehr umständlich abstimmen müssen, können wir das anschließend nicht auf die Modalitäten des Amtes schieben.
Ich gebe jetzt in straffer Form die diversen Abstimmungsergebnisse bekannt. Es geht jetzt um die Anträge:
Tagesordnungspunkt 16, Drucksache 15/2923: Ja 49, Nein 89, Keine Enthaltungen; der Antrag ist damit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 19, Drucksache 15/3045: Ja 36, Nein 100, Enthaltungen 13; der Antrag ist damit abgelehnt.