Dann das große Thema Wahlfreiheit der Eltern. Ursprünglich hat das Finanzierungsmodell ja unter Markt- und Wettbewerbsgesichtspunkten gestanden. Gerade die Auswahl durch die Eltern war doch das entscheidende Moment. Das ist jetzt völlig konterkariert und auf den Kopf gestellt. Jetzt können die Eltern gar nichts mehr auswählen, es sei denn, sie sind bereit, selber zu bezahlen. Es wird nach Geld ausgewählt, darin besteht die Wahlfreiheit.
Wenn die Frau Ministerin die Mitsprache der Eltern anspricht – sie ist wieder nicht anwesend –, muss ich wirklich sagen: Was ist das für ein Verständnis der Elternmitarbeit, wenn im Gesetz steht – das muss man sich einmal vorstellen! –, dass überall ein Elternbeirat gewählt werden soll? Ich möchte einmal den Kindergarten sehen, in dem es keinen Elternbeirat gibt. Hinzu kommt das Misstrauen den Eltern gegenüber. Darauf, dass nicht Geld für irgendwelche dubiosen Zwecke gesammelt wird, wird vor Ort selbst aufgepasst. Dort wird, fi nde ich, mit den Eltern sehr misstrauisch umgegangen, und die Eltern haben Recht, wenn sie sich dagegen verwahren.
Die Gastkinderregelung ist ein genauso schwieriges Problem. Es hängt mit der Wahlfreiheit der Kindergartenplätze zusammen. Unserer Meinung nach sollte es nicht auf dem Rücken der Kinder und Eltern ausgetragen werden, wenn sich Gemeinden nicht einig werden, wo Kinder in den Kindergarten zu gehen haben. Das sollen die Gemeinden selber miteinander aushandeln müssen und dann ihre Finanzbeziehungen entsprechend regeln. Das darf nicht auf dem Rücken der Kinder und der Eltern ausgetragen werden.
Das Widersinnigste ist diese Landkindergartenregelung, die sicherlich gut gemeint ist. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass man möglichst alles tun muss, um die kleinen Kindergärten zu erhalten. Das ist ja nicht die Frage, sondern es geht um den Systemwechsel, der dort wieder vorgenommen wird. Zuerst geht man von der Gruppenförderung weg zur kindbezogenen Förderung, und wenn es dann ins Konzept passt, wechselt man wieder zur gruppenbezogenen Förderung. Das hat alles keinen richtigen Zusammenhang, sondern ist halt so nach Lage der Dinge entschieden worden. Man hat den Eindruck, dass immer wieder kleine Verbesserungen vorgenommen wurden, nachdem die Probleme vor Ort aufgetreten sind.
Auf die integrativen Gruppen will ich nicht näher eingehen. Ein Problem, das ich dort allerdings sehe, ist, dass Art und Schwere der Behinderung überhaupt nicht berücksichtigt ist. Es gibt dann die Möglichkeit, den Gewichtungsfaktor zu erhöhen. Das haben wir vorhin gehört. Sie, Frau Ministerin, haben die Gewichtungsfaktoren angesprochen. Es steht aber auch in Ihrem Gesetzentwurf, dass nicht zwingend geboten ist, mit dem Geld, das man mit diesen erhöhten Gewichtungsfaktoren bekommt, auch etwas zu machen. Speziell bei der Sprachförderung steht drin, dass es nicht zwingend geboten ist, das zu tun. Also, wenn schon vorher die Möglichkeit geschaffen wird, dass man das Geld nicht für diesen Zweck verwenden muss, dann ist das nicht sehr zielführend.
Der Bildungs- und Erziehungsplan wurde schon mehrmals angesprochen. Das ist sicherlich ein sehr guter Bildungs- und Erziehungsplan. Daran gibt es nichts zu mäkeln. Nur, wenn ich in den Einrichtungen nicht die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffe, dass dieser Bildungs- und Erziehungsplan umgesetzt werden kann, dann hilft mir das ganze schöne dicke Buch nichts. Das muss man auch wissen.
Hinzu kommt, dass die Verbindlichkeit immer nur auf dem Papier steht. Es soll mir mal jemand erklären, wie das gehen soll. Es wird immer gesagt, der Plan sei verbindlich. Mir soll einmal jemand erklären, wie das geht. Kommt dann ein Kommissar und schaut im Kindergarten nach, ob der Plan auch ausgehängt und eingehalten wird? Also, das muss man wissen.
Zum Erziehungspersonal werde ich mich nachher noch extra zu Wort melden. Die Erzieherinnen sind nämlich die Verlierer in der ganzen Kette. Auch die Träger haben riesige Probleme. Die Ausbildung ist ein weiteres Problem. Das werde ich beim Erziehungspersonal ansprechen.
Sie haben vorhin den Landkreis Regensburg angesprochen. In diesem Zusammenhang würde ich Ihnen ans Herz legen, den Brief unseres ehemaligen Landtagskollegen Mirbeth zu lesen. Er schreibt ganz klar: „Aus den aufgeführten Gründen bestehen Bedenken an der Einführung des neuen Förderrechts, zumindest an der Beibehaltung des derzeitig geplanten Basissatzes, der uns zu niedrig erscheint.“
Also, dieser Landrat ist ein ganz gescheiter Mensch. In diesem Punkt kann man ihm nur zustimmen. Ich habe ihm nicht immer Recht gegeben in diesem Haus, aber in seiner Funktion als Landrat kann man das tun.
Mein Schlusssatz: Es wurde festgestellt, dass sich 30 % der Einrichtungen aufgrund dieses Fördermodells positiv entwickeln werden. 30 bis 40 % wird es gleich gut oder
gleich schlecht gehen, und 30 % der Einrichtungen werden Verlierereinrichtungen sein. Da frage ich mich: Macht es Sinn, wegen der 30 %, denen es besser geht, das Ganze auf den Kopf zu stellen und ein völlig neues Förderrecht auf den Weg zu bringen? Wäre es nicht geschickter gewesen, das alte beizubehalten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eine Bayerische Verfassung. Darin steht: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“ Das steht so in Artikel 115.
Dieses Recht haben zahlreiche Betroffene wahrgenommen, um ihrem Unmut gegen den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes Ausdruck zu verleihen. Dass die CSU im Sozialausschuss mit ihrer Mehrheit eine Einschränkung des Rederechts der Petenten durchgesetzt hat und über alle Eingaben en bloc abstimmen ließ, ist eine Aushöhlung des in der Bayerischen Verfassung garantierten Petitionsrechtes, die wir GRÜNEN Ihnen nicht durchgehen lassen werden, meine Damen und Herren.
Anstatt dass Sie die berechtigten Beschwerden der Petenten ernst nehmen, die Anregungen abwägen, so wie es bei uns im Petitionsausschuss und in allen anderen Ausschüssen auch Usus ist, und anstatt dass Sie die vorgeschlagenen Änderungen diskutieren, wollten Sie als Mehrheitsfraktion die berechtigte Kritik der Eltern und Erzieherinnen erst gar nicht mehr anhören. Das war im Ausschuss Fakt, und das fi nden wir wirklich ganz unmöglich.
Es ist ein einmaliger Vorgang, den es bislang noch in keinem Ausschuss des Bayerischen Landtags gegeben hat. So kann man mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande nicht umgehen – wir als GRÜNE verbürgen uns dafür, und wir sagen: so nicht! –, und seien sie aus Ihrer Sicht, meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, noch so unbequem. Wenn Sie schon inhaltlich anderer Meinung sind, dann hätten Sie die Chance nutzen können, Ihre Meinung zu vertreten und zu begründen. Dafür haben wir es dann als Petition ja im Ausschuss. So aber haben Sie sich feige geduckt in der Hoffnung, dass der Sturm der Entrüstung über Sie hinwegbraust und Sie sich damit nicht mehr auseinander setzen müssen.
Und, meine Damen und Herren, was sagten die Abgeordneten der CSU in den letzten Wochen auf unseren Versammlungen vor Ort? Sie wiegelten ab mit den Worten: Ach, da ist das letzte Wort ja noch gar nicht gesprochen und überhaupt, wir können da ja noch so viel ändern, wir machen das schon, genau in Ihrem Sinne machen wir das.
Was haben Sie sich da gedacht, und was haben Sie gemacht, meine Damen und Herren! Ich denke an Frau Stierstorfer, die ich erlebt habe, an Frau Deml, Graf von und zu Lerchenfeld – –
Ja, da könnte man eigentlich alle aufzählen. Sie haben ja auch schon einige genannt. Wo sind Ihre Initiativen geblieben und versandet, die Sie vor den Erzieherinnen und Eltern angekündigt haben? Nichts Genaues weiß man nicht. Das ist CSU-Politik in Höchstform. Genauso machen Sie es: Vor Ort etwas anderes sagen und bei uns im Landtag an der falschen Stelle abstimmen, meine Damen und Herren.
Ich frage mich immer, wie schaffen Sie das bloß, meine Damen und Herren von der CSU? Es ist schon ein Phänomen mit Ihnen, aber ich sage Ihnen auch dazu: sehr unehrlich.
Gegen dieses Spargesetz wird landauf, landab protestiert. Hier im Bayerischen Landtag ist aber der Ort, wo die Entscheidungen getroffen werden.
Auch hier in diesem Hohen Hause müssen Sie sich dem Protest stellen und natürlich auch, daraus folgernd, dem, was Sie mit Petitionen machen. Das sind Geschäftsordnungstricks, um unliebsame Eingaben einfach ohne Diskussion und Begründung ad acta legen zu können. Da sind Sie erfahren. Das ist offensichtlich Ihr Metier. Damit können Sie gut umgehen, da sind Sie einfach gut. Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht gut für unsere Gesellschaft, für unsere Kinder, für unsere Erzieherinnen und für Eltern erst recht nicht.
Auf einer Veranstaltung zum neuen Kindertagesstättengesetz in meiner Region, zu der ich in meinem Wahlkreis
Eltern, Erzieherinnen und Kindergartenträger eingeladen hatte, sagte ein Vater sinngemäß: Seit die CSU über die Zweidrittel-Mehrheit verfügt, macht sie eigentlich, was sie will.
Doch, der hat Ahnung. Er hat Sie nämlich gewählt. Er sagt aber auch: Eigentlich dürfen wir uns nicht beschweren, denn die meisten von uns haben sie ja gewählt. Aber Vorsicht, meine Damen und Herren von der CSU, ein solches politisches Mandat sollte Sie nicht zum Übermut verleiten! Wir leben schließlich in einer Demokratie und nicht in einem absolutistischen Staat, wo die Meinung des Volkes es nicht einmal wert ist, überhaupt gehört zu werden, wie wir das an den Petitionen und deren Behandlung von Ihnen erfahren haben. Das gehört sich nicht.
Ich gestehe Ihnen ja zu, Demokratie ist manchmal schwierig, aber sie ist die beste aller Staatsformen. Das sagen Sie doch auch. Und das Petitionsrecht gehört zu einer funktionierenden Demokratie.
(Lachen der Abgeordneten Christa Steiger (SPD) – Joachim Wahnschaffe (SPD): Hört, hört! – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE) zu Abgeordnetem Günter Gabsteiger (CSU): Bei mir darfst du es dann!)
Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden. Es muss gestärkt werden. Da sind Sie doch auch meiner Meinung.
Im Bundestag haben die GRÜNEN die Stärkung von Massenpetitionen durchgesetzt – nehmen Sie sich ein Beispiel daran! –, die Einreichung von E-Mail-Petitionen ermöglicht sowie das Instrument der öffentlichen Petition eingeführt, die von jedermann im Internet unterstützt werden kann. Stellen Sie sich das mal vor! So etwas Weitreichendes macht die rot-grüne Regierung. Davon sind Sie weit entfernt.