Damit haben die GRÜNEN die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bundesweit gestärkt und damit dazu beigetragen, das Petitionsrecht über die Lösung individueller Anliegen hinaus zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger auszugestalten. Ich sage Ihnen, es ist ein großartiger Erfolg und die größte Reform des Petitionsrechts in den letzten 15 Jahren, dass es auf Bundesebene gelungen ist, weitere Möglichkeiten zu schaffen, die den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten
Und was tun Sie? Auf unterster Ebene höhlen Sie in Bayern das Petitionsrecht aus. Das gehört sich nicht. Das ist eine Unverschämtheit. Sagen Sie das bitte auch Ihren Wählerinnen und Wählern vor Ort, dass Sie so mit Petitionen umgegangen sind. Ich sage Ihnen, das werden Sie wieder nicht sagen; denn die Wahrheit sagen Sie nicht vor Ort. Sie sagen immer bloß, sie setzen sich ein, sie machen alles genau im Sinne der Erzieherinnen und Erzieher. Und was tun Sie? – Sie machen im Grunde das erzieherinnen- und kinderunfreundlichste Gesetz, das es überhaupt gegeben hat. Das machen Sie jetzt.
In Bayern sorgen Sie dafür, meine Damen und Herren, dass wir uns demokratiepolitisch mit Volldampf und im Rückwärtsgang direkt in Richtung Vergangenheit bewegen. Das wollen wir als Opposition verhindern. Bitte gestatten Sie uns das. Wir wollen ja nur Ihr Bestes.
Für uns GRÜNE ist jedoch klar, das Maß aller Dinge sind die Bürgerinnen und Bürger. Vergessen Sie das nicht! Deshalb werden wir uns auch in Zukunft gegen die Aushöhlung von in der Verfassung garantierten Rechten und für eine Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsrecht einsetzen.
Wir werden Sie daran hindern, dass Sie das Petitionsrecht noch weiter aushöhlen. In dem Sinne stimmen Sie bitte mit uns gegen das Kindertagesstättengesetz.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast genau zehn Jahre her. Es war am 20. Juli 1995, als der Bayerische Landtag beschlossen hat, die Öffnungszeiten für die Kindergärten zu fl exibilisieren. Bereits damals war dies Ausdruck der veränderten Bedürfnisse von Eltern in einer sich verändernden Arbeitswelt. Fast genauso wie heute haben wir auch damals eine Protestwelle erlebt. Aber das Projekt war zugunsten der Familien im Ergebnis sehr erfolgreich.
Etwas mehr als zwei Jahre später, 1998, beschloss die Bayerische Staatsregierung, unter denselben Gesichtspunkten und unter einer sich bereits abzeichnenden veränderten demographischen Entwicklung die Förderung von Kindergärten grundsätzlich zu überarbeiten und neu zu ordnen. Seitdem, also seit mehr als sieben Jahren, fi ndet der Prozess der Neuordnung statt, der aus meiner Sicht in der Gesetzgebung und in der politischen Art und
Mit dem ISKA-Modellversuch begann eine neue Art der politischen Kultur. Unter der Beteiligung von Trägern, Aufsichtsbehörden, Erzieherinnen und Spitzenverbänden wurde die kindbezogene Förderung über mehrere Jahre an zwei Modellstandorten mit über 106 Einrichtungen erprobt.
Der Modellversuch war bewusst ergebnisoffen und dynamisch angelegt, um einen breiten Konsens aller Betroffenen in der Kinderbetreuung zu erzielen. In den letzten Jahren ergab sich zusätzlich aus wissenschaftlichen Forschungen, dass frühkindliches Lernen und die Förderung von Neugier und Kreativität in frühem Alter entscheidend zum Lebenserfolg beitragen. Auch diesen neueren Erkenntnissen hat die Politik der CSU Rechnung getragen,
indem sie vom Staatsinstitut für Frühpädagogik einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren erstellen ließ. All diese Erprobungen, Erfahrungen und Erkenntnisse über viele Jahre sind nun in das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das heute verabschiedet wird, eingefl ossen.
Die CSU-Landtagsfraktion hat dieses Gesetz und seine Beratungen in einem umfangreichen Dialog begleitet. Neben einer fraktionsinternen Anhörung im Frühjahr 2004 und einer groß angelegten Fragebogenaktion in den Stimmkreisen sind über Jahre hinweg zahlreiche Fachgespräche und Diskussionen mit Betroffenen geführt worden.
Auch der Sozialpolitische Ausschuss hat sich lang und breit mit diesem Gesetz befasst. Zwei Anhörungen im Oktober 2004 und Mitte April 2005 haben allen betroffenen Verbänden ausführlich Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Darüber hinaus hat sich der Sozialpolitische Ausschuss seit Anfang dieses Jahres
in sieben von zwölf Sitzungen mit dem Gesetz und seinen Auswirkungen befasst. In den fünf Sitzungen des Ausschusses im April und Mai war das Gesetz ausschließlich Gegenstand der Tagesordnung. Ich sage klipp und klar, meine Damen und Herren: Im Mittelpunkt dieses unseres Gesetzes steht das Wohl des Kindes.
Dieses Gesetz ist eines der modernsten Gesetze zur Kinderbetreuung in Deutschland. Wir werden damit sowohl der demographischen Entwicklung als auch den zunehmenden Bedürfnissen von Eltern nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch – und das sage ich ausdrücklich – den erhöhten Qualitätsanforderungen an
Heute wollen und werden wir dieses Gesetz beschließen. Und jetzt hören Sie genau zu: Dass daraus nun auf Initiative von SPD und GRÜNEN ein peinliches Spektakel wird, ist sehr zu bedauern. Ich habe den Werdegang dieses Gesetzes deshalb so ausführlich geschildert, weil es ein Witz, nein eher eine Zumutung ist, dass Sie diese Debatte heute mit dem Wunsch nach einer ausführlichen Diskussion begründen, die bisher nicht stattgefunden habe.
Es gibt kaum ein Gesetz, das intensiver vorbereitet und ausführlicher diskutiert wurde als dieses. Deswegen ist Ihr Vorwurf gegenstandslos und absurd.
Mit Ihrer Ankündigung, die Schlussberatung dieses Gesetzes zum Filibustern zu benutzen, indem Sie Geschäftsordnungstricks anwenden,
(Karin Radermacher (SPD): Welche Geschäftsordnungstricks? – Joachim Wahnschaffe (SPD): Wer hat von Geschäftsordnungstricks geredet?)
das sind Ihre eigenen Worte in den Pressemeldungen – erweisen Sie weder dem Parlament noch dem Gesetz und schon gar nicht den Kindern einen Dienst.
(Beifall bei der CSU – Karin Radermacher (SPD): Wenn wir von unserem Rederecht Gebrauch machen, ist das doch kein Trick!)
In einer beispiellosen Kampagne der Verunsicherung und Angstmacherei mit falschen Argumenten und unzutreffenden Behauptungen sind Sie durch das Land gezogen und haben Betroffene zum Protest aufgerufen und aufgehetzt.
Im Laufe der monatelangen Debatte hat sich unser Eindruck verstärkt, dass die Kolleginnen und Kollegen der Opposition dieses Gesetz viel
und auch nicht einen Funken Mühe darauf verwendet haben, die Chancen dieses Gesetzes zu erkennen. Nein, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Ihre ständige destruktive Argumentation ist durch ständige Wiederholung nicht besser geworden. Ich vergleiche sie mit einer Schallplatte, die einen Sprung hat und hängen bleibt.
Einen Augenblick! – Herr Kollege Dürr, ich bitte, das doch nicht so ausufern zu lassen. Das geht nicht.
die, wie nicht anders zu erwarten, von GEW, Verdi, AWO und anderen organisiert war, wurden noch einmal kräftig alle widersprüchlichen und falschen Argumente verbreitet.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist schon bezeichnend, wie Sie eine Demonstration beschreiben! – Karin Radermacher (SPD): Was ist eine „einberufene Demonstration“? – Weitere Zurufe)