Protokoll der Sitzung vom 20.07.2005

In der Antwort sind die Übertritte an das Gymnasium für das Schuljahr 2005/2006 aufgelistet im Vergleich zum Schuljahr 2004/2005. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede einzelne Schule vorlesen werde. Ich kann Ihnen aber sagen, dass in Unterfranken im Schuljahr 2004 es 4344 Schüler waren, im Schuljahr 2005 sind es 4178. Mittelfranken: 5922 im jetzigen Schuljahr, im kommenden 5917. Oberfranken: 3954 im jetzigen Schuljahr, im nächsten 3728. In der Oberpfalz 3188, im nächsten Schuljahr 3143. In Niederbayern: 3040 in diesem Schuljahr, im nächsten 2981. Oberbayern: 13 626 in diesem Schuljahr, 14 041 im nächsten. Schwaben: In diesem Schuljahr 4777, im nächsten 4749. Insgesamt: Im Schuljahr 2004 38 851 und im nächsten Schuljahr 38 737.

Die absolute Zahl ist etwas geringer, aber die Prognose hat einen stärkeren Rückgang erwarten lassen.

Übernimmt jemand die nächste Frage für Frau Kollegin Dr. Strohmayr? – Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, bitte schön.

Herr Staatsminister, wie viele Unterrichtsstunden sind im Schuljahr 2004/2005 an den Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen im Landkreis Augsburg und im Landkreis AichachFriedberg ausgefallen, wie viele Stunden wurden hiervon von Vertretungslehrern gehalten und wie viele sind tatsächlich ausgefallen?

Herr Staatsminister.

Die Gesamtzahl des Unterrichtsausfalls eines Schuljahres wird vom Staatsministerium nicht erhoben. Gleichwohl wird an mehreren Stichtagen für bestimmte Schularten – Realschule, Gymnasium, berufl iche Schulen – der Unterrichtsausfall abgefragt. Die letzte Erhebung fand zum Stichtag 19.04.2005 statt. Die Ergebnisse für die Realschulen und Gymnasien in den Landkreisen AichachFriedberg und Augsburg lauten wie folgt: Bei den Realschulen betrug der vorgesehene Pfl ichtunterricht in den beiden Landkreisen am 19.04.2005 1599 Stunden. Vertretungen gab es in 109 Stunden, ersatzlos entfallen sind 38 Stunden. An den Gymnasien der beiden Landkreise betrug der vorgesehene Pfl ichtunterricht am 19.04.2005 1546 Stunden, Vertretungen gab es in 40 Stunden und ersatzlos entfallen sind 34 Stunden.

An den Hauptschulen wurde diese Form der Erhebung nicht durchgeführt. Erhoben wurde, wie viele Mobile Reserven an den Volksschulen – Grund- und Hauptschulen – die angefordert waren, nicht zugewiesen werden konnten. Bei den genannten Landkreisen waren dies 21 nicht abdeckbare Anforderungen an Mobile Reserven bei einer Gesamtzahl von 1188 Klassen.

Es wurde auch ein Stichtag im November durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren ähnliche Zahlen zu verzeichnen.

Keine weiteren Zusatzfragen. Übernimmt jemand die Frage von Frau Kollegin Tolle? Übernehmen Sie die Frage, Herr Kollege Sprinkart?

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Wenn ich das darf!)

Einmal dürfen Sie, Herr Sprinkart. Bitte schön.

Herr Staatsminister, wie viele Übertritte – absolut und in Prozent, differenziert nach Jahrgangsstufen – von den Gymnasien auf die Realschulen und von den Gymnasien auf die Hauptschulen gab es in Bayern innerhalb der letzten fünf Jahre und wie hat sich die Abiturientenquote in diesem Zeitraum entwickelt?

Herr Staatsminister.

Die Entwicklung des Wechselverhaltens wird anhand von Anteilswerten beschrieben, da absolute Zahlen der demographischen Entwicklung unterworfen sind. Da die Übergänge während des Schuljahres 2004/2005 erst im Oktober – darauf habe ich bei der Frage von Frau Kollegin Bause hingewiesen – im Rahmen der Erhebung der amtlichen Schuldaten erfasst werden, beziehen sich die jüngsten Daten auf die Schüler, die im Laufe des Schuljahres 2003/2004 oder in den anschließenden Sommerferien das Gymnasium verlassen haben.

Der Anteil der Schüler der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums, die im Verlauf eines Schuljahres oder in den anschließenden Sommerferien an eine Realschule wechseln, hat von 1,3 % im Schuljahr 2000/2001 auf 2,2 % im Schuljahr 2003/2004 zugenommen. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als in diesem Schuljahr die Jahrgangsstufe 5 der R6 erstmals fl ächendeckend angeboten wurde. Die Übertritte aus den höheren Jahrgangsstufen an die Realschule haben seit dem Schuljahr 2000/2001 jeweils kontinuierlich abgenommen. Im Schuljahr 2003/ 2004 ergab sich folgendes Bild: 3,9 % der Sechstklässler, 5,6 % der Siebtklässler, 4,3 % der Achtklässler, 1,7 % der Neuntklässler und 0,3 % der Zehntklässler – jeweils bezogen auf die Zahl der Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen zum 01.10.2003 – haben das Gymnasium im Laufe des Schuljahres oder in den anschließenden Sommerferien verlassen, um eine Realschule zu besuchen.

Die Übergänge an die Hauptschulen aus der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 sind seit 2000/2001 von 1,3 % bzw. 0,5 % auf 0,3 % bzw. 0,3 % der Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe zurückgegangen. Der Anteil der Schüler, die im Laufe eines Schuljahres oder in den anschließenden Sommerferien vom Gymnasium an eine Hauptschule wechseln, liegt für die Jahrgangsstufen 7 mit 9 über die Jahre hinweg nahezu unverändert bei etwa 0,4 %, bei den Wechslern aus der Jahrgangsstufe 10 sogar bei nur 0,1 %.

Ich verzichte auf das Vorlesen der absoluten und der Prozentzahlen.

(siehe Anlage 8)

Die durch Zuwanderungen gewissen Schwankungen unterworfene gleichaltrige Wohnbevölkerung, die als Bezugsgröße für die Berechnung der Abiturientenquote verwendet wird, beeinfl usst auch den zeitlichen Verlauf der Quote. Die Entwicklung seit dem Entlassjahr 2000 zeigt eine leichte Schwankung des Anteils der Abiturienten des Gymnasiums an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung bei einem Niveau von rund 19 %. Hierzu sind es nur wenige Zahlen, deshalb lese ich diese vor:

Im Entlassjahr 2000 war der Anteil 19,3 %, im Entlassjahr 2001 18,4 %, im Entlassjahr 2002 18,7 %, im Entlassjahr 2003 18,5 %, im Entlassjahr 2004 19,0 %. Das ist ein Schätzwert, der jetzt vorliegt. Genauere Daten kann ich jetzt dazu nicht geben.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Sprinkart.

Bei dieser Entwicklung der Übertritte frage ich Sie, wurde das Ziel, bzw. eines der Ziele bei der Einführung der R6, die Zahl der „Parkschüler“ an den Gymnasien zu verringern, erreicht?

Herr Staatsminister.

Diese Frage bezog sich nicht auf die Übertritte, sondern auf diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium gescheitert und dann auf die Realschule gegangen sind. Die Frage, wie die Entwicklung prognostiziert war, mit R6 und ohne R6, wäre eigentlich spannend, aber die wurde hier nicht gestellt. Diese Daten habe ich nicht im Kopf. Wir können aber insgesamt feststellen, dass ein Rückgang am Gymnasium nicht so stark stattgefunden hat, wie er bei der Einführung der R6 prognostiziert war. Ich denke, das ist aber nicht tragisch, weil wir alle daran interessiert sind, dass die geeigneten Schülerinnen und Schüler auf das Gymnasium gehen. Es ist deshalb kein Schaden, wenn der Anteil der Schüler, die das Gymnasium wählen, nicht zurückgeht. Ursprünglich war daran gedacht, dass bei Einführung der R6 ein Großteil der Schüler, der bislang direkt auf das Gymnasium gegangen ist, künftig nicht mehr ans Gymnasium, sondern auf die R6 geht. Man kann nur spekulieren, weil man nicht weiß, ob diejenigen, die nicht hingegangen sind, ursprünglich hingegangen wären, und dann, wenn sie hingegangen wären, vielleicht an die Realschule zurückgegangen wären.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Das ist schwer zu prognostizieren. Ich kann deshalb nur festhalten: Der Übertritt an das Gymnasium hat trotz der Einführung der R6 nicht abgenommen.

Weitere Zusatzfragen? – Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, der Erfolg, der hätte erzielt werden sollen, nämlich dass es keine „Parkschüler“ mehr gibt, dazu hätte führen müssen, dass die Quote der Schüler, die vom Gymnasium an die Realschulen wechseln, deutlich abnimmt? Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, dann hat die Quote nicht abgenommen, nachdem die R6 eingeführt wurde.

Herr Staatsminister.

Der Rückgang ist feststellbar ab dem Schuljahr 2002/ 2003. Er ist noch nicht feststellbar für das Schuljahr 2000/ 2001, weil die R6 erst später fl ächendeckend angeboten wurde. Die Übertritte haben aber nach dem Schuljahr 2001, vor allem in den höheren Jahrgangsstufen, kontinuierlich abgenommen. Man kann deshalb davon ausgehen, dass Schüler, die befürchteten, dass sie das Gymnasium nicht schaffen könnten, gleich auf die Realschule gegangen sind.

Keine weiteren Zusatzfragen. Dann stellen Sie bitte Ihre Frage, Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer.

Herr Staatsminister, welcher Personenkreis soll, von wem fi nanziert und von wem veranlasst, die Sprachkurse für Vorschulkinder abhalten?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, jetzt habe ich ein Problem. Die Frage von Herrn Kollegen Sprinkart war als Zusatzfrage angekündigt. Ich habe deshalb nicht den Akt mit seiner Frage herausgezogen. Es könnte durchaus sein, dass ich die Schülerzahlen der Grundschulen und der Hauptschulen habe, ich lese sie aber nicht vor. Das Einverständnis vorausgesetzt, werde ich Herrn Kollegen Sprinkart die Zahlen nachher geben.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Wenn Sie mir die Zahlen geben, dann ist das in Ordnung.)

Ich habe die Frage von Herrn Sprinkart als Zusatzfrage von Frau Kollegin Tolle verstanden. Deshalb habe ich jetzt Schwierigkeiten, sie zu beantworten. Ich bitte um Verständnis. Sie haben die Frage für Frau Kollegin Tolle gestellt und dann eine Zusatzfrage dazu gestellt.

Danke schön, und jetzt Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Ich habe meine Frage schon gestellt!)

Die Antwort dazu: Die Vorkurse zur vorschulischen Förderung von Kindern ausländischer Herkunft mit fehlenden oder zu geringen Deutschkenntnissen sind ein Kooperationsmodell von Grundschule und Kindergarten. Die Leiter der beteiligten Einrichtungen nehmen Kontakt auf, ermitteln den Bedarf und richten gegebenenfalls Vorkurse ein.

Ab September 2005 laufen diese Kurse ganzjährig von September bis Juli und umfassen insgesamt 160 Stunden spezifi sche Förderung. Die Hälfte davon, also 80 Stunden, bringen Lehrkräfte der Grundschule ein. Die Personalkosten für diesen schulischen Anteil der Vorkurse trägt der Staat. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel, die aus dem Budget für die Förderung von Kindern ausländischer Herkunft umgeschichtet werden und die durch den Abbau des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts frei werden.

Weitere 80 Förderstunden bringen die Kindergärten ein. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind gebeten worden, die Vorkurse im Umfang von 80 Stunden integriert im Rahmen des regulären Kindergartenbetriebs zu organisieren. Den Trägern wird empfohlen, hierfür vorrangig die zusätzlich geförderten Kräfte nach § 5 Absatz 3 der dritten Durchführungsverordnung zum Bayerischen Kindergartengesetz zu beauftragen. Ab 1. September 2006 und mit Einführung der kindbezogenen Förderung soll der erhöhte Gewichtungsfaktor von 1,3 im Rahmen der kindbezogenen Förderung für das integrierte Angebot verwendet werden. Kindergartenträger können dabei – gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Trägern – auch externes Fachpersonal mit der Sprachförderung beauftragen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Mich würde genau interessieren, welches externe Fachpersonal das sein könnte. Einmal haben Sie gesagt, in der Grundschule sind es die Grundschullehrer. Wer könnte dann im Kindergarten diese Kurse geben?

Herr Staatsminister.

Bei den Grundschullehrkräften ist es klar. Die haben diese Ausbildung. Bei den Erzieherinnen und Erziehern wird ein großer Teil diese Sprachförderung selbst leisten können. Ich kann mir auch vorstellen, dass man als externes Personal geschulte Lehrkräfte heranzieht, die jetzt nicht mehr im Dienst sind, die aber die Profession für Sprachförderung haben. Die könnten hier genauso mit genannt werden. Das ist aber eine Frage, die ich an das dafür zuständige Staatsministerium weitergeben muss.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Ist vielleicht auch daran gedacht, dass man Erzieherinnen nachqualifi ziert, dass es also Fortbildungsangebote gibt? Ich habe

eine solche Fortbildung einmal gemacht. Die gibt es. Man kann das machen. Das muss aber auch jemand fi nanzieren. Ist daran gedacht?

Herr Staatsminister.

Ich kann jetzt den Überlegungen im zuständigen Staatsministerium nicht vorgreifen. In Absprache mit den Trägern müssen diese Maßnahmen aber gewährleistet sein. Insgesamt ist es auch ein Ansinnen des Bildungs- und Erziehungsplans, dass ganz konkret Fördermaßnahmen ergriffen werden, sei es die Sprachförderung, sei es die mathematische Förderung. Für mich – dafür bin ich zuständig – ist in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher in Zukunft sicher auch darauf zu achten, dass die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher die Sprachförderung einbezieht.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.