Protokoll der Sitzung vom 20.07.2005

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Heidi Lück.

Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, ich frage Sie:

Wann und mit welchen Mitteln kann die Verwaltungsgemeinschaft Weitnau damit rechnen, dass eine ausreichende Beschilderung dafür sorgt, dass der Schwerlastverkehr weg von den Luftkur- und Urlaubsorten der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau über die hervorragend ausgebauten Straßen zwischen Isny, Weitnau und Kempten – das sind die B 12 neu und die B 19 – geleitet wird, und welche fi nanziellen Mittel gibt es, entlang der Staatsstraße 2006 einen Geh- und Radweg zu bauen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Kollegin Lück, Sie haben zwei Komplexe in eine Frage eingebunden, zum einen die Situation auf der Staatsstraße 2006 und zum anderen die Frage des Geh- und Radwegs entlang dieser Staatsstraße.

Der erste Teil Ihrer Frage bezieht sich wohl auf die Staatsstraße 2006. Alle für Streckensperrungen infrage kommenden Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 45 StVO, und dieser steht unter dem Vorbehalt des Absatzes 9

dieser Vorschrift, wonach entsprechende Anordnungen nur dort erlassen werden dürfen, wo „dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“

Gründe für eine Beschränkung des Gemeingebrauchs an Straßen, der auch den Schwerverkehr mit Lastkraftwagen umfasst, sind nicht gegeben. Insbesondere ist die Strecke nicht so attraktiv, dass sie von vornherein als Abkürzungs- oder Ausweichstrecke angesehen werden könnte. Sperrungen kämen daher nicht präventiv, sondern nur nach tatsächlichen massiven Verkehrsverlagerungen in Betracht, die zudem ein außergewöhnliches Maß erreichen müssten. Dies ist bisher nicht erkennbar. Eine entsprechende Beschilderung scheidet damit aus.

Eine solche Maßnahme gab es im Gebiet der Stadt München. Hier hat das Verwaltungsgericht München im Einstweiligen Verfahren eine Entscheidung getroffen, auch zur Rechtsauslegung des § 45 der Straßenverkehrsordnung, auch des Absatzes 9, und hat in seiner Begründung dargelegt, in welchen Situationen und in welchen Fällen von dieser Vorschrift des § 45 StVO Gebrauch gemacht werden kann. Hier gibt es in den einzelnen Ländern noch unterschiedliche Diskussionen. Im Falle des VG München wurde diese Rechtsposition relativ klar dokumentiert. Die Hauptsacheentscheidung muss noch abgewartet werden. Das geforderte Maß ist jedenfalls in dieser Situation noch nicht erreicht.

Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich vermutlich auf die vier Kilometer lange Lücke des Geh- und Radwegs entlang der Staatsstraße 2006 zwischen dem Ortsteil Siebratshofen der Gemeinden Weitnau und Missen. – Sie stimmen zu. Der Freistaat Bayern hat die Finanzierung und damit den Bau des Lückenschlusses wegen nicht ausreichender Mittel bis auf weiteres zurückstellen müssen. Wir hatten im Bereich Missen – im anderen Bereich der Straße – gerade zwei Maßnahmen; eine ist abgeschlossen, die andere steht kurz vor dem Abschluss. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die beiden Gemeinden Weitnau und Missen den Geh- und Radweg fi nanzieren, wofür sie einen hohen staatlichen Zuschuss aus dem Härtefonds des Finanzausgleichs erhalten können. Das Vorhaben wäre grundsätzlich förderfähig.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, es geht nicht um eine Sperrung, sondern ich frage Sie: Gibt es eine Möglichkeit, durch ausreichende Beschilderung die auswärtigen Lkw-Fahrer auf die bessere Straße zu lotsen?

Herr Staatssekretär.

Ich brauche erst eine rechtliche Grundlage, um zu erreichen, dass eine Straße nicht mehr für den üblichen Gemeingebrauch zur Verfügung steht. Das muss zunächst festgelegt werden; in der Konsequenz kann das entsprechend ausgeschildert werden. Zunächst brauche ich aber eine rechtliche Grundlage, auf der ich zum Beispiel ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Durchfahrverbot zu

bestimmten Uhrzeiten etc. verfügen kann. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das Gesetz sagt hier ganz ausdrücklich, dass das nur unter den strengen „Conditions“ des § 45 und des § 45 Absatz 9 möglich ist, also gemäß der stringenten Haltung des VG München. Ich lasse mich gerne davon überraschen, wie diese Rechtsvorschrift ausgelegt wird im weiteren Verlauf dieser Entscheidung oder im Verlauf weiterer Entscheidung innerhalb der Bundesrepublik. Diese Entscheidungen sind aber abzuwarten.

Wir sehen aus den Erkenntnissen, die wir insgesamt gesammelt haben, keine besonderen Belastungen. Lassen Sie mich eine Zahl anfügen: Unabhängig vom „Mautausweichverkehr“ ist in einer Prognosestudie des Bundes festgehalten, dass wir bis zum Jahr 2015 eine Zunahme des Pkw-Verkehrs um 25 % und eine Zunahme des Lkw-Verkehrs um 60 % haben werden. Unabhängig von der Frage des „Mautausweichverkehrs“ besagt eine Prognose des Bundes diese erhebliche Zunahme des Personen- und des Güterverkehrs auf unseren Straßen. Das ist auch ein Resultat aus dieser Entwicklung.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Herr Staatssekretär, dann darf ich mich bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen sehr herzlich bedanken.

Ich rufe nun die an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gerichteten Fragen auf und darf Herrn Staatsminister Schneider bitten, die Fragen zu beantworten. Frau Kollegin Bause, ich darf Sie bitten, Ihre Frage zu stellen.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, nachdem in der letzten Woche wenig aussagekräftige Informationen aus dem Kultusministerium zu hören waren, frage ich: Wie hoch sind die Übertrittsquoten – absolut und prozentual eines Jahrganges – in die 5. Klasse der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums in Bayern für das Schuljahr 2005/2006 im Vergleich zu den Übertrittsquoten an die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium der Schuljahre 2000/2001 bis 2004/2005, differenziert nach den Regierungsbezirken?

Herr Staatsminister.

Sehr verehrte Frau Kollegin! Von den 137 999 Schülern aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule im Schuljahr 2000/2001 traten am Ende des Schuljahres 31,9 % an ein Gymnasium und 14 % an eine Realschule über. In den folgenden drei Jahren ist ein kontinuierlicher Zuwachs dieser Werte auf 34,6 % bei den Gymnasien bzw. 20,8 % bei den Realschulen zu verzeichnen. Die Zahl derjenigen Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, die weiterhin die Volksschule besuchen, sinkt im gleichen Zeitraum von 52,7 % stetig auf 43,4 %, allerdings auch bedingt durch die Einführung der sechsstufi gen Realschule in dem angesprochenen Zeitraum.

Dieser Trend spiegelt sich ebenso wie die Entwicklung steigender Übertritte an das Gymnasium und die Real

schule auch in den nach Regierungsbezirken differenzierten Daten wider.

Sie fragten nach absoluten und prozentualen Übertrittsquoten. Ich beginne mit Oberbayern. Im Schuljahr 2000/ 2001 gab es in Oberbayern 42 320 Grundschüler; davon traten an die Volksschule absolut 20 727 über, 49 %. In die Realschule traten absolut 5566 Schüler über, 13,2 %. An das Gymnasium traten 15 156 Schüler über, das sind 35,8 %.

In Niederbayern zeigte sich im Schuljahr 2000/2001, dass von den 14 258 Schülern insgesamt 8397 in der Volksschule verblieben, das sind 58,9 %. 1966 traten in die Realschule über, das sind 13,8 %. Ans Gymnasium traten 3799 über, das sind 26,6 %.

In der Oberpfalz blieben von 13 187 Schülern 7401 weiterhin an der Volksschule, das sind 56,1 %. In die Realschule traten 1919 Schüler über, das sind 14,6 %. An das Gymnasium traten 3763 über, also 28,5 %.

In Oberfranken waren 12 750 Schüler an der Grundschule. 7045 blieben in der Volksschule, das sind 55,3 %. 1297 traten an die Realschule über, das sind 10,2 %. 4111 traten an das Gymnasium über, 32,2 %.

In Mittelfranken waren es 18 034 Schüler. 9466 gingen an die Hauptschule, das sind 52,5 %; 2214 an die Realschule, 12,3 % und 6091 an das Gymnasium, 33,8 %.

Unterfranken: 16 075 – –

(Margarete Bause (GRÜNE): Können wir das abkürzen, indem Sie mir das schriftlich geben?)

Sie haben nach den absoluten Zahlen und dem Prozentanteil eines Jahrganges in den Jahren 2000 bis 2005 der Schüler gefragt, die in die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium übertraten. Ich hätte das Schuljahr 2000/2001 vorgelesen, wie in der Mündlichen Anfrage erbeten, und dann Ihr Einverständnis eingeholt, auf die weiteren Jahre zu verzichten und nur den bayerischen Anteil zu sagen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Ich möchte gerne – –)

Frau Kollegin Bause, gerade eben haben Sie den Staatsminister unterbrochen, als er Ihnen im Einzelnen Auskunft geben wollte. Bringen Sie Ihren Zwischenruf in eine Zusatzfrage. Bitte schön.

Ich bin damit einverstanden, dass Sie auf die Aufzählung der Jahre 2001/2002 und die weiteren Jahre verzichten. Mich interessiert der aktuelle Jahrgang und im Vergleich dazu die Übertrittsquoten im kommenden Schuljahr insgesamt in Bayern und nach den Regierungsbezirken.

Das war die erste Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Für das jetzt laufende Schuljahr 2004/2005 kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die Schülerzahl im Jahrgangsstufe 4 der Grundschule angegeben werden, nicht jedoch die Zahl der Schüler, die am Ende des Schuljahres an ein Gymnasium oder eine Realschule wechseln bzw. weiterhin die Volksschule besuchen werden. Diese Daten werden erst mit der nächsten Erhebung im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ im Oktober 2005 von den Schulen gemeldet werden.

Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Kollegin Bause.

Herr Staatsminister, ich frage Sie nach den Anmeldequoten für das Gymnasium pro Jahrgang, nicht nach den Prognosen und nach dem, was Sie letzte Woche zur allgemeinen Verwirrung geäußert haben.

Herr Staatsminister.

Das ist schwierig, weil Ihre Frage anders formuliert ist. Ich versuche, das zu beantworten, weil diese Frage in einer anderen Mündlichen Anfrage gestellt ist. Ich bitte um etwas Geduld, damit ich nachsehen kann, welche dieser Fragen es ist.

Wir sollten uns darauf verständigen, dass der Staatsminister nur das beantworten kann, was gefragt worden ist.

(Margarete Bause (GRÜNE): Ich habe eine Zusatzfrage gestellt!)

Sie haben keine Zusatzfrage gestellt.

Herr Staatsminister, Sie sind entgegenkommend. Bitte schön.

Ich hoffe, dass das die Zahlen sind. Es ist die Anfrage von Herrn Sprinkart. – Nein, das ist sie nicht.

Herr Staatsminister, ich sehe, Sie haben die Statistik und alle Zahlen dabei. Vielleicht können Sie das nachher im Gespräch klären.

(Wortmeldung der Abgeordneten Margarete Bau- se (GRÜNE))

Frau Kollegin Bause, Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Ich denke, Sie suchen die Frage 19 der Kollegin Weikert. Darin geht es auch um die Übertritte an das Gymnasium und um die Anmeldequoten. Vielleicht kommen Sie auf diese Art und Weise den Zahlen näher.

Herr Staatsminister.

In der Antwort sind die Übertritte an das Gymnasium für das Schuljahr 2005/2006 aufgelistet im Vergleich zum Schuljahr 2004/2005. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede einzelne Schule vorlesen werde. Ich kann Ihnen aber sagen, dass in Unterfranken im Schuljahr 2004 es 4344 Schüler waren, im Schuljahr 2005 sind es 4178. Mittelfranken: 5922 im jetzigen Schuljahr, im kommenden 5917. Oberfranken: 3954 im jetzigen Schuljahr, im nächsten 3728. In der Oberpfalz 3188, im nächsten Schuljahr 3143. In Niederbayern: 3040 in diesem Schuljahr, im nächsten 2981. Oberbayern: 13 626 in diesem Schuljahr, 14 041 im nächsten. Schwaben: In diesem Schuljahr 4777, im nächsten 4749. Insgesamt: Im Schuljahr 2004 38 851 und im nächsten Schuljahr 38 737.