Frau Kollegin Paulig, ich bin Ihnen für den Hinweis auf diese Unterbringungsmöglichkeit für das Boot sehr dankbar. Ich habe in meinen letzten Ausführungen – –
(Ruth Paulig (GRÜNE): Dort hängt es schon zu aller Zufriedenheit! Da brauchen Sie es gar nicht mehr unterzubringen!)
Sie haben einen Alternativstandort genannt. Ich habe eben gesagt, dass mehrere Standortalternativen nochmals geprüft und untersucht werden. Möglicherweise besteht darin eine vernünftige Alternative. Es geht nicht nur darum, das Boot irgendwo anzuhängen, sondern auch darum, für das Boot eine Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen. Es kann nicht nur draußen angehängt werden, sondern muss untergebracht werden, nämlich in einem Haus.
Im Winter und in den Herbst- und Frühjahrszeiten muss das Boot ja zur Verfügung stehen. Das Boot muss zur Pfl ege vernünftig untergebracht werden. Sie wissen so gut wie ich, dass man ein solches Boot nicht einfach draußen lassen kann. Es kostet einen Haufen Geld, und deswegen wird für das Boot ein Bootshaus gebaut. Der Standort ist zunächst völlig unbestritten gewesen. Mich verwundert sehr, dass jetzt plötzlich dieses Boot, das ja schon länger vorhanden ist, zu groß ist, einen anderen Tiefgang hat usw. Dieses Boot ist deswegen gekauft worden, weil das bisherige Boot mit seiner Ausrüstung für die angesichts der Größe des Sees, der Windstärken und der Wellengänge notwendigen Rettungsmaßnahmen nicht geeignet war.
Herr Staatssekretär, Sie haben mir ausführlich geschildert, was der geneigte Zeitungsleser eh schon weiß, ohne allerdings auf die eigentliche Frage einzugehen. Deswegen frage ich noch einmal, nicht nur wolkig, sondern konkret: Welche Alternativen sieht die Staatsregierung, und wie hoch ist die Bereitschaft des Innenministeriums, sich auf diese Alternativen einzulassen, auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosteneinsparung in Zeiten knapper kommunaler Kassen und staatlicher Kassen?
Staatssekretär Georg Schmid (Innenministerium) : Zunächst darf ich noch einmal feststellen, dass man lange Zeit gesucht hat, bevor man sich für diese Alternative entschieden hat, weil es vor allem darum ging, Einvernehmen zwischen der kommunalen Seite und der Seite des Naturschutzes zu erzielen. Man hat dann diesen Standort gewählt, weil hier Einvernehmen bestanden hat. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen, weil jetzt so getan wird, als ob dieser Standort immer strittig gewesen wäre und als ob der Staat sein Recht durchgesetzt hätte. Das ist nicht so, sondern es bestand Einvernehmen. Selbst der Gemeinderat hat – offensichtlich einstimmig – seine Zustimmung erteilt.
Darf ich auf die konkrete Frage eingehen, die die Kollegin gerade präzisiert hat? – Nachdem jetzt der einvernehmlich bestimmte Standort für nicht mehr tragbar erachtet wird, bestehen zwei Alternativen: Zum einen können wir sagen, wir halten an dem Standort fest; zum anderen können wir nach Alternativen suchen im Bereich der vorhandenen Stege. Darüber werden wir diskutieren müssen. Das ist eine Alternative. Wir werden auch nach weiteren Alternativen suchen, auch auf der anderen Seite. Wir müssen aber wieder versuchen, Einvernehmen zu erzielen, weil es nicht damit getan ist, einen Alternativstandort festzulegen, wenn wir uns dann in der Lage befi nden, dass kein Einvernehmen besteht. Dann sind wir so weit, wie wir es am jetzigen Standort sind. Mir geht es darum, dass eine tragbare, vernünftige und kostengünstige Alternative gefunden wird, und nach der werden wir in den nächsten Wochen suchen.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die Kennzeichen sämtlicher Kraftfahrzeuge auf dem Autobahnparkplatz Tennenlohe – von Erlangen kommend in Richtung Nürnberg – bzw. insbesondere die Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge aus der näheren Umgebung seit mindestens circa Mitte Juni von der Polizei notiert werden, und wenn ja, was geschieht mit den Kennzeichen, und auf welcher gesetzlichen Grundlage werden sie notiert und gegebenenfalls gespeichert?
Frau Kollegin Stahl, auf der Autobahn Würzburg – Nürnberg befi nden sich zwischen den Anschlussstellen Tennenlohe und Nürnberg-Nord Parkplätze mit WC-Anlage. Wegen des nahen Nürnberger Ortsteiles Neunhof tragen sie die Bezeichnung „Neunhof-Süd“ – Fahrtrichtung Regensburg – und „Neunhof-Nord“ – Fahrtrichtung Würzburg. Diese beiden Parkplätze sind nur über die Autobahn zu erreichen und werden üblicherweise nicht als Pendlerparkplätze genutzt. Es gibt also keine weitere Zufahrt.
Die beiden Parkplätze sind seit längerer Zeit im Internet als Treffpunkt für Sexualkontakte veröffentlicht, und zwar
unter www.gayparkplatz.de und www.hurenforen.to. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Streifendienstes festgestellt, dass offensichtlich Homosexuelle die Parkplätze als Anlaufstelle nutzen. Am 29.05.2005 gegen 2.45 Uhr ging eine telefonische Mitteilung bei der Polizei ein, wonach ein Nürnberger Ehepaar mit Kind bei einer kurzen Rast von mehreren entblößten Männern sexuell belästigt worden ist. Durch die telefonischen Angaben des Ehepaares besteht der Anfangsverdacht für das Vorliegen von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Weitere Recherchen im Internet ergaben zudem, dass der Parkplatz auch als Anbahnungsort für Prostitution dient.
Nachdem konkrete Hinweise auf eine negative sicherheitsrechtliche Entwicklung der Örtlichkeit vorliegen, hat die Polizei zunächst das Lagebild erhoben. Seit 01.06.2005 ist die zuständige Polizeidienststelle beauftragt, zur Nachtzeit die Kennzeichen der dort abgestellten Fahrzeuge zu erfassen, um Informationen zu dem betreffenden Personenkreis zu erhalten. Dies erfolgt nicht durchgehend und ständig, sondern in bestimmten Zeitabständen nach personellen Möglichkeiten. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass ein Großteil der Parkplatzbenutzer aus dem Nahbereich stammt.
Die bislang notierten Kennzeichen werden von einem Beamten erfasst und listenmäßig ausgewertet. Es wird keine Datei geführt. Ziel der Maßnahme ist es, einerseits weitere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten wie im geschilderten Fall zu verhindern und andererseits die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Parkplätze zu unterbinden, da die ordnungsgemäße Nutzung durch durchreisende Verkehrsteilnehmer dadurch beeinträchtigt ist. Rechtsgrundlage für die Kennzeichenerfassung ist Artikel 31 Absatz 1 Nummer 1 des Polizeiaufgabengesetzes in Verbindung mit Artikel 38 Absatz 1 des Polizeiaufgabengesetzes.
Die Kfz-Kennzeichen, die sich nach Auswertung für die Verhinderung weiterer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als nicht relevant erweisen, werden unverzüglich gelöscht.
Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich Herrn Kollegen Dupper bitten, die nächste Frage zu stellen. Bitte schön, Herr Kollege.
Geschätztes Präsidium, ge schätzter Herr Staatssekretär, man muss es ausnutzen, wenn die Staatsregierung heute allein der Opposition gehört. Ich frage Sie: Wie viele Mittel stellt das Innenministerium im Regierungsbezirk Niederbayern im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms zur Förderung des Eigenheimbaus bis zum Jahresende noch zur Verfügung?
Staatssekretär Georg Schmid (Innenministerium) : Geschätzter Herr Kollege Dupper, ich darf eine knappe und präzise Antwort geben. Aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird die Regierung von Niederbayern
bis zum Jahresende noch Fördermittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro erhalten. Davon sind nach Auskunft der Regierung von Niederbayern rund 1,8 Millionen Euro für die Eigenwohnraumförderung vorgesehen. Ich hoffe, dass ich präzise genug geantwortet habe.
Es gibt keine Zusatzfrage. Übernimmt jemand die Frage des Kollegen Hallitzky? – Das ist nicht der Fall.
Herr Kollege, ich habe gedacht, das wollen Sie heute unbedingt noch beantwortet haben. Bitte schön, Herr Kollege.
Entschuldigung, Herr Staatssekretär. Angesichts der Vorbildfunktion des Staates frage ich Sie: Welche Annahmen über die Gas- und Ölpreisentwicklung liegen der Entscheidung über den Einsatz regenerativer Energien und über energiesparende Maßnahmen im Rahmen staatlicher Hochbaumaßnahmen zugrunde, und inwieweit wird diese Planungsgrundlage aufgrund dauerhaft steigender Gas- und Ölpreise regelmäßig angepasst?
Herr Kollege Hallitzky, die konsequente Anwendung von Wärmeschutzmaßnahmen und erneuerbaren Energien bei Sanierungen und Neubauten der öffentlichen Hand entspricht einer ausdrücklichen Forderung und einem Beschluss des Bayerischen Landtags aus der 13. Wahlperiode, der mehrheitlich gefasst wurde. Ich darf an die Drucksache 13/2835 vom 11.10.1995 erinnern. Die öffentliche Hand wurde gebeten, als Vorbild und so genanntes Schaufenster erneuerbare Energien einzusetzen und energiesparende Maßnahmen zu realisieren.
Damit rücken bei der Entscheidung für oder gegen derartige Maßnahmen bautechnische und betriebliche Aspekte in den Vordergrund. Zukünftige Energiepreissteigerungen haben dabei keine primäre Bedeutung. Die Einsparung fossiler Energieträger erfährt hiermit bei staatlichen Bauvorhaben eine hohe Priorität, und zwar unabhängig von der Energiepreisentwicklung. Im Regelfall werden deshalb nur die Investitionskosten und das Einsparpotenzial solcher Maßnahmen in den Bauunterlagen ausgewiesen und präzisiert. Falls ausnahmsweise Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit dynamischem Energiekostenanteil durchgeführt werden, wird mit einer Steigerungsrate von circa 2 % pro Jahr gerechnet.
Herr Staatssekretär, werden bei den Entscheidungen auch Aspekte der Versorgungssicherheit berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Weise? – Ich frage vor dem Hintergrund, dass die heimischen Energien vorrätig sind.
Herr Kollege Hallitzky, zunächst haben wir verschiedene Alternativen hinsichtlich der regenerativen Energien zur Verfügung. Wir versuchen, unsere Konzepte unter Einschaltung der Fachbehörden – der Sachverstand ist in den Hochbauämtern vorhanden – dem Einzelfall entsprechend zu entwickeln. Das Konzept muss kompatibel sein mit dem Projekt, um das es geht.
Sie können davon ausgehen, dass wir bei sehr vielen Hochbaumaßnahmen, die wir realisiert haben, erneuerbare Energien eingesetzt haben. Die Wärmeschutzmaßnahmen sind auf einem hohen technischen Stand. Sie können versichert sein, dass wir keine Alternative auslassen. Es muss sich rechnen, es muss passen, und es muss Versorgungssicherheit gegeben sein. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn man eine Hackschnitzelheizung installiert und man hat nicht die nötige Versorgung, dann macht das Ganze keinen Sinn. Die Maßnahme muss vernünftig durchgerechnet werden. Ich gehe jedenfalls davon aus – und es gibt keine gegenteiligen Erkenntnisse –, das hat immer funktioniert. Insgesamt haben wir gute Ergebnisse erzielt.
Eigentlich bezog sich meine Frage zur Versorgungssicherheit auf die Importe zum Beispiel von Rohöl. Nachdem Sie gesagt haben, die Versorgungssicherheit, die Arbeitsplatzeffekte und der Umwelteffekt spielen eine Rolle, bleibt eine Frage zu der von Ihnen genannten Steigerung der Energiepreise um 2 % pro Jahr.
Das ist nun durch die Wirklichkeit überholt. Deswegen frage ich Sie, ob Sie es angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Energiepreise und der jetzt dauerhaft deutlich höheren Energiepreise für sinnvoll halten, hier Prognosen zugrunde zu legen, um tendenziell zu einem besseren Standing der erneuerbaren Energien zu kommen.
Wir durften in den letzten Jahren feststellen, dass die 2 % ein angemessener Index waren. Wir haben jetzt natürlich eine andere Situation, ganz konkret in diesem Jahr. Auch durch gewisse Besteuerungen haben wir eine veränderte Situation. Wir haben erhöhte Rohölpreise und erhöhte Gaspreise. Natürlich wird das bei der aktuellen Berechnung der Wirtschaftlichkeit – gar nicht so sehr prospektiv – eine Rolle spielen. Wenn ein Investor vor der Frage steht, ob er alternative Energien oder hergebrachte Energien für sein Gebäude einsetzt, wird er sich möglicherweise andere Entscheidungen vorbehalten, wenn er weiß, dass zum Beispiel das Öl oder das Gas erheblich teurer geworden ist und die 2 %, die bislang Richtschnur waren, aktuell nicht mehr richtig sind. Bei den Erhöhungsindizes dürfen wir nicht nur die kurzfristigen Verhältnisse betrachten,
sondern da geht es um eine Langzeitprognose. Man kann keine Entscheidung aus der aktuellen Situation heraus treffen, sondern muss bei Indizes die langfristige Entwicklung sehen. Um es noch einmal zu sagen: Es ist richtig, dass der Investor jetzt momentan andere Entscheidungen treffen kann; das ist selbstverständlich.
Der Investor ist in diesen Fällen der Staat. Deshalb frage ich Sie, ob Sie sich vorstellen können – nachdem Sie gesagt haben, dass die Berechnung der Wirtschaftlichkeit nur in Ausnahmefällen eine Rolle spielt –, ob Sie sich vorstellen können, dass dies angesichts der deutlich erhöhten Energiepreise bei den größeren staatlichen Hochbaumaßnahmen künftig vielleicht häufi ger oder regelmäßig geprüft wird.
Staatssekretär Georg Schmid (Innenministerium) : Gehen Sie davon aus, dass wir bei all diesen Projekten, wenn sich eine alternative Energieversorgung anbietet, diese auch angemessen einbringen und prüfen. Ich kenne das aus vielen Projekten. Wenn bei der alternativen Energieversorgung ebenfalls Versorgungssicherheit gegeben ist, dann muss man nach meiner Meinung die kostengünstigere Alternative wählen. Bei steigenden Heizöl- und Gaspreisen muss man sich die Frage stellen, ob man auf alternative Energien zurückgreifen muss, wie günstig sie sind und wie sich hier die Situation entwickelt.