Protokoll der Sitzung vom 20.07.2005

Eine vorletzte Bemerkung: Ich räume sofort ein und habe das in vielen Reden gesagt: Wir sind heute besser als im Jahr 2001 geschützt. Die Sicherheitspakete I und II waren nötig. Daran haben übrigens die Innenminister der Länder maßgeblich mitgewirkt. Otto Schily und ich haben das im Wesentlichen einstimmig beschlossen. Wir hatten damals fast täglich eine Schaltkonferenz. Die Innenminister der Länder haben alle Maßnahmen mitgetragen. Aber es gibt, wie gesagt, den Mangel „Anti-Terror-Datei“ und einen erheblichen Mangel beim Ausländerrecht. Es gibt auch die Frage, die ich nur aufwerfe, ohne eine Lösung anzubieten: Was ist mit den eingebürgerten Ausländern? Und ich füge hinzu: Diejenigen, die, wie in der Vergangenheit die GRÜNEN oder Teile der SPD, bei der Einbürgerung die Regelanfrage für unzulässig gehalten haben, müssen sich heute schon vorwerfen lassen, dass sie daran mitschuldig sind, dass Extremisten einen deutschen Pass haben. In Bayern ist das Gott sei Dank nur in engem Rahmen der Fall, weil wir die Regelanfrage strikt gehalten haben. Aber in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder gerade in Hamburg ist dies nur dann gemacht worden, wenn die Ausländerbehörden klare Verdachtsmomente hatten, und dies haben die Staatsangehörigkeitsbehörden natürlich nicht gehabt. Daher sind viele der Fanatiker eingebürgert worden. Wir erleben, dass sich gerade die Fanatiker sehr viel stärker als die liberalen Türken um eine Einbürgerung bemühen. In besonderer Weise haben wir natürlich die Problematik der Konvertiten, die ich angesprochen habe, und dafür weiß ich keine Lösung. Das ist eines der großen Probleme unserer Gesellschaft.

Wir werden uns natürlich noch oft über sicherheitsrechtliche Maßnahmen zu unterhalten haben. Aber natürlich geht es darüber hinaus auch um andere Maßnahmen wie etwa um die Integration und um die Frage, wie wir mit diesen Kulturen umgehen. Zunächst müssen wir klar sagen, die Multikulti-Mentalität ist gescheitert, die sagt, eigentlich seien alle Menschen in gleicher Weise Vertreter der Menschenrechte. Nein, leider gibt es andere Kulturen, mit einer völlig anderen Wertordnung. Wenn es Leute gibt, die meinen, es sei ein Allah wohlgefälliges Werk, Kinder und Alte in die Luft zu sprengen, meine ich, wie pervers müssen Menschen sein, wenn sie glauben, dies sei ein Weg, um sofort in das Paradies zu kommen. Als ich in London auf dem Kongress sagte, diejenigen, die eine Todesfatwa aussprechen, zum Beispiel über einen Dissidenten oder Salman Rushdie, sind nicht fromme Leute, sondern Verbrecher,

(Beifall bei der CSU und bei Abgeordneten der SPD)

sagte ein Muslim, der es sehr gut mit mir meint und der mit mir auf sehr vielen Veranstaltungen war: Herr Beckstein, sagen Sie das nie mehr öffentlich, sagen Sie insbesondere nie Namen, denn sonst wird auch Sie eine Todesfatwa treffen. Und dies ist bei einskommasoundsoviel Milliarden eine Drohung, die dazu geführt hat, dass eine Abgeordnete des niederländischen Parlaments monatelang nicht mehr in das Parlament gegangen ist. Ich kann Ihnen schon auch sagen, welche Sorgen man hat, wenn es Leute gibt, für die es etwas Heiliges wäre, einen anderen umzubringen. Leider ist das so. Es gibt völlig andere Kulturen mit völlig anderen Kriterien. Meines Erachtens muss man sich deswegen folgende Marschrichtung vornehmen: Wir brauchen mit den toleranten Muslimen, mit denen wir mehr Gespräche suchen und mehr zusammenarbeiten müssen, einen viel breiteren und offeneren Dialog. Ich bitte eindringlich, alles dafür zu tun, dass es nicht etwa eine Grenze zwischen den Christen und Humanisten einerseits und den Muslimen andererseits gibt, sondern die Grenzlinie muss sein: hier die toleranten Christen und Muslime, auf der anderen Seite die Fanatiker und Gewaltbereiten.

(Beifall bei der CSU)

Bei den Fanatikern ist Vorsicht geboten, da brauchen wir einen Verfassungsschutz. Bei den Hasspredigern und Gewaltorientierten brauchen wir eine harte Sicherheitspolitik, um sie soweit wie möglich entweder in Gefängnissen oder Ausweisungen oder im Minimalfall mit irgendwelchen aufenthalts- und kommunikationsbeschränkenden Maßnahmen in Schach zu halten. Wir können erst dann zufrieden sein, wenn sie keine freien Bewegungsmöglichkeiten mehr haben; denn sonst kann niemand die Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht Gewalt ausüben werden. Wir werden auf diesem Gebiet in den nächsten Jahren leider noch viele Aufgaben wahrzunehmen haben.

Abschließend ein herzliches Dankeschön meiner Fraktion, lieber Jakob Kreidl, liebe Kollegen Kreuzer und Peterke, nicht nur für die heutigen Redebeiträge, sondern auch für die gute Zusammenarbeit und Beratung. Viele Maßnahmen sind in Abstimmung und enger Koordination mit

euch entstanden. Wir brauchen diese gute Zusammenarbeit auch in der Zukunft. Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun hat sich Frau Kollegin Stahl zu Wort gemeldet, um gemäß § 112 der GeschO eine persönliche Erklärung abzugeben. Frau Kollegin Stahl, ich bitte Sie, sich an § 112 GeschO zu halten und nicht mehr zur Sache zu sprechen, bitte schön.

Frau Präsidentin, ich versuche es.

Bitte nicht nur versuchen, sondern sich daran halten.

Sie wissen, es ist nicht immer so einfach. Ich weise den Vorwurf, hier uninformiert Unsinn zu erzählen, weit von mir; denn tatsächlich ist es so, dass wir uns in der Datenschutzkommission mit dem Problem der Kontenabfrage intensiv beschäftigt haben. Vielleicht gibt es Verbesserungsbedarf. Aber es ist nicht so, dass man Konten ohne Anlass abfragen darf. Deswegen bitte ich nochmals Herrn Minister Beckstein, sich mit den Kollegen aus der Datenschutzkommission und mit dem zuständigen Ministerium zusammenzuschließen. Die Kollegen haben nicht mehr den großen Bedarf nach der Datenschutzkommission gesehen, auf der Kontenabfrage herumzuhacken.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich darf mich sehr herzlich bedanken. Ich schlage vor, wir machen jetzt eine Mittagspause.

Es ist eine halbe Stunde Mittagspause vorgesehen. Ich bitte also, um 13.50 Uhr wieder pünktlich im Plenarsaal zu sein. Es wird dann mit den Zweiten Lesungen und Abstimmungen fortgefahren.

(Unterbrechung von 13.19 bis 13.54 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Sitzung wieder aufnehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/3621) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf Herrn Kollegen Eisenreich das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es um eine Reihe bildungspolitischer Themen. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sollen einige Dinge neu geregelt werden. Ich werde nur auf einige wenige Punkte eingehen.

Wir begrüßen die Aufnahme geschlechtsneutraler Formulierungen personenbezogener Begriffe. Diese Änderung war schon in der Ersten Lesung unstrittig. Genauso verhält es sich mit der Abschaffung beweglicher Ferientage. Auch dies ist unstrittig, weil notwendig, um die in den vergangenen Jahren entstandenen organisatorischen Probleme in den Bereichen Kinderbetreuung, Schülertransport und Ferienplanung zu beseitigen.

Näher eingehen möchte ich nur auf einen Punkt. Das ist die Neuregelung der Durchsetzbarkeit schulischer Ordnungsmaßnahmen, da wir dies in der Ersten Lesung und vor allem im Ausschuss kontrovers diskutiert haben.

Nach der derzeitigen Rechtslage haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen schulische Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes – zum Beispiel Ausschluss von einem Fach oder vom Unterricht – aufschiebende Wirkung. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass die Ordnungsmaßnahmen einstweilen nicht vollzogen werden dürfen. Der Gesetzentwurf sieht nun das Entfallen der aufschiebenden Wirkung vor.

Bereits im Ausschuss haben wir beschlossen, dass dies für Artikel 86 Absatz 2 Nummer 1 und 2 – Verweis und verschärfter Verweis – nicht notwendig ist. Deswegen haben wir eine Änderung beschlossen.

Für die weitergehenden Maßnahmen sollte man sich zur besseren Beurteilung aber die Situation ganz genau vor Augen führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Situation besteht, wenn ein Schüler vom Schulleiter von einem Fach ausgeschlossen wird? Welche Situation besteht, wenn ein Schüler vom Schulleiter sogar vom Unterricht ausgeschlossen wird? Das passiert doch nicht bei harmlosen Späßen oder bei liebe- und verständnisvollem Miteinander. Nein, es sind Situationen, in denen schnell und entschlossen gehandelt werden muss, insbesondere in Fällen, in denen Kinder gewaltbereit sind, Gewalt gegen Mitschüler oder Lehrer anwenden oder Drohungen aussprechen. Da muss die Schule die Möglichkeit des schnellen und effektiven Handelns haben. Deswegen ist diese Regelung notwendig.

Rechtliche Bedenken bestehen dagegen nicht, da schon jetzt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ordnungsmaßnahmen entfällt. Aber – das unterstreicht die Notwendigkeit dieser Neuregelung – es ist den Schulleitern nicht zumutbar, in diesen Fällen noch eine eigene Begründung für die sofortige Vollziehbarkeit machen zu müssen, an deren Wirksamkeit sogar hohe formale Anforderungen gestellt werden.

Der Gesetzentwurf ordnet nun die sofortige Vollziehbarkeit einer Reihe schulischer Maßnahmen ohne besondere

Begründung an und stellt damit sicher, dass diese unverzüglich durchgesetzt werden können. Das ist wichtig und richtig. Daher unterstützt die CSU-Fraktion diesen Gesetzentwurf.

Wer nun – damit richte ich mich an die Damen und Herren der Opposition – argumentiert, dadurch werde ein rechtsfreier Raum geschaffen und der effektive Rechtsschutz massiv verkürzt, hat – das tut mir Leid – schlicht und einfach keine Ahnung.

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen der Gesetzgeber das ebenso geregelt hat. Der bekannteste Fall ist der Widerspruch gegen eine Baugenehmigung. Ich erinnere an § 212 a des Baugesetzbuchs. Hier hat der Widerspruch ebenfalls keine aufschiebende Wirkung. Wenn man sich die unzähligen Gerichtsverfahren in diesem Bereich anschaut, kann man mit Sicherheit nicht feststellen, dass da ein rechtsfreier Raum besteht.

Zudem gibt es immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Zum anderen – das ist entscheidend – wird im Widerspruchsverfahren und im Anfechtungsverfahren der Verwaltungsakt – also die Baugenehmigung oder hier die Ordnungsmaßnahme – in vollem Umfang vom Gericht geprüft. Daher besteht auch bei dieser Regelung kein Grund zur Aufregung.

Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Pranghofer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur zu einigen Punkten dieses Gesetzentwurfs etwas sagen, die vor allen Dingen im Ausschuss eine Diskussion hervorgerufen haben. Überwiegend haben wir den Änderungen des Gesetzes im Ausschuss zugestimmt. Wir haben dazu eine Einzelabstimmung durchgeführt. Aber wegen eines zentralen Punktes haben wir uns der Stimme enthalten.

Ich will die betreffenden Punkte kurz nennen. Es war klar, dass wir natürlich den geschlechtsneutralen Formulierungen im Gesetzentwurf zustimmen. Klar ist auch, dass wir die Regelung der beweglichen Ferientage nicht für in der Praxis durchführbar gehalten haben. Dies ist zwar eine gut gemeinte Lösung des Landtags gewesen, aber es hat sich gezeigt, dass dadurch Belastungen bei den Eltern entstehen, die Kinderbetreuungsprobleme hatten, wenn die Schule nicht stattfand. Es betrifft auch die Kommunen, die am Samstag einen Schulbus organisieren mussten. Denn die Regelung war ja nicht so, dass es sich um einen tatsächlichen Ferientag handelte; denn der freie Tag musste vor- oder nachgeholt werden.

Insofern ist es sicherlich eine sinnvolle Sache, diese Regelung der beweglichen Ferientage zu streichen.

Unsere Zustimmung hat die Maßnahme gefunden, dass Kommunalunternehmen und gemeinsame kommunale Unternehmen auch öffentliche Schulen sind. Allerdings ist dabei anzumerken - das hat auch der Städtetag in seiner Stellungnahme gesagt -, dass diese Rechtsform nicht das Problem der Lehrpersonalkostenzuschüsse löst, auch wenn diese Schule jetzt öffentliche Schule genannt wird, bleibt im Grunde die strukturelle Benachteiligung gegenüber den privaten Schulen weiter bestehen. Aber das bedarf im Rahmen der Novellierung dieses Gesetzes sicherlich keiner Diskussion; ich wollte es nur noch einmal kurz ansprechen.

Ich komme nun zu dem Punkt, der unsere Zustimmung nicht fi ndet. Das ist die Frage, wie man mit dem Gewaltproblem an den Schulen umgehen soll. Wir sind der Auffassung, wer am Anfang der Kette nicht handeln will, darf am Schluss auch keinen Freibrief erhalten. Wir sehen es als Freibrief an, Herr Eisenreich, wenn Sie bei gewaltbereiten Schülern Ordnungsmaßnahmen wie beispielsweise den Ausschluss aus dem Unterricht schneller durchsetzen wollen. Es besteht sicherlich Übereinstimmung hier im Hohen Hause, dass man gewaltbereite Schüler mit irgendwelchen Ordnungsmaßnahmen in den Schulen sozusagen anleiten muss. Aber es ist natürlich auch so, dass Sie hier einfach die falschen Schlussfolgerungen ziehen. Wer gewaltfreie Schulen will, darf doch nicht die Ordnungsmaßnahmen verschärfen, sondern er muss dafür sorgen, dass sich am Klima der Schule etwas ändert.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Im Übrigen bringen die gewaltbereiten Jugendlichen ihre Probleme in die Schule mit; sie lassen sie nicht draußen vor der Tür. Wir müssen also einen ganz anderen Ansatzpunkt wählen, als die Ordnungsmaßnahmen zu verschärfen. Deswegen fordern wir in der SPD-Landtagsfraktion ja auch immer wieder, die Schulsozialarbeit auszubauen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass diese Novellierung in diesem Punkt nicht notwendig ist, weil es bereits heute Möglichkeiten gibt, den Schüler von der Schule zu verweisen. Und wenn der Schüler oder die Erziehungsberechtigten dann einen Widerspruch einlegt bzw. einlegen, ist es auch möglich, diesen Widerspruch zurückzuweisen. Selbstverständlich muss das aber auch ordnungsgemäß begründet werden. Das ist der entscheidende Punkt. Sie wollen, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Wir dagegen wollen den Status quo beibehalten, den die Schulen bereits haben, dass man nämlich den Widerspruch mit einer ordentlichen Begründung zurückweisen kann.

Das ist die richtige Lösung. Das Argument, das Sie hier anführen, dass die Schulbehörden in der Praxis nicht in der Lage seien, Begründungen dafür zu formulieren, kann so nicht gelten; denn es gibt in den Schulbehörden sicherlich genügend juristisch erfahrene Köpfe, die das für die Schulleiter beratend aufbereiten können.

Herr Eisenreich, Sie kritisieren uns mit Ihrer Aussage, wir hätten keinen juristischen Sachverstand.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Aber Menschenverstand!)

Das mag sein; ich bin zum Beispiel keine Juristin. Sie wissen vielleicht den Begriff „rechtsfreier Raum“ anders zu deuten, aber ich möchte das nicht mit einer Bausache verglichen haben; denn hier handelt es sich schließlich um Menschen.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Begründung, warum wir die Novellierung nicht für notwendig halten, ist folgende - wir haben dazu im Ausschuss nachgefragt -: Es sind gerade einmal 30 Fälle jährlich, bei denen Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, und das bei 1,8 Millionen Schülerinnen und Schülern. In 30 Fällen jährlich werden also Ordnungsmaßnahmen verhängt, und nicht alle erheben Widerspruch. Deshalb ist es für uns rätselhaft, warum Sie unbedingt eine Novellierung wünschen.

Aus diesem Grunde bleiben wir in diesem Punkt auch bei unserer Ablehnung. Weil wir aber insgesamt das Gesetz nicht aufhalten wollen, werden wir uns wie im Ausschuss auch heute der Stimme enthalten.