Protokoll der Sitzung vom 29.09.2005

Zu unserem Antrag. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, weil er auf die notwendigen Dinge eingeht. Zum Beispiel sollen überall dort, wo Bewilligungsnachweise vorliegen, die Gelder 2005 ausgezahlt werden. Ich denke auch daran, dass die Mittel für das Hochwasserschutzprogramm aufgestockt werden, damit sie zeitnah an die Kommunen ausgezahlt werden können. All das sind Forderungen, die wir bereits damals aufgestellt haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders Herrn Kollegen Strehle erwähnen, der das Thema zusammen mit mehr als drei Dutzend Kollegen aus der CSU-Fraktion federführend behandelt hat.

Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir müssen uns allerdings darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren immer wieder von Hochwasserereignissen betroffen werden. Wir werden immer wieder Hochwasser bekommen. Diese Herausforderung, die aus der Globalisierung resultiert, müssen wir annehmen. Deswegen halte ich es für richtig, unser „Programm 2020“ zügig umzusetzen. Ich bedanke mich bei allen, die mitfi nanzieren, und möchte zum Schluss mit einem Aberglauben aufräumen:

Ich habe mir die Beträge, die vom Land, von der Gemeinschaftsaufgabe, aus der Abgabe, von der EU und anderen kommen, genau angesehen. Es ist schlicht so, dass von den rund 112 Millionen Euro 65 Millionen Euro vom Freistaat Bayern stammen. Natürlich fi nanzieren auch andere mit. Warum sollen wir denn diese Gelder ablehnen? Warum sollen wir das nicht nutzen? – Es ist aber richtig, dass der Freistaat Bayern einen Großteil des Geldes zur Verfügung stellt, und zwar im Einvernehmen mit den Betroffenen. Deswegen können wir uns mit unserem Programm sehen lassen. Ich erinnere noch einmal an die Aussage Ihres Bundesministers. Er hat uns gelobt. Dieses Lob sollten wir zur Kenntnis nehmen und mit Elan weiterarbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Staatssekretärin Müller.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das August-Hochwasser war in Teilen heftiger als das Hochwasser im Jahr 1999 und im Jahr 2002. Ich möchte allen ehrenamtlichen Helfern, die sich in dieser Zeit engagiert haben, die unermüdlich waren, um den Hochwasserschutz vor Ort zu gewährleisten ganz herzlich danken.

Hochwasser – das ist schon mehrfach angesprochen worden – ist nicht kalkulierbar. Das zeigen uns die Hochwasser von 1999, von 2002 und vom August dieses Jahres. Den Damen und Herren, die vor mir gesprochen haben, möchte ich sagen, das Hilfsprogramm ist für die betroffenen Menschen vor Ort existenzentscheidend. Sie brauchen nach dem Hochwasser sofort schnelle Hilfe. Alle, die betroffen sind, die ihr Haus nicht mehr bewohnen können und keine Bleibe haben, haben spontane und schnelle Hilfe erfahren. Es war vorbildlich, was hier geleistet wurde.

Wir haben auch ein Sofortprogramm zur Behebung der Schäden an unseren staatlichen Einrichtungen, aber auch an den kommunalen Einrichtungen geschaffen. Ich denke, das Programm mit einem Volumen von 16,5 Millionen Euro ist zielführend. Selbstverständlich wurden auch Verstärkungsmittel der Europäischen Union und des Bundes genutzt. Alles, was akquirierbar war, haben wir in Anspruch genommen. Wir nutzen alle Finanzierungsmöglichkeiten, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

2001 bis 2004 konnten wir das Aktionsprogramm bei einem Investitionsziel von jährlich durchschnittlich 115 Millionen Euro sogar mit durchschnittlich 118 Millionen Euro übertreffen. Wenn aktuell ein Hochwasser auftritt, ist es mehr als legitim, dass sich der Bund in einem Umfang an den Kosten beteiligt, und zwar genauso, wie er das 2002 im Fall von Sachsen und Sachsen-Anhalt getan hat.

Dafür gibt es selbstverständlich einen Finanzierungsschlüssel. Die GAP-Mittel werden folgendermaßen verteilt: 60 % Bund, 40 % Land. Die SPD schlägt vor, für den Hochwasserschutz in Bayern in den nächsten Jahren jeweils 33 Millionen Euro zusätzlich an Landesmitteln zur

Verfügung zu stellen, ohne einen Vorschlag für die Gegenfi nanzierung zu machen. Die Staatsregierung hat sich verpfl ichtet, in den nächsten drei Jahren die Aufwendungen für das Hochwasserschutzprogramm 2020 auf jeweils 150 Millionen Euro aufzustocken. Dafür werden die vom Bund in Aussicht gestellten GAP-Mittel in Höhe von jeweils 33 Millionen Euro durch die erforderlichen dreimal 22 Millionen Euro aus Landesmitteln kofi nanziert.

Die Mittelaufteilung ist wie gehabt: 60 % Bund, 40 Land. Am langfristigen Ziel, dass wir jährlich 115 Millionen Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung stellen, wollen wir nicht rütteln.

(Dr. Heinz Kaiser (SPD): Das ist zu wenig!)

Das wollen wir auch in der Zukunft tun. In den Jahren 2006 und 2007 haben wir 150 Millionen Euro zur Verfügung.

(Dr. Heinz Kaiser (SPD): Mit Bundeshilfe!)

Das habe ich doch vorhin erklärt, Herr Kollege.

Der Vorschlag der SPD, die Haushaltssperren beim Hochwasserschutz aufzuheben, ist längst überholt. Die Sperren sind im Zusammenhang mit den vom Ministerrat am 06.09.2005 beschlossenen Maßnahmen aufgehoben worden. Die freiwerdenden Mittel dienen dazu, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an staatlichen Hochwasserschutzanlagen durchzuführen. Zuwendungsreife Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen werden im Jahr 2005 ebenfalls bezuschusst. Das ist eine klare und deutliche Aussage. Von einem Auszahlungsstopp, von dem die SPD spricht, kann keine Rede sein. Bestehende Zusagen durch erteilte Zuwendungsbescheide werden eingehalten und erdiente Zuwendungen mit geringer Wartezeit ausgezahlt.

Was den Hochwassernachrichtendienst anbelangt, hat Herr Kollege Sackmann vorhin darauf hingewiesen, dass es in der Tat ein Problem gegeben hat. Allerdings waren die notwendigen Daten für die Kommunen und die Kreisverwaltungsbehörden problemlos in unserem Intranet abrufbar. Hier war der Zugriff möglich. Die Information für die Bevölkerung war damit gewährleistet.

Im Internet gab es Probleme, weil die Zugriffszahlen beim Hochwassernachrichtendienst-Internetangebot so hoch waren. Dies war vor allem am Montag, den 22. August, der Fall. Noch während der Hochwassersituation wurden die Probleme behoben. Es wurden neue Server installiert, das Internet konnte wieder genutzt werden, und die Öffentlichkeit hatte Zugriff auf die Daten. Mittlerweile haben wir am Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vier neue Server installiert. Damit wollen wir einen besseren Zugriff auf das Internet gewährleisten.

Die Wasserwirtschaftsämter vor Ort hatten die Situation zu jeder Zeit im Griff. Ich möchte ihnen hier für ihren kompetenten Einsatz ausdrücklich ganz herzlich danken.

Der Antrag der SPD, bei der Bewirtschaftung der Hochwasserrückhaltespeicher dem Hochwasserschutz stets

absoluten Vorrang einzuräumen, geht ins Leere, meine Damen und Herren, da dies eine Selbstverständlichkeit ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Ach ja? Da gibt es aber andere Aussagen!)

Die Bewirtschaftung der Hochwasserrückhaltebecken erfolgt im Hochwasserfall unter voller Nutzung des dafür vorgesehenen Rückhalteraums. Dieser ist in den Speicherbetriebsvorschriften auch klar verankert. Nur durch eine verantwortungsvolle sichere Steuerung von Sylvensteinspeicher und Forggensee konnten die Unterlieger an der Isar vor bisher noch nie beobachteten katastrophalen Hochwasserabfl üssen erfolgreich geschützt werden. Der Zulauf zum Sylvensteinspeicher hat im Jahr 2005 1100 Kubikmeter pro Sekunde ausgemacht; das entspricht einem 300-jährigen Hochwasserschutz. 1999 hatten wir einen Zulauf von 830 Kubikmeter pro Sekunde. Der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen macht deutlich, dass der Sylvensteinspeicher natürlich enorm gewirkt hat.

Der Sylvensteinspeicher – das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, weil es andere Pressemitteilungen gegeben hat – ist optimal gefahren worden. Er hat Bad Tölz und München vor einer großen Hochwasserkatastrophe bewahrt. Am Forggensee entstand ein neuer, ganz wichtiger Faktor. Dort wurde vor kurzem die neue Hochwasserentlastungsanlage eingeweiht – gerade rechtzeitig vor dem Hochwasser im August. Die neue Hochwasserbewirtschaftung ist heuer erprobt worden und hat den Unterliegern am Lech eine enorme Entlastung gebracht und auch in Augsburg große Schäden verhindert. Beim Forggensee wurde ein zusätzliches Rückhaltevolumen von 7,5 Millionen Kubikmeter geschaffen.

Der Hochwasserschutz ist Vorsorge für die Bürger; dieses Ziel wollen wir weiterhin klar verfolgen.

Zu Ziffer 3 des SPD-Antrags: Das ist in Bayern bereits seit 2001 Realität. Ziffer 3 dieses Antrags enthält praktisch unser eigenes Programm. Es sieht so aus, als hätte die SPD unser Hochwasserschutzprogramm als eigenes Programm verinnerlicht und es einfach abgeschrieben.

(Beifall bei der CSU)

Das Hochwasserschutzprogramm 2020 enthält im Handlungsfeld „Vorbeugender Hochwasserschutz“ alle notwendigen Ansätze zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche einschließlich klarer Zielvorgaben für die Umsetzung. Das sind nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern das wollen wir realisieren. Eine erste Zwischenbilanz des Aktionsprogramms vom Mai 2004 zeigt bereits nach nur drei Jahren Laufzeit auch beim vorbeugenden Hochwasserschutz beeindruckende Erfolge. So wurden zum Beispiel vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 rund 320 Kilometer Gewässerstrecke mit 920 Hektar Uferfl äche renaturiert und 16 Kilometer Teiche zurückverlegt, wobei ein Retentionsraum von rund 4 Millionen Kubikmetern aktiviert wurde. Meine Damen und Herren der GRÜNEN und der SPD, damit liegen wir also im Zeitplan. Wir wollen unser Ziel bis zum Jahr 2020 erreichen.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Bereits vor dem Pfi ngsthochwasser 1999 wurde eine Überprüfung der Flussdeiche an Gewässern erster und zweiter Ordnung durchgeführt. Mit den notwendigen Sanierungen wurde damals unverzüglich begonnen, von 1999 bis 2003 wurden rund 190 Kilometer Deiche saniert.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Nur ist unserer vorher gebrochen!)

Es können nicht alle gleichzeitig drankommen. – Dieses Deichnachrüstungsprogramm wurde natürlich auch in das Aktionsprogramm 2020 integriert, wie Sie wissen, und wird in den kommenden Jahren mit oberster Priorität fortgesetzt.

Wir verfolgen den eingeschlagenen Weg konsequent. Der Antrag der CSU-Fraktion bedeutet dafür eine Unterstützung, sodass ich darum bitte, den Antrag der CSU mitzutragen. Das Aktionsprogramm 2020 – Kollege Sackmann hat das vorhin schon gesagt – hat zum Ziel, in dieser Zeit 2,3 Milliarden Euro zu investieren, und zwar basierend auf den drei Säulen, die Sie kennen: technischer Hochwasserschutz, Rückhalt in der Fläche und vorbeugender Hochwasserschutz sowie Hochwassernachrichtendienst. In den Jahren von 2000 bis 2005 – ich sage das, weil uns vorhin vorgeworfen wurde, wir hätten unsere Hausaufgaben nicht gemacht – haben wir 670 Millionen Euro investiert. Das ist eine beachtliche Summe. Das trägt zum Schutz von zusätzlich 200 000 Einwohnern bei. Die 200 000 Menschen, die durch die Maßnahmen, die wir schon in der Vergangenheit realisiert haben, geschützt wurden, danken uns für das, was wir getan haben. Auf diesem Weg wollen wir fortfahren.

Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD nicht zu vergleichen. Meine Damen und Herren, wir berichten im Landtag sehr gerne; wir berichten detailliert und sachgerecht, allerdings auch mit Maß und Ziel. Fragen wie die Frage Nummer 5 – „Wie viele Menschen mussten zeitweise ihre Häuser verlassen? – können wir wahrhaft nicht im Detail beantworten; Sie könnten das wahrscheinlich auch nicht. Wenn aber der Landtag eine so detaillierte Information wünscht, wie es der Antrag der GRÜNEN fordert, dann berichten wir sehr gern auch über all diese Details.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze. – Zwischendurch darf ich einen Überblick über die noch vorhandenen Redezeiten der Fraktionen geben. Die CSU hätte noch 19 Minuten, die SPD 3 Minuten und die GRÜNEN 6 Minuten.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich nach der Staatsregierung noch reden darf. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte im Haushaltsausschuss zu den Anträgen der Opposition war uns eigentlich schon klar, dass sich die CSU beim Hochwasserschutz bewegt hat und noch in Bewegung ist. Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, lassen

sich von Ihrem Umweltminister keinen Bären mehr aufbinden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich hat die Staatsregierung mit dem Aktionsprogramm 2020 ein ambitioniertes Programm aufgelegt. Das hat auch unser Bundesumweltminister damals vor dem Frühstück gesagt; das ist unbestritten. Unbestritten ist aber auch, dass dieses Programm unbedingt nötig war in Anbetracht der Schäden, die schon 1999, 2002 und in diesem Jahr wieder aufgetreten sind. Wenn der Staatsregierung diese Aufgabe so wichtig erschien, fragen wir uns aber schon: Warum hat sie von 2002 auf 2003 die Mittel für die Baumaßnahmen an Gewässern erster Ordnung um 20 Millionen Euro gekürzt? Warum hat sie im Nachtragshaushalt 2004 diese Mittel wiederum um 8 Millionen gekürzt mit der Begründung, die Einsparung werde durch Verringerung oder Zurückstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen erbracht? Ist der Hochwasserschutz also doch nicht so wichtig? Hat die Staatsregierung eventuell auf das Kurzzeitgedächtnis der Betroffenen gesetzt oder darauf, dass so etwas so schnell nicht noch einmal passiert?

Auch die Mittel für die Gewässer zweiter und dritter Ordnung wurden um 5 Millionen pro Jahr gekürzt, da die Abwasserabgabe nicht mehr in dieser Höhe zur Verfügung steht. Gerade die kleinen Gewässer – das wissen Sie genauso gut wie wir – spielen inzwischen bei den Hochwasserereignissen eine immer größere Rolle. So standen insgesamt im Jahr 2004 statt 115 nur 95 Millionen Euro zur Verfügung. Dank der EU-Mittel und der GAK-Mittel – darauf hat Frau Staatssekretärin heute schon hingewiesen – wurden noch 119,5 Millionen erreicht. Dieses Jahr wollen Sie 110 Millionen Euro ausgeben. Es ist aber noch nicht klar, mit welchen Verstärkungsmitteln zu rechnen ist. In den nächsten Jahren – das war die Abstimmung zwischen Bund und Land – wollen Sie 150 Millionen investieren. Gegen eine Beteiligung von 60 : 40 ist dabei zwar nichts einzuwenden, Frau Staatssekretärin, aber niemand verbietet Ihnen, mehr zu investieren. Orientieren Sie sich doch dabei an den Kommunen: Auch die erhalten nur 50 % von der EU.

Das bedeutet doch nichts anderes, als dass sich die Staatsregierung ihr Engagement für den Hochwasserschutz zu großen Teilen von der EU und vom Bund mitfi nanzieren lässt und sich dann als Retter der Hochwassergeschädigten aufspielt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darauf – und nur darauf – bezieht sich unsere Kritik. Wir kritisieren, dass Sie sich hier hinstellen und erklären, das sei Ihr tolles Programm. Dass aber noch viele andere Akteure ihre Gelder zur Verfügung stellen, haben Sie bis heute verschwiegen. Heute wurde das zum ersten Mal explizit erwähnt.

(Manfred Ach (CSU): Im Ausschuss auch!)

Im Ausschuss auch. Sagen wir mal so: Das wurde in dieser Woche zum ersten Mal offi ziell erwähnt.

Deswegen musste das noch einmal gesagt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt kommt das Nächste: Durch Ihr Sofortpaket vom 06.09. sollen 16,5 Millionen Euro in die Hand genommen werden. Herr Kollege Sackmann, Sie haben gesagt, dies sei zusätzliches Geld. Dies stimmt so nicht. Das Geld kommt aus der Aufl ösung von Haushaltssperren – das ist das eine – und aus Umschichtungen. Das ist also Geld, das schon irgendwo im Haushalt steckt. Wir können gerne über zusätzliche Mittel im Sinne von neuen Mitteln reden. Ich verstehe zusätzlich im Sinne von neu. Es sind dann keine neuen Mittel, sondern Mittel, die irgendwo anders weggenommen werden. In diesem Zusammenhang fragen wir uns: Wer muss denn dafür jetzt leiden?

Genau diese Vorgänge haben die Anträge, auch Ihrer Fraktion, zum Ursprung. Lange hat es gedauert, bis die CSU gemerkt hat, dass sich der bayerische Staat bei der Finanzierung des Hochwasserschutzes zurückhält – um es vorsichtig zu sagen –, um sein Ziel des ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2006 nicht zu gefährden. Jetzt endlich übernimmt die CSU-Fraktion unter dem Eindruck der wiederholten Hochwasserereignisse auch unseren Antrag zu großen Teilen und fordert selbst die Aufstockung der Mittel. Wir kennen das vom Haushaltsausschuss, wenn es immer heißt „im bestehenden Rahmen“. Die Aufstockung der Mittel ist eine neue Qualität und dafür danken wir der CSU-Fraktion.

(Beifall bei den GRÜNEN)