Bisher haben wir – Frau Haderthauer hat es richtig und vereinfacht ausgeführt, was auch ich machen werde – die Möglichkeit, Sicherheitsleistungen von gewerblichen Bauherren zu verlangen, durch das BGB garantiert. Bei der Frage, weshalb das so ist, empfehle ich den Antragstellern, einmal die Kommentierung zu § 648 a zu lesen und sich auch mit den Fachartikeln zu befassen. Die bisherige Regelung besteht deshalb, weil sich die gewerblichen Bauherren zum einen viel professioneller auf das Einreden, Kürzen und Verzögern verstehen und weil selbstverständlich in der gewerblichen Wirtschaft Insolvenzen und Konkurse ganz anders wirken, als es bei pri
vaten Bauherren der Fall ist. Schauen wir uns doch die Kapitalgesellschaften an. Da wissen wir alle, was los ist, wenn Insolvenz angemeldet wird oder wenn eine solche Gesellschaft in Konkurs geht. Dann wird zuerst das Finanzamt befriedigt. Dann kommt der Sozialversicherungsträger. Dann sind die Banken an der Reihe. Die sind alle wesentlich besser abgesichert. Bei privaten Bauherren ist das so nicht der Fall.
Ich sprach eben von Fachartikeln. Ich zitiere einmal aus einem solchen: „Die Bauhandwerkersicherung ist das wirksamste Mittel gegen zweifelhafte Auftraggeber.“
Frau Haderthauer, ist denn der von Ihnen so genannte Häuslebauer der zweifelhafte Auftraggeber? Er ist es unseres Erachtens nicht.
In der Debatte im federführenden Ausschuss – Herr Beyer hat es erfreulicherweise gesagt – wurde bezeichnenderweise immer wieder das Problem des säumigen Zahlers öffentliche Hand angesprochen.
Auch Herr Pschierer hat das Problem schon im Wirtschaftsausschuss angesprochen. Da fragen wir uns dann doch, warum Sie dann in Absatz 6 nicht Punkt 1, sondern Punkt 2 ändern wollen; denn bei Punkt 1 ist die öffentliche Hand ausgeschlossen. Wenn, dann sollten wir tatsächlich versuchen, das Problem so anzupacken, wie es gegeben ist.
Frau Haderthauer, zu einer weiteren, völlig irrigen Argumentation, wie sie im Wirtschaftsausschuss vorgeherrscht hat und wie sie auch heute wieder vorgebracht worden ist: Sie tun so, als wäre es eine fakultative Möglichkeit, das heißt, der Bauherr und die Baufi rma könnten sich darauf verständigen, eine Sicherung vorzusehen oder nicht. Das ist eine irrige Annahme, mit dieser Behauptung stellen Sie die Tatsachen auf den Kopf. Sie versuchen, die Bauhandwerkersicherung gegen die Eintragung von Hypotheken auszuspielen. Letzteres ist selbstverständlich kompliziert. Wer macht das schon? Ich fi nde weit und breit keinen Bauherrn, wo eine Leistung so abgesichert ist. Bisher ist es ihnen jederzeit möglich, Aktien oder Gold zu hinterlegen oder sich eine Bürgschaft eintragen zu lassen – daran hindert sie auch nicht das BGB –, wenn der private Bauherr etwa eines Einfamilienhauses und die Baufi rma es wollen.
Geht es aber jetzt nach dem Antrag der einzelnen CSUKollegen, sieht die Sache anders aus. Dann ist nämlich der Abschluss ein Muss, wenn die Baufi rma darauf besteht. Da gibt es kein Entrinnen, auch wenn in den Bauvertrag rein geschrieben wurde, wir verzichten auf die Sicherung. Wird die Sicherung zehn Tage später verlangt, greift § 648 a BGB, der diese Sicherheit erzwingt. Ich lese Ihnen die Kommentierung zu § 648 a BGB von Jörg Franze vor. Darin heißt es: „Die Rechte aus dem Bauhandwerkersicherungsgesetz dürfen nicht vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. „Jegliche Ausschlussklausel im Vertrag ist unwirksam.“ Das heißt, sie gehen als Baufi rma treuherzig zu ihrem Bauherrn und sagen, wir verzichten selbstverständlich auf die Sicher
In der Kommentierung zu § 648 a heißt es weiter: „Die Bauhandwerkersicherung kann während der Vertragsausführung zu jedem Zeitpunkt verlangt werden.“ Das heißt, wird eine Sicherung schriftlich ausgeschlossen. So greift dies doch nicht. Dann kann sich die Baufi rma auf die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen und obwohl es vorher schriftlich ausgeschlossen wurde, dann doch eine Sicherung verlangen.
Im Ergebnis verlangt und bekommt der Bauunternehmer und Handwerker die Bürgschaft als Sicherungsleistung vom Bauherrn. Umgekehrt ist es so, dass der Bauherr den Handwerker mit Sicherheitsforderungen überzieht. Sie verlangen in der Regel eine Vertragserfüllungsbürgschaft, sie wollen die Anzahlung absichern lassen und verlangen selbstverständlich Gewährleistungsbürgschaften. Das heißt, Bürgschaften werden munter hin- und her geschoben. Bürgschaften verursachen einerseits Arbeit – aber das ist nicht das Entscheidende –, andererseits kosten sie etwas; Banken und Bürgschaftsversicherer langen hier ordentlich hin.
Im BGB ist die Rede von 2 %, die der jeweilige Bauunternehmer bzw. Bauhandwerker pro Jahr übernehmen muss, und das erhöht selbstverständlich die Kosten für die Bauleistung. Sie erzeugen mehr Verwaltungsaufwand und verteuern das Bauen. Alle diese Dinge sind unseres Erachtens nicht sinnvoll, all das wollen wir nicht haben.
Ich habe mir die Arbeit und die Freude gemacht und bei neun, kleineren Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe nachgefragt, die auch Einfamilienhäuser errichten. Alle diese Unternehmen haben diese Neuregelung unisono abgelehnt und gesagt, sie sei nicht sinnvoll.
Sie weisen auf den einstimmigen Beschluss im Wirtschaftsausschuss hin. Herr Kollege Magerl hat den schönen Worten der Juristen in der irrigen Annahme vertraut, dass diese Worte richtig seien – sie sind aber nicht richtig gewesen.
In unserem Ausschuss hat der CSU-Berichterstatter mit den Worten angefangen, jetzt komme ein fürchterlicher Antrag; Sie sehen, wir sind nicht alleine. Der Berichterstatter hat gesagt – Sie können es im Protokoll nachlesen –, er stimme zwar dem Antrag zu, weil er müsse und weil der Antrag von seinen Leuten komme. Er hat aber auch zu bedenken gegeben, dass der Antrag zu mehr Bürokratie führe, was stets kritisiert werde. Aus praktischer Sicht sei der Antrag überfl üssig. Das waren die Worte Ihres Parteifreundes in unserem Ausschuss.
Es ist aber im Protokoll stark eingedampft. Auch die Kollegen von der SPD haben assistiert und dann mit großem Bauchweh zugestimmt.
Das heißt, Sie erzeugen mit Ihrem Antrag wirklich mehr Bürokratie und Mehrkosten, während diejenigen, die Adressaten sein sollen, diese Regelung eigentlich nicht wollen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich offensichtlich beim Kollegen Magerl dafür entschuldigen, dass dies die „bösen“ Juristen ausgemacht haben und er dann mitstimmen musste. Herr Runge, dies zeigt nur eines: Wir waren überzeugend, sonst hätte Herr Magerl sicherlich nicht mitgestimmt.
Ich will nicht in Abrede stellen, dass Sie die Kommentarliteratur sehr fl eißig durchforstet haben. Ich gehe davon aus, dass man auch dort, wenn ein Antrag von der CSUFraktion kommt, vorher die Kommentarliteratur gelesen hat. Insofern glaube ich nicht, dass Sie uns etwas Neues erzählt haben.
Ich will aus juristischer Sicht zwei Punkte ansprechen: Erstens habe ich angemerkt – darauf haben Sie zu Recht hingewiesen –, dass Zahlungsverzögerungen der öffentlichen Hand ein mindestens ebenso großes Problem darstellen; das ist richtig. Insofern habe auch ich gesagt, dass man bei einer Änderung von Absatz 6 eigentlich die Ziffer 1 ändern müsste. Das hat allerdings in der Tat juristische Gründe, die mit dem alten Grundsatz zusammenhängen, dass, auch wenn bei Wahlkämpfen manchmal etwas anderes behauptet wird, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht insolvenzfähig ist. Deshalb muss aus diesen Gründen auch bei der Bestellung von Sicherheiten ein Unterschied gemacht werden.
Zweitens: Herr Kollege Runge, Sie haben zu Recht eingefordert, dass wir Ausschussprotokolle lesen. Ich denke, Sie haben auch unser Protokoll aus dem Wirtschaftsausschuss sehr genau gelesen. Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass ich sehr wohl gesagt habe, der Anspruch bzw. die Möglichkeit besteht bei der vorgesehenen Änderung grundsätzlich, wenn wir dies so ändern. Allerdings besteht immer dann, wenn Sie eine einseitige Gestaltungsmöglichkeit eröffnen, niemals die Pfl icht, das zu tun. Das bitte ich genau zur Kenntnis zu nehmen. Und genau darauf haben die Kollegin Haderthauer und ich verwiesen. Wir erwarten nicht, dass es der Markt zulässt,
dass so etwas infl ationär und geradezu ständig getan wird. Ihre Umfrage am Markt ergibt, dass man das im Einzelfall gar nicht machen wird.
Es bleibt also bei dem, was wir gesagt haben: Wir bieten für den Fall, wo es nötig ist, die Möglichkeit, den Handwerker zu sichern. Niemand muss erwarten, dass davon infl ationär Gebrauch gemacht wird. Ich denke, die Sache ist jetzt aufgeklärt. Insofern war Ihr Beitrag sehr hilfreich, um dies nochmals klarzustellen. Es bestärkt uns natürlich darin, diesem Antrag zuzustimmen.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt die unveränderte Annahme – Einen Augenblick bitte.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Modalitäten sind bekannt. Wir beginnen mit der Abstimmung, dafür sind 5 Minuten Zeit.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist abgeschlossen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, je zügiger die Sitzplätze eingenommen werden, umso zügiger können wir weitermachen. Ich werde nicht weitermachen, solange nicht die Plätze wieder eingenommen sind.
Ich bitte vor allem die CSU-Fraktion, ihre Stehkonferenzen zu beenden und die Plätze wieder einzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 14. Juli 2005 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die
Ich eröffne hierzu die Aussprache. Wir haben 5 Minuten Redezeit pro Fraktion. Die erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Magerl.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie mögen sich vielleicht wundern, dass wir diese Petition ins Plenum gebracht haben. Aber das hat seinen guten Grund. Es ist eine von vielen Petitionen, die sich mit der Thematik Windkraft beschäftigen und insofern eigentlich mehr oder weniger ein Tagesgeschäft des zuständigen Wirtschaftausschusses. Diese Petition ist aber von einer sehr negativen Einstellung zur Windkraft geprägt.