Protokoll der Sitzung vom 29.09.2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab eine Entschuldigung an die Frau Justizministerin: Ich war gerade bei der Entscheidung zum Bayerischen Obersten und konnte deswegen – ich bitte um Nachsicht – Ihre Ausführungen nicht hören.

Grundsätzlich muss man sagen: Unabhängig von wissenschaftlichen Debatten ist es sinnvoll, Gesetze zu begrenzen. Gerade bei diesem Gesetzentwurf zeigt sich, dass einzelne Punkte, bei denen sich herausstellt, sie seien nicht zielführend geregelt, änderbar sind. Dazu

haben wir dann die Möglichkeit. Man hat bei diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Schlichtungsgesetzes sogar ein Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen/Nürnberg eingeholt. Das ist an sich vorbildlich. Eine solche Evaluierung wünsche ich mir bei einer ganzen Reihe von Gesetzen, vor allem bei den Polizeigesetzen. Auf diesem Feld sieht man die Notwendigkeit einer zeitlichen Begrenzung nicht, egal, ob es sich um die Wohnraumüberwachung, die Schleierfahndung oder was es an Projekten des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren mehr gibt, handelt.

Gerade in den Fällen, in denen es um die Bürger- und Freiheitsrechte geht, wäre es sehr hilfreich, ein Gutachten einer Universität zur Sinnhaftigkeit verschiedener Vorschriften einzuholen. Dazu ist aber anscheinend das Innenministerium – im Gegensatz zum Justizministerium – weder in der Lage, noch willens, noch bereit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Schlichtungsgesetzes: Wir sehen vor dem Hintergrund der Begründung die Notwendigkeit, das Bayerische Schlichtungsgesetz in einzelnen Punkten in Artikel 1 Nummer 1 zu ändern. Sie haben mit ihrer Einschätzung Recht, wonach man eher Verschleppungen das Wort redet. Das wollen wir nicht. Wir wollen selbstverständlich eine zügige Rechtsprechung. Wir werden uns im Detail dennoch über die Folgen dieser Änderung unterhalten müssen, da es um zahlungsunwillige und vor allem auch zahlungsunfähige Schuldnerinnen und Schuldner geht. Man darf über diesen Gesichtspunkt nicht so einfach hinweg gehen und sagen: Es schuldet jemand einen gewissen Betrag – egal, ob es 100 oder 1000 Euro sind – und dieser Betrag muss dann eingetrieben werden, koste es, was es wolle. Man kann sich durchaus noch andere Regelungen vorstellen.

Ein Verschleppungsinstitut sollte die Justiz jedoch nie sein. Wir werden die Sache deshalb intensiv im Ausschuss beraten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, HansUlrich Pfaffmann, Susann Biedefeld und anderer und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (Drs. 15/4000) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Zur Begründung hat Herr Kollege Pfaffmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, um in diesem Hause darüber zu diskutieren, ob ein offensichtlicher Fehler der CSU-Mehrheit nicht doch vernünftigerweise korrigiert werden könnte. Die CSU müsste mittlerweile wissen, dass sie mit der Einführung des Büchergeldes und mit dem dogmatischen Festhalten an diesem Gesetz gegen alle Verbände, Lehrer, Schüler, Eltern und Kommunen steht. Das ist Ihnen mittlerweile sicher bewusst geworden. Vielleicht gelingt es uns, dass Sie vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfes, mit dem das Büchergeld abgeschafft werden soll, einsichtig werden.

Ich möchte deswegen ein paar grundsätzliche Argumente – wir hatten in diesem Hause bereits eine Diskussion zu diesem Thema – wiederholen: Sie schaffen mit diesem Büchergeld de facto die Lernmittelfreiheit ab. Sie haben ein Lernmittelfreiheitumgehungsgesetz gemacht und nichts anderes. Sie hebeln sozusagen eine traditionelle und für die Familien sehr wichtige Einrichtung, nämlich die Lernmittelfreiheit, aus. Sie verkennen völlig, dass in den letzten Jahren die Belastungen der Familien dramatisch gestiegen sind, vor allen Dingen der Familien, die Kinder in der Schule haben.

Ich will Ihnen die Problematik vor Augen führen: Die Lernmittelfreiheit hat sich bisher auf die reine Finanzierung von Schulbüchern bezogen. Das ist aber nicht alles, was Eltern bezahlen müssen, deren Kinder in die Schule gehen. Ich habe eine ganze Liste zusätzlicher Ausgaben: Atlanten, Formelsammlungen, Arbeitshefte, Duden, Lexika, Lektüre in Deutsch, Schreib- und Zeichengeräte, Material für Kunst, wie zum Beispiel Pinsel. Heute Morgen ist mein Sohn, der ins Gymnasium geht, beim Frühstück gekommen: Papa, ich brauche fünf Euro. Ich habe gefragt: Für was? Er hat gesagt: Für Pinsel und Farben. Nun macht mir das nichts aus – das wissen Sie. Aber Familien, die wirklich Probleme haben, macht es etwas aus, wenn die Kinder beim Frühstück kommen und sagen: Mama, gib mir einmal zehn Euro, ich muss die mit in die Schule nehmen. Nehmen Sie das doch zur Kenntnis. Zeigen Sie doch ein bisschen Gnade und haben Sie Verständnis für die Familien, die das nicht so locker machen können.

Hinzu kommt die Mittagsbetreuung: Haben Sie sich mit der Frage beschäftigt, was mittlerweile ein Mittagessen für die Kinder vor dem Hintergrund der völlig ungelösten G-8-Situation kostet? Das kostet jeden Tag zwischen zwei und vier Euro Minimum. Auch das kommt zu dem hinzu, was die Eltern ohnehin bezahlen müssen. Haben Sie sich damit beschäftigt, dass die Eltern mittlerweile Millionen, Herr Dr. Waschler, für Nachhilfestunden ausgeben müssen, damit der Unterrichtsstoff, den Sie ihnen hineinpressen wollen, auch verstanden wird? Haben Sie sich damit einmal beschäftigt? Wenn Sie alle diese Kosten zusammenzählen, dann kommen Sie – je nach Schulart – auf einen Gesamtbetrag von etwa 1000 Euro, den Eltern für ihre Kinder bezahlen müssen, damit diese in der Schule vernünftig ausgestattet sind.

Sie müssen endlich einmal begreifen, dass man mit den Belastungen nicht immer weitermachen kann. Das hat mit Familienförderung nichts zu tun. Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen: 30 % aller Alleinerziehenden leben in relativer

Armut. Ist Ihnen denn das völlig egal? Wollen Sie die Betroffenen noch mehr mit Kosten belasten, damit deren Kinder eine Bildungs- und damit eine Zukunftschance haben. 16 % aller Kinder leben in relativer Armut. Wollen Sie immer mehr und immer mehr Kosten auf diese Familien abwälzen?

Ich möchte aus der Regierungserklärung unseres Herrn Ministerpräsidenten aus dem Jahre 2003 zitieren:

Familienpolitik ist Schwerpunkt bayerischer Politik. Unsere Leistungen für Familien werden von jeglichen Einsparungen ausgenommen.

Gelogen hat er, wenn er das ernst gemeint hat. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass man sich hier hinstellt, und sagt, man wolle nicht bei den Familien kürzen, aber gleichzeitig das Büchergeld einführt. Das ist unter der Rubrik „Versprochen und Gebrochen“ abzuhaken.

Es gibt weitere Probleme: zum Beispiel der Verwaltungsaufwand. Reden Sie mit Vertretern des Bayerischen Städtetags. Der Städtetag sagt, es sei unmöglich, wenn 8,2 Millionen Euro für die Umsetzung des Büchergeldes aufgewendet werden müssen. Sie entlasten sich im Staatshaushalt mit 15 Millionen Euro auf Kosten der Kommunen. Damit der Freistaat 15 Millionen Euro spart, müssen die Kommunen 8 Millionen Euro einsetzen. Das ist eine brutale Politik gegenüber den Gemeinden. Sie müssen das zur Kenntnis nehmen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Fünf Minuten Redezeit!)

Ja, ich bin gleich fertig, Herr Kollege. Sie müssen sich das in diesem Parlament anhören.

Des Weiteren erinnere ich an den Bürokratismus: 300 000 Befreiungsanträge sind zu erwarten. Wer bearbeitet die denn? Sie doch nicht, Herr Kreuzer, oder Herr Waschler.

Aber die Kommunen bearbeiten die Befreiungsanträge.

Nicht umsonst bezeichnet der Bayerische Philologenverband dieses Gesetz als bürokratisches Monster. Recht hat er!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie treten hier als Entbürokratisierungspartei an, schaffen aber gleichzeitig bürokratische Hürden, wie sie zahlreicher nicht sein könnten.

Ich muss auch dem Datenschutzbeauftragten ein kritisches Wort sagen. Er sagt, die Maßnahme sei datenschutzrechtlich bedenklich. Er will dies aber nicht so hoch hängen. Ja, was ist das denn? Das ist datenschutzrechtlich unzulässig; das muss man deutlich sagen. Doch Sie nehmen es in Kauf und sagen: Der Datenschutz ist da nicht so wichtig. Aber ich sage Ihnen: Die Eltern müssen sich bis aufs Hemd entblößen, wenn sie einen Befreiungsantrag stellen. Die Lehrer müssen ihn dann prüfen. Was hat das noch mit Datenschutz zu tun?

Glauben Sie mir: Es ist nicht lustig, wenn Kinder in einer Schulklasse sagen müssen, sie könnten das Geld nicht beibringen, die Eltern hätten ihnen kein Geld mitgegeben. Das ist in der Klassengemeinschaft nicht lustig. Wenn Sie das aber einfach in Kauf nehmen, dann ist das nur so zu verstehen, dass Sie mit Brachialgewalt 15 Millionen Euro zusammensparen wollen. Mit vernünftiger Politik hat das überhaupt nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch zu zwei Zitaten Stellung nehmen.

Der Herr Staatsminister hat gesagt, die Kommunen hätten beim Eintreiben von Geld für Strafzettel einen größeren Aufwand als mit dem Büchergeld. Das ist ein zynischer Vergleich. Während Parksünder, lieber Herr Minister, selber schuld sind, wenn sie ihr Auto ins Halteverbot stellen, können Kinder nichts dafür, dass sie in die Schule gehen und für die Lernmittel Geld zahlen müssen. Diesen zynischen Vergleich sollten Sie unterlassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie treten damit den Familien ans Bein, den Kommunen sowieso. Das ist nicht der richtige Umgang.

Die CSU-Fraktion sagt hier, vertreten durch ihren Fraktionsvorsitzenden: Das ist uns doch wurscht, wie die Kommunen das Geld eintreiben. Das hat er sinngemäß gesagt. Er hat gesagt: Wir machen ein Gesetz, und alles andere geht uns nichts an. Das sagt er nach dem Prinzip: Was interessiert es mich, was für Konsequenzen meine Gesetze haben. Was ist denn das für eine Politik? Sie sollten sich schon seriöserweise überlegen, welche Konsequenzen Ihre Politik hat, nämlich Bürokratie, soziale Kälte, Schwächung der Familien zulasten der Kommunen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das sind die Konsequenzen. Aber wenn Ihnen das wurscht ist, dann werden wir es den Bürgerinnen und Bürgern sagen, dass es Ihnen wurscht ist, welche Konsequenzen Ihre Gesetze haben.

Meine Damen und Herren, man kann auch einmal zugeben, dass man einen Fehler gemacht hat. Wenn Sie die Zeitungen aufschlagen – Herr Minister, Sie haben Referenten, die Ihnen das jeden Tag vorlegen –, dann muss es Ihnen jeden Tag beim Frühstück schlecht werden; denn da fi nden Sie die Schlagzeilen zum Büchergeld. Wenn Sie durch die Zeitungsberichte erkennen, dass Sie falsch liegen, dann wäre es durchaus ein Zeichen einer gewissen Souveränität, die man als Zweidrittelmehrheit schon haben kann, zu sagen: Okay, das war nicht so toll, das nehmen wir zurück. Wenn Sie das machten, würde ich Ihnen Beifall klatschen.

Aber Sie sind in eine Phase der Rechthaberei geraten. Sie müssen sich von dieser Rechthaberei lösen und sagen: Okay, das war nicht so toll, das Gesetz nehmen wir

zurück. Das wäre einer Zweidrittelmehrheit angemessen. Aber ich befürchte, Sie schaffen diesen seriösen Schritt nicht.

Lassen Sie uns doch gemeinsam einen Ausweg aus der unseligen Geschichte des Büchergeldes suchen. Sie sind schließlich selber unzufrieden damit. Ich weiß von Kollegen, die in den Schulen mit dem Kopf wackeln, wenn die Proteste auf sie einstürmen. Sie würden dann das Büchergeld doch selber sofort abschaffen wollen. Das ist die Wahrheit. Nur können sie es nicht, weil sie dazu nicht die Souveränität haben. Deswegen rate ich Ihnen, in dieser Frage etwas Gelassenheit anzunehmen und zu einer gemeinsamen Beratung zum Gesetzentwurf der SPDFraktion bereit zu sein. Das Ergebnis muss dann sein: Weg mit diesem unseligen Büchergeld!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich eröffne damit die Aussprache. Die erste Wortmeldung kommt vom Kollegen Eisenreich.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zweite Lesung zur Einführung des Büchergeldes war am 20. Juli 2005. Das ist zwei Monate her. Die erste Feststellung ist: Die Sachlage hat sich seitdem nicht geändert. Insofern verstehe ich nicht, was heute die Einbringung dieses Gesetzentwurfs bewirken soll.

Unser Ziel ist nach wie vor – das haben Sie anscheinend aus den Augen verloren –, den Bücherbestand, der zum Teil veraltet ist, zu erneuern. Außerdem sollte vielleicht auch Ihnen schon aufgefallen sein, dass wir uns in Zeiten knapper Kassen befi nden. Deshalb ist eine Beteiligung der Eltern bei den Schulbüchern notwendig; ich gebe zu: leider notwendig.

Bayern geht damit keinen Sonderweg. In der Mehrheit der Bundesländer ist eine Elternbeteiligung bereits heute gängige Praxis. Ich sage Ihnen genau, welche Bundesländer das sind. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein gibt es diese Elternbeteiligung. Künftig wird sie auch in Thüringen bestehen. Diese Länder sind wegen der Elternbeteiligung nicht unsozial, und wir sind es ebenso nicht.

Ihr gebetsmühlenartiger Vorwurf, dass in Bayern die Bildung vom Geldbeutel der Eltern abhänge, wird nicht dadurch wahr, dass man ihn ständig wiederholt. Sie übersehen, dass wir eine starke soziale Komponente einführen. Familien mit geringem Einkommen und Familien ab dem dritten Kind erhalten die Lernmittel kostenlos. Hier bleibt es bei der Vollfi nanzierung durch die öffentliche Hand. Die Eltern erhalten im Gegenzug auch eine Beteiligung bei Schulentscheidungen, zum Beispiel wenn es um die Kopierkosten geht.

Das Büchergeld wird vom Sachaufwandsträger erhoben. Die Schulen wirken dabei mit. Der Datenschutz muss eingehalten werden.

Sie haben den versteckten – oder offenen – Vorwurf erhoben, die Lehrer könnten mit sensiblen Daten nicht umgehen. Das ist schamlos. Die Lehrer sind Beamte. Sie können mit sensiblen Daten umgehen. Ich verstehe nicht, wie man das überhaupt in Zweifel ziehen kann.