Personalschlüssel von 3 : 1 hat den Vorteil, dass der Pfl egesatz nicht oder nur ganz gering steigt und damit kaum Wettbewerbsnachteile für ausbildende Einrichtungen entstehen. Sie kennen das Problem: Sind die Pfl egesätze etwas höher – jetzt bei 6:1 – sagen uns die Träger, dass sie einen Wettbewerbsnachteil hätten. In unseren Einrichtungen gibt es zurzeit keine Wartelisten mehr. Wenn ich die Einrichtungen in München und bayernweit ansehe, stelle ich fest, dass Einrichtungen nur mehr zu 90 % belegt sind. Das bedeutet, hier entstehen derzeit mehr Konkurrenz, mehr Markt und mehr Wettbewerb.
Für ein Umlageverfahren zur Refi nanzierung der Ausbildungsvergütung sehe ich nach wie vor keinen Bedarf. Nach § 25 Altenpfl egegesetz werden die Landesregierungen zwar ermächtigt, Ausgleichsbeträge zu erheben, dies aber nur, soweit ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Aus der Tatsache, dass die Berufsfachschulen der Altenpfl ege mehr Schulplätze anbieten als praktische Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, kann nicht geschlossen werden, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen besteht. Ob ein solcher besteht, richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf.
Ob und welcher Bedarf an Ausbildungsplätzen besteht, hängt von dem augenblicklichen und zukünftigen Bedarf an Pfl egefachkräften in der Altenpfl ege ab. Derzeit herrscht bayernweit kein Mangel an Pfl egefachkräften. Laut Statistik der Regionaldirektion Bayern standen im August dieses Jahres 4218 Arbeit suchenden Altenpfl egern 857 offene Stellen gegenüber. Allein der Verweis auf die demografi sche Entwicklung reicht jedenfalls bei den engen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht aus, um ein Ausgleichsverfahren einzuführen.
Wir haben in Bayern sehr viele arbeitslose Altenpfl egekräfte. Das hängt mit der Einführung von DRGs in den Krankenhäusern zusammen. Deshalb stellen die Krankenhäuser die Krankenpfl egerinnen aus. Vor diesem Hintergrund suchen sich die Krankenschwestern Arbeitsplätze in den Altenheimen und werden dort wegen ihrer medizinischen Ausbildung sehr gern genommen. Deshalb haben wir eine hohe Anzahl von arbeitslosen Altenpfl egerinnen.
Gleichzeitig möchte ich sagen, dass die Erhebung einer Ausgleichsabgabe mit einem hohen Verwaltungsaufwand, also sehr viel Bürokratie, verbunden ist. Das gilt sowohl für die staatlichen Stellen als auch für die Abgabepfl ichtigen. Angesichts der Tatsache, dass rund ein Viertel der Einrichtungen in Bayern eine Umlage ablehnen, müssten wir bei einer landesrechtlichen Regelung zur Ausführung des § 25 Altenpfl egegesetz mit einer Flut von Klagen rechnen. Nicht alle Einrichtungen sagen, dass sie ein Umlagesystem wollen. Alle Privaten sagen, sie wollen kein Umlagesystem. Wenn ein solches eingeführt würde, würden sie klagen. Wir befi nden uns in einer rechtlich sehr schwierigen Situation. Nach meiner Überzeugung würden wir verlieren.
Im Übrigen steht der Argumentation, dass ein Ausgleichsverfahren notwendig sei, um einen Wettbewerbsnachteil ausbildender Einrichtungen zu verhindern, entgegen, dass bereits heute unterschiedliche Pfl egesätze in den
Einrichtungen vorliegen. Ein Ausgleichsverfahren würde daran nichts ändern. Ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in der Altenpfl ege liegt mir persönlich sehr am Herzen, gerade vor dem Hintergrund der demografi schen Entwicklung in der Zukunft.
Ich habe daher bereits mehrfach an die Einrichtungsträger appelliert, sich ihrer Verantwortung zu stellen und eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, zur Verfügung zu stellen, um den Menschen, die sich für einen wichtigen und unverzichtbaren Altenpfl egeberuf entscheiden wollen, eine berufl iche Perspektive zu bieten. Bei der nächsten Sitzung des Landespfl egeausschusses werde ich diese Thematik noch einmal intensiv mit allen Beteiligten erörtern.
Frau Staatsministerin, wenn die Lage auf dem Ausbildungsmarkt der Altenpfl ege so entspannt ist, wie Sie das schildern, frage ich Sie, wie Sie Ihr Schreiben vom 22. August an die Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspfl ege erklären, das mit den Worten beginnt „Die Not hat einen Namen“. Können Sie dem Hohen Haus erklären, wie es kommt, dass sich die Schere zwischen den Schulplätzen und den Ausbildungsplätzen immer weiter öffnet?
Herr Kollege Wahnschaffe, bei den Ausbildungsplätzen haben wir natürlich einen Mangel. Es gibt eine Differenz zwischen Schul- und Ausbildungsplätzen. Vor diesem Hintergrund – das habe ich Ihnen aber eben erklärt – habe ich an alle Träger geschrieben: Die Not hat einen Namen; bitte stellt mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung. Gerade im Schuljahr 2004/2005 besteht eine Differenz zwischen Schulplätzen und Ausbildungsplätzen. Das ist überhaupt keine Frage; das habe ich Ihnen auch in der Antwort sehr genau geschildert.
Ich habe zurzeit aber keinen Mangel im Bereich der Altenpfl ege. Das ist mein Problem. In der Altenpfl ege habe ich 4000 Arbeitslose. Für eine Ausbildungsumlage besteht ein nur sehr enger verfassungsrechtlicher Spielraum. Wenn ich eine Ausbildungsumlage einführen will, muss ich gleichzeitig begründen, dass wir einen Mangel an Pfl egekräften haben. Bei 4000 Arbeitslosen in der Pfl ege kann ich das zurzeit nicht. Das ist das Problem. In der Ausbildung hatten wir 2004 an den Berufsschulen für Altenpfl ege 2425 angebotene Schulplätze – diesen standen 1790 praktische Ausbildungsplätze gegenüber. Diese Differenz würde ich selbst sehr gerne durch freiwillige Maßnahmen unserer Träger schließen. Daher mein Brandbrief an die Träger.
Frau Staatsministerin, Sie haben eben Zahlen genannt, die auch mir bekannt sind. Könnten Sie sie auf das Jahr 2005 aktualisieren? Nach den Rückmeldungen gehe ich davon aus, dass sich die Schere weiter geöffnet hat. Halten Sie die Maßnahme des Kultusministeriums bzw. des Kabinetts, den Schulgeldausgleich – das betrifft zwar nicht Ihr Ressort – von 250 auf 200 Euro zurückzufahren, in diesem Falle für hilfreich?
Vom Grundsatz her möchte ich sagen, dass ich sehr intensiv dafür gekämpft habe, dass die Schülerinnen und Schüler – vorrangig sind es Schülerinnen – diesen Ausgleich bekommen. Ich meine aber auch, dass wir uns in Bayern mit einem Ausgleich von 200 Euro sehr gut sehen lassen können.
Die Zahlen für 2005 kann ich Ihnen heute noch nicht vorlegen, weil sie tatsächlich noch nicht vorliegen. Sobald ich diese Zahlen für das Schuljahr 2005/2006 habe, werden Sie sie von mir auch bekommen.
Vielen Dank! Damit ist der Bereich Ihres Hauses, Frau Ministerin, abgeschlossen. Wir kehren wieder in den Umweltbereich zurück. Frau Staatssekretärin, bitte schön. Ich rufe als Fragesteller Herrn Kollege Mütze auf.
Frau Staatssekretärin, woher kommen die gegenüber der von Minister Schnappauf im Februar 2004 im Umweltausschuss angekündigten Kürzung der Mittel für den Hochwasserschutz auf 95 Millionen Euro pro Jahr zusätzlichen 24,5 Millionen Euro, die laut Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 25. August 2005 für das Hochwasseraktionsprogramm im Jahr 2004 verausgabt wurden, und für welche Maßnahmen wurden diese zusätzlichen Mittel verwendet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hochwasserschutz ist in Bayern eine Gemeinschaftsaufgabe, die durch unterschiedliche Deckungsanteile fi nanziert wird. Zu Beginn eines Haushaltsjahres muss natürlich vorsichtig kalkuliert werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Höhe der Deckungsanteile, insbesondere der Verstärkungsmittel noch nicht genau bekannt. Die GAK-Mittel, also die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, des Bundes werden oft erst im Mai zugewiesen und können sich bis dahin auch ändern.
Die letzte Rate der EU-Mittel kommt meist erst im November. EU-Mittel werden zum Teil auch erst im Folgejahr ausbezahlt. Hinzu kommt, dass EU-Mittel während eines Jahres durch Baufortschritt erst erdient werden müssen. Dies hängt oft von unterschiedlichen Kriterien ab. Dies hängt ab von der Witterung, von den Ausschreibungsergebnissen und von den dort herrschenden Untergrundverhältnissen. Das ist alles unwägbar. Die Einnahmen aus Beteiligtenleistungen hängen unter anderem auch stark vom Abschluss der noch laufenden Wasserrechtsverfahren bei einzelnen Bauprojekten, also vom Planfeststellungsverfahren ab. Durch die Verrechnungsmöglichkeiten der Kommunen ist auch das Aufkommen der Abwasserabgabe während des Haushaltsjahres nur bedingt vorhersehbar.
Der Staatsminister hat daher am 19. Februar im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags entsprechende Schätzungen für 2004 vorgestellt. Auch die im schriftlichen Bericht enthaltenen Zahlen, also die 95 Millionen Euro, sind ausdrücklich eine Schätzung. Im Laufe des Jahres 2004 ist es gelungen, deutlich mehr Verstärkungsmittel, als zunächst möglich erschien, zu akquirieren. Zum
Beispiel konnten EU-Mittel in Höhe von 23,1 Millionen Euro vor- und kofi nanziert werden. Das ist weitaus mehr als in den Jahren 2002 und 2003.
Insgesamt hat sich die fi nanzielle Situation verbessert, sodass bis Ende des Jahres 2004 schließlich 119,5 Millionen Euro für Maßnahmen des Hochwasserschutzes eingesetzt werden konnten. Diese wurden den Maßnahmen zugeteilt, die sowohl dringlich als auch baureif waren.
Zusatzfrage: Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden? – Die zusätzlichen Mittel, die das Umweltministerium im August angekündigt hat, sind nur oder zumindest zum Großteil auf GAK-Mittel für das Jahr 2004 zurückzuführen?
Ja, GAK, Abwasserabgabe und EU-Mittel. Es handelt sich nicht vorrangig um GAK-Mittel, sondern um die Kombination der drei vorhin genannten Gruppen.
Nächste Frage: Werden die zusätzlichen Mittel, die für 2005 angekündigt werden, im aktuellen Haushaltsjahr 2005 und im Jahr 2006 ausgereicht, und können Sie sich vorstellen, für welche Maßnahmen? Sie haben in Ihrer Antwort den zweiten Teil der Frage nicht beantwortet, nämlich für welche Maßnahmen diese zusätzlichen Mittel verwendet wurden.
Ich habe gesagt, dass das Geld für vordringliche Maßnahmen und für baureife Maßnahmen verwendet wurde. Ich betone, dass wir im Jahr 2005 an unserem Ziel, am Aktionsprogramm 2020 festhalten werden, dass 115 Millionen Euro für den Hochwasserschutz in Bayern investiert werden inklusive der 16,5 Millionen Euro aus dem Soforthilfepaket. Das ist noch nicht ganz ausgereicht worden.
Aufgrund der erweiterten Möglichkeiten zur Verrechnung der Abwasserabgabe gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar 2004 muss von einer deutlichen Reduzierung der Einnahmen bei der Abwasserabgabe ausgegangen werden. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe stellen aber wichtige Verstärkungsmittel für den Hochwasserschutz dar. Wir gehen aber davon aus, dass wir für das Jahr 2005 circa 110 Millionen Euro haben werden.
Herr Präsident, Frau Staatssekretärin, warum hat das Wasserwirtschaftsamt Bamberg auf dem Gelände der ehemaligen Heeres-Munitionsanstalt – MUNA – in Bamberg seit 2001 keine vertiefenden Untersuchungen vorgenommen, obwohl die Fläche zu den militärischen Altlasten mit höchstem Gefährdungspotenzial gehört, wie sieht das weitere Vorgehen aus, und wann ist mit einer abschließenden Sanierung des Geländes zu rechnen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abarbeitung der Altlastverdachtsstandorte in Bayern richtet sich nach der Bearbeitungspriorität, die nach einem festgelegten Berechnungsschema aus dem Gefahrenpotenzial für die verschiedenen Schutzgüter abgeleitet wird. Unter Schutzgütern verstehen wir Gewässer, Gesundheit, Nutzpfl anzen usw.
Im Ergebnis der historischen Erkundung wurden die Einzelfl ächen des Rüstungsaltlastverdachtsstandortes „Heeres-Munitionsanstalt Bamberg“ in die Bearbeitungspriorität A 2, also kurzfristig, bzw. B, mittelfristig, eingestuft. Aufgrund dieser Bewertung wurden dann 2002 Untersuchungen vor Ort vom isu-Umweltinstitut Würzburg durchgeführt. Die dabei festgestellten Kontaminationen waren weit geringer, als es die langjährige militärische Nutzung des Geländes erwarten ließ, und führten zu einer Rückstufung der Bearbeitungspriorität, nämlich insgesamt eher geringes Gefährdungspotenzial bis mittleres Gefährdungspotenzial und infolge dessen mittlerer Bearbeitungspriorität.
Soweit ergänzende Untersuchungen notwendig werden, betreffen sie in erster Linie konventionelle Schadstoffe wie zum Beispiel Kohlenwasserstoffe aus Altölen, die in Tankstellen und Werkstätten verwendet wurden.
Aufgrund der mittleren Priorität des Standorts wurde die Bearbeitung zugunsten hochprioritärer Standorte zurückgestellt. Mit der Bearbeitung soll frühestens 2006 begonnen werden. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung im Jahr 2006 beginnt. Das wurde der GAL-Stadtratsfraktion am 18. Juli 2005 mitgeteilt, die mit Schreiben vom 15. September 2005 ihr Einverständnis zur geplanten Vorgehensweise gegeben hat. Die Grüne Alternative Liste war damit einverstanden. Das belegt auch deren Schreiben.
Wie können Sie sich dann erklären, dass der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg noch Ende Juli den GRÜNEN im Stadtrat erklärt hat, dass er keine Kenntnis über Untersuchungen hat und dass offensichtlich das Wasserwirtschaftsamt auch von den Untersuchungen im Jahr 2002 keine Ergebnisse und vor allem auch nicht die Abstufungen in der Notwendigkeit der Sanierungen oder im Gefährdungspotential an die Stadt Bamberg weitergemeldet hat?
Das kann ich mir so nicht erklären, weil die Stadt sicher davon informiert war, nachdem das Thema auch im Stadtrat behandelt worden ist.
Ich kann nur sagen, dass wir im Jahr 2006 beginnen. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt. Wir beginnen 2006. Der Zeitplan ist festgelegt.
Das ist eine große Frage. Wer trägt die Kosten? Wonach geht es? Es richtet sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Sowohl der Handlungsstörer als auch der Zustandsstörer wird herangezogen. Für die Kreisverwaltungsbehörde als zuständige Bodenschutzbehörde zählt hier auch das Gebot der schnellen und effektiven Gefahrenabwehr. In diesem ganz speziellen Einzelfall wird auch zu klären sein, von wem in welchem Zeitraum welche Verunreinigungen verursacht wurden. In erster Linie wird vermutlich der Bund als Verantwortlicher heranzuziehen sein, weil er als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches der heutige Grundstückseigentümer ist. Heutiger Nutzer des Grundstücks ist zum Teil die US-Armee. Das Gelände wird von der Bundesfi nanzverwaltung dafür zur Verfügung gestellt.
Dazu gibt es auch Parallelfälle. Traunreut ist zum Beispiel ein Parallelfall. Auch dort muss abgeklärt werden, wer die Kosten trägt. Wir gehen davon aus, dass der Bund die Hauptlast trägt.
Weil wir aber momentan noch keine Aussagen über Art und Umfang gegebenenfalls erforderlicher Sanierungsmaßnahmen machen können, gehen die Überlegungen zur Verantwortlichkeit derzeit noch ins Leere. Derzeit besteht deshalb kein Handlungsbedarf.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich rufe jetzt das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten auf. Herr Minister Miller, bitte schön. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Deml.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Einschätzung des Bundesumweltamtes zur Ökobilanz von Rapsdiesel im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag, dem 22. September 2005: „Rapsdiesel hat kaum Vorteile“ mit der Aussage von Andreas Ostermeier „Um mit Biodiesel fahren zu können, muss ich die Ressource Boden nutzen, das heißt intensiver landwirtschaftlicher Anbau, etwa mit Raps. Damit geht es jetzt auch um solche Dinge wie Versauerung des Bodens, Ozonabbau, Düngung, Grundwasserbelastung, Bodenbelastung und Erosion. Damit habe ich bei Biodiesel Nachteile, die mit dem intensiven landwirtschaftlichen Anbau zu tun haben. Bei fossilem Diesel habe ich diese Nachteile nicht.“ Wie beurteilt die Staatsregierung diese Aussage, und welche Rolle spielt Rapsdiesel im Hinblick auf den Klimaschutz, den Ausstoß von Schadstoffen und die Endlichkeit von fossilen Energien?
Herr Präsident, Frau Kollegin Deml, Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum
ersten Teil der Anfrage: Das Umweltbundesamt stellt hier einseitig nur die Nachteile des Rapsanbaus dar. Die Produktion und Verwertung von Biodiesel bietet jedoch viele Vorteile. Die wesentlichen ökologischen Vorteile liegen in der Schonung fossiler Ressourcen und in der Verminderung des Eintrags von klimarelevanten Gasen wie Kohlenstoffdioxid oder Methan in die Erdatmosphäre. Dies hat zur Folge, dass die Energie- und Treibhausgasbilanzen deutlich zugunsten von Biodiesel ausfallen. Wenn man mögliche Nachteile wie zum Beispiel die Eutrophierung, die Versauerung und den Ozonabbau den Vorteilen Ressourcen- und Klimaschutz gegenüberstellt, die in der Gewichtung deutlich über den Nachteilen liegen, erhält man ein völlig anderes Gesamtbild und eine Vorzüglichkeit des Kraftstoffs Biodiesel im Vergleich zu fossilem Diesel.
Drittens. Jede Art des Anbaus von Nutzpfl anzen hat Einfl uss auf Ozonabbau, Grundwasser- und Bodenbelastung, Bodenversauerung und Erosion. Spezielle Lastschriften zu Ungunsten von Raps sind nicht gerechtfertigt.