Protokoll der Sitzung vom 29.09.2005

Meine zweite Nachfrage: Was schlagen Sie der Gemeinde Wegscheid vor? Wie soll sie vorgehen, wenn sie einerseits durch eine unzureichende Finanzzuweisung an die Kommunen – Sie mögen andere Gründe anführen – fi nanziell von der kommunalen Rechtsaufsicht her nicht in der Lage ist, ihre Beteiligung zu leisten, sie andererseits aber rechtlich verpfl ichtet ist, bis

zum 31.12. nächsten Jahres die Klärsituation so darzustellen, dass das Problem auf der Umweltseite gelöst wird? Wie soll die Gemeinde damit umgehen?

Herr Hallitzky, Sie wissen, dass wir in der letzten Zeit hier immer gesagt haben, mit Fristen großzügig umgehen zu wollen. Dass die Kommune Wegscheid darüber mit uns zunächst einmal sprechen muss und uns einen fertigen Bauantrag einreichen muss, und wir uns dann über das Wasserwirtschaftsamt mit der Kommune intensiv auseinandersetzen müssen, ist klar. Wir werden der Kommune auf jeden Fall entgegenkommen. Wir suchen nach kommunalfreundlichen Lösungen, und das werden wir im gemeinsamen Gespräch erarbeiten.

Nun meine letzte Zusatzfrage: Wie erklären Sie den Widerspruch – nicht des Zeitungsberichts, sondern dessen, was dahinter steht – nämlich in der Auffassung der örtlichen Lokalpolitiker und der örtlichen Landtagsabgeordneten bezüglich des Zustands der Ranna und Ihren Informationen, die auf einen sehr viel saubereren Rannasee hindeuten?

Dass die Werte vor allem im Winter überschritten wurden, ist uns bekannt. Wir wissen auch, dass die Kläranlage so nicht ausreicht, wenn noch einmal sieben Ortsteile hinzukommen. Deshalb plädieren wir dafür, hier eine zusätzliche Baumaßnahme zu tätigen. Das eine widerspricht dann dem anderen auf keinen Fall.

Vielen Dank; damit ist diese Frage geklärt. Nächster Fragesteller wäre Herr Kollege Herbert Müller. Herr Müller hat erklären lassen, dass ihm die schriftliche Antwort ausreicht. Dasselbe hat Frau Christa Steiger erklärt. Ich bitte, in beiden Fällen seitens des Hohen Hauses sicherzustellen, dass den beiden Fragestellern die schriftliche Antwort zugeleitet wird.

Es folgen nun Kollege Mütze und Kollegin Gote.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Ja, und dann kommen Sie dran, Herr Kollege.

Wir haben uns eigentlich auf die Zeit vor 13.45 Uhr eingestellt. Ich muss um halb im Auftrag der Fraktion weg.

Sie wollen damit sagen, dass Sie jetzt noch einen Termin haben?

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Ja, im Auftrag der Fraktion.)

Frau Staatssekretärin Müller, was machen wir jetzt?

(Staatssekretärin Emilia Müller: Ich kann die Fra- gen beantworten, weil die Frau Ministerin auch dort ist. – Joachim Wahnschaffe (SPD): Die muss zum selben Termin.)

Gut, wenn Frau Müller damit einverstanden ist und Sie so im Termindruck sind, dann machen wir es folgendermaßen: Ich rufe jetzt das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen auf für die drei Fragen an dieses Ministerium und dann bitte ich Sie, liebe Frau Müller, anschließend noch für die restlichen Fragen zur Verfügung zu stehen.

Nun hat also Frau Ministerin Stewens ihren Part. Erste Fragestellerin ist Frau Sonnenholzner.

Frau Staatsministerin, werden die Projekte, auf die die 37 Millionen Euro Investitionskostenförderung von stationären Altenpfl egeeinrichtungen aus dem Haushalt 2005/2006 verteilt wurden, alle realisiert und wenn nicht, nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung der nicht abgerufenen Mittel?

Im Doppelhaushalt 2005/2006 stehen für den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der staatlichen Investitionskostenförderung von stationären Altenpfl egeeinrichtungen Haushaltsmittel in Höhe von 37,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen 25 Millionen Euro auf Projekte, die einen rechtlichen Vertrauensschutz genießen; zum Teil gibt es aber auch den politischen Vertrauensschutz. Für diesen politischen Vertrauensschutz verbleiben dann noch 12,7 Millionen Euro.

Von den Projekten mit rechtlichem Vertrauensschutz können alle Baumaßnahmen wie geplant durchgeführt und abfi nanziert werden.

Die 28 Projekte mit politischem Vertrauensschutz kommen nicht alle zum Tragen, da ein Einrichtungsträger, ohne einen vorzeitigen Maßnahmebeginn abzuwarten, mit der Baumaßnahme begonnen hat und damit nicht mehr gefördert werden kann. Hinzu kommen Einsparungen, die durch Umplanungen von Bauvorhaben entstanden sind. Insgesamt werden dadurch staatliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 375 000 Euro derzeit frei. Bei zwei weiteren Baumaßnahmen ist noch offen, ob sie verwirklicht werden oder nicht. Hierüber werden die Einrichtungsträger voraussichtlich Mitte Oktober dieses Jahres abschließend entscheiden. Ein Einrichtungsträger beispielsweise überlegt sich den Verkauf an einen privaten Investor. Vor diesem Hintergrund, Frau Kollegin Sonnenholzner, sind wir noch nicht in der Lage, exakt zu sagen, wie viele Maßnahmen verwirklicht werden und wie viele Maßnahmen tatsächlich aus der staatlichen Investitionskostenförderung herausfallen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Deswegen ist eine Festlegung der Staatsregierung, wie die nicht abgerufenen staatlichen Haushaltsmittel einge

setzt werden, erst sinnvoll, wenn die endgültige Höhe des eingesparten Betrages feststeht.

Die Höhe des eingesparten Betrages hat ja nichts mit der grundsätzlichen Entscheidung zu tun, wie ich diese Mittel verteile. Werden Sie sagen, wir verteilen das verbliebene Geld unter den restlichen Einrichtungen zu einem höheren Anteil oder werden Sie sagen, es kommen mehr Einrichtungen in die Förderung, oder sagen Sie: Glück gehabt, wir haben Geld gespart?

Frau Kollegin Sonnenholzner, wir werden nicht sagen: Wir haben Geld gespart. Einen höheren Fördersatz zu geben, ist ungerecht. Denn dann würden etliche sagen: Wenn ich das gewusst hätte, dass wir einen höheren Fördersatz bekommen, wäre ich nicht aus der Maßnahme herausgegangen. Vor diesem Hintergrund werden Sie natürlich mit dieser Argumentation ein Stück weit auf die schiefe Bahn kommen. Das muss man von vornherein ausschließen.

Wenn wir über die Höhe der Mittel, die tatsächlich nicht verbraucht werden, Bescheid wissen, können wir uns noch einmal überlegen, wie wir das im Bereich der Investitionen für Altenheime einigermaßen gerecht verteilen.

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe nun die Frage der Frau Kollegin Ackermann auf. Bitte sehr.

Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg an der Donau in einem Protestbrief an die UNHCR Deutschland betreffs ihrer Lebensumstände gewandt haben und dass es Berichte über Missstände bei der Verteilung der Essenspakte gibt, frage ich die Staatsregierung, ob es dem Willen der Staatsregierung entspricht, dass Flüchtlingen, denen es am vorgesehenen Termin nicht möglich war, ihr Essenspaket abzuholen, bei der nächsten Ausgabe das alte Essenspaket ausgehändigt wird, obwohl klar ist, dass die in dem Paket enthaltenen Frischwaren größtenteils verdorben sind?

Frau Ackermann, wie Sie wissen, wird der notwendige Bedarf der Leistungsberechtigten – auch an Ernährung – nach § 3 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz vorrangig durch Sachleistungen gedeckt. An dieser gesetzlichen Vorgabe orientieren sich die mit dem Vollzug beauftragten Regierungen. Die bisherige Praxis gewährleistet eine individuelle und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen in den Unterkünften mit Nahrungsmitteln.

Es erfolgt auch keine Ausgabe von Paketen mit verdorbenen Lebensmitteln, sofern ein Empfänger einen Ausgabetermin versäumt. Vielmehr ist das zuständige Personal angewiesen, die Pakete vorschriftsmäßig zu lagern. Milchprodukte werden gekühlt und außerdem wird darauf geachtet, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten wird. Gemüse und andere Frischwaren werden ausgetauscht. Meldet sich ein Bewohner für den Ausgabetermin ab, wird das Paket für den Ersatztermin dann

neu bestellt bzw. vorschriftsmäßig gelagert und die Lebensmittel werden ausgetauscht.

Sie dürfen versichert sein, dass die zuständigen Stellen sehr darum besorgt sind, den Erfordernissen der Unterbringung und Verpfl egung der Asylbewerber Rechnung zu tragen und eine einwandfreie Versorgung sicherzustellen. Dazu gehören auch regelmäßige Kontrollen der Qualität und der Zusammensetzung der Verpfl egungspakete, wobei eventuell Mängeln unter Hinzuziehung des Lieferanten umgehend abgeholfen wird.

Wenn Sie Erkenntnisse haben, dass so etwas passiert ist, bitte ich Sie, mir den aktuellen Fall zu melden, damit ich diesem Fall nachgehen kann. Die Fälle, die bisher kritisiert wurden, sind uns leider nie konkret gemeldet worden. Ich habe bereits mit den Regierungspräsidenten über diese Schwierigkeit gesprochen. Wir haben bisher keine Meldungen über konkrete Fälle erhalten, sondern immer nur generelle Anschuldigungen.

Frau Staatsministerin, bei den Klagen beim UNHCR handelt es sich um konkrete Fälle. Sind Sie der Meinung, dass es diese Fälle nicht gegeben hat?

Wenn mir konkrete Fälle gemeldet werden, gehe ich diesen konkreten Fällen nach. Ich gehe dann direkt zu dem jeweiligen Regierungspräsidenten und bitte ihn, nachzusehen und sich darum zu kümmern. Bislang wurden mir jedoch keine konkreten Fälle gemeldet.

Frau Staatsministerin, sind Sie nicht auch der Meinung, dass es durch eine andere Organisation zu weniger Härten käme als bei der momentan gewählten Organisationsform der Essensverteilung?

Frau Kollegin Ackermann, wir haben uns bei den Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten überlegt, ob wir zu einem Bestellsystem wechseln, das von einigen Regierungen schon praktiziert wird. Hier befi nden wir uns zurzeit mit den Regierungen auf einem guten Weg. Wir werden wohl ein einheitliches Bestellsystem einführen.

Ich möchte aber gleichzeitig sagen, dass die Asylbewerber die Möglichkeit haben, unter den unterschiedlichen Pakettypen frei zu wählen. Wir tragen damit den ethnischen und religiösen Gewohnheiten und Gebräuchen der Asylbewerber Rechnung. Darüber hinaus gibt es spezielle und zusätzliche Angebote für Vegetarier, Schwangere, stillende Mütter, Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Bei einer entsprechenden ärztlichen Indikation werden individuelle gesundheitliche Umstände berücksichtigt, etwa bei Allergien gegen bestimmte Nahrungsmittel. Auch herkunftsbedingte Essensgewohnheiten und Wünsche der Leistungsberechtigten werden weitgehend berücksichtigt. Die Zubereitung der Speisen erfolgt regelmäßig durch die Asylbewerber selbst, nach deren eigenen Vorstellungen und Traditionen, in den Küchen der Gemeinschaftsunterkünfte.

Frau Ministerin, es trifft aber tatsächlich zu, dass eine Person, die die Essensausgabe versäumt bzw. nicht anwesend ist, bei der nächsten Paketausgabe das alte Paket und kein neues Paket ausgehändigt bekommt?

Frau Kollegin Ackermann, ich habe Ihnen bereits eindeutig erklärt, dass Waren wie Milch und Joghurt kühl gelagert werden müssen. Verderbliche Waren wie Obst und Gemüse werden herausgenommen und ausgetauscht.

Aber es ist das alte Paket.

Liebe Frau Kollegin Ackermann, Sie haben keine weitere Zusatzfrage mehr. Sie haben drei Fragen gestellt.

Das kann in Teilbeständen das alte Paket sein, wird aber auch erneuert und ergänzt.

Damit kommen wir zur nächsten Frage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staatsministerin, wie kann ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in der Altenpfl ege angesichts der ungeklärten Finanzausstattung seitens der Staatsregierung sichergestellt werden?

Ich darf zuerst noch etwas sagen: Ich möchte mich beim Landtagspräsidenten ganz herzlich dafür bedanken, dass er mich zurückgestellt hat und meine Kollegin Emilia Müller die ersten Fragen beantwortet hat. Ich stand leider im Stau. Ich möchte mich auch bei meiner Kollegin Emilia Müller dafür bedanken, dass sie so fl exibel war, mich wieder zwischenrein zu lassen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir schließen uns dem Dank an!)

Ich wollte das nur einmal sagen. Wir brauchen hin und wieder solch fl exible Lösungen.

Herr Kollege Wahnschaffe, nun zu Ihrer Frage: Von einer ungeklärten Finanzausstattung ausbildender Einrichtungen in der Altenhilfe kann zurzeit keine Rede sein. Nach § 24 Altenpfl egegesetz können stationäre sowie ambulante Einrichtungen, die ausbilden, die Kosten der Ausbildungsvergütung in den Entgelten oder Vergütungen für ihre Leistungen berücksichtigen.

In der Landespfl egesatzkommission Bayern haben die Kostenträger gemeinsam mit den Leistungserbringern eine Anrechnung für Auszubildende auf den Personalschlüssel in der Pfl ege als Hilfskraft in einem Verhältnis von 6 : 1 für die stationären Einrichtungen vereinbart. Eine Abweichung der Einrichtungen von diesem Anrechnungsschlüssel ist bis zu einem Verhältnis von 3 : 1 möglich. Ein

Personalschlüssel von 3 : 1 hat den Vorteil, dass der Pfl egesatz nicht oder nur ganz gering steigt und damit kaum Wettbewerbsnachteile für ausbildende Einrichtungen entstehen. Sie kennen das Problem: Sind die Pfl egesätze etwas höher – jetzt bei 6:1 – sagen uns die Träger, dass sie einen Wettbewerbsnachteil hätten. In unseren Einrichtungen gibt es zurzeit keine Wartelisten mehr. Wenn ich die Einrichtungen in München und bayernweit ansehe, stelle ich fest, dass Einrichtungen nur mehr zu 90 % belegt sind. Das bedeutet, hier entstehen derzeit mehr Konkurrenz, mehr Markt und mehr Wettbewerb.