Diese Rechtfertigung fällt jetzt weg. Jetzt gibt es für diese Brutalität, mit dem Sie diesen Kurs durchziehen, überhaupt keine Rechtfertigung mehr. Stoibers Kurs des Kaputtsparens hat keine Rechtfertigung mehr. Aber Sie wissen nicht, wohin Sie sich neu ausrichten sollen, welchen Kurs Sie einschlagen sollen. Herr Minister Huber hat vorhin ausführlich die bisherige Haushaltspolitik gelobt. Da lohnt es sich schon, etwas genauer hinzusehen, wie toll denn diese Haushaltspolitik ist. Die schwarze Null für 2006 steht nur auf dem Papier. Das ist eine getürkte Null.
Die Neuverschuldung in Bayern ist so hoch wie schon lange nicht mehr. Die Neuverschuldung hochzuschrauben, wie es selten der Fall war, das haben Sie gemacht und trotzdem reden Sie vom Rückgang der Neuverschuldung. Sie machen verdeckte Schulden. Herr Faltlhauser nimmt Anleihen bei sich selbst, beim Grundstockvermögen. Das ist unehrlich und verstößt gegen die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit des Haushalts.
Sie schieben Kosten auf die Kommunen ab. Auch das wissen Sie, denn Sie haben eingeräumt, dass Sie in diesem Punkt korrigieren müssen. Das gilt beim G 8 und beim Büchergeld. Außerdem verschieben Sie Kosten auf die Zukunft: beim Hochwasserschutz, beim Gebäudeunterhalt und beim Verzicht auf dringend notwendige Bildungsinvestitionen.
Für all diese Versäumnisse werden wir später teuer bezahlen müssen. Nachhaltig sparen: Davon reden Sie immer nur, aber Sie wissen nicht, was das bedeutet. Nachhaltig sparen heißt: heute investieren, damit soziale und ökologische Kosten mittelfristig zurückgehen, um mittelfristig sparen zu können.
Nachhaltig sparen heißt, heute in Bildung, Kinderbetreuung und Ausbildung zu investieren, damit unsere Gesellschaft und unsere Kinder in der Zukunft leistungsfä
higer sind. Das hat mit dem bisherigen Kaputtsparen, das Stoiber durchgezogen hat, überhaupt nichts zu tun.
Deswegen braucht Bayern dringend einen Neuanfang. Greifen Sie doch unsere Vorschläge auf. Wir haben schon viele gemacht und Sie haben schon damit angefangen. Weiter so! – Das ist eine gute Richtung. Subventionsabbau: Dass Herr Faltlhauser jetzt das Darlehen vom Flughafen zurück will, fi nden wir super. Das fordern wir schon lange. Machen Sie weiter so mit dem Subventionsabbau.
Es ist dringend nötig, die Kommunen zu stärken. Dass Sie jetzt die Gewerbesteuer erhalten wollen: Weiter so! Bezüglich des Revitalisierens: Greifen Sie unsere Vorschläge auf und machen Sie weiter! Hochwasserschutz: Dass Sie wenigstens die Kürzungen zurückgenommen haben, ist schon etwas.
Das kommt Ihnen nur so lange vor, weil ich intelligente und interessante Ausführungen mache. Ich habe noch eine ganze Minute Redezeit.
Machen Sie weiter so, Herr Kollege, nehmen Sie nicht nur die Kürzungen zurück, führen Sie nicht nur die bauliche Maßnahme durch, sondern gehen Sie an grundsätzliche Dinge heran, zum Beispiel bei der Landwirtschaft, beim Landschaftsbau oder beim Flächenfraß. Da haben Sie wirkliche Aufgaben. Nehmen Sie unsere Vorschläge auf.
Was wird denn jetzt mit den Eon-Erlösen? Wir haben vorgeschlagen, sie für die Schuldentilgung zu verwenden und die eingesparten Zinsen der Bildung zu spendieren. Das wäre eine vernünftige Investition. Dafür ist sogar die JU. Machen Sie das endlich. Sie können damit außerdem Gebäudesanierung und Energiesparmaßnahmen fi nanzieren. Mit diesen Milliarden können Sie etwas Vernünftiges machen. Nehmen Sie unsere Vorschläge auf.
Rücknahme des Büchergeldes: Machen Sie einen Neuanfang und kopieren Sie unsere Vorschläge. Dann geht es Bayern wirklich besser.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (Drs. 15/4145) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller nicht begründet. Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Kein Widerspruch. So beschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Abweichend davon soll auf Wunsch der SPD-Fraktion bei der Listennummer 6 das Votum des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen der Abstimmung zugrunde gelegt werden.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste, bei der Nummer 6 allerdings mit der Übernahme des Votums des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung mit folgenden Maßgaben für erledigt zu erklären:
Die Container zur Unterbringung der Pferde sind zu beseitigen, das Gelände zu räumen und bereits gemachte Aufschüttungen zu beseitigen. Der Maschendraht und die Kameraanlagen sind zu entfernen und durch einen landschaftsüblichen Holzzaun zu ersetzen.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich eröffne nun hierzu die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Haderthauer zu Wort gemeldet. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine der umfangreichsten Eingaben, mit denen wir in dieser Legislaturperiode bisher zu tun hatten. Frau Kollegin Strohmayr und ich haben daraufhin schon vor Bestehen der großen Koalition eine überfraktionelle Übereinstimmung gefunden. Wir hatten bezüglich dieser Eingabe vier Termine, und zwar drei Ausschusstermine, in denen der Petent jeweils anwesend war und sehr ausführlich Stellung nehmen konnte, sowie einen sehr ausführlichen Ortstermin im September dieses Jahres. Wir sind insgesamt über ein Jahr mit dieser Petition beschäftigt. Der Beschluss des Petitionsausschusses ist gerade dargestellt worden, nämlich § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung mit etlichen Maßgaben.
Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen, die zum Schluss noch offen waren: Es ging dem Petenten zunächst um den Bau einer Reithalle im Umkreis seines Anwesens im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Bauantrag, der vom Bauwerber erst im Laufe des Petitionsverfahrens gestellt worden ist, liegt derzeit auf Eis, weil die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren läuft noch, und nach Auskunft des Bürgermeisters wird es eine Veränderungssperre geben, sodass seitens des Petitionsausschusses kein Handeln veranlasst war. Es wird wohl so laufen, dass dieser Reitstall so nicht genehmigungsfähig sein wird. Wir haben dem Bauwerber aufgegeben – es ist gerade vom Präsidenten gesagt worden –, dass die auf dem Gelände bereits aufgebrachten Containerstallungen entfernt werden müssen und dass auch die Räumung des gesamten Platzes zu erfolgen hat.
Der zweite Punkt betrifft einen Waldweg, den der Bauwerber mit Hackschnitzeln befestigen lies, damit er von Fußgängern und Reitern benutzt werden kann. Diese Befestigung ist nach der Bayerischen Bauordnung, so wie sie hier erfolgt ist, genehmigungsfrei. Notwendig sind aber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstbehörde. Diese Einverständnisse sind erteilt worden. Wir haben uns diesen Weg angesehen – dies bildete einen Schwerpunkt unseres Ortstermins –, weil sowohl Frau Kollegin Strohmayr als auch ich gewisse Bedenken hatten. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet. Wir haben in der Abwägung nachvollziehen können, dass die Überlegung, zwei bestehende Wegenetze durch diesen Weg zu verbinden, eine Rolle gespielt hat. Diese Reitwegenetze werden sehr stark frequentiert und wenn man dies nicht durch die Befestigung dieses Weges kanalisiert, dann erfolgt die so genannte Wildreiterei in dem geschützten Gebiet. In der Abwägung muss man sehen, dass die Schäden, die durch die Wildreiterei entstehen, wesentlich erheblicher sind als die Beeinträchtigung, die durch die Befestigung dieses relativ kurzen Weges mit Hackschnitzeln erfolgt ist. Natürlich ist die Wildreiterei verboten, aber wir wissen auch, dass sie den
noch stattfi ndet und nur schwer einzudämmen ist. Insgesamt haben wir die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nachvollziehen können und keine Anhaltspunkte für Ermessensfehler gesehen.
Der dritte Schwerpunkt trifft den dort gelegenen Haarsee. An diesem Haarsee hat sich der Bauwerber eine Fischereihütte genehmigen lassen. Diese Genehmigung liegt im Bereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts. Die Fischereihütte ist genehmigt, und wir haben keinen Anhaltspunkt zum Einschreiten gesehen. Er hat dort auch Kiesaufschüttungen angebracht. Diese Kiesaufschüttungen wurden ebenfalls vom Petenten angegriffen und sind inzwischen vom Bauwerber beseitigt worden. Was uns gestört hat, war ein hoher Maschendrahtzaun, den er um das Gelände errichtet hatte.
Wir haben beim Ortstermin die Einigung erzielt, dass dieser Maschendrahtzaun beseitigt und durch einen ortsüblichen und auch zur Landschaft passenden niedrigen Holzzaun ersetzt wird. Hiermit war der Petent ebenfalls einverstanden.
Insgesamt muss man sagen, dass durch die Einigungen, die erzielt wurden, und auch durch den Diskussionsprozess im Rahmen des gesamten Petitionsverfahrens eine deutliche Befriedung zwischen dem Petenten und dem Bauwerber erreicht werden konnte. Das kam auch dadurch zum Ausdruck, dass uns der Petent nach Abschluss des Verfahrens und in Kenntnis unseres Votums ein Schreiben geschickt hat, in dem er sich für die Behandlung bedankt. Ich denke, dass wir die Angelegenheit insgesamt befriedigend erledigen konnten, und bitte, das Votum des Ausschusses nachzuvollziehen und sich diesem Votum anzuschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist geradezu makaber, wie von einem fi nanzkräftigen Mitbürger offensichtlich mit Erfolg versucht wurde und wird, die Planungshoheit der Gemeinde auszuhebeln. – Das sagte ein Gemeinderatsmitglied in Mörlbach am Haarsee zu den Bauaktivitäten im Umfeld eines Schlosses an diesem See. Pläne für einen Pferdehof im Landschaftsschutzgebiet, für einen Reitweg, der ein Biotop schädigt, und für ein privates Strandbad am Haarsee, das höchst unüblich eingezäunt ist – dieses Vorhaben hat der Sohn des ehemaligen CSU-Landtagsabgeordneten Gröber zum Schaden der Natur zum größten Teil schon durchgeführt.