Protokoll der Sitzung vom 30.11.2005

Dienstbefreiungen sind ferner grundsätzlich möglich für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und beruflichen Fortbildungsveranstaltungen sowie für staatspolitische Zwecke. Auch unter diesem Gesichtspunkt konnte eine Dienstbefreiung nicht gewährt werden. Die Lehrkraft zählte nicht zu einer von der Staatsregierung benannten Delegation. Die staatspolitischen Zwecke der Reise der Delegation waren auch nicht in Frage gestellt, weil der genannte Hauptschullehrer nicht teilnahm.

Gegen die Dienstbefreiung sprach im Übrigen auch, dass Dienstbefreiungen von Lehrern während der Unterrichtszeit wegen des damit verbundenen Unterrichtsausfalls oder der notwendigen Unterrichtsvertretung stets zu erheblichen – auch öffentlichkeitswirksamen – Beeinträchtigungen führen und auf unabweisbare Sonderfälle beschränkt bleiben müssen. Ein solcher Fall lag – wie dargelegt – hier nicht vor.

Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.

Herr Staatssekretär, hat das Kultusministerium in dieser Frage Rücksprache mit der Staatskanzlei genommen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter Werner, ich möchte noch einmal grundsätzlich auf das Thema eingehen, weil ich glaube, Sie waren heute Morgen nicht hier, als ich bereits auf den Fall Bezug genommen habe. Wissen Sie, uns ist heute Morgen von Ihrer Fraktion die Zahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden vorgehalten worden. Das war heute Gegenstand. Inzwischen wird uns jede Stunde vorgerechnet, die nicht gehalten wird. Jetzt stelle man sich vor, dass genau in dieser Phase, in der der ausfallende Unterricht geprüft wird, jemand eine ganze Woche lang fehlt. Das ist etwas, bei dem wir uns sehr schwer tun, das nach außen zu vertreten. Ich bitte um großes Verständnis.

Ich bin offen für den Sport, das ist keine Frage. Wir werden in der Praxis sicher auch die Sportler, die uns international vertreten, freistellen können, aber in diesem Fall ging es nur um eine Begleitung von Sportlern und nicht um eine aktive Teilnahme. Ein Lehrer wäre eine ganze Woche lang nicht im Unterricht gewesen, weswegen das örtliche

Schulamt gesagt hat, das macht ihm zu schaffen, weil zurzeit die Grippe grassiert und viele Lehrkräfte nicht antreten können, sodass letztlich jede Frau und jeder Mann zählt. Das ist der Grund, warum wir sagen, das Schulamt hat korrekt entschieden und der Mann ist im Augenblick bei seinen Schülern besser aufgehoben als in China.

Ich bitte um Verständnis, auch wenn es Einzelfälle gibt, in denen man sich dafür einsetzt, dass jemand an einer Sportdelegation teilnehmen kann, aber in diesem Fall würde die Öffentlichkeit wohl nicht verstehen, dass der Lehrer in China ist und nicht bei seinen Schülern und dass der Unterricht ausfällt. Ich würde auch einmal darum bitten, das Thema fraktionsintern zu behandeln, weil es eine Schwierigkeit darstellt, wenn wir am Vormittag bezichtigt werden, nicht genügend darauf zu achten, dass Unterricht vertreten wird, und am Nachmittag hören müssen, warum dieser Mann nicht für eine Woche nach China entsandt worden ist. Das ist für mich ein Widerspruch.

Ich habe Verständnis für den Mann; ich möchte seine Leistungen für den Sport in keiner Weise schmälern. Es ist auch völlig korrekt, dass er einen Antrag stellt. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass es als korrekt angesehen wird, wenn dem Antrag in derart schwierigen Zeiten nicht entsprochen wird. Vielleicht ändern sich die Zeiten wieder, sodass so etwas leichter zu bewerkstelligen ist, aber wenn der Schulrat vor Ort zu der Einsicht kommt, er kann den Unterricht ansonsten nicht ordnungsgemäß halten, dann möchte ich diesem Schulrat vom Kultusministerium her nicht in den Rücken fallen, indem ich sage, diesen Mann müsste man ziehen lassen. Ich bin sicher – ich glaube, das kann ich für die Staatsregierung ohne Zweifel sagen – dass der Anlass nicht so ist, dass damit die Außenvertretung Bayerns in China gelitten hätte.

Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.

Herr Staatssekretär, Sie scheinen die Motivation für meine Frage missverstanden zu haben.

Ich habe eine weitere Zusatzfrage: Trifft es zu, dass sich der Herr Staatsminister persönlich mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt und den Schulrat aufgefordert hat, die Dienstbefreiung nicht zu gewähren?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich habe die Information, dass der zuständige Beamte im Europaministerium, der mit der Chinareise befasst war, im Vorfeld von der Ablehnung erfahren hat und dafür vollstes Verständnis geäußert hat. Das heißt, aus dem Europaministerium ist vollstes Verständnis für die Ablehnung geäußert worden. Wenn es gegangen wäre, wäre es schön gewesen, wenn er dabei gewesen wäre. Das ist keine Frage.

Herr Abgeordneter Werner, ich schließe auch nicht aus, dass auch jemand von uns einmal die Anfrage stellt, ob ein Lehrer dieses oder jenes tun kann. Es gibt Einladungen zu Informationsfahrten nach Brüssel und Berlin und vieles mehr. Wenn es möglich ist, gewähren wir die Befreiung. Nur dann, wenn damit nachvollziehbar Unterricht ausfällt bzw. nicht vertreten werden kann, tritt der Fall ein, dass zwingende dienstliche Gründe dagegenstehen.

Ich sage noch einmal, es ist völlig in Ordnung, dass sich ein Minister erkundigt, ob ein Lehrer einer Delegation angehören kann. Wenn keine Probleme in der Vertretung entstehen, wird dem gern entsprochen. Aber wenn es Probleme gibt, kann man einem Kollegen, der einen solchen Wunsch äußert, nicht entgegenkommen, wobei ich ausdrücklich bestätige, dass es seitens der Staatskanzlei, als mitgeteilt wurde, dass Vertretungsprobleme bestehen, keinerlei Insistieren bezüglich der Teilnahme der Person gegeben hat. Man hat die Antwort akzeptiert und gesagt, dann geht es eben nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Hans Joachim Werner (SPD))

Herr Kollege, die Zusatzfragen sind erschöpft. Es waren schon drei Fragen.

(Hans Joachim Werner (SPD): Es waren zwei!)

Es waren zwei. Also gut. Ich dachte nur, der Herr Staatssekretär kann Ihnen nichts anderes mehr antworten. Aber bitte, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär, ich muss meine Frage präzisieren. Ich wollte wissen, ob der Kultusminister interveniert hat. Wenn Sie es nicht wissen, dann sagen Sie eben, dass Sie es nicht wissen.

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter, ich bitte um Nachsicht, ich dachte an den Europaminister, weil die Anfrage auf Herrn Europaminister Sinner ausgerichtet war. Hier steht, dass sich eine Delegation unter Leitung von Herrn Staatsminister Sinner Ende November auf eine Reise nach China begebe. Sie haben gefragt, ob der Minister hier interveniert hätte. Es ist logisch, dass ich dann zunächst an den Minister denke, der die Reise veranstaltet, und nicht an den eigenen Minister.

Ich kann es im Moment nicht sagen. Vielleicht fragen Sie ihn selbst. Aber selbst das wäre nachvollziehbar, wenn zunächst die Frage gestellt wird, ob es möglich ist. Das Entscheidende ist, wie heißt die Antwort aus dem Schulamt. Die Frage, ob die Antwort entsprechend ausfällt, ist entscheidend.

Ich werde jetzt noch zwei Fragen aufrufen. Vielleicht kann man sich ein

wenig kürzer fassen. Nachdem es sich um zwei Kollegen handelt, die die ganze Zeit hier waren, sollen sie nun Gelegenheit haben, ihre Fragen zu stellen. Herr Kollege Sprinkart, bitte.

Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, dass ich dem Herrn Staatssekretär, was selten genug ist, bezüglich der letzten Frage eindeutig beipfl ichte. Nach meiner Einschätzung war es okay, wie Sie und das Schulamt gehandelt haben.

Herr Staatssekretär, meine Frage: Nachdem bekannt wurde, dass es bei der Regierung von Oberbayern eine Liste über Teilhauptschulen gibt, die bis zum Jahre 2007 geschlossen werden sollen, frage ich die Staatsregierung, welche Teilhauptschulen sollen jeweils in den anderen Regierungsbezirken bis Juli 2007 geschlossen werden, gibt es Schulen, die zwar aufgelöst werden, aber deren Standort erhalten wird, und wie viele Teilhauptschulen wurden zu Beginn des laufenden Schuljahres bereits geschlossen bzw. aufgelöst – jeweils aufgegliedert nach Regierungsbezirken –?

Herr Staatssekretär, bitte.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das muss er nicht vorlesen, das kann er zu Protokoll geben!)

Herr Kollege Dr. Dürr, ich fi nde es wunderbar, dass Sie jetzt hier sind. Es war bislang sehr gemütlich bei uns.

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Staatssekretär, bitte.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Sie können es mir wirklich schriftlich geben!)

Lieber Herr Abgeordneter Sprinkart, ich schätze Sie, weswegen ich Ihnen eine Antwort in mündlicher Form geben will, was Ihnen sicher zusagt, weil Sie sicher im Stimmkreis sagen wollen, dass Ihnen der Staatssekretär persönlich geantwortet hat.

(Allgemeine Heiterkeit)

Nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. Juli 2004 hat die Staatsregierung dafür Sorge zu tragen, dass Hauptschulen in Bayern alle Klassenstufen anbieten. Soweit erforderlich, können jedoch Klassen an andere Standorte ausgelagert werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn und so lang am Sitz der Hauptschule nicht genügend Klassenräume vorhanden sind.

Am 9. Mai 2005 hat der Ministerrat beschlossen, dass die Umsetzung des Landtagsbeschlusses bis Sommer 2007 abgeschlossen sein soll; bis dahin müssen alle erforderlichen Rechtsverordnungen für die Sprengeländerungen erlassen sein. Von den insgesamt 471 Teilhauptschulen, die im Oktober 2004 bestanden, wurden bis Sep

tember 2005 172 aufgelöst; für die verbleibenden 299 sind bis Sommer 2007 die entsprechenden Rechtsverordnungen zu erlassen.

Ich weise auf Folgendes hin: Es müssen nur die Rechtsverordnungen erlassen sein. In einigen Fällen sehen die Verordnungen ein Inkrafttreten erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, beispielsweise erst zum 01.08.2008. Erst dann wird durch die räumlichen Voraussetzungen das Zusammengehen zweier Schulen ermöglicht. Das heißt, aus der Aussage, wann die Rechtsverordnung erlassen wird, ist noch nicht ersichtlich, wann sich vor Ort etwas verändert. Das zu wissen ist wichtig, um klären zu können, wie es vor Ort konkret aussehen wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Verordnung das eine, der Vollzug das andere ist.

Nach Regierungsbezirken aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild: In Oberbayern wurden von 147 Teilhauptschulen bislang 37 aufgelöst. In Niederbayern wurden bereits alle 26 Teilhauptschulen aufgelöst. In der Oberpfalz wurden von 56 Teilhauptschulen 22 aufgelöst, in Oberfranken wurden von 75 Teilhauptschulen 31 aufgelöst. In Mittelfranken wurden von 52 Teilhauptschulen 18 aufgelöst, in Unterfranken von 52 Teilhauptschulen 17. In Schwaben wurden von 63 Teilhauptschulen 21 aufgelöst.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatssekretär, ich bewundere Ihre Fähigkeit, knapp an der Frage vorbei zu antworten.

(Simone Tolle (GRÜNE): Ich auch!)

Herr Staatssekretär, Sie müssten zumindest für die Vergangenheit beantworten können, wie viele Schulen aufgelöst und wie viele defi nitiv geschlossen wurden. Wenn Sie diese Frage im Hinblick auf die Zukunft betrachten, ist das eine andere Sache. Für die Vergangenheit müssten Sie die Frage aber beantworten können.

(Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Das habe ich doch!)

Nein, Sie haben nur gesagt, wie viele aufgelöst wurden, aber nicht, wie viele schon geschlossen wurden. Das ist ein Unterschied.

Herr Staatssekretär.

Das nehme ich zur Kenntnis. Ihre Frage bezieht sich aber auf das Aufl ösen.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Da steht „geschlossen bzw. aufgelöst“! Das ist ein Unterschied!)