Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Disziplinarrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bayeri- sches Disziplinargesetz - BayDG)“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben der Änderungsantrag auf Drucksache 15/4182 hinsichtlich der Nummern I.4 und I.5 sowie die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/4210, 4211 und 4229 ihre Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum weiteren Verfahren möchte ich Folgendes mitteilen: Es folgen jetzt zwei Bekanntgaben. Dann folgt Tagesordnungspunkt 18 und anschließend werden noch die Hochwasseranträge aufgerufen.

Ich gebe bekannt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Heilberufekammergesetzes auf Drucksache 15/3947. Das ist der Tagesordnungspunkt 15. Mit Ja haben 92 Mitglieder gestimmt, mit Nein 48. Es gab eine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Heilberufe-Kammergesetzes“.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes auf Drucksache 15/4000 bekannt. Das ist der Tagesordnungspunkt 17. Mit Ja haben 53 Mitglieder gestimmt, mit Nein 97. Es gab drei Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist es so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.

(siehe Anlage 4)

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 19 und 20 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Bayern (Drs. 15/3850)

Antrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) Flussgebietsmanagement und mehr Hochwassermittel: Planungs- und Finanzierungssicherheit beim Hochwasserschutz in Bayern (Drs. 15/3977)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Kollegin Paulig.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag geht es um die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Bayern.

Frau Kollegin, darf ich noch einmal schnell unterbrechen. Ich habe vergessen zu sagen, dass von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu deren Antrag 15/3850 namentliche Abstimmung beantragt ist. Ich bitte um Entschuldigung, aber das wollte ich bekannt geben, damit wir auf jeden Fall im Zeitrahmen der 15 Minuten sind.

Ich hätte das jetzt auch gleich gesagt. Wir beantragen namentliche Abstimmung, denn es geht bei der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen auch um politische Redlichkeit. In den vorberatenden Ausschüssen haben Sie diesen Antrag abgelehnt, obwohl inzwischen CSU-Erklärungen oder auch Abstimmungen über Ihre Anträge vorliegen, die genau unser Anliegen mit unterstützen. Es wäre ein Zeichen politischer

Redlichkeit, dann auch Oppositionsanträgen zuzustimmen, die solche Maßnahmen fordern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben heute schon viel vom neuen Stil im neuen Saal gesprochen. Die Abstimmung wäre jetzt eine Nagelprobe. Sie könnten sagen, dieser Antrag weist die notwendigen Forderungen aus, dem stimmen wir zu. Sie haben heute oder morgen nach der Fragestunde die Gelegenheit dazu.

Herr Meißner, ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass unser Antrag auf Drucksache 15/3850 vor dem Augusthochwasser gestellt worden ist, also bevor die neue Flut mit 300- oder 500-jährlichen Hochwässern Bayern heimgesucht hat. Damals, im Juli dieses Jahres, haben wir schon die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen gefordert. Wir haben gefordert die Haushaltssperre für die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen aufzuheben. Wir haben gefordert, im Nachtragshaushalt 2006 die Finanzierung der Maßnahmen für die Gewässer zweiter und dritter Ordnung und die zügige Abwicklung bewilligter Förderbescheide sicherzustellen. Genau dieses haben Sie nämlich im Juli 2005 abgelehnt. Kommunen, die beim Hochwasserschutz endlich weiterbauen wollten, haben das Geld nicht erhalten.

Drittens fordern wir in diesem Zusammenhang, dass trotz der geringeren Mittel, die möglicherweise infolge der Kürzungen bei den Abwasserabgaben von den Kommunen erbracht werden, die Hochwasserschutzinvestitionen der Kommunen angemessen bezahlt werden.

Der vierte Punkt ist die planmäßige und zügige Fortführung der Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung. Diese Forderung haben Sie, obwohl uns das Hochwasser heimgesucht hatte, im September im Haushaltsausschuss und dann auch noch im Umweltausschuss abgelehnt. Zumindest im Haushaltsausschuss gab es drei Enthaltungen aus den Reihen der CSU.

Ich darf noch auf den Antrag 15/4027 der CSU hinweisen: zusätzliche Mittel zum Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020. Im September haben Sie im Plenum genau die Forderung, die wir vor dem Hochwasser gestellt haben, selbst aufgegriffen. Wir GRÜNEN haben die politische Redlichkeit und haben Ihrem Antrag zugestimmt. Ich meine, es wäre nur angemessen, bei der Frage des Hochwasserschutzes, der Schadensbeseitigung und der zügigen Fortsetzung der Hochwasserschutzprojekte fraktionsübergreifend gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie können nicht sagen, wir wären nicht weitsichtig gewesen. Es war im Juli 2005 – das Hochwasser war in Bayern noch nicht angelangt – und wir haben genau dies eingefordert.

(Christian Meißner (CSU): Sie kannten nicht den Jahresrhythmus!)

Wenn Sie eine Begründung dafür haben, warum Sie unseren Antrag ablehnen, dann sagen Sie es, Herr Meißner.

Ich will noch zwei andere Punkte ansprechen: Sie haben Ende August, Anfang September grandios eine Erhöhung der Gesamtfi nanzierung eingefordert – 33 Millionen kommen vom Bund, die nächsten drei Jahre sollen die Finanzmittel auf 150 Millionen jährlich aufgestockt worden. Der Bund war mit seiner Zusage zügig, aber Bayern hat bis jetzt noch keinen Nachtragshaushalt vorgelegt. Ob Sie diese Erhöhung wirklich umsetzen, werden wir sehen. Wenn Sie heute dem Antrag zustimmen, dann unterstreichen Sie diese Forderung.

(Zuruf von der CSU)

Der Anteil des Landes, den Sie im erhöhten Finanzpaket einbringen werden, liegt noch nicht auf dem Tisch. Vom Bund haben wir die Zusage.

Wir hatten erst kürzlich eine Aussprache zu den Hochwasserschäden und notwendigen Konsequenzen im Umweltausschuss. Ich möchte Ihnen eine Zahl nennen: Die Baumaßnahmen, die jetzt sofort prioritär umzusetzen sind und auch umsetzbar sind, liegen in einer Größenordnung von 700 Millionen. Wenn Sie Ihren Ansatz für den Hochwasserschutz jetzt jährlich in einer Größenordnung von 150 Millionen festlegen, dann heißt das, dass in den nächsten fünf Jahren gerade einmal die Maßnahmen abgearbeitet werden können, die prioritär bereits umsetzbar sind. Das sollte Ihnen zu denken geben. Das bedeutet, wir müssen in großem Umfang Finanzanstrengungen unternehmen, um wirklich voranzukommen.

(Christian Meißner (CSU): Sie können das auch anders sagen! Die Maßnahmen, die gemacht werden können, werden gemacht!)

Wir schauen einmal, ob das wirklich so geschieht. Geben Sie heute den Impuls, dass die Kommunen ihre Projekte für Gewässer dritter Ordnung umsetzen, die Bezirke die Zuständigkeit für Gewässer zweiter Ordnung abarbeiten und dass an Gewässern erster Ordnung umgehend weitere Schutzmaßnahmen erfolgen können. Wenn dies zutrifft, dann ist das korrekt, aber es besteht wirklich Handlungsbedarf. Selbst für die prioritären Maßnahmen brauchen wir fünf Jahre.

Was ich, ebenso wie Kollegen meiner Fraktion und Vertreter von Umweltverbänden, fürchte, ist die Tatsache, dass genau dieses Geld vorrangig wieder in den technischen Hochwasserschutz geht und der natürliche Hochwasserschutz einfach auf der Strecke bleibt. Ihr Blick in den Himmel, Herr Kollege Meißner, ist einfach wunderschön und die Stuhllehne gibt auch noch nach. Ich würde Sie bitten: Machen Sie heute Nägel mit Köpfen und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Eine letzte Bemerkung: Wenn Sie wirklich Hochwasserschutz langfristig betreiben wollen, dann müssen Sie auch eine vorsorgende Klimaschutzpolitik machen. Es reicht nicht aus, wenn Umweltminister Schnappauf nach Montreal fl iegt und sagt: Wir brauchen Kyoto Plus und noch

ein schärferes Kyoto. Das brauchen wir, aber Sie müssen diesen Klimaschutz auch konsequent in Ihrer gesamten bayerischen Politik umsetzen. Das bedeutet: keine weitere Subventionierung von Flugverkehr, kein weiterer Ausbau für klimaschädlichen Straßenverkehr, zügiger Ausbau und Erhalt der Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr, für die Schiene. Dies sind Nagelproben, die Sie im Interesse des Klimaschutzes ablegen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Also tun Sie etwas für vorsorgenden Hochwasserschutz. Arbeiten Sie bitte auch am Landesentwicklungsprogramm genau nach den Prinzipien des Klimaschutzes und setzen Sie nicht wieder den Umweltschutz an letzte Stelle nach der Zerstörung der Landschaft und der Zunahme der Treibhausgasemissionen. Stimmen Sie unserem Antrag in der namentlichen Abstimmung zu. Dann ist wenigstens die Finanzierung der Hochwasserschutzprojekte gestärkt.

Als Nächste hat sich Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Die beiden Anträge von GRÜNEN und SPD befassen sich unter anderem mit den Mitteln für den Hochwasserschutz und daneben mit noch einigen anderen Dingen. Darauf möchte ich kurz eingehen. Wenn Frau Kollegin Paulig gerade dafür geworben hat, dass die Mehrheitsfraktion zustimmen soll, dann kann ich diesen Appell nur verstärken. Die Intention ist auch bei der Mehrheitsfraktion da und gerade weil Weihnachten ist, dürfen wir uns etwas wünschen. Ich habe mir heute früh schon etwas gewünscht und jetzt wünsche ich es mir noch einmal.

(Zuruf des Abgeordneten Markus Sackmann (CSU))

Das ist viel, das Gefühl habe ich auch. Aber Ihr habt mir heute früh nicht Recht gegeben. Vielleicht geschieht es dann am Abend oder vor der Weihnachtsfeier.

Ich möchte nur Herrn Kollegen Pachner, der heute früh gesagt hat, wir ließen nichts gelten, was die anderen sagen, zitieren und sagen: Diesen Eindruck habe ich jetzt auch. Sie haben gesagt, wir würden all das schlecht machen, was Sie gesagt haben. Jetzt habe ich gerade das umgekehrte Gefühl, dass all das nicht befürwortet wird, was wir sagen, obwohl Sie im Grunde genommen das Gleiche wollen. Unseren Antrag, der sich sehr umfassend mit dem Flussgebietsmanagement und dem Hochwasser allgemein befasst, möchte ich noch im Einzelnen erklären, aber zuerst möchte ich zur Finanzierung das eine oder andere sagen, weil es sich in diesem Punkt mit dem Antrag der GRÜNEN deckt: Der Antrag der GRÜNEN geht dezidiert auf einige Dinge ein und dazu möchte ich etwas sagen. Natürlich unterstützen wir das Anliegen der GRÜNEN. Ich verstehe die Regierungsfraktion wirklich nicht, weshalb sie bei der Finanzierung des Hochwasserschutzes nicht für Kontinuität sorgen will. Es wäre ein wichtiger Vorschlag, auch bei den Gemeinden für Rechts

sicherheit und für die Wahrung der Kontinuität zu sorgen. Die Forderungen, die erhoben werden, sind nicht unbillig. Die Maßnahmen kosten zwar Geld, aber es ist nicht unbillig und deshalb sollten sie die Forderung unterstützen.

Die Haushaltssperre – es ist schon angesprochen worden – sollte aufgehoben werden und nicht erst dann, wenn die nächste Katastrophe da ist. Es ist falsch, erst dann die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen und zu sagen: Wir hätten etwas tun sollen. Es müssen aber auch die Gewässer erster und zweiter Ordnung ins Auge gefasst werden. Diese werden total vernachlässigt. Ich kann mich daran erinnern, dass beim Hochwasser heuer die Gewässer zweiter und dritter Ordnung große Probleme bereitet haben.

Die Forderung, die Abwasserabgabe zu kompensieren, ist absolut richtig. Ebenso richtig ist es, wenn angeregt wird, die Finanzierung der Maßnahmen bei Gewässern der ersten Ordnung richtig zu betrachten. Warum geht denn das so schleppend? Gerade habe ich den Zuruf gehört, was anstehe, werde auch fi nanziert. In diesem Zusammenhang kann ich nur widersprechen, Herr Kollege. Es gibt sehr viele durchgeplante Maßnahmen, die bei den Gemeinden liegen, aber nicht fi nanziert werden können, weil die Gemeinden ihren Anteil nicht leisten können. Die Gemeinden haben Probleme, ihren Finanzierungsanteil aufzubringen oder – das ist noch viel entscheidender – die Probleme bestehen darin, dass die Haushaltsmittel des Freistaats Bayern nicht so zugewiesen werden, wie das zum Beispiel bei unserer Heimatgemeinde der Fall war.

Die Kürzungen – es handelt sich um einen eigenen Antrag, der in diesem Hause noch diskutiert wird – beim Personal der Wasserwirtschaftsämter spielt in diesem Zusammenhang auch eine große Rolle. Die Beschäftigten der Wasserwirtschaftsämter haben nicht gewusst, wie ihre Zukunft aussieht. Sie haben nicht gewusst, ob die Ämter bestehen bleiben oder zusammengelegt werden. Dass ein solches Vorgehen nicht unbedingt für eine große Motivation sorgt, ist ganz klar. Die Beamtinnen und Beamten in den Wasserwirtschaftsämtern haben im Augenblick große Probleme, weil sie nicht wissen, wie sie die Aufgaben umsetzen können und in welchem Umfang die Finanzierung sichergestellt ist. Ich habe mit den Flussmeistern geredet, die mir gesagt haben, sie hätten nicht genügend Finanzen zur Verfügung – das war ein großer Appell –, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Pfl ege zu garantieren.

Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt: Wir müssen offen darüber sprechen, dass nicht nur der Freistaat in den Hochwasserschutz investiert.

Da werden immer riesige Summen genannt. Und was ist? – Den größten Teil zahlen andere. Es zahlt die EU; es zahlt der Bund; es zahlen die Gemeinden. Der kleinere Teil kommt vom Freistaat. Dann wird aber so getan, als wäre es geradezu eine Offenbarung, wenn man Millionen zur Verfügung stellt.