Interessant fi nde ich den Dialogprozess, der seit Jahren zu diesem Thema, das Sie angesprochen haben, im Gange ist. Dabei geht es darum, wie zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einerseits und Bankenwelt andererseits austariert wird. Wie wird das gemacht? Es sind Verhandlungen im Gange. Ich habe mir angeschaut, was alles an Papieren vorhanden ist, und ich sage auch, es wird eine Überreglementierung befürchtet. Aber ich frage Sie: Ist das dringlich, und zwar so dringlich, dass wir heute darüber unbedingt beschließen?
Herr Kollege Kreuzer, für die Mittelständler ist dringlich, dass sie schnell und zuverlässig ihre Kredite bekommen und im Dialog mit den Banken eine entsprechende Geldversorgung erreichen.
Es geht hier um etwas anderes. Es geht hier um einen Appell des Landtages an die übergeordneten politischen Ebenen, um da voranzukommen.
Ich zitiere den Präsidenten des Genossenschaftsverbandes Bayern, Herrn Götzl, der zum Koalitionsvertrag sagt:
Die Aussagen zur Entbürokratisierung und Deregulierung der Finanzaufsicht sowie zur künftigen Gestaltung des Finanzplatzes Deutschland fi nden unsere volle Unterstützung.
Also da höre ich, dass man in diesem Bereich sieht, da ist etwas gut vorbereitet und Weiteres in der Abwicklung.
Ich habe mir auch einen Schriftwechsel zwischen der Bundesbank und dem Verband Deutscher Banken zu diesem Thema angeschaut. Auch da wird gesagt: Wir sind im guten Dialog. Wir nehmen Beschwerden, Hinweise, Kritikpunkte auf. Das ist in Ordnung.
Meine Kolleginnen und Kollegen, es wird immer der Vergleich mit Österreich gemacht. Wir haben im Ausschuss darüber im Frühjahr diskutiert. Unter der Federführung des damaligen Bundesministers Eichel wurde die Änderung des § 18 angegangen; wir sollten das gemeinsam machen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen also zu. Ich wollte nur thematisieren, dass das, was Sie hier gebracht haben, ein allgemeines Anliegen ist. Wir teilen das, aber
Eine letzte Bemerkung. Sie sprechen davon, dass man den Finanzplatz Bayern sichern muss. Ich sage Ihnen, dass die HVB in italienische Hände gegangen ist, irritiert den Finanzplatz München, Bayern, Deutschland viel mehr als ein Stück Regelwerk.
Herr Präsident, Herr Minister! Ich will es kurz machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieser Antrag ist so prall gefüllt mit tollen Ankündigungen, dass man erst einmal die Luft rauslassen muss. Er ist genauso blumig wie der Koalitionsvertrag, auf den er sich zum großen Teil bezieht.
Die grundlegende Frage ist: Wofür ist die BaFin – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – 2002 gegründet worden? Die Hauptsache war doch, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten Finanzsystems zu sichern. Das ist der erste Grund.
Hinzu kam der Kampf gegen die Geldwäsche. Und hier tritt Ihr Antrag auf den Plan. Wenn man sich den Antrag genau ansieht, dann heißt es zwar Mittelstandsfi nanzierung, aber eigentlich geht es Ihnen darum, Regelungen aufzuweichen. Es ist Ihnen anscheinend nicht recht, wenn genau geprüft wird. Warum eigentlich? Jedes Jahr werden in Deutschland 100 Milliarden Euro an kriminell erworbenen Geldern gewaschen. Unser Interesse hier im Hause muss doch sein, so viel wie möglich von diesem Geld abzuschöpfen.
Dass dabei auch einige Anforderungen an die Kreditinstitute gestellt werden, ist doch selbstverständlich. Es geht dabei um angemessene ich wiederhole, angemessene Sicherungssysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Verhinderung von Terrorismusfi nanzierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist Ihnen doch sonst so wichtig, wir haben gestern darüber geredet.
Zudem sind die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft weitgehend deckungsgleich in die MaRisk integriert worden, wenn Sie an Abschnitt IV – Organisation – oder Abschnitt VI – Überwachung Kreditgeschäft – denken. Nichts Neues also. Ich muss Ihnen doch nicht
sagen, dass die BaFin gerade im Moment mit den Kreditinstituten in Abstimmungsgesprächen ist. Ich glaube, die Kreditinstitute konnten bis 7. November noch Eingaben dazu machen, um schlanke und praxisgerechte Regeln zu erarbeiten.
Gestern haben Sie das Polizeiaufgabengesetz be schlossen mit Wohnraumüberwachung, Kennzeichenscanning und ich weiß nicht was. Wenn es aber jetzt darum geht, Konten abzufragen, nur die Zahl der Konten, nicht einmal den genauen Kontostand oder etwa Kontobewegungen, dann schreien Sie auf und sprechen von Überregulierung.
Was die Umsetzung von Basel II angeht, gebe ich Ihnen Recht. Wir müssen nicht wieder die Vorgaben aus Brüssel übertreffen, aber es muss uns bewusst sein, dass Basel II nur ein Übergang ist. Im Gespräch ist doch jetzt schon Basel III mit dem Fernziel, den Banken selbst die Berechnung der Absicherung zu überlassen. Alle bisherigen Regelungen werden dann hinfällig. Gut aufgestellte Banken werden davon profi tieren.
Zu den Sonderprüfungen kann ich Ihnen nur sagen, dass uns bewusst ist, dass hohe Kosten – Herr Kollege Eckstein hat dies gestern angesprochen – gerade auf kleinere Banken zukommen. Aber was ist die Alternative? – Sie nennen als Alternative die Aufsichtsgespräche. Das scharfe Schwert der Sonderprüfung wollen Sie zu einer Nullnummer degradieren. Dabei fordert § 44 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG – nur das Erteilen von Auskünften, die Vorlage von Unterlagen, und das selbst ohne Anlass. Versuchen Sie bitte, mich nicht misszuverstehen: In kriminellen Zusammenhängen ist so etwas normal.
Auch der nächste Punkt geht in dieselbe Richtung. Die Anforderungen an die EDV sollen auf das notwendige Mindestmaß zurückgeführt werden. Die EDV der Institute muss so fi t gemacht werden, dass sie der Feststellung der Identität und dem Auskunftsersuchen zum Namen standhält. Darum geht es, nicht mehr und nicht weniger. Dass das nicht gerade billig ist, ist uns bewusst, aber man hat auch einen Nutzen davon.
Zuletzt komme ich zur Kostentragung von 10 % durch die BaFin, wie sie früher war. Diese Regelung diente auch dazu, den Anreiz für die Aufsichtsbehörde zu erhöhen, weniger zu prüfen. Hier wird deutlich, worum es Ihnen geht. Es geht nicht um Effi zienz oder niedrigere Kosten, sondern um weniger Prüfungen vonseiten der Banken.
Wenn Sie dem Mittelstand wirklich helfen wollen, dann verweise ich Sie auf die Umfrage der KfW-Bankengruppe zur Unternehmensfi nanzierung in Bayern, die gestern in
Schriftform verteilt wurde und die Sie in Ihrem Fach vorfi nden. Was steht da? – Da steht, dass die wichtigste Liquiditätsbremse für den Mittelstand die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand, also auch der Länder und damit Bayerns, ist.
Hier hat sich das Zahlungsverhalten 2005 massiv verschlechtert. Das ist keine Sache, die auf dem Mist der GRÜNEN gewachsen ist. Lesen Sie es bei der KfW selbst nach. In der Bauwirtschaft verfehlt die öffentliche Hand die Zahlungsziele um fast 100 %. Weiter heißt es, die mangelhafte Zahlungsmoral richtet sich vor allem gegen kleinere und mittlere Betriebe – um die geht es Ihnen doch angeblich – zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro Umsatz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich bitte Sie, kehren Sie erst einmal vor der eigenen Tür. Sorgen Sie dafür, dass das Land Bayern den Mittelstand besser bedient mit den Zahlungen, die ihm zustehen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung begrüßt diesen Antrag, und zwar deshalb, weil er ein wichtiger Beitrag dazu ist, den Finanzplatz Bayern und Deutschland zu stärken, und weil er die Möglichkeit eröffnet, die Versorgung des Mittelstandes mit Krediten effektiver zu gestalten.
Meine Damen und Herren, kein Mensch will eine vernünftige Bankenaufsicht schmälern oder gar abschaffen. In Fachkreisen ist aber völlig unbestritten, dass es in Deutschland eine starke Überreglementierung gibt, die Herr Kollege Breitschwert eindrucksvoll geschildert hat. Sehen Sie sich beispielsweise die österreichischen Banken an, die auf dem bayerischen Markt sehr erfolgreich sind. Fragen Sie einmal den Chef einer dieser Banken – –
Frau Kollegin Dr. Kronawitter, ich bedanke mich für den Hinweis, aber ich weiß es selbst. Ich weiß es deshalb, weil die Änderung auf die Initiative des Freistaates Bayern zurückgeht. In diesem Zusammenhang will ich dem anwesenden früheren Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu für seine erfolgreichen Initiativen auf diesem Gebiet danken.
Sie haben Recht, dass dieser § 18 einer der wichtigen Punkte war. Ich wollte aber sagen: Wenn Sie die Vertreter dieser erfolgreichen österreichischen Banken, mit denen wir im Wettbewerb stehen, fragen, dann sagen diese
Ihnen, sie sind deshalb so erfolgreich, weil es in Österreich so etwas Ähnliches wie die BaFin nicht gibt. Deshalb haben die Banken dort offenbar mehr Bewegungsspielraum und weniger Angst vor einer zu engen Aufsicht, die sie mit ständigen Hinweisen auf die Haftung bedroht.
Bei aller Vorsicht mit pauschalen Urteilen möchte ich feststellen: Der Personalaufwand für diese Sache beträgt heute bei den Banken bis zu 15 %. Das ist extrem viel. Je höher aber die Kosten der Banken sind, umso teurer sind die Kredite und umso länger dauert das Prüfungsverfahren. Deshalb war es richtig, dass man im letzten Jahr über den Bundesrat diese Veränderung herbeigeführt hat. Deshalb ist das Ganze auch im Koalitionsvertrag enthalten. Der Koalitionsvertrag, den wir beide unterschrieben haben und zu dem wir – hoffentlich alle – uneingeschränkt stehen, sieht auch hier eine entsprechende Maßnahme vor.
Am Dienstag und Mittwoch hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz mit dem Thema beschäftigt und mit 15 : 1 Stimmen beschlossen, dem Thema noch mehr Beschleunigung angedeihen zu lassen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum Frühjahr nächsten Jahres einen Vorschlag erarbeiten wird, worin beispielsweise auch die Finanzierung der BaFin geklärt werden soll. Die Gesamtfi nanzierung der BaFin obliegt derzeit der Branche. Natürlich kann man sagen, mit Sonderprüfungen ist man großzügig, wenn das von den Betroffenen bezahlt werden muss. Man kann das Personal natürlich ausweiten, wenn die Kosten umgelegt werden.
Es geht uns nicht um die Abschaffung einer vernünftigen Bankenaufsicht, sondern darum, dass das Ganze effi zient und kostengünstig gemacht wird und dass es keine Überreglementierung gibt. Es soll keinen scharfen Eingriff in das Bankgeschäft geben, der die Eigenverantwortung des Bankensystems infrage stellt. Darum geht es.