Herr Staats minister, wie können die Marktchancen der bayerischen Milchwirtschaft verbessert werden?
Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Die bayerische Milchwirtschaft hat bei Milch einen Selbstversorgungsgrad von 180 % und bei Käse einen solchen von 290 %. Deswegen sind wir nicht nur auf den Binnenmarkt, sondern auch auf den Export in Drittländer angewiesen. Mit anderen Worten, diese Exporte gilt es zu fördern. Wir exportieren in die traditionellen Abnehmerländer, nach Italien, Frankreich und Österreich, daneben erschließen wir aber auch neue Märkte, insbesondere in den Beitrittsländern der Europäischen Union. Wir haben in 1000 Lebensmittelgeschäften Bayernwochen durchgeführt. Der Export in diese Länder ist im letzten Jahr um 34 % gestiegen. Insgesamt sind die Ausfuhren der bayerischen Ernährungswirtschaft in den letzten neun Monaten des Vorjahres um 9,8 % angestiegen.
Das Zweite sind Maßnahmen zur Kostensenkung der Milcherzeugung, der Milchverarbeitung und Milchvermarktung. Die Landesanstalt ist beauftragt worden, die Wirtschaftlichkeit der Milcherzeugung in diesem Jahr zu einem Beratungsschwerpunkt zu machen. Aber auch die Molkereiunternehmen selbst müssen die Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Marktstellung erkennen. Auch hier sind Einsparpotenziale vorhanden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Wir haben in Brüssel sehr stark Einfl uss genommen und konnten in einem Gespräch mit dem damaligen EUKommissar Fischler verhindern, dass die Milchquote damals um 2 % angehoben wurde. Jetzt geht es darum, die Erhöhung um 1,5 % zu verhindern. Entscheidend ist
auch, dass die Umverteilung der Direktzahlungen in Höhe von heuer 3,55 Cent auf eine Fläche, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, erst im Jahr 2010 oder später erfolgt. Ursprünglich hätte diese Umverteilung im Jahr 2007 erfolgen sollen. Bereits im nächsten Jahr wäre damit schon begonnen worden. Das konnten wir verhindern. Weitere Schwerpunkte sind die gezielte Förderung von Zukunftsinvestitionen, der Bau von modernen Laufställen mit moderner Melktechnik, die Förderung der Investitionen in Molkereien mit einem umfassenden Qualitätsmanagement und die Entwicklung innovativer Produkte. Im Förderprogramm für 2000 bis 2006 sind für die Ernährungswirtschaft insgesamt 56 Millionen Euro vorgesehen. In der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden im selben Zeitraum 3700 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen in Höhe von etwa 770 Millionen Euro ausgelöst.
Herr Staats minister, wir haben eine Überproduktion in Höhe von 15 bis 18 %. Deshalb frage ich: Wie kann das Quotenmanagement auf EU-Ebene als Start eingesetzt werden?
Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Das Quotenmanagement wird nur unzureichend ausgeführt. Es müsste schneller auf die Marktentwicklungen beim Milchangebot reagiert werden. Das würde voraussetzen, dass man ein bis drei Prozent der Milchquote variabel anpasst. Das heißt, die Quoten dürfen nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nachfrage am Markt vorhanden ist. Hier könnte fl exibler reagiert und damit der Druck auf den Markt verringert werden.
Herr Präsident, Herr Staatsminister! Angesichts des ausufernden Kontrollumfangs im Bereich der Landwirtschaft frage ich die Staatsregierung, ob und wie gewährleistet ist, dass europaweit ein vergleichbarer Kontrollintensitätsgrad angewandt wird, und ob die Staatsregierung eine Möglichkeit sieht, die Umsetzung von Cross Compliance in anderen Mitgliedsstaaten in Erfahrung zu bringen, um dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsätze für die Umsetzung von Cross Compliance sind in der Verordnung Nr. 1782/2003 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 796/2004 der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Bei den jährlich 1 % Direktzahlungsempfängern – bei Rinderkennzeichnung sind es 5 % – ist die Einhaltung der Verpfl ichtung jährlich vor Ort zu kontrollieren. Eine Nichteinhaltung der Verpfl ichtungen führt zu einer Ahndung im Fachrecht und zu Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen. Dies gilt in allen Mitgliedsstaaten.
Gerade wegen der Mehrfachsanktionierung habe ich das Cross-Compliance-System von Anfang an abgelehnt. Es ist überzogen. Ein Beispiel: Wird bei einem Landwirt, der fünf Schafe hat, bei den Schafen das Fehlen von Ohrmarken festgestellt, dann werden ihm auch Kürzungen für die 200 Hektar Getreide, die er anbaut, auferlegt. Abgelehnt habe ich Cross Compliance auch wegen des damit verbundenen überbordenden Bürokratismus, der in der Diskussion steht.
Die Kontrollen können nach den Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten entweder durch die bisher schon zuständigen Fachbehörden oder durch einen speziell für diese Kontrollen eingerichteten Prüfdienst erfolgen. Ein Teil der Cross-Compliance-Vorschriften sind EU-Richtlinien, die erst in nationales Recht überführt werden müssen, zum Beispiel die Nitratrichtlinie und die Kälberhaltungsrichtlinie. Ebenso verhält es sich mit dem Anhang IV der Verordnung-EG-Nummer 1782/2003, der Grundsätze vorsieht wie zum Beispiel Erosionsschutz, Erhalt von Landschaftselementen und Pfl ege von Flächen, die aus der Produktion genommen wurden.
Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich erfolgt. Über die konkrete Umsetzung liegen derzeit keine belastbaren Informationen vor. Das Problem der unterschiedlichen Umsetzung besteht nicht zuletzt deshalb, weil die EU-Kommission entgegen ihren ursprünglichen Ankündigungen bisher keinen Kriterienkatalog vorgelegt hat. Er soll für das Hygiene-Paket erst vorgelegt werden.
Die Agrarministerkonferenz in Bielefeld hat auf meine Initiative hin den Bund beauftragt, die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu eruieren und für eine möglichst einheitliche Umsetzung in der gesamten EU Sorge zu tragen. Auf der Grünen Woche in Berlin war das Thema Hauptgesprächsstoff. Ich habe mit dem französischen Landwirtschaftsminister Bussereau, Herrn Dr. Pröll aus Österreich und mit Herrn Veermann aus den Niederlanden darüber gesprochen und darauf hingewiesen, dass hier vereinfachte, gleiche Verfahren zur Anwendung kommen müssen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass in den Mitgliedstaaten die Vorbereitungen für die Umsetzungen von Cross Compliance noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Es fi nden auch noch Gespräche mit der Kommission statt, um vielleicht doch noch die eine oder andere Vereinfachung zu erreichen.
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich wollte nachfragen, ob auch sichergestellt ist, dass bundesweit nach einheitlichen Kriterien kontrolliert wird.
Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Es gibt hierzu eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene,
in der die Länder vertreten sind und die einheitliche Prüfungsbögen und Bewertungsmatrizen erarbeitet, um eine unterschiedliche Anwendung in den einzelnen Bundesländern zu verhindern. Bayern wird die Vorgaben 1 : 1 umsetzen. Insofern ist sichergestellt, dass die bundesweit einheitlichen Kontrollkriterien auch bei uns zur Anwendung kommen und nicht aufgebessert oder etwas weggelassen wird.
Damit kommen wir zu den Fragen an das Bayerische Staats ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Schieder.
Herr Staats minister, besteht nach Einschätzung der Staatsregierung die Möglichkeit, die Stadt Weiden und den Landkreis Neustadt an der Waldnaab in die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur – GA – aufzunehmen, um die nördliche Oberpfalz insgesamt – der Landkreis Tirschenreuth wird ziemlich sicher in der GA bleiben – wirtschaftlich zu stärken?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem jetzigen Stand der Beratungen zeichnet sich für Bayern insgesamt ein zufrieden stellendes, wenn nicht sogar gutes Ergebnis bei der Neuabgrenzung der Regionalfördergebiete ab. Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch den GA-Planungsausschuss im Februar und bis zur anschließenden Genehmigung der Fördergebietskulisse durch die Kommission der Europäischen Union können sich aber noch Veränderungen ergeben. Nach dem jetzigen Stand kann ich für den Landkreis Neustadt/Waldnaab und die Stadt Weiden folgenden Bericht geben:
Der Landkreis Neustadt/Waldnaab erfüllt die von der EUKommission vorgegebenen Filterkriterien, um grundsätzlich als Regionalfördergebiet ausgewiesen werden zu können. Derzeit wird eine Rangliste der 270 deutschen Arbeitsmarktregionen auf Basis eines aktuellen datengestützten Gesamtindikators erstellt. Anhand dieser Rangliste wird dann die Fördergebietskulisse einschließlich notwendiger Feinabgrenzungen ermittelt. Nach diesen Berechnungen kann aufgrund der wirtschaftlichen Strukturindikatoren im Vergleich zu den anderen bayerischen und westdeutschen Arbeitsmarktregionen eine Aufnahme des Landkreises Neustadt/Waldnaab allerdings nicht erreicht werden. Um aber den Forderungen der Bayerischen Staatsregierung nach einem durchgehenden Fördergebiet an der Grenze zur Tschechischen Republik und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Rechnung zu tragen, wurde erreicht, dass Bayern zusätzliche Fördergebietseinwohner zugeteilt werden. Damit wird es möglich sein, weite Teile des Landkreises Neustadt/Waldnaab in der künftigen Förderperiode zu berücksichtigen und eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation zu erreichen. Im Moment arbeiten wir an der Feinabstimmung.
Die Stadt Weiden erfüllt leider nicht die von der EU-Kommission vorgegebenen Filterkriterien, um als Regionalför
dergebiet mit vollem Beihilfestatus ausgewiesen werden zu können. Im Rahmen der Feingebietsabgrenzung können aber Teile der Stadt Weiden in der künftigen Förderperiode berücksichtigt werden, womit eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation erreicht werden kann. Eine Förderung von großen Unternehmen in Weiden wird aber voraussichtlich auch nach dem Jahr 2006 ausgeschlossen sein. Insgesamt zeichnet sich für die Oberpfalz eine deutliche Ausweitung der Fördergebietskulisse ab.
Herr Staats minister, trifft es zu, dass die Regionen als Einheit gesehen werden können, nachdem die Bundesregierung der EU deutlich gemacht hat, dass es eine deutsche Zufälligkeit ist, dass es zum Beispiel kreisfreie Städte als Flecken innerhalb einer Region gibt, und die EU daraufhin prinzipiell zugelassen hat, dass man solche Regionen als Einheit betrachtet, was den Einbezug der Stadt Weiden zur Folge haben könnte? Als Beispiel ist die Stadt Hof anzuführen, die – –
Herr Präsident, ich möchte nur den Satz zu Ende bringen. Die Stadt Hof grenzt wie auch die Stadt Weiden nicht an Tschechien an, trotzdem hat man das Gebiet einbezogen. Parallel dazu sind Neustadt und Weiden zu sehen.
Herr Kollege, der Satz war so kompliziert, dass eine Beantwortung eigentlich nicht möglich ist. Gehen wir bitte zunächst davon aus, dass es keine willkürliche Einteilung mehr oder weniger nach Gusto und Wohlgefallen geben kann, sondern dass dem Ganzen Kriterien zugrunde liegen müssen. Ich glaube, das ist das einzig Überzeugende. Danach ist der Fall so zu beurteilen, wie ich es in meiner Antwort dargestellt habe.
Herr Staats minister, darf ich Sie so interpretieren, dass es bei der Feinabstimmung, die jetzt in Bayern erfolgen muss, nachdem das Land Bayern ein Kontingent bekommen hat, Sache der Staatsregierung ist, die Gebiete, die infrage kommen, abzustimmen und einzuteilen? Damit wäre es eine Entscheidung der Staatsregierung, Weiden und Neustadt in diese Kulisse aufzunehmen.
Die Staatsregierung wird nach enger Abstimmung mit dem Bund und den Ländern und nach den nötigen Vorberatungen im Planungsausschuss einen offi ziellen Vorschlag unterbreiten und mit dem Bund und den anderen Ländern am 20. Februar im Planungsausschuss GA beschließen. Es ist in der Tat so, dass die Staatsregierung einen Vorschlag unterbreitet, aber das ist keine freie politische Entscheidung, sondern sie ist an die schon dargestellten Kriterien gebunden.
Ich darf ergänzen, dass wir es erreicht haben, dass weite Teile von Neustadt/Waldnaab und auch Teile der Stadt Weiden voraussichtlich in die Förderkulisse aufgenommen werden, obwohl sie die ersten Hürden von den Kriterien her gar nicht nehmen würden.
In welcher Form sollen die ab Dezember teilweise wegfallenden ICE-Zugverbindungen über Augsburg ersetzt werden, welche Standards im Hinblick auf Takt, Durchbindung, Anbindung und Geschwindigkeit sollen die Ersatzzüge erfüllen, und ist an ein vergleichbares Angebot wie den Regiosprinter von München nach Nürnberg gedacht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, Sie wissen, dass die Entscheidungen über ICE-Strecken prinzipiell Entscheidungen der Bahn AG darstellen und nicht unter die Bestellmöglichkeiten der Staatsregierung fallen. Der Vorsitzende der DB AG, Herr Mehdorn, hat seinen Besuch in Augsburg für den 24. Februar angekündigt. Dort will er das künftige Fernverkehrsangebot vor Ort erläutern.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich selbstverständlich für Augsburg ein. Wir haben gegenüber der DB AG folgende Standards mit Nachdruck vertreten: unveränderte Platzkapazitäten im DB-Fernverkehr in den Hauptverkehrszeiten zwischen Nürnberg, Augsburg und München für die Berufspendler, Zwei-Stunden-Takte im DBFernverkehr Richtung Norden und ein unverändertes oder höherwertiges Angebot auf der Achse München – Augsburg – Stuttgart – Mannheim.
Die Bayerische Staatsregierung wird vor dem Hintergrund des von der DB AG vorzustellenden Konzepts die Notwendigkeit von Ersatzbestellungen prüfen und das Nahverkehrsangebot im Hinblick auf die konkrete Entwicklung der Fahrgastzahlen auch kontinuierlich fortentwickeln. Derzeit können noch keine abschließenden Aussagen über Art und Umfang der Ersatzbestellungen im Schienenpersonennahverkehr zwischen Nürnberg, Augsburg und München getroffen werden.